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Wendelstein + Schwanstetten - Weihnachten 2021

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AUS DEM WENDELSTEINER

AUS DEM WENDELSTEINER RATHAUS Neues Sammelsystem „Jeder Tropfen zählt“ Altspeisefettsammelstation in Wendelstein in Betrieb genommen – 27 im Landkreis Roth Im gesamten Landkreis Roth werden ab Mitte Dezember an 27 Standorten über spezielle Sammelautomaten Altspeisefette und -speiseöle aus Privathaushalten entgegengenommen. In Wendelstein wurde die neue Recyclingschiene kürzlich offiziell von Landrat Herbert Eckstein und Bürgermeister Werner Langhans mit Heiko Lesch und Hubert Zenk von der Betreiberfirma Lesch „Jeder Tropfen zählt“ aus Thalmässing in Betrieb genommen. Der Landkreis Roth weitet in den nächsten Wochen die Pilotsammlung, die in den letzten zwei Jahren in fünf Gemeinden erprobt wurde, auf alle 16 Landkreiskommunen aus. An 27 Standorten werden bis Mitte Dezember die auffällig gestalteten modernen Sammelautomaten stehen. Drei Autoamten werden in der Marktgemeinde Wendelstein aufgestellt (Wenden-Center, Netto-Markt, Kaufland). Mit dieser besonderen Dauersammlung „Jeder Tropfen zählt“ können die Altspeisefette und -speiseöle aus Privathaushalten wohnortnah erfasst werden. Jeder Haushalt im Landkreis bekommt in den nächsten Tagen eine grüne Sammelflasche mit einem Volumen von 1,2 Litern sowie einen Informationsflyer. Die Flaschen sind modern gestaltet, wertig und leicht handhabbar. Sie sind hitzeresistent und haben eine Füllstandanzeige. Hinweise zur Handhabung sind aufgedruckt. Die Flaschen sind auch mit Blindenschrift versehen. Jeder Haushalt kann ganz einfach mitsammeln. Die volle Flasche wird in den Sammelautomaten eingegeben. Anschließend „spuckt“ der Automat eine neue, leere Sammelflasche aus. Diese kann dann zu Hause wieder mit Altspeisefetten und Altspeiseölen gefüllt werden. Landrat Herbert Eckstein und Bürgermeister Werner Langhans nehmen mit Heiko Lesch und Hubert Zenk (von rechts nach links) von der Betreiberfirma Lesch aus Thalmässing den Sammelautomaten für Altspeisefette und –speiseöle in Wendelstein am Wenden-Center in Betrieb. Aus den gesammelten Speisefetten und Speiseölen wird Biodiesel hergestellt. Somit wird ein wertvoller nachhaltiger Rohstoff zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen genutzt. Der Biodiesel hat eine über 90 Prozent bessere CO2-Bilanz als konventioneller Diesel. Durch die gesonderte Sammlung werden zudem die öffentlichen Kanal- und Abwassersysteme entlastet. Weitere Informationen zum Sammelsystem und die Standorte der Sammelautomaten gibt es unter www.jeder-tropfen-zaehlt.de. 8 Gehwege von Schnee und Eis freihalten Schnee und Eis machen im Winter nicht nur den Autofahrern zu schaffen. Auf den Gehwegen sind besonders ältere Menschen gefährdet. Der Markt Wendelstein weist die Grundstückseigentümer daher auf die Schneeräumpflicht hin! Magdalena Wir wünschen Neuner: allen Traumhaft ein frohes Weihnachtsfest schöne und ein friedvolles Böden! und gesundes 2022. Sperbersloher Str. 5 90530 Wendelstein Fon 09129 / 27 87 57 Fax 09129 / 27 87 47 info@creativ-boeden.de WEIHNACHTEN 2021 PERSÖNLICHE BERATUNG GROSSE AUSWAHL PERFEKTER SERVICE FAIRE PREISE Bei Schnee und Eis sind alle Grundstückseigentümer innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, die Gehbahnen in dem Bereich zu sichern, der an ihr Grundstück angrenzt. Grenzt das Grundstück an mehrere Gehbahnen an (z.B. Eckgrundstücke), besteht die Verpflichtung für jede dieser Gehbahnen (z.B. auch für Wohnwege, die an der Rückseite eines Grundstückes vorbeiführen). Die Gehwege müssen täglich ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr, von Schnee geräumt werden. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sind die Wege mit abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, zu streuen. Eis ist zu beseitigen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Die Verwendung von Salz ist erlaubt in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an besonders gefährlichen Stellen (z. B. Treppen oder starken Steigungsstrecken) bei denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind so zu entsorgen, dass der Verkehr und vor allem die Räumfahrzeuge des Winterdiensts auf keinen Fall behindert werden. Bei großem Schneeaufkommen muss der Schnee ins eigene Grundstück geräumt werden. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Die Räumpflicht gilt für befestigte Gehsteige genauso wie für unbefestigte Wege am Rande der öffentlichen Straßen: Ist kein Gehsteig vorhanden, muss in der Breite von einem Meter, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus, geräumt werden. Die Räumpflicht besteht auch dann, wenn Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes Wege oder Teilflächen von Wegen winterdienstlich sichern. Der Markt Wendelstein weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz unterstützender Arbeiten des Marktes Wendelstein die Haftung zur Sicherungspflicht für den Grundstückseigentümer bestehen bleibt! Die Räumpflicht in der Marktgemeinde Wendelstein ist in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ geregelt. Diese kann ist auch auf der gemeindlichen Homepage (www. wendelstein.de) eingestellt. Für weitere Auskünfte steht die Bauverwaltung (Tel.: 401-143 oder 401-144) gerne zur Verfügung.

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