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Wendelstein+Schwanstetten - März 2022

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AUS UND UM WENDELSTEIN

AUS UND UM WENDELSTEIN Die Straße im Neubaugebiet bei Sorg erinnert an Heimatkundler Manfred Horndasch Straße im Wohngebiet verbindet „Geschichte und Zukunft“ Als Straßennamen für das neue Siedlungsareal am Ortsrand von Sorg auch im Zeichen von „Geschichte mit Zukunft“ erhielt die neue Straße bei einer Feierstunde den Namen „Manfred-Horndasch-Weg“. Der Namen erinnert an dessen langjährige Verdienste für die Heimatpflege in der Gemeinde wie als Kreisheimatpfleger des Landkreises Roth. An der Straßenwidmung nahmen neben der Familie Horndasch mit Verwandten - mittig mit dem Namensschild 1.Bürgermeister Werner Langhans mit Helga Horndasch und Tochter Isabelle Koops - auch Weggefährten des Geehrten vom Wendelsteiner Heimatverein und aus der Kommunalpolitik teil, darunter Ehrenbürger und Altbürgermeister Wolfgang Kelsch (rechts) mit seiner Frau Grit und die aktuelle Vorstandschaft des Heimatvereins. 34 Sorg - Nur unweit seines Geburtshauses am Ortsrand von Sorg erinnert seit dem 1. Februar 2022 jetzt eine Straße an Manfred Horndasch, der als Heimatkundler über seine eigene Heimatgemeinde hinaus auch viele Jahre als Kreisheimatpfleger im Landkreis Roth wirkte. In Anwesenheit seiner Familie und Verwandten sowie langjähriger Weggefährten aus der Wendelsteiner Politik und des hiesigen Heimatvereins übernahm 1.Bürgermeister Werner Langhans gemeinsam mit Helga Horndasch die Straßenwidmung durch Enthüllung des Straßenschildes am Eingang zum zukünftigen Neubaugebiet am Ortsrand von Sorg. Zu Beginn der Feierstunde dankte 1.Bürgermeister Werner Langhans den Anwesenden, zu denen neben der Familie Horndasch mit Verwandten langjährige Weggefährten von Manfred Horndasch sowohl aus der Kommunalpolitik wie vom Heimatverein mit dessen aktueller Vorstandschaft gehörten, für ihr Kommen als Zeichen der Verbundenheit. Der Gemeinderat habe sich bewußt entscheiden, die Straße im Neubaugebiet bei Sorg nach Manfred Horndasch zu benennen, da eines der Argumente dafür die unmittelbare Nähe zu seinem Geburtshaus am alten Ortsrand war - „womit er jetzt dauerhaft in seinem Geburtsort ‚Auf der Sorch‘ präsent ist“. Im Juli 1940 hier geboren und aufgewachsen, wurde später das benachbarte Wendelstein Manfred Horndaschs Heimat. Seit 1972 war er mit Unterbrechungen insgesamt 18 Jahre bis 2002 im Gemeinderat und gerne 2001 bereit, das Amt des Partnerschaftsbeauftragten für die Gemeinde zu übernehmen, als die Marktgemeinde Partnerschaften mit St.Junien/Frankreich und Zukowo/ Polen einging. In seiner Beauftragtenzeit bis 2009 habe er mit seinem Wirken die Gemeindepartnerschaft nachhaltig in der hiesigen Bevölkerung verankert. Außerdem vertrat er zehn Jahre lang die örtlichen Vereine bei öffentlichen Angelegenheiten als deren Sprecher. Bleibende Spuren mit Baudenkmalen und dem Drechslermuseum Den rasanten Wandel der eigenen Heimat vor Augen waren für ihn die Jahre, als in Bayern das Denkmalschutzgesetz entstand, ein Weckruf: Aus der Idee zur Rettung des damals vom Abriß bedrohten „Armenhaus“ heraus entstand der Heimatverein. Von Vereinsgründung 1975 ab war er bis 2005 dessen 1.Vorsitzender. Der Abbau eines alten Backofens in Raubersried mit Wiederaufbau in Wendelstein, die Sanierung und Einrichtung des „Heimatarchivs“ und die Gründung des Drechsler- und Metalldrückermuseums mit Neueinrichtung im jetzigen Domizil im früheren Wasserhaus der Gemeinde sind weitere Zeugnisse seines erfolgreichen Wirkens in der Gemeinde. MÄRZ 2022 Über die ehrenamtliche Arbeit im Heimatverein hinaus waren die Planung und Organisation des Wendelsteiner Weihnachtsmarktes 25 Jahre lang neben weiteren Projekten eines seiner „Steckenpferde“: Er erforschte die Geschichte des Wendelsteiner „Badhauses“ und schuf damit die Basis für den späteren Glücksfall, daß dieses Gebäude ins Freilandmuseum Bad Windsheim übertragen wurde als hochwertiges Baudenkmal mit mittelalterlichen Wurzeln. Seine Idee für ein Theaterstück über Kunigunde Creutzer zum Ortsjubiläum 2009 - das er auch selbst verfasste - wurde zum Ausgangspunkt für die gleichnamigen Festspiele im Altort seit 2013. Das Ergebnis und nicht sein Beitrag dazu war ihm wichtig Gerne stellte er sich zudem über Wendelstein hinaus in den Dienst der Heimatpflege: 1992 wurde er Kreisheimatpfleger des nördlichen Landkreises Roth und betreute dieses Ehrenamt bis 2012. Er erhielt mehrfach Ehrungen, obwohl Manfred Horndasch immer das Ergebnis wichtiger war als die Würdigung seines Einsatzes dabei. Der Markt Wendelstein ehrte ihn mit der Bürgermedaille, vom Landkreis Roth erhielt er 2001 den „Stier von Landersdorf“ und 2012 die Landkreisverdienstmedaille und vom Freistaat Bayern die Kommunale Dankesurkunde und das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für seine Aktivitäten. Insgesamt sei er immer ein Charaktermensch mit Ecken und Kanten geblieben, aber auch mit viel Herzblut, Vehemenz und Leidenschaft bei allem, was er sich vornahm. Für die Marktgemeinde war es deshalb ein wichtiges Anliegen, dieses lebenslange Engagement auch offiziell zu würdigen. Die Straßenwidmung hier ist zudem gut gewählt, da der zukünftige „Manfred-Horndasch-Weg“ als öffentliche Erinnerung sehr nahe bei seinem Geburtsort und -haus liege. Und im Hinblick auf die Grundidee dieses Neubaugebiets für junge Familien verbinde sich damit in besonderer Weise „Geschichte mit Zukunft“. Zum Abschluß der Feierstunde enthüllte Helga Horndasch gemeinsam mit 1.Bürgermeister Werner Langhans das Straßenschild zum neuen „Manfred- Horndasch-Weg“. Die neue Straße verbindet 17 „baufertige“ Grundstücke - die inzwischen alle an Bewerber vergeben sind - und erfreut berichtete Bürgermeister Werner Langhans auch, daß die ersten Kaufurkunden bereits unterzeichnet werden konnten. Isabelle Koops dankte für die gesamte Familie Horndasch der Marktgemeinde für diese Straßenbenennung als öffentliche Würdigung ihres Vaters und seiner Verdienste. Er bleibe so dauerhaft mit der Geschichte Wendelsteins und seines Geburtsorts verbunden. (jör)

UNSER EXTRA - STEUER & RECHT ©Anja Götz - stock.adobe.com SORGEN SIE VOR! Welche Konsequenzen hat es eigentlich für Sie und Ihre Familie, wenn Sie infolge einer Erkrankung, eines Unfalls oder altersbedingt nicht mehr handlungsfähig sind? Denken Sie darüber manchmal nach? Zu Recht! Egal ob Sie verheiratet sind oder ob Sie Kinder haben - es spielt keine Rolle wie nahe Ihnen eine Person steht. Niemand ist berechtigt Ihre Post zu öffnen, Überweisungen von Ihrem Konto vorzunehmen, Ihren Mietvertrag zu kündigen oder gar für Sie einen Vertrag mit einem Pflegeheim zu unterschreiben, oder darüber zu entscheiden welche medizinische Behandlung Sie bekommen. Falls Sie selber nicht handlungsfähig sind, und sei es auch nur vorübergehend, bekommen Sie zwingend vom Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Dieser trifft dann für Sie die notwendigen Entscheidungen. • Wie gut kann ein vom Gericht bestellter gesetzlicher Betreuer in Ihrem Interesse handeln? • Diese Person kennt Sie nicht. Wäre es nicht besser, wenn jemand Entscheidungen für Sie treffen kann, den Sie gut kennen und der Sie gut kennt - eine Person, zu der Sie Vertrauen haben? Vertretung vor Behörden und Gerichten. Soll sie in vollem Umfang entscheiden dürfen, handelt es sich dabei um eine Generalvollmacht. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorgelegt werden kann, ist in der Regel eine gesetzliche Betreuung nicht mehr notwendig. Achtung: Besonderheiten gelten für Bankkonten! Aber auch für den Fall, dass ein Bevollmächtigter das Recht haben soll eine in Ihrem Eigentum stehende Immobilie zu verkaufen, sind bestimmte Formalien einzuhalten. Machen Sie sich also bereits zu einem Zeitpunkt Gedanken, in dem Sie dazu noch in der Lage sind. Dies ist keine Frage des Alters. Auch für junge Menschen kann es infolge eines Unfalls oder einer schwerwiegenden plötzlichen Erkrankung unmöglich werden, sich um ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Sorgen Sie vor! Susanne Kaiser Rechtsanwältin in Wendelstein Um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, müssen Sie einer Person, der Sie vertrauen, eine Vorsorgevollmacht aushändigen. In dieser Vollmacht können Sie bestimmen, über welche Lebensbereiche die bevollmächtigte Person entscheiden darf – Gesundheit und Pflege, ärztliche Behandlung, Vermögen, Aufenthaltsort, Rechtsanwalt Michael Schwarz Pfinzingplatz 1 • 90537 Feucht Tel. (0 91 28) 30 28 • Fax (0 91 28) 1 35 04 E-Mail: RA.Schwarz.Michael@gmx.de Roland Hofmann & Elke Rothenbucher & Jörn Schreiner Rathausgasse 9 · 91126 Schwabach Telefon: 09122-18877 0 · E-Mail: info@hr-kanzlei.de MÄRZ 2022 35

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