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Wendelstein + Schwanstetten Mai 2019

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Bekanntmachung

Bekanntmachung Landratsamt Roth Aufstellung der Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Ansbach; Amtsperiode 01.04.2020 bis 31.03.2025 Anfang nächsten Jahres werden von einem Wahlausschuss, der bei jedem Verwaltungsgericht bestellt ist, die ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter aus den Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und Landkreise für die Amtsperiode vom 01.04.2020 bis 31.03.2025 neu gewählt. Es handelt sich dabei um ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die zusammen mit den Berufsrichterinnen und -richtern in verwaltungsrechtlichen Verfahren beim Verwaltungsgericht Ansbach entscheiden. Sie wirken dabei als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die berufsmäßigen Richterinnen und Richter mit. Aus dem Landkreis Roth sind durch den Kreistag Personen vorzuschlagen, aus denen der beim Verwaltungsgericht Ansbach eingesetzte Wahlausschuss die erforderlichen Personen auswählen wird. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes, d. h. im Regierungsbezirk Mittelfranken, haben. Vom Amt als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter sind ausgeschlossen: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, 2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, 3. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. 4. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. Zur/Zum ehrenamtlichen Richterin/Richter können nicht berufen werden: 1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, 2. Richter, 3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, 4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, 5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. AUS DEM WENDELSTEINER RATHAUS Girls`Day in Wendelstein Wendelsteins Bürgermeister Werner Langhans konnte zum Girls`Day sechs Schülerinnen begrüßen, die sich beim gemeindlichen Bauhof, bei den Gemeindewerken oder in der Kläranlage informierten. Mädchen der Wendelsteiner Mittelschule informierten sich in den kommunalen Einrichtungen – Viele neue Eindrücke und Erfahrungen gewonnen Der Markt Wendelstein beteiligte sich auch dieses Jahr wieder am „Girls`Day“. Der „Mädchen-Zukunftstag“ vermittelt Schülerinnen einen Einblick in Berufsfelder, die sie bei der Berufsorientierung sonst eher selten in Betracht ziehen. Unternehmen, Betriebe, Forschungszentren und viele andere Institutionen öffnen am „Girls`Day“ ihre Türen und ermöglichen Betriebserkundungen, Mitmachaktionen und Infogespräche. Bürgermeister Werner Langhans konnte sechs Schülerinnen der Mittelschule Wendelstein im Rathaus begrüßen. Die Mädchen hatten sich für die Angebote des gemeindlichen Bauhofes, der Gemeindewerke Wendelstein mit den Fachbereichen Energie- sowie Wasserversorgung und des Abwasserzweckverbandes „Unteres Schwarzachtal“ entschieden. Langhans dankte der Mittelschule Wendelstein sowie seinen verantwortlichen Mitarbeitern Anja Arztenhofer (Wasserversorgung), Jürgen Minnameier (Stromversorgung), Rudolf Schütz (Bauhof) und Gerd Griebel (Abwasserzweckverband) für die praktische Unterstützung beim „Girls`Day“. Nach der kurzen Begrüßung im Rathaus wurden die Schülerinnen vor Ort in die tägliche Arbeit eingebunden. Begeistert zeigten sich die Mädchen von der praktischen Ausrichtung des Tages bei den kommunalen Einrichtungen. Die Mädchen konnten im Laufe des Tages viele neue Eindrücke und Erfahrungen sammeln. Bei der abschließenden Runde im Sitzungssaal des Rathauses überreichte Bürgermeister Werner Langhans den Mädchen die Teilnahmebestätigung. Diese kann möglicherweise für die Bewerbungsmappe ein wichtiger Zusatz sein, der das breit gefächerte und vielseitig orientierte Interesse der Schülerinnen dokumentiert. 6 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterliegen einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Somit darf zur/zum ehrenamtlichen Richterin/Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur berufen werden, wer nachweisbar die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung einzutreten. Die ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (Justizvergütungsund -entschädigungsgesetz – JVEG). Wer ein solches Amt anstrebt, kann beim Landratsamt Roth, Abteilung 2 (Kommunale und soziale Angelegenheiten), Weinbergweg 1, 91154 Roth, schriftlich die Aufnahme in die Vorschlagsliste unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Wohnanschrift beantragen. Ein entsprechendes Formblatt für Ihre Bewerbung kann unter dieser Adresse angefordert werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Sitzungsdienst anstrengend und zeitraubend sein kann und dass deshalb entsprechende Anforderungen an die Gesundheit und zeitliche Verfügbarkeit der bewerbenden Person gestellt werden müssen. Jede/r Interessentin/Interessent soll daher in ihrer/seiner Bewerbung auch zum Ausdruck bringen, dass sie/er bereit und in der Lage ist, das Amt des ehrenamtlichen Richters auch tatsächlich wahrzunehmen. Die Bewerbung muss dem Landratsamt bis spätestens 28. Juni 2019 vorliegen. Für Fragen steht Ihnen Frau Huber unter der Telefonnummer 09171/81- 1342 zur Verfügung. Muth, Regierungsdirektor Betreten von Wiesen und Feldern ist in der Nutzzeit verboten Hundekot im Futter sorgt für Probleme Viele Menschen freuen sich derzeit über die Schönheiten der Natur. Gesetzliche Regelungen zu deren Schutz sind im Bayerischen Naturschutzgesetz festgelegt. In Artikel 30 ist bestimmt, dass „landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.“ Dies ist eine klare gesetzliche Regelung, die aber leider viele anscheinend nicht kennen oder nicht beachten. Beim Ausführen von Hunden sorgen zudem deren Hinterlassenschaften für große Probleme. Hunde können mit dem Parasiten „Neospora caninum“ befallen sein, so der Präsident der mittelfränkischen Tierärzte Dr. Peter Schieber. Wird infizierter Hundekot von Milchkühen über Futter von Feldern und Wiesen aufgenommen, kann dies zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen. Dies bestätigen immer wieder amtliche Untersuchungen. Solches kann verhindert werden, wenn Hunde während der Nutz- bzw. Vegetationszeit nicht auf landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Felder gelassen werden. Tragen Sie zum Wohl unserer Tiere und zur Gewinnung von hochwertigem und sauberem Futter bei, appelliert Leitender Landwirtschaftsdirektor Werner Wolf vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. WENDELSTEIN | GROSS - & KLEINSCHWARZENLOHE | NEUSES | RAUBERSRIED | RÖTHENBACH St.W. | SORG | SPERBERSLOHE | SCHWAND | LEERSTETTEN • MAI 2019

AUS DER REGION Spende der „Schreibwerkstatt-Adventslesungen“ 2018 über 1400-, € übergeben Schreibwerkstatt-Zuhörer waren wieder fleißige Spender Es ist schon eine feste Tradition in der Adventszeit in Wendelstein: Inzwischen zum 13. Mal hielt die Schreibwerkstatt Wendelstein in der Gastwirtschaft „Flaschner“ am Marktplatz zwei Benefizlesungen mit Gastautoren ab. Mit den Lesungen ergänzt die Schreibwerkstatt nicht nur das kulturelle Leben am Ort, vielmehr sammelt sie gemeinsam mit der Wirtsfamilie Fruth damit für bedürftige Personen in der Gemeinde jährlich Spenden. Die zwei Lesungen im Dezember 2018 erbrachten samt Aufrundung durch Marion und Alfred Fruth als „Gastgeber“ diesmal wieder eine erfreulich hohe Gesamtspende in Höhe von 1400-, €, die jetzt an die Gemeinde übergeben wurde. Vor inzwischen 13 Jahre hatte die „Schreibwerkstatt Wendelstein“ von Gudrun Vollmuth mit ihren Autorinnen und Autoren und befreundeten Gastlesern bei den Lesungen gemeinsam mit der Wirtsfamilie Marion und Alfred Fruth als Gastgebern und Klaus Vogel als Mitorganisator die Idee, mit mehreren jährlichen „Adventslesungen“ im Wendelsteiner „Flaschner“ eine Spendenaktion zu organisieren. Anfangs mit drei Leseterminen und seit 2015 mit zwei Lesungen laden seitdem die hiesigen Schreibwerkstattautorinnen und -autoren ihre Zuhörer zu Texten und Gedichten mit festgelegten Themen und passender musikalischer Untermalung ein. Als Gastgeber sorgt die Wirtsfamilie Fruth an beiden Veranstaltungen für die Getränke und die Besucher werden auf freiwilliger Basis für die Getränke und bei den Lesungen ausliegenden Bücherspenden um eine Geldspende Gemeinsam mit der Wirtsfamilie Marion und Alfred Fruth (Mitte und rechts) sowie Hans Pfähler von der Schreibwerkstatt Wendelstein (2.v. rechts) freuten sich 1.Bürgermeister Werner Langhans (2.v. links) und sein Stellvertreter Klaus Vogel als Mitinitiator (links) bei der Spendenübergabe heuer über die erneut hohe Gesamtspende von 1400-, € als Erlös der zwei Schreibwerkstattlesungen im Dezember 2018. gebeten. Von Anfang an erhält die Gemeinde Wendelstein danach diese Gesamtspende und läßt sie in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden und sozialen Organisationen bedürftigen Personen zukommen. Da zudem jede der Lesungen bis zum letzten Platz besetzt ist, geht das Konzept jährlich auf, und auch die jetzige Gesamtspende bestätigte allen daran Beteiligten den großen Erfolg der Benefizlesungen. Für viele Zuhörer ein „fester Termin“ in der Adventszeit Im gemeinsamen Rückblick gab es jetzt aus den Äußerungen der Zuhörer durchwegs Lob - für die Autoren und Texte wie für die anwesenden Musiker. Besonders in Erinnerung blieb dabei vielen die „musikalische Ökumene“, wenn beide Wendelsteiner Pfarrer an der Gitarre die Lesung mit Musikstücken begleiten und die Wirtsleute Marion und Alfred Fruth freuten sich über eine erneut hohe Gesamtspende wie im Vorjahr, denn bei den Lesungen 2018 kamen 1400-, € als Ergebnis zusammen. Die Spende erhielt 1.Bürgermeister Werner Langhans und alle Mitorganisatoren waren sich einig, die Spendenaktion auch zukünftig fortzusetzen. Text und Foto: (jör) „La Cucina di Venezia“ im Bardolino Anzeige Venedig blüht im Frühling wieder auf. Neblige Morgenröte weicht den Sonnenstrahlen, die Tage werden länger und die Piazzas und Cafés füllen sich mit Leben. Für das Bardolino die Gelegenheit ab 26. April 2019 die kulinarischen Gaumenfreuden der Lagunenstadt näher zu bringen mit Fisch und Früchten des Meeres, zubereitet mit Zutaten und Gewürzen von Marco Polos Expeditionen und einer Küche, die sich von der Kunst inspirieren lässt. Auf der venezianischen Themenkarte finden sich dann Gerichte wie die zwei Klassiker Venedigs – „Sarde in Saor“ frische Sardinen mit Rosinen, Pinienkernen und Zwiebeln sowie Stockfischpüree auf Sepiatinten-Maispolenta. Nicht fehlen dürfen die „Moeche“ – gebackene Lagunenkrebse auf Mönchsbart, der „Fritto Tradizionale in Scartosso“ – gebackene Edelfische und Gemüsesticks oder die Kalbsleber alla Veneziana mit Zwiebeln und weicher Maispolenta. Zum Einklang gibt es einen Bellini alla „Harry’s Bar“ mit weißem Pfirsichpüree und Prosecco. Genießen Sie bis 23. Mai 2019 die einzigartige Küche Venedigs – bei wärmeren Temperaturen auch auf der Terrasse. Weitere Infos finden Sie unter www.restaurant-bardolino.de. Und nicht vergessen: Am 12. Mai 2019 ist Muttertag! Überraschen Sie „Mamma“ mit einem kulinarischen Ausflug nach Venedig. Ein weiterer Klassiker der venezianischen Küche: Rinderfilet-Carpaccio nach dem Originalrezept von Giuseppe Cipriani. La Cucina di Venezia Gaumenfreuden der Lagunenstadt vom 26. April bis 23. Mai 2019 Restaurant Bardolino … wo Genießer zu Hause sind. BARDOLINO Fine.Food.Hotel Humboldtstr. 3-5 | 90443 Nürnberg Tel.: (0911) 9411890 WENDELSTEIN | GROSS - & KLEINSCHWARZENLOHE | NEUSES | RAUBERSRIED | RÖTHENBACH St.W. | SORG | SPERBERSLOHE | SCHWAND | LEERSTETTEN • MAI 2019 7

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