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Reichswaldblatt Juli 2019

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AUS DEM FEUCHTER RATHAUS

AUS DEM FEUCHTER RATHAUS US-Generalkonsulin Meghan Gregonis signiert Goldenes Buch Das Erstaunen war Meghan Gregonis förmlich ins Gesicht geschrieben, als sie hörte, dass der Name „Feucht“ von dem althochdeutschen Wort für „Fichte“ abstammt, und dass die Bienen und der Honig den Ort maßgeblich prägten. Kein Wunder, denn mit diesem Teil der Feuchter Geschichte hatte sich die US-Generalkonsulin bei der Vorbereitung zu ihrem Besuch nicht beschäftigt. Es waren die „Wege zu Apollo“, die sie in die Zeidlergemeinde geführt hatten. Vor der Besichtigung der sehenswerten Sonderausstellung im Hermann- Oberth-Raumfahrt-Museum kam die Generalkonsulin, die die Vereinigten Staaten in Bayern vertritt, ins Rathaus, um sich im Goldenen Buch des Marktes Feucht einzutragen. Aufmerksam verfolgte sie die Rede der Zweiten Bürgermeisterin Katharina von Kleinsorgen und bedankte sich für den „warmen Empfang“. Leider hatte sie keine Gelegenheit, bei der Ausstellungseröffnung im April teilzunehmen; so wurde es nun also Juni, erklärte Meghan Gregonis. Mit einer Abordnung aus dem Hermann-Oberth-Raumfahrt-Museum und den US-Konsuln Stephen Ibelli (Public Affairs) und Lu Zhou (Politik und Wirtschaft) sowie weiteren Gästen ging es nach einem angeregten Plausch ins Museum, wo die Generalkonsulin weiter staunen konnte: hier bekamen die amerikanischen Gäste Zeugnisse ihrer eigenen Raumfahrtgeschichte außerhalb der Vereinigten Staaten präsentiert. Abholung „Schrottfahrräder“ an den Bahnhöfen Feucht und Moosbach Bei einer Begehung der drei Bahnhöfe Feucht, Feucht-Ost und Moosbach im Juni 2019 durch Mitarbeiter des Marktes Feucht wurde auch wieder nach verlassenen und defekten Fahrrädern gefahndet, die dort vergeblich auf ihre Besitzer warten. Diese sogenannten „Schrottfahrräder“, Fahrräder mit platten oder verbogenen Rädern, verrostetem Gestell, ohne Sattel, Vorder- oder Hinterrad, stören nicht nur das Ortsbild, sie belagern auch begehrte Stellplätze, was für andere Fahrgäste der Bahn oft ein besonderes Ärgernis darstellt. Aufgrund derzeit geltender Vereinbarungen ist der Markt Feucht für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan: Entwurf von Marktgemeinderat Feucht gebilligt Dass die Baufläche „Kappenzipfel“ aus dem aktuellen Flächennutzungsplanentwurf herausgenommen wurde, ist die größte Änderung im derzeitigen Verfahren. Am 4. Juni wurde der Entwurf vom Marktgemeinderat mit 20 Jaund 4 Nein-Stimmen gebilligt; damit kann er jetzt öffentlich ausgelegt und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt werden. Nachdem in der März-Sitzung des Marktgemeinderates über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Vorentwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beraten und abgestimmt wurde, beriet der Marktgemeinderat nun im Juni über die mehr als 50 Stellungnahmen, die seitens der Öffentlichkeit hierzu eingereicht wurden. Unterhalt der Fahrradständer an den Bahnhöfen und die damit verbundene Reinhaltung zuständig. Bei der aktuellen Begehung wurden sechs dieser Räder an den Bahnhöfen entdeckt. Der Markt Feucht bittet die Bürgerinnen und Bürger, Schrottfahrräder und vergessene Schlösser, die an den Fahrradständern befestigt sind, bis zum 12. Juli 2019 abzuholen. Nach dem 12. August 2019 wird die Beseitigung aller Schrottfahrräder vom gemeindlichen Bauhof des Marktes Feucht in die Wege geleitet. Ansprechpartner im Bauhof Feucht ist Josef Schlierf, Tel.: 09128/ 91 67-600. Vorneweg jedoch ging es in der Sitzung in der Reichswaldhalle nochmals um das Gebiet am Kappenzipfel in Moosbach. Nach unterschiedlichen Beschlüssen in der Märzsitzung entschied der Marktgemeinderat nun mit 12 Ja- und 11 Nein-Stimmen, dass diese Baufläche nicht mehr in den Entwurf eingearbeitet werden soll. Sie bleibt weiterhin landwirtschaftliche Fläche. Anschließend folgte der Marktgemeinderat bei der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen entweder einstimmig oder mit großer Mehrheit den Empfehlungen der Verwaltung und der Planungsbüros. Nun folgt also die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der genaue Zeitraum dafür wird über die ortsübliche Bekanntmachung mitgeteilt. 12

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