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Reichswaldblatt - Februar 2022

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UNSER SENIOREN-EXTRA

UNSER SENIOREN-EXTRA AUSWIRKUNGEN DES „GESETZ ZUR WEITERENTWICKLUNG DER GESUNDHEITSVERSORGUNG“ IN DER PFLEGE 20 Zum 01.01.2022 traten zahlreiche Änderungen im Bereich Pflege in Kraft. Grundlage ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG). Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen: 1. Übergangspflege im Krankenhaus Sofern unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pfl egeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können, ist eine bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus möglich. 2. Ambulante Sachleistungen Der Pflegesachleistungsbetrag wurde um 5% angehoben. Folgende monatliche Beträge können je nach Pflegegrad von ambulanten Pflegediensten abgerufen werden: Pflegegrad Bis 31.12.2021 Ab 01.01.2022 2 689 € 724 € 3 1.298 € 1.363 € 4 1.612 € 1.693 € 5 1.995 € 2.095 € SENIORENWOHNANLAGE Am Alten Bahnhof 13 und 17 in 90530 Wendelstein FEBRUAR 2022 3. Beträge für Kurzzeitpflege Für eine bessere Unterstützung der häuslichen Pflege durch die Kurzzeitpflege wurde der Höchstbetrag für die Kurzzeitpflege um 10% angehoben. Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 hat einen jährlichen Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 1.774€. Mit den nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege stehen insgesamt 3.386€ pro Kalenderjahr zur Verfügung. • Behindertengerechte Wohnungen • Bei Bedarf Pflege in der eigenen Wohnung • Pflegepersonal ist Tag und Nacht im Haus • Haustiere sind bei uns erlaubt Nähere Informationen erhalten Sie bei: VGAB Vermietungs GmbH 90530 Wendelstein, Ostring 7 Tel. 09129 / 90 80 14 www.vgab-wendelstein.de 4. Hilfsmittelverordnungen durch Pflegefachkräfte Pflegefachkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegehilfsmittel empfehlen. Einer ärztlichen Verordnung bedarf es bei Vorliegen einer Empfehlung der Pflegefachkraft nicht mehr. Das empfohlene Hilfsmittel muss folgenden Zielen dienen: • Zur Erleichterung der Pflege der oder des Pflegebedürftigen beitragen • oder Zur Linderung ihrer bzw. seiner Beschwerden beitragen oder • Der oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. 5. Erstattungsansprüche nach Tod eines Pflegebedürftigen Bisher erloschen Erstattungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung mit dem Tod eines Pflegebedürftigen. So wurden häufig vorfinanzierte Leistungen für Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nicht mehr erstattet. Durch die Neuregelung können nun Erben innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Pflegebedürftigen diese Erstattungsansprüche geltend machen.

UNSER SENIOREN-EXTRA 6. Digitale Pflegeanwendungen Pflegebedürftige haben gegenüber der Pfl egeversicherung einen Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen in Höhe von monatlich 50 Euro. 7. Pflegekosten im Heim Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten je nach Länge des Aufenthalts im Pflegeheim einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Für Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag: • 5% innerhalb des ersten Jahres, • 25% bei mehr als 12 Monaten, • 45% bei mehr als 24 Monaten und • 70% bei mehr als 36 Monaten, die ein Pflegebedürftiger im Heim lebt. Zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage sind weiterhin vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Anspruch auf Pflegeberatung Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 haben zweimal jährlich einen Anspruch auf eine kostenlose Pfl e- geberatung durch die Pflegekasse, ambulante Pflegedienste oder anerkannte, neutrale Beratungsstellen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich individuell über die Änderungen, Leistungen der Pfl egeversicherung und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige beraten zu lassen! PFLEGESACHVERSTÄNDIGER – PFLEGEBERATER ANERKANNTE BERATUNGSSTELLE FÜR IHREN GERECHTEN Individuelle Pflegeberatung Hilfestellung beim Pflegegrad-Antrag Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung Prüfung des Pflegegutachtens und Bescheids der Pflegekasse Unterstützung beim Pflegegrad-Widerspruch Pflegegrad Feucht ∙ Wendelstein ∙ Neumarkt ∙ Herpersdorf terzo ® Gehörtherapie Damit terzo Sie ® verstehen. Gehörtherapie Damit Sie verstehen. Oma, ich werde übermorgen Hai Oma, ich werde übermorgen baden Oma, ich werde übermorgen Hai und habe immer noch kein Hochzeitskleid! baden und habe immer Du noch verstehst kein nur Hochzeitskleid! Bahnhof, stimmt´s? Du verstehst Macht aber nur nichts. Bahnhof, Du stimmt´s? kannst dein Macht Hörvermögen aber nichts. Du wiederherstellen kannst dein – durch Hörvermögen und habe ein Hörgerät immer wiederherstellen noch und kein Gehörtraining. durch Hochzeitskleid! ein Hörgerät Du verstehst und Gehör- – training. nur Bahnhof, stimmt´s? Macht Lass aber dich nichts. einfach Du kannst mal in dein einem kostenlosen Lass Hörvermögen dich einfach Gespräch wiederherstellen mal über in einem die – terzo kostenlosen durch ® Gehörtherapie ein Hörgerät Gespräch und beraten. über Gehörtraining. ® Gehörtherapie beraten. die terzo terzo terzo-Zentren - Zentrum Musterstraße Feucht terzo Lass · Pfinzingstraße dich - Zentrum einfach 210 · Tel. 0 mal 91 28/72 in 85 einem 31 12345 Öffnungszeiten: Musterstraße Mo bis Fr 9.00 10-18.00 Uhr kostenlosen Musterstadt Gespräch über die Sie finden uns auch in: Tel. 12345 terzo (XXXX) ® Gehörtherapie Musterstadt XX XX XX-Xberaten. Wendelstein · Äußere Further Straße 1 · Tel. 0 91 29/27 82 13 www.terzo Öffnungszeiten: Tel. (XXXX) Mo bis -zentrum.de Fr XX 9.00 XX -18.00 XX-X Uhr www.terzo - Zentrum -zentrum.de Musterstraße 10 Neumarkt · Ringstraße 1 · Tel. 0 91 81/29 62 72 Öffnungszeiten: 12345 Musterstadt Mo bis Fr 9.00 -18.00 Uhr Hörgeräte Tel. (XXXX) Meck XX XX XX-X Schwabach · Ludwigstraße 12 · Tel. 0 91 22/83 66 61 Öffnungszeiten: www.terzo Mo bis -zentrum.de Fr 9.00 -18.00 Uhr und Sa. 10.00 -13.00 Uhr terzo ® Gehörtherapie Damit Sie verstehen. Herpersdorf ·An der Radrunde 168 · Tel. 0 9 11/89 18 88 33 Öffnungszeiten: Mo 9.00 -13.00, Di und Do 9.00 -13.00 u. 14.00 -18.00 Uhr www.terzo-zentrum.de Tel. 09128-912 14 55 | www.pflegegutachtenexperte.de FEBRUAR 2022 21

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