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Reichswaldblatt - Dezember 2021

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PARTEIEN 50 Jahre

PARTEIEN 50 Jahre Christbaumsammlung Seit 50 Jahren führt die CSU in Feucht die Christbaumsammlung durch – ein Zeichen für Kontinuität und Verlässlichkeit, was im Übrigen auch für die politische Arbeit der Union in Feucht gilt. Über 40 Jahre organisiert Thomas Schneele die Aktion, und der Erlös floss vielen Zwecken in Feucht und Moosbach, aber auch überörtlichen Einrichtungen zugute. Insgesamt konnten so dank der Unterstützung durch viele Helferinnen und Helfer und Feuchter Firmen, die ihre LKW’s für die Sammelaktion bereitstellten, über 100.000 € für caritative Zwecke gesammelt werden. 2022 findet die Christbaumsammlung am Samstag, dem 8. Januar statt, und die ausgedienten Weihnachtsbäume sollen bis 8 Uhr am Straßenrand mit Namensschild versehen zur Abholung bereitstehen. Der Erlös ist zur Hälfte für das neue Begegnungscafe „Caritasse“ der Caritas in Feucht in der Brauhausgasse bestimmt. Dort gibt es seit Oktober einen Treffpunkt, an dem man bei einer Tasse Kaffee, Cappuccino oder Tee miteinander ins Gespräch kommen kann. Geöffnet ist das Begegnungscafe jeweils zu den Zeiten des Bauernmarktes am Mittwoch, derzeit immer am 2. und 4. Mittwoch des Monats in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Das Angebot soll ausgeweitet werden und so eine Anlaufstelle für die Menschen vor Ort sein und viel Raum für den gegenseitigen Austausch bieten. Außerdem wird eine Jugendhilfeeinrichtung in einer Favela („Elendsviertel“) in Brasilien unterstützt. Das Kinderhaus befindet sich in einem Armenviertel von Blumenau, einer gut 300.000-Einwohner-Stadt im Süden Brasiliens, die auf die Gründung durch deutsche Einwanderer Mitte des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Im Kinderhaus gibt es Angebote für sozial gefährdete Kinder und Jugendliche, auch Essen wird kostenfrei angeboten. Ziele sind menschliche Werte wie Respekt vor dem Leben, Verantwortung, Solidarität, Freundschaft und Ethik zu vermitteln und zum Nachdenken über unsere Verantwortung für eine nachhaltige Umwelt anzuregen. Dort engagiert sich ein Studienfreund von Pfarrer Roland Thie mit seiner Frau ehrenamtlich, finanziert wird das Ganze durch Spenden der Kirchengemeinde, von Geschäftsleuten und einem Freundeskreis. Da Corona-bedingt die Zuschüsse der Regierung eingestellt wurden ist schwer, die Arbeit erfolgreich fortzuführen. Mit der Unterstützung solcher konkreter, kleinerer Projekte kann zielgenau geholfen werden, und der Erlös der Christbaumaktion verschwindet nicht in einem großen, unübersichtlichen Fördertopf ohne die Möglichkeit der direkten Kontrolle. Herbert Bauer 14 Grundsteuer Quo vadis? Grundsätzlich ist festzustellen, dass nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab 1. Januar 2025 neue Grundlagen und Werte für die Berechnung der Grundsteuerlast zu verwenden sind, da die bisherige Grundlage als verfassungswidrig angesehen wurde. Die Richter verpflichteten daher den Gesetzgeber, die Grundsteuer zu reformieren. Etliche Bundesländer haben sich für das so genannte „Scholz-Modell“ entschieden. Nach diesem soll sich die Grundsteuer künftig am Wert des Grundstücks und der Immobilie orientieren. Diese neue Regelung, auch wenn bisher noch keine Anhaltspunkte dafür bekannt sind, wie sie denn einmal aussehen soll, kann mitunter zu einer erheblichen Mehrbelastung der Grundstückseigentümer und einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand führen. Bereits jetzt regen sich daher Stimmen, dass die neuen Steuergrundlagen sozialverträglich angepasst werden sollten. Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022 wünschen Ihnen Konrad Rupprecht Ortsvorsitzender Altbürgermeister DEZEMBER 2021 Oliver Siegl Fraktionsvorsitzender Zweiter Bürgermeister In Bayern soll eine abgewandelte, eigenständige Regelung in Kraft treten, die im Bayerischen Landtag auf Initiative der CSU beschlossen wurde. Aufgrund der Problematik des vom neuen Bundeskanzler Olaf Scholz verantworteten Entwurfs des Bundesgesetzes hat man in Bayern eine eigenständige Regelung favorisiert, bei der es allein auf die Grundstücksgröße und die Geschossfläche ankommt. Der Wert der Grundstücke und der Gebäude bleibt dabei außer Betracht. Ziel der Regelung in Bayern ist es, eine schleichende Steuererhöhung und den Verwaltungsaufwand durch wiederkehrende Bewertungen zu verhindern. Da Bayern wirtschaftlich erfolgreich und damit attraktiv für Neubürger ist, hätte die im Bundesentwurf vorgesehene Neubewertung der Werte der Grundstücke alle sieben Jahre zu regelmäßigen Steuererhöhungen geführt, ohne dass eine Anpassung des Hebesatzes notwendig gewesen wäre. Ziel der Initiative des Bayerischen Landtags ist es aber auch, dass die Gemeinden im Hinblick auf die Hebesätze diese so festlegen, dass die Einnahmen bezogen auf die derzeit erzielten Einnahmen aus der Steuer ungefähr gleich bleiben. Die Reform soll daher von den Kommunen aufkommensneutral umgesetzt werden. Gemeinden könnten nun andenken, ihre Einnahmesituation zu verbessern, indem der Hebesatz angehoben wird. Zuletzt wurde bspw. In der Marktgemeinde Feucht eine Erhöhung durch den Marktgemeinderat im Jahr 2016 auf 310% und damit einen Wert, der dem damaligen Nivellierungshebesatz entsprach, beschlossen. Der aktuellen Landesdurchschnitt liegt bei 339,9 %. Nach wie vor liegt bei der Grundsteuer A die Höhe des Nivellierungshebesatzes bei 310 %. Dies hat Bedeutung, da die Marktgemeinde im Hinblick auf ihre Einnahmen aus der Grundsteuer bei einem geringeren Hebesatz als dem Nivellierungshebesatz auf Einnahmen im Hinblick auf die Umlagekraft verzichten würde. Daher ist es zwingend notwendig, um ein „Draufzahlen der Gemeinde“ zu vermeiden, die Höhe der Grundsteuer an den jeweils gültigen Nivellierungshebesatz anzupassen. Gleichzeitig erklärt sich aber auch aus Sicht der CSU, dass bis zur generellen Umsetzung der neuen Regelungen im Grundsteuerrecht, einem Hebesatz, der über dem Nivellierungshebesatz liegt, keine Zustimmung zu erteilen wäre. Dies auch schon deshalb, weil im Zuge des künftigen Grundsteuerrechts ohnehin eine lokale Umsetzung und damit eine evtl. verbundene Anpassungen erforderlich sein wird. Wir als CSU haben schon immer im Hinblick auf die Regelungen mit Gültigkeit ab 2025 und deren Umsetzung deutlich gemacht, dass für uns damit keine Erhöhung „durch die Hintertür“ verbunden werden soll. Oliver Siegl

PARTEIEN Warum nicht eine Obdachlosenunterkunft mit neuem Konzept? Wie sieht eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung für Obdachlose aus? Wie lösen andere Kommunen das Problem? Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen. Bereits Anfang Juni wurde über die Obdachlosenunterkünfte in der Jägersruh am Waldrand von Feucht in der Presse berichtet. Geändert hat sich bis jetzt nicht, obwohl ich beantragt habe, wenigstens einen Container als Gemeinschaftscontainer mit Dusche, Kühlschrank, Waschmaschine, Herd auszustatten und die Lage der Obdachlosen zu verbessern. Inzwischen steht der Winter vor der Tür. Wer möchte da schon gern in einem Container ohne Isolierung hausen? Die Container stehen da seit 18 Jahren, ihr Zustand verschlechtert sich von Jahr zu Jahr, auch sind die nicht für längere Aufenthalte gedacht. Die Mindestanforderungen der Regierung an die Notunterkünfte sind erfüllt, das ist richtig, aber sollten wir als Gemeinde nicht für Mindeststandards fürs Wohnen sorgen und den Bewohnern mehr Wertschätzung zeigen? Sollten wir uns nicht fragen: Was braucht eine Notunterkunft wirklich aus Sicht der Nutzer? Was ist mit Privatsphäre? Wie ist das dort zu bewerkstelligen? Die Rollos in den Containern in der Jägersruh sind heruntergelassen- Tag und Nacht, sonst „glotzt“ da jeder Spaziergänger rein! Auch wenn meist Männer von Wohnungslosigkeit betroffen sind, auch sie brauchen eine Perspektive, sonst kommen sie nicht aus der gesellschaftlichen Isolation am Rande der Gesellschaft heraus! Hier sind wir als Gemeinde gefragt- etwas Qualität, mehr als nur ein Dach in bei dem Kopf, bringt auch neue Perspektiven, und darauf sollten wir uns als Kommune einlassen! Zu einer Unterkunft sollten außer einem eigenen Bad und einer Kochgelegenheit auch eine Waschküche mit Waschmaschine, ein Gemeinschaftraum mit Fernseher und ein überdachter Freisitz gehören. Uns alle sollte der Gedanke bewegen, menschenwürdige Unterkünfte zu schaffen. Psychosoziale Betreuung gehör auch dazu, da die Betroffenen ihre Probleme oft nicht selbst lösen können. Birgit Ruder Welche Gründe gibt es, in die Mongolei zu reisen? Bereits im Jahre 2019 lernte ich Herrn Batu Batkischig vom Deutsch-Mongolischen Kulturverein kennen. Leider klappte es dann mit einem Termin nicht. Auch der Ehrenamtsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Eva Gottstein, die am 17. September 2021 auf meine Einladung nach Feucht kam, konnte ich den Deutsch-Mongolischen Kulturverein leider nicht vorstellen. Dafür nahm uns Herr Batkischig jetzt sprichwörtlich mit auf eine Reise in die Mongolei, wenn auch nur mit seinen spannenden Erzählungen und Geschichten zur Geschichte, der Lebensweise, den Lebensbedingungen sowie den Menschen in der Mongolei. Ich sah uns schon in einer Jurte sitzen – Mongolen sind unglaublich gastfreundlich- und Airag trinken oder Suutei Tsai, der zu jeder Mahlzeit getrunken wird. Wer von uns weiß denn schon, dass sich das mongolische Reich einmal fast bis nach Rom ausgestreckt hat? Nicht umsonst gibt es Stimmen, die behaupten, ca. 80% der Menschheit hat mongolisches Erbgut in sich, vielleicht sogar von Dschingis Khan? Auch heute noch ist die Mongolei ein riesiges, weites Land, fast viermal so groß wie Deutschland, beinahe die Hälfte der 3,2 Millionen Mongolen lebt in der Hauptstadt Ulaanbaatar, hier pulsiert das Leben. Die Steppe hingegen ist nur spärlich besiedelt, hier führt ein weiteres Drittel der Bevölkerung weiterhin das traditionelle Nomadenleben- für uns kaum vorstellbar, auch wenn die Neuzeit mit Solarpanel, Sat-TV und Autos in der modernen Jurte angekommen ist. In der Mongolei erwarten uns weite Steppen, wunderschöne Landschaften, die Möglichkeit, die Natur von ihrer schönsten Seite kennenzulernen und unbeschreibliche Erlebnisse, davon bin ich überzeugt. Und auch wenn wir jetzt vielleicht nicht persönlich in die Mongolei reisen können, kann uns doch der Deutsch-Mongolische Kulturverein einen ersten Eindruck über das Leben dort verschaffen und vielleicht feiern wir nächstes Jahr gemeinsam das Naadam – Fest in Feucht, mit landestypischen Spielen, Musik und traditionellen Gerichten… Birgit Ruder Freie Wähler fragen: „Wo drückt der Schuh?“ Ein großes Anliegen vieler Bürger, welches u.a. an uns herangetragen wurde, war die Frage, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Nordtangente im Einmündungsbereich Altdorfer Straße/ Feucht möglich ist. Hier wurde von vielen gefährlichen Situationen berichtet, gerade von Fahrzeugen, die mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Nürnberg kommen. Dies nahmen wir gerne auf und stellten einen Antrag, den Sie auf unserer Website www.fwg-feucht.de nachlesen können, an den Marktgemeinderat. In der Marktgemeinderatssitzung konnte unsere Fraktion auch die letzten Zweifler der anderen Fraktionen überzeugen trotz des vorhergehenden Vorwurfs, es würde sich hier nur um einen Schaufensterantrag handeln. Nun stimmte auch das Landratsamt als zuständige Verkehrsaufsichtsbehörde zu, so dass die Verkehrszeichen zeitnahe aufgestellt werden können. Wir fragen Sie auch weiterhin: „Wo drückt der Schuh?“ Sollten Sie Fragen oder Anregungen für uns haben, zögern Sie nicht, treten Sie mit uns in Kontakt. Persönlich, über Facebook, über unsere Homepage oder per Mail an: info@fwg-feucht.de. Sebastian Greck DEZEMBER 2021 15

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