Aufrufe
vor 4 Jahren

Reichswaldblatt - Dezember 2019

  • Text
  • Weihnachten
  • Kinder
  • Moosbach
  • Zeit
  • Rathaus
  • Feuchter
  • Menschen
  • Markt
  • Dezember
  • Feucht

AUS DEM FEUCHTER RATHAUS

AUS DEM FEUCHTER RATHAUS Der goldene Rathausschlüssel Mit einem Blick auf das Banner „Ziemlich beste Freunde“ startete für Konrad Rupprecht der letzte Rathaussturm am 11. November 2019 vor dem Feuchter Rathaus. 46 Jahre verbindet die Faschingsgesellschaft Feucht-fröhlich und den Ersten Bürgermeister Konrad Rupprecht. Eine lange Zeit und so fand nun zum letzten Mal das Duell Konrad Rupprecht gegen Feucht-fröhlich um den Feuchter Rathausschlüssel statt. Pünktlich um 18.11 Uhr fuhr eine kleine „Limousine“ ein, die Konrad Rupprecht direkt vor dem roten Teppich aussteigen ließ. Wie es sich für einen „Promi“ gehört, ging er entlang dem roten Teppich, durch ein Spalier junger Gardemädchen, hinauf auf die Bühne und bestieg den von Feucht-fröhlich vorbereiteten Thron. In Empfang genommen wurde Rupprecht von Pascal Czerwek, dem Präsidenten von Feucht-fröhlich. In seiner Laudatio würdigte und dankte er Ruprecht für seine Zeit als närrischer Bürgermeister. Weiter erläuterte er, dass es seit 1996 bei der Eroberung und Verteidigung um das Feuchter Rathaus viele spektakuläre Aktionen gab. Ob beim Go-Kart-Rennen oder von einer Drehleiter aus durch einen engen Rettungsschlauch rutschen, mit allen waghalsigen Mitteln wurde um das Feuchter Rathaus gekämpft. Feucht-fröhlich wollte Rupprecht zum Andenken einen Star of Fame in den Boden der renovierten Reiswaldhalle einlassen. Da die Renovierung aber in seiner Amtszeit nicht mehr abgeschlossen sein wird, sollte wenigstens ein Fußabdruck von ihm genommen werden, der dann den Elferratstisch zieren soll. Letztendlich dreht sich doch alles um den Rathausschlüssel und so übergab Pascal Czerwek als Dankeschön für die langjährige, tolle Zusammenarbeit an Rupprecht den „Ewigen goldenen Rathausschlüssel“. Gerührt und mit einem Dank an alle Aktiven nahm Rupprecht die Auszeichnung entgegen. Um in dieser Faschingssession im Rathaus regieren zu können, musste wie auch in den letzten Jahren, Feucht-fröhlich sich den „original“ Rathausschlüssel erst erobern. Dafür hielt Rupprecht wieder eine knifflige Aufgabe bereit. Feuchtfröhlich sollte alle bisherigen Präsidenten und Sitzungspräsidenten auf die Bühne holen und ihnen den jeweiligen Orden zuweisen. Da von den Präsidenten nur Jürgen Gronert, Mecki Binder und Pascal Czerwek vor Ort waren, haben die Elferräte improvisiert und sich als Maske das Gesicht der fehlenden Präsidenten vorgehalten. Die Aufgabe war gelöst, doch Rupprecht wollte den Rathausschlüssel nicht finden… Das war für die Hexe Beate eine klare Aufforderung, um auf Kuschelkurs mit Rupprecht zu gehen, und siehe da, sie fand den Schlüssel rückwärtig in seinem Hosenbund. Viele Besucher und Ehrengäste wohnten dem närrischen Spektakel bei, unter ihnen auch stellvertretender Landrat Norbert Reh, Zweite Bürgermeisterin Katharina von Kleinsorgen, Dritter Bürgermeister Gerd Steuer, aus der Nachbargemeinde Schwarzenbruck Bernd Ehrensberger und aus Winkelhaid Michael Schmidt, Kreisrätin Gabriele Drexler, Vertreter aus der Politik und der Karnevalsgesellschaft AK04 Nürnberg sowie Franz „Mecki“ Binder, Ehrenpräsident von Feucht-fröhlich, der sich ein paar Schlussworte nicht nehmen ließ. Gehweg und Fahrbahnreinigung nach Silvester Traditionell wird das neue Jahr mit Böllern und buntem Feuerwerk begrüßt. Was aber auch leider dazu führt, dass am Neujahrstag Gehwege und Straßen von Silvester-Müll übersät sind. Böllerhülsen, Verpackungsmaterial und Raketenhülsen müssen nicht sein! Jeder, der Feuerwerkskörper zündet, sollte sich verantwortlich fühlen, den Abfall danach von den Straßen und Wegen zu entfernen! Der Markt Feucht bittet seine Bürgerinnen und Bürger, unverzüglich nach Silvester den Müll aufzusammeln und zu beseitigen. Weitere Einzelheiten zur allgemeinen Reinhaltung der Gehwege und Fahrbahnen sind in der Verordnung des Marktes Feucht über die Reinhaltung und die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter geregelt. Diese Verordnung kann beim Markt Feucht, Pfinzingschloss, Pfinzingstraße 10, Zimmer 905, zu den üblichen Öffnungszeiten oder über die Homepage des Marktes Feucht www.feucht.de in der Rubrik Verwaltung/ Ortsrecht unter Verordnungen des Marktes Feucht eingesehen werden. Der Markt Feucht wünscht allen einen guten Start ins Jahr 2020. 8 Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen und probieren Sie unser handwerkliches Weihnachtsgebäck! DEZEMBER 2019 90530 Wendelstein Querstraße 8 Telefon: 09129 / 9873 90530 Großschwarzenlohe Rother Straße 1B im Kaufland 90537 Feucht Schwarzenbrucker Straße 1 im Hagebaumarkt Telefon: 09128 / 9118471 90537 Feucht Hauptstraße 6 Telefon: 09128 / 9122870 Sonntags geöffnet www.logalmadador.de

Zu laut? Dann mitmachen! Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen Hier sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt: Wie stark stört sie der Lärm an Feuchts Hauptverkehrsstraßen? Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz entwickelt derzeit den sog. Lärmaktionsplan und hat dabei die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet. Die erste Phase fand Anfang des Jahres statt, als die Öffentlichkeit zum ersten Mal befragt wurde, wie sehr sie der Lärm an Hauptverkehrsstraßen beeinträchtigt. In Feucht beteiligten sich an dieser Befragung 34 Bürgerinnen und Bürger. 22 haben angegeben, dass sie sich vom Lärm stark betroffen fühlen. Die Zusammenfassung der Befragung kann im Internet unter www.umgebungslaerm.bayern.de eingesehen werden. Jetzt hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bekannt gegeben, dass vom 11. November bis 23. Dezember 2019 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Beteiligen können sich Bürgerinnen und Der nächste Winter steht vor der Tür AUS DEM FEUCHTER RATHAUS Bürger sowie Gemeinden. Wer mitmachen möchte, kann auf o.g. Internetseite einige Multiple-Choice Fragen beantworten. Die Antworten werden entsprechend ausgewertet, analysiert und in der abschließenden Fassung des Lärmaktionsplans berücksichtigt sowie auf der oben genannten Internetseite veröffentlicht. Der Markt Feucht ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Eine große Beteiligung unterstützt das jahrelange Bemühen von Erstem Bürgermeister Konrad Rupprecht, lärmmindernde Maßnahmen an den Autobahnen, der Bundesstraße 8 und den Staatsstraßen zu erhalten. Bei Fragen unterstützt auch gerne die Verwaltung des Marktes Feucht. Ansprechpartnerin ist Gabriele Kaiser: 09128/ 91 67 -48, gabriele.kaiser@feucht.de Wenn der erste Schnee fällt oder wenn sich der Niederschlag in Eisregen wandelt, stehen Eigentümer und Mieter oft vor der Frage, welchen Verpflichtungen sie nachgekommen müssen. Der Markt Feucht informiert über Pflichten und Rechte, bittet aber auch im Hinblick auf Umwelt und Artenschutz, Streusalz nur bei extremen Witterungsbedingungen zu verwenden. Um die Umwelt zu schonen und zu schützen, dürfen nur abstumpfende Mittel wie z.B. Splitt und Sand verwendet werden. Der Markt Feucht hat hierfür kostenfreie Behälter aufgestellt und erleichtert so den Winterdienst für die Bürgerinnen und Bürger. Die Verwendung von auftauenden Mitteln, wie beispielsweise Salz, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. An gefährlichen Stellen (z.B. Treppen, Rampen) oder bei extremen Witterungsbedingungen wie z.B. Eisregen dürfen ausnahmsweise auftauende Mittel eingesetzt werden. Zu räumen ist werktags zwischen 7.00 und 21.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und 21.00 Uhr. Jeder Eigentümer und ggf. Mieter muss in dieser Zeit durch regelmäßiges Räumen, Abstreuen mit Splitt und Beseitigung von Eis, die Wege im Winter frei halten. Dies gilt auch, wenn man im Urlaub ist oder zu den genannten Zeiten arbeitet. Damit bei einsetzendem Tauwetter das Wasser schneller abfließen kann, bitte auch Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freimachen. Bei großen Schneemengen, den Schnee dem Nachbarn zu überlassen oder auf die Fahrbahn zu schieben, ist keine Lösung. In diesem Fall bitte einen Streifen von einem Meter räumen und diesen Streifen mit abstumpfenden Mitteln bestreuen. Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten haben, bzw. nicht wissen, welche Rechte und Pflichten Sie zum Beispiel als Hinterlieger haben, dann wenden Sie sich gerne an das Bauamt des Marktes Feucht, Gabriele Kaiser, Telefon 09128/9167-48. GESCHAFFT! Frohe Feiertage und einen guten Rutsch wünschen Ihnen allen Die Häußinger‘s DEZEMBER 2019 9

Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten

Reichswaldblatt-Feucht

Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Röthenbach/Reichelsdorf

Mitteilungsblatt Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg

Monatsblatt Heilsbronn