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Reichswaldblatt - Dezember 2018

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AUS DEM FEUCHTER RATHAUS

AUS DEM FEUCHTER RATHAUS Weihnachtszeit ist Geschenkezeit Wie wäre es denn in diesem Jahr mit Geschenken aus der eigenen Gemeinde? Vielleicht mit der Familie ein Memory spielen und danach im Ort auf Entdeckungsreise gehen? Mit dem Logo der Biene durch den Regen spazieren oder eine Kleinigkeit als Andenken verschenken? Manche Geschenke fallen einem sofort ein, manche werden mit Liebe kreativ gestaltet und manchmal fwällt einem aber auch gar nichts ein. Warum nicht einfach etwas aus der Foto: Markt Feucht eigenen Gemeinde schenken? Seit kurzer Zeit gibt es im Bürgerbüro des Feuchter Rathauses ein Memory mit Sehenswürdigkeiten und Hinguckern aus dem Gemeindegebiet Feucht. Das Spiel besteht aus 48 Karten, in dem 24 Spielpaare zueinander finden müssen. Spielen kann jeder ab 4 Jahren. Das Memo-Spiel enthält eine kurze Spielanleitung, auf deren Rückseite alle Objekte mit der jeweiligen Ortsbezeichnung angelegt sind. So können nicht bekannte Örtlichkeiten gezielt in natura besucht werden. Weiterhin stehen Regenschirme in drei verschiedenen Varianten zur Auswahl. Hochwertige Schirme, die allesamt das „Markt Feucht“-Logo mit der Biene tragen. Ein Automatik-Stockschirm im typischen, frischen Markt Feucht-Grün mit gelbem Schriftzug, ein schwarzer Stockschirm mit integriertem, herausnehmbarem Gehstock und silbernem Logo und ein schwarzer Automatik- Knirps mit grünem Schriftzug. Für den alltäglichen Einkauf gibt es eine Einkaufswagentasche, die sich mit samt dem Einkauf geschickt und schnell im Auto verstauen oder nach Hause tragen lässt. Die Zeidlerbiene aus Plüsch steht in zwei Varianten zur Auswahl. Einmal in einer Größe von 20 cm, mit Bienenstickerei am Flügel und für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Oder die Zeidlerbiene als Schlüsselanhänger in einer Größe von 10 cm, für Kinder unter 3 Jahren allerdings nicht geeignet. Beide Plüschbienen sind allergikerfreundlich und maschinenwaschbar. Weihnachtsgeschenke besorgen - mal ganz ohne Weihnachtsstress! Memory, Regenschirme, Zeidlerbiene, Einkaufswagentasche sowie Preise erhalten Sie im Bürgerbüro des Marktes Feucht, Hauptstr. 33, Zimmer 015. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do von 7.30 bis 18.00 Uhr sowie Mi und Fr von 7.30 bis 12.00 Uhr. Informationen auch unter www.feucht.de Online ins Rathaus Das Rathaus ist nur einen Mausklick entfernt. Mit dem Bürgerservice-Portal des Marktes Feucht kann man viele Behördengänge bequem von zuhause aus erledigen. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger aus Feucht haben den Online-Service schon kürzlich bei der Landtagswahl genutzt und ihre Briefwahlunterlagen über das Bürgerservice-Portal beantragt. Was viele nicht wissen: Es gibt noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, sich den Gang ins Rathaus zu sparen. Zum Beispiel kann man unter anderem sein Führungszeugnis über das Bürgerservice-Portal beantragen oder standesamtliche Urkunden. Einmal registriert, sind viele Behördengänge online möglich. Einfach mal testen! Das Bürgerservice-Portal findet man auf www.feucht.de unter der Rubrik „Bürgerservice“. Das Bürgerservice-Portal steht unter dem Dach des sog. Bayernportals. Hier lassen sich noch weitere Behördengänge erledigen, zum Beispiel kann man digitale Verwaltungsdienstleistungen von Freistaat und bayerischen Kommunen abrufen (http://www.freistaat.bayern/). Wurm Dr. Mitzel R e c h t s a n w ä l t e Fachanwalt für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft Zweigstelle Feucht Hauptstraße 55 Tel: (09128) 911 87 60 Mail: ra@mitzel-wurm.com www.mitzel-wurm.com Kanzlei Nürnberg Oedenberger Straße 159 Tel: (0911) 91 97 21 Zweigstelle Neunkirchen a. S. Brückenstraße 27 Tel: (09153) 92 53 75 Termine nach Vereinbarung (auch samstags) Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Handelsrecht Insolvenzrecht Miet- & Pachtrecht Strafrecht & Owi Verkehrsrecht 16 FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. • DEZEMBER 2018

AUS DEM FEUCHTER RATHAUS Feuerwerk an Silvester und anderen Veranstaltungen Wie in jedem Jahr wird der Jahreswechsel mit einem großen Feuerwerk gefeiert. Wer das neue Jahr nicht mit der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst begrüßen möchte, sollte bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen und sich an bestimmte Vorgaben halten. An Silvester und bei allen anderen Veranstaltungen ist grundsätzlich zu beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerken in Landschaftsschutzgebieten oder in weniger als 100 Meter Abstand zu Waldflächen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz sowie dem Bayerischen Waldgesetz nicht zulässig ist. Bei Veranstaltungen, die in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember mit oder ohne „Knalleffekten“ geplant werden, muss ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen eingereicht werden. Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann im Bürgerbüro des Marktes Feucht, Hauptstr. 33, abgeholt oder auf www.feucht.de ausgedruckt werden. Folgende Kriterien müssen bei der Antragsstellung beachtet und ausgefüllt werden: Der Anlass der Veranstaltung unter Angabe, ob das Feuerwerk mit Knalleffekt (maximale Abbrennzeit bis 22.00 Uhr) oder ohne Knalleffekt (maximale Abbrennzeit bis 24.00 Uhr) ist. Der genaue Tag der Veranstaltung, die Uhrzeit von wann bis wann das Feuerwerk stattfindet sowie den genauen Abbrennort. Die Feuerwerkskörper, die zum Einsatz kommen, müssen genau aufgeführt werden. D.h. die Anzahl der Knallkörper, die genaue Bezeichnung, die Kategorie oder Klasse und die Effekthöhe. Weiterhin zu beachten ist, ob sich der Abbrennplatz in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen und Autobahnen befindet. Wenn ja, muss auch hier eine Information an die zuständige Stelle Foto: Herbert Bauer erfolgen. Wichtig ist auch, dass aus Gründen des Lärm- und Nachbarschaftsschutzes innerhalb von im Zusammenhang bebauten Gebieten beim Markt Feucht nur das Abbrennen eines Bodenfeuerwerks ohne Knalleffekt genehmigt werden kann. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist ohne straßenverkehrsrechtliche Genehmigung ebenfalls nicht gestattet. Der Antrag ist gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 SprengV mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin zu stellen. Die Antragsgebühr beim Markt Feucht beträgt 25 Euro. Öffnungszeiten der gemeindlichen Einrichtungen während der Weihnachtsfeiertage Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung stehen am Donnerstag, 27. Dezember, und Freitag, 28. Dezember 2018, dem Publikumsverkehr zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Gemeindebücherei des Marktes Feucht ist während der Weihnachtsferien von Montag, 24. Dezember, bis einschließlich Freitag, 4. Januar 2019, geschlossen. Das Internetcafé ist von Montag, 24. Dezember, bis einschließlich Dienstag, 1. Januar, geschlossen. Sowohl das Jugendzentrum in Feucht als auch das JuZ Moosbach sind von Montag, 24. Dezember, bis einschließlich Samstag, 5. Januar, geschlossen. Der Wertstoffhof bleibt am Samstag, 29. Dezember, geschlossen. Foto: Herbert Bauer Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Treue. Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr 2019 Danke für die langjährige und gute Zusammenarbeit. Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Immer eine gute Idee – Geschenkgutscheine! Andrea Arnold Hauptstraße 12 90537 Feucht Tel. 0 91 28-1 54 32 DEZEMBER 2018 • FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. 17

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