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Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg/JHerpersdorf - Oktober 2022

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UNSER EXTRA - STEUER &

UNSER EXTRA - STEUER & RECHTTÜCKEN DES BAUVERTRAGSBeim Neubau und bei derSanierung bestehender Bautengibt es häufig Probleme undStreitigkeiten zwischen demAuftraggeber und dem Bauunternehmer.Rechtliche Laien(Auftraggeber wie Auftragnehmer)fällt ist es regelmäßigsehr schwer, eigene Rechte undPflichten und die des Vertragspartnersrichtig zu beurteilen.Ich setze die Schwerpunkte derAusführungen auf die Fragen umdie Annahme eines Auftragesdurch den Bauunternehmer undauf dessen Ausführung.Die korrekte Beurteilung dersachlichen und rechtlichenProbleme ist bei der Abwicklungder Aufträge und der schnellenund effektiven Durchsetzungder Forderungen und Pflichtenbeider Vertragsteile entscheidend.Gerichtliche Prozessebedeuten häufig ein hohesKostenrisiko für die Vertragspartner,so dass bei der Durchsetzungdieser Ansprüche dieaußergerichtliche Einigung imVordergrund stehen sollte.Schon die Wahl des Vertragspartnersist wichtig. Wer einen Bauin Auftrag gibt, sollte sich frühzeitiginformieren, welche derunzähligen Bauunternehmendas richtige für das Projekt ist.Empfehlungen von Bekanntenund Experten sind hier wertvoll.Auch für den Bauunternehmerlohnt sich die kritische Betrachtungdes künftigen Vertragspartnersund die Beachtungseines „Bauchgefühls.“Legen Sie in dem Bauvertragmöglichst exakt fest, welcheArbeiten wann, wo, wie und mitwelchen M aterialien zu welchenPreisen ausgeführt werdensollen. Gerade in den heutigenKrisenzeiten sind Steigerungender Material- und Arbeitskostennach Vertragsschluss ein kaumüberschaubares Risiko.Lassen Sie sich als Bauherrdie Preise am besten bis zuAbnahme des Baus, realistischerfür eine bestimmte Zeit garantieren.Ziemlich sicher wirdIhnen kein Unternehmen Preisefür Material und Arbeitszeitzeitlich unbeschränkt zusagen.Für den Bauunternehmer istdies ein Instrument der Kundenbindung,weil der Kunde sieht,dass seine Interessen berücksichtigtwerden.Auch wenn der Bauunternehmersich zur Erfüllung seiner Pflichtenanderer Unternehmen (Subunternehmen)bedient, etwa weiler Aushub- oder Betonarbeiten,Elektro-, Malerarbeiten oderanderes nicht selbst ausführt,bleibt der Bauunternehmer IhrAnsprechpartner für Mängelund Probleme. Die Anzeige vonMängeln und die Aufforderung,sie zu beseitigen, muss demgegenüber dem Bauunternehmen,nicht dem Subunternehmenerfolgen.Der Bauunternehmer alsVertragspartner hat hierzwei grundsätzlich voneinanderunabhängige Seiten zubeachten: das Vertragsverhältniszum Auftraggeber unddas Geschäftsverhältnis mitdem Subunternehmer.Wenn Sie keinen Bauleiter(Architekten, Ingenieur o.a.)bestellen, der Beginn, Ablaufund Abnahme des Baus odereinzelner Teile des Baus kontrolliertund bestimmt, ist Ihredauernde oder zumindesthäufige Anwesenheit auf derBaustelle unumgänglich.Sie müssen im Blick haben, obkorrekt gearbeitet wird. SobaldIhnen Fehler beim verwendetenMaterial oder der Ausführungder Arbeiten auffallen müssenSie das sofort beim Bauunternehmenmelden und rügen.Diese Pflicht besteht abhängigvon Details des Vertrags eventuellrechtlich (VOB-Vertrag).Mit uns zu Ihrem Recht!Rechtsanwälte Partnerschaft mbBHans Malte BlumRechtsanwaltAuch Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtOliver BlumRechtsanwaltAuch Fachanwalt für Familienrechtwww.anwalt-blum.deWiesenstraße 3b • 91126 Schwabach • Tel. (09122) 69 30 30DR. KAISER & KAISER – ANWALTS- UND STEUERKANZLEIAdvertorial34Seit 1998 befinden sich meine Kanzleiräume in dem Fachwerkhausin der Hauptstraße 13, direkt am Wendenbrunnen im Herzen vonWendelstein.Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familien- und Erbrecht,daneben im allgemeinen Vertragsrecht sowie der Abwicklung vonVerkehrsunfällen. Mietrechtliche Fragestellungen bearbeitet meineKollegin Frau Rechtsanwältin Corinna Schäfers, Fachanwältin fürMiet- und Wohnungseigentumsrecht.Ich biete eine individuelle Beratung bei rechtlichen Problemensowie schnelle und sachgerechte Reaktionen. Termine könnenflexibel und kurzfristig vereinbart werden. Bei Bedarf komme ichauch zu Ihnen ins Haus.Oktober 2022

UNSER EXTRA - STEUER & RECHTDie Pflicht folgt aber auchtatsächlichen Zwängen. Fehlerbei der Bauausführung müssensofort behoben werden. DieErfahrung am Bau zeigt, dasses schwer bis unmöglich oderjedenfalls sehr zeit- und kostenintensivist, nach Abnahme desgesamten Baus nachträglichArbeiten wegen Material- oderAusführungsfehlern nachzubessern.Wenn auf der Baustelle etwasnicht richtig läuft, müssen Siedas unbedingt sofort meldenund auf Berichtigung hinwirken.Deshalb sollten Sie frühzeitigüberlegen, ob Sie nicht einenBauleiter einsetzen. Die Kostenfür ihn zahlen sich schonwegen dessen Vorsprung anErfahrung am Bau sicher aus.Auch für den Bauunternehmerund die Abwicklung des Bausist ein erfahrener Bauleiter ofteine willkommene Hilfe.Auch die Abnahme des Bausoder einzelner Teile ist füralle Vertragsteile entscheidendwichtig. Die Abnahme ist dieErklärung es Auftraggebers,dass der betroffene Bauteilvertragsgemäß ausgeführtwurde. Gegebenenfalls könnendabei Mängel und Nachbesserungspflichtenschriftlich fixiertwerden.Zu Beweiszwecken für beideVertragsparteien sollte dieAbnahme unbedingt schriftlicherfolgen. Es genügt keinGespräch auf der Baustelle mitdem Inhalt „Passt, danke, Siemüssen nur hier und da nochdieses und jenes nachbessern.“Bauverträge enthalten immerKlauseln, dass nur SchriftlichesVertragsinhalt wird. Auch dieErklärungen zur Abnahme undNachbesserungen am Bauwerksind also nur wirksam, wenn Sieschriftlich niedergelegt sind.Beim Abschluss und der Abwicklungeines Bauvertrags übereinen Neubau oder die Sanierungeines Altbaus sind eine Vielzahlvon Rechten, Pflichten undKomplikationen zu beachten. Diehier angesprochenen Aspektesind nur ein kleiner Ausschnittder möglichen Probleme einesBauprojekts.Je weiter der Streit zwischen denVertragsteilen fortgeschrittenist und je härter die Frontensind, bevor Rechtsanwälteeingeschaltet werden, destoschwieriger und unwahrscheinlicherist es, den Streit ohnegerichtliche Hilfe schnell undrelativ kostengünstig zu klären.Für den Auftraggeber ebensowie für den Bauunternehmerlohnt es sich immer, rechtzeitigkompetenten rechtlichen Rateinzuholen.BLUM & BLUMRechtsanwältePartnerschaft mbBWiesenstraße 3b91126 SchwabachFon 09122 – 69303 0Fax 09122 – 69303 25www.anwalt-blum.deRechtsanwaltMichael SchwarzPfinzingplatz 1 • 90537 FeuchtTel. (0 91 28) 30 28 • Fax (0 91 28) 1 35 04E-Mail: RA.Schwarz.Michael@gmx.deOliver BlumRechtsanwalt©Andrey Popov - stock.adobe.comOktober 202235

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