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Nürnberg-Eibach/Reichelsdorf/Röthenbach - Januar 2021

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AUS DEN STADTTEILEN ARV

AUS DEN STADTTEILEN ARV – Arbeitsgemeinschaft Reichelsdorfer und Mühlhofer Vereine und Organisationen Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, das vergangene Jahr 2020 war in vielen Dingen anders als die Jahre davor. Das hat sich auch auf unsere Arbeit in der ARV ausgewirkt. Jedoch haben wir trotz allem unsere Themen weiter beim Oberbürgermeister Markus König und seinen zuständigen Referenten nachverfolgt: Nachverdichtung in Reichelsdorf: Dies ist ein heißes Thema, da nicht nur Bauträger die Walter-Flex-Straße entdeckt haben, sondern auch das Siedlungswerk Nürnberg die Bebauung in der Dollnsteiner Straße nachverdichten möchte. Wir sind nicht gegen Nachverdichtung, jedoch muss sie im Rahmen bleiben. Und über den Rahmen sind wir und die Stadtverwaltung leider unterschiedlicher Auffassung. In der Walter-Flex Straße konnten wir durch eine Klage beim Verwaltungsgericht in Ansbach eine Bebauung mit fünf Wohneinheiten auf einem gut 600 qm großen Grundstück verhindern. Leider ist schon das nächste Projekt im Anmarsch. Es sollen 2 Doppelhäuser auf 850 qm gebaut werden, Zufahrt Spielstraße. Die Nachverdichtung durch SWN in der Dollnsteiner Straße wurde am 22.09.2020 im Detail vorgestellt. Es sollen zwischen den drei großen neunstöckigen Häusern zwei sechsstöckige Häuser eingefügt werden. Pro Geschoss sind fünf Wohnungen vorgesehen. Zusätzlich entsteht ein Kindergarten mit Hort. Beim Nah-und Gut- werden Garagenplätze (als Ausgleich für die belegten Parkplätze) ausgewiesen, die Baupläne sind bereits eingereicht. Die Vorstellung des neuen Geschäftsführers, Herrn Hopes wurde von den anwesenden Altbewohnern sehr skeptisch aufgenommen: Zum Ersten wegen der geplanten Parkplätze. Die 32 abzureißenden Garagen wurden als nicht zu den bestehenden Häusern zugehörig bezeichnet, was nicht stimmt. Die als Ausgleich dafür geplante Halbtiefgarage mit 48 Plätzen reicht nicht aus, da neue 60 Wohnungen dazukommen und weitere Parkplätze entfallen für Personal Kindergarten und Hort und die Feuerwehrzufahrten für die beiden neuen Häuser. Alternative wär ein Stock mehr beim Parkhaus. Musterbauordnung der Bauministerkonferenz im Jahr 2016 für das gesamte Stadtgebiet eine neue Abstandsflächenregelung eingeführt nach der nunmehr das 0,4-fache der Wandhöhe als Abstand für Wohngebäude genügen soll. Die geänderte Abstandsflächenregelung bietet die Option zur Nachverdichtung der bestehenden Wohnanlage in der Dollnsteiner Straße. Die Abweichung von den seinerzeit festgesetzten Baugrenzen ist vertretbar, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Sie ist mit den Anforderungen des Baugesetzbuchs vereinbar. Der Antrag auf Vorbescheid für ein Nachverdichtungskonzept stellt ca. 50 Wohneinheiten in zwei mehrgeschossigen Mietshäusern vor. Es ist die Errichtung eines zweigeschossigen Kinderhortes und eines dreigeschossigen Parkgebäudes mit ca. 78 Stellplätzen geplant. Ein reduzierter Stellplatzschlüssel ist nicht angefragt, wäre jedoch im Rahmen öffentl. geförderten Wohnungsbaus möglich. Im Weiteren wird die Verwaltung darauf hinwirken, das Planungskonzept in städtebaulicher wie auch in ökologischer Hinsicht weiter zu optimieren. Auch nach einer baulichen Ergänzung wird für die Wohnanlage die Möglichkeit gesehen, die verbleibenden Freiflächen grünordnerisch hochwertig anzulegen und z.B. durch Begrünung von Flachdächern, durch Fassadenbegrünung und/oder durch Pflanzung von Bäumen, Hecken und Sträuchern - ein qualitätvolles Wohnumfeld herzustellen. Weltenburger Straße Zone 30 In einer Nacht und Nebelaktion wurde die gesamte Weltenburger Straße zur Zone 30 umgebaut. Einige Eltern der Kindergarten-Kinder haben durch den Eibacher CSU-Stadtrat einen Antrag auf Verlängerung von Tempo 30 gestellt, der durch den Oberbürgermeister für die CSU eingereicht wurde. Großzügigerweise wurde dann im Verkehrsausschuss der Vorschlag der Verwaltung, daraus eine Zone 30 zu machen, mit großer Mehrheit angenommen. Leider mussten wir von diesem Beschluss aus der Zeitung erfahren. Eine Einbeziehung, bzw. Vorinformation der Bürgervertretung wurde als nicht notwendig erachtet. Doch ist diese Zone 30 keine echte Zone 30, denn es gilt weiterhin Vorfahrt auf der Weltenburger Straße, in Zone 30 gilt rechts vor links und in Zone 30 gibt es keine Zebrastreifen, diese werden aus Bestandschutzgründen weiterhin geduldet; es war aber ganz wichtig, den Mittelstreifen zu entfernen. Zum Zweiten befürchten einige Anlieger durch die zusätzlichen Wohnungen mit weiteren Spielplätzen weitere Belästigungen und die Bildung eines sozialen Brennpunktes. Die Antwort der Stadt Nürnberg: Über das Projekt des Siedlungswerks Nürnberg in der Dollnsteiner Straße wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.06.2019 berichtet: Auf bereits erschlossenen Flächen kann hier durch flächensparenden Umgang mit Boden preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Für die Baugrundstücke gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3570 aus dem Jahr 1969. Dieser setzt für den betreffenden Bereich insgesamt drei neungeschossige Wohnbauten mit Baugrenzen fest. Deren Abstände resultieren aus der Abstandsflächenregelung der Bayerischen Bauordnung zum Zeitpunkt 01.08.1962. Die Tiefe der bestehenden Abstände bzw. der freigehaltenden Flächen auf den Grundstücken bemisst sich daher aus den einfachen Wandhöhen. Die Stadt Nürnberg hat im Einklang mit der Bayerischen Bauordnung in ihrer aktuellen Fassung und der Die Stadt Nürnberg antwortete uns, dass im Verkehrsrecht die Bürgervertretungen nicht einbezogen werden müssen. Die Weltenburger Straße ist keine Hauptverkehrsstraße nach dem Generalverkehrsplan der Stadt Nürnberg. Sie führt ausschließlich durch Wohnbebauung. Zebrastreifen sind zwar grundsätzlich entbehrlich, ihr Vorhandensein ist aber für die Rechtmäßigkeit unschädlich. Von der Regelung rechts vor links wurde, wie in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, wegen der Buslinie abgewichen. Tempo 30 Schalkhaußer Str. und Gredinger Straße Nachdem inzwischen Tempo 30 sehr einfach umzusetzen ist, schlagen wir vor, nochmals zu prüfen, ob dies für die Schalkhaußerstraße und Gredinger Straße auch möglich ist. Hier muss der Mittelstreifen auch nicht entfernt werden, es war nie einer da. Bei der Einmündung der Gredinger Straße auf die Vorjurastraße bestehen jedoch Straßenschäden in der Einfahrt, die beseitigt werden müssen. Auch die Verbesserung der Sicht aus der Gredinger Straße in die Vorjurastraße muss gewährleistet werden. • GARAGENTORE / INDUSTRIETORE DREH- u. 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AUS DEN STADTTEILEN Antwort der Stadt Nürnberg: Der Straßenzug Gredinger Straße / Schalkhaußerstraße ist als Staatsstraße 2407 eine sogenannte klassifizierte Straße und somit Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Das Anordnen von Tempo 30 ist hier nach wie vor an strenge Bedingungen gebunden, die nicht vorliegen. Insbesondere das Unfallgeschehen (ausgewertet wurde der Zeitraum Januar 2009 bis September 2020) ist sehr unauffällig. Weitere Pfosten werden geprüft, das Parken auf dem Gehweg ist aber verboten, sodass bis zum Beginne der Parkbucht ohnehin kein Fahrzeug dort stehen darf. R(D-)enaturierung Eichenwaldgraben SÖR hat die Verrohrung des Eichenwaldgrabens wieder in einen Graben zurückverlegt. Dass dabei ca. 1500 qm Strauch und Waldfläche denaturiert wurden und den Bürgern aus der Walter Flex Straße der Zugang zum Friedhof genommen wurde, wird geflissentlich übersehen. Nachdem SÖR sich nicht mehr zuständig erklärt, muss in einem 2. Bauabschnitt der Zugang durch die Friedhofsverwaltung irgendwie wieder hergestellt werden. Nach neuesten Informationen kann keine Brücke gebaut werden, da der Untergrund sandig ist. Deshalb soll wieder ein Stück Blechrohr und Aufschüttung das Problem beheben und im Frühjahr 2021 begonnen werden. Das ist ein echter Schildbürgerstreich. Was uns am meisten stinkt, ist die Desinformation / Schönfärberei von SÖR. Wir fragten nach, was das Projekt bisher gekostet hat und was für die Brücke/Übergang noch geplant ist, sowie wie viel Zuschuss es gegeben hat. Antwort der Stadt Nürnberg: Der Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg ist zuständig für den Unterhalt des Eichenwaldgrabens und somit auch für die Renaturierungsmaßnahme des Gewässers im Abschnitt am Reichelsdorfer Friedhof. Für den Eichenwaldgraben existiert seit mehr als 20 Jahren ein sog. Gewässerentwicklungskonzept, welches die Öffnung der vorhandenen mehr als 100 Meter langen Verrohrung und eine ökologische Aufwertung des Gewässers vorgibt. Die Gewässerverrohrung, über die der Friedhofszugang von Osten führte (Hintereingang) war baulich marode und hätte aus Verkehrssicherheitsgründen in einiger Zeit gesperrt werden müssen. Eine Sanierung der sehr langen Verrohrung zur Aufrechterhaltung des Zuganges wäre sehr kostenintensiv gewesen und hätte den Vorgaben des Gewässerentwicklungskonzeptes und des Wasserhaushaltsgesetzes (Verbesserungsgebot) widersprochen. Die Friedhofsverwaltung und SÖR sind daher in einem Gemeinschaftsprojekt die Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes angegangen. Die marode Verrohrung wurde stillgelegt und verfällt und der Eichenwaldgraben an seinem ursprünglichen Ort im Tiefpunkt des Geländes als naturnahes offenes Gerinne neu geschaffen. für Vermessungsarbeiten Leistungen in Höhe von ca. 17.500, - € beauftragt. Die Baukosten belaufen sich nach aktuellem Stand der Kostenschätzung - zusätzlich zu den davor genannten Kosten - auf ca. 55.000, - €, dabei sollen auch betriebliche Belange des Friedhofes weitestgehend berücksichtigt werden. Die Kosten für die neue Überführung werden von der Friedhofsverwaltung als Bedarfsträger komplett getragen. Seniorenheim Koppenhofer Straße Auf unsere Nachfrage beim Bauträger Schellman erfuhren wir, dass frühestens im Dezember 2020 mit dem Aushub begonnen werden kann. Auswirkungen des Lockdown wegen Corona? Dann wird es ein Jahr, dass die Baugenehmigung erteilt wurde. Wie ist die Erschließung des Seniorenheimes von der B2 her und die Weiterführung des Gehsteiges in den Wiesengrund geplant? Welche Kosten sind veranschlagt und wer soll diese tragen? Antwort der Stadt Nürnberg: Das Grundstück ist über eine Zufahrt an der Koppenhofer Straße verkehrlich erschlossen. Ein Gehweg führt von der B2 bis zum Bauvorhaben. Eine Weiterführung eines Gehwegs in den Wiesengrund ist derzeit nicht realistisch. Eine entsprechende Planung müsste die Höhenverhältnisse berücksichtigen. Aus der Bemessung von Böschungen oder Stützwänden ergäbe sich ein größerer Eingriff in Privatgrund. Außerdem entstünden hohe Kosten, die nicht dem Investor des Seniorenheimes angelastet werden könnten. Aufgrund zahlreicher dringender Planungen aufgrund von Maßnahmen Dritter (Bauvorhaben, VAG-Projekte, Straßensanierungen) ist mit einer zeitnahen Aufnahme der Planungsarbeiten nicht zu rechnen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue 2021 Bleiben bzw. werden Sie gesund und wenn Sie ein Anliegen haben, das unseren Stadtteil betrifft, kümmern wir uns gerne darum. Angelika Schüttler, Schriftführerin Im kommenden Jahr wird im Bereich des neuen aktuell unbewachsenen Gerinnes noch eine Initialpflanzung durchgeführt (Sträucher und kleine Bäume). Den Rest macht dann die Natur. Der Eichenwaldgraben führt nur temporär Wasser, ist aber trotzdem ein Gewässer und führt zeitweise auch Hochwasser. Das neue Gerinne erfüllt die Anforderungen an die Ökologie und die Hochwassersicherheit. Die Baukosten für die Gewässerrenaturierung werden zu einem hohen Anteil (bis zu 75 %) vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Entscheidung lieber in einen naturnahen Gewässerabschnitt zu investieren, anstatt in ein sinnloses teures Betonrohr (keine Zuschüsse) war daher naheliegend. Die Maßnahme wurde nach einem abgestimmten landschaftspflegerischen Begleitplan durchgeführt, der mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und von dieser auch befürwortet. Die Trasse wurde so gewählt, dass so wenig Bäume wie möglich gefällt werden mussten. Auch bei einer Sanierung der Verrohrung hätten Bäume gefällt werden müssen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 100.000,- €, aufgrund der Förderung durch den Freistaat Bayern liegt der Eigenanteil der Stadt Nürnberg somit bei 25.000, - €. Der Weg zum Nebeneingang des Friedhofs ist nicht gewidmet und stellt somit eine private Erschließungsanlage des Friedhofs dar und fällt somit in die Zuständigkeit der Friedhofsverwaltung. SÖR ist hier im Rahmen einer Amtshilfe tätig - verantwortlicher Bauherr und damit entscheidungsbefugt ist die Friedhofsverwaltung. Es ist technisch möglich, an der vorgegebenen Stelle eine Brücke zu errichten, allerdings würde die Umsetzung dieser Lösung aufgrund der vorhandenen Baugrundverhältnisse eine längere Bauzeit und höhere Kosten bedeuten, was wiederum nicht gewünscht ist. Als Bauweise ist ein Wellstahldurchlass als Maulprofil der Firma Hamco vorgesehen, der die hydraulischen Erfordernisse berücksichtigt. Vorher hat sich - wie dargestellt- an dieser Stelle kein Brückenbauwerk befunden. Bisher wurden für die Planung des Brückenbauwerks und JANUAR 2021 5

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