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Monatsblatt Heilsbronn - November 2019

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AUS DEM STADTRAT / AUS

AUS DEM STADTRAT / AUS DEM RATHAUS Stellungnahme der Verwaltung: Mit Aufstellung des Bebauungsplan B 41 wurde das Ziel verfolgt, die bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen zu decken. Diese Nachfrage nach Wohnbauflächen konnte auch bisher in Heilsbronn nicht z. B. durch ein solches weiteres Baugebiet gelöst werden. Nach wie vor ist Wohnraum in Heilsbronn knapp und die Nachfrage hoch. Die damalige städtebauliche Zielsetzung liegt also weiterhin vor. Letzteres spricht deshalb für die Änderung des Bebauungsplanes B 41 mit dem Ziel, dass verschiedene Grundstücksflächen im Planungsgebiet B 41 weiterhin oder künftig nach einer Sanierung für eine entsprechende Bebauung zur Verfügung stehen. Dazu sind auch die erforderlichen behördlichen Untersuchungen weiter abzuwarten und in die Änderung des Bebauungsplanes einzubeziehen. Insoweit bezieht sich die Verwaltung auf die Vormerkung und den gefassten Beschluss aus der Stadtratssitzung vom 03.07.2019. Nach § 1 Abs. 3 und 8 BauGB obliegt es Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, aufzuheben oder zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Ziele der Bauleitplanung leiten sich auch unmittelbar aus § 1 Abs. 5 ff. BauGB ab. Berücksichtigt werden sollen u. a. auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Belange des Umweltschutzes und die natürliche Lebensgrundlage. Das durch den Bebauungsplan geschaffene Baurecht für die betroffenen Grundstücke kann wegen der dort aufgetretenen Ölkontamination / Bodenverunreinigungen in einem noch durch das LRA Ansbach abschließend zu bestimmenden Bereich des Planungsgebietes deshalb nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Bebauungsplan B 41 müsste nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB die Flächen, Standesamtliche Eheschließung Um den, bei der Vorbereitung einer Hochzeit, leider auch notwendigen „Papierkrieg“ zu erleichtern und einige Fragen über die standesamtliche Eheschließung zu beantworten hat das Standesamt Heilsbronn auch in diesem Jahr wieder ein Infoblatt erstellt. Interessierte Brautpaare finden das Infoblatt unter www.heilsbronn.de auf der Homepage der Stadt Heilsbronn. Trauungstermine an Samstagen Trauungen in Heilsbronn können montags bis freitags während der Rathausöffnungszeiten stattfinden. Darüber hinaus bietet Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer zudem auch an, Trauungen an folgenden Samstagen vorzunehmen: Samstagtermine: • 22.02.2020 • 23.05.2020 • 25.04.2020 • 20.06.2020 • 16.05.2020 • 04.07.2020 • 18.07.2020 • 01.08.2020 • 15.08.2020 Bitte nehmen Sie für die Vorbereitung Ihrer standesamtlichen Trauung rechtzeitig Kontakt mit unserem Standesamt auf. Sie erreichen das Standesamt telefonisch unter 09872/806-18, per E-Mail an: standesamt@heilsbronn.de oder natürlich persönlich während der Öffnungszeiten des Rathauses im Zimmer E 09. Kirchweih 2019 in Heilsbronn • 19.09.2020 Ich danke der gesamten Bevölkerung für den zahlreichen Besuch, und auch unseren Kirchen, Gastwirten, Geschäftsinhabern und der Firma Eschenbacher für ihre großartige Mitwirkung und Mitgestaltung im Namen der Stadt Heilsbronn herzlichen. Mein besonderer Dank gilt unseren Kerwamadli und Kerwabuum sowie allen Teilnehmern des diesjährigen Festumzuges. Mit ihrer Teilnahme konnten Sie wieder einen gelungenen und attraktiven Beitrag zu unserem Kirchweihfest leisten. Die Sonne konnte dann nicht anders: sie musste dazu scheinen. Besonderer Dank geht auch an Frau Güllich, die ihre Hofwiese als Parkplatz zur Verfügung gestellt hat. Bei allen Anwohnern der Innenstadt, vor allem der Hauptstraße, der Alten Poststraße, des Lindenplatzes und des Marktplatzes sowie des Kammereckerplatzes und der Turmstraße bedanke ich mich für deren Verständnis anlässlich auftretender Lärmbelästigungen während der Festtage bis über die Mitternachtsstunden hinaus. Ihr Jürgen Pfeiffer, 1. Bürgermeister deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, besonders kennzeichnen. Hingewiesen wird auch auf eventuelle Entschädigungsansprüche der Grundstückseigentümer nach § 39 ff. BauGB, wenn ein gültiger Bebauungsplan aufgehoben oder geändert wird. Erforderlich ist ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B 41. Im Weiteren wird das gesamte Bauleitverfahren wie bei einer Neuaufstellung durchlaufen. Hierzu ist auch die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich. Nach erschöpfenden Auskünften des beauftragten Fachanwaltes und angeregter Diskussion wurden folgende Beschlüsse gefasst: Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung beschließt der Stadtrat unter Zugrundelegung der Annahme, dass Flächen im B 41 weiterhin oder künftig nach einer eventuellen nötigen Sanierung der betroffenen Flächen für eine Bebauung zur Verfügung stehen, die Aufstellung der Ersten Änderung des Bebauungsplanes B 41 „südlich der St.-Gundekar-Straße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 370, 372/2, 372/3, 372/4 und eine Teilfläche der Fl.Nr. 367/47, alle Gemarkung Heilsbronn. Der Stadtrat stimmt weiter der Beauftragung des IB Christofori und Partner entsprechend dem Angebot vom 23.09.2019 für die erforderlichen Planungsleistungen für die Änderung des B 41 zu. Genehmigung Kaufurkunde „Am Lehrfeld“, Gemarkung Weißenbronn Ein weiterer Bauplatz, Gemarkung Weißenbronn, Am Lehrfeld wurde an einem Bauinteressenten veräußert. Neujahrkonzert 2020: Am 28. November 2019 beginnt der Kartenvorverkauf für das Neujahrskonzert. Holen Sie sich eine der begehrten Karten für das traditionelle Neujahrskonzert mit der Erzgebirgischen Philharmonie Aue am 04. Januar 2020 um 19:00 Uhr (18:30 Uhr Einlass) im Refektorium in Heilsbronn. Motto dieses Jahr ist „Wiener Melange“. Erhältlich sind die Karten ab dem 28. November 2019 im Bürgerservice Heilsbronn, Hauptstraße 16. (Dirigent: GMD Naoshi Takahashi, Moderation: Jörg Simmat, Solisten: Anna Bineta Diouf (Mezzosopran) 40 JAHRE Autoverwertung & Entsorgung Schrott- u. Buntmetallhandel Gebraucht Batterien An - u. Verkauf Altreifenentsorgung Pkw Gebraucht - Teile - Verkauf Gutenbergstraße 22-24 · 91560 Heilsbronn info@kfz-teile-eger.de 4 NOVEMBER2019

AUS DEM STADTRAT / AUS DEM RATHAUS Volkstrauertag Am Sonntag, den 17. November 2019 ist Volkstrauertag Aus diesem Anlass laden wir Sie ein, an der Gedenkstunde im Friedhof Heilsbronn am 17. November 2019 um 11.00 Uhr teilzunehmen. Programm 1. Posaunenchor Heilsbronn: Liedvortrag 2. Gesangverein „Liederfreunde“ Liedvortrag 3. Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer: Ansprache 4. Pfarrer Dr. Schindler: Gebet 5. Posaunenchor Heilsbronn: Lied vom guten Kameraden, gleichzeitig Kranzniederlegung 6. Gesangverein Heilsbronn: Liedvortrag Dr. Jürgen Pfeiffer, Erster Bürgermeister Bekanntmachung Schließung der städtischen Bauschuttdeponie in Trachenhöfstatt Die städtische Bauschuttdeponie in Trachenhöfstatt ist am 23. November 2019 zum letzten Mal geöffnet. Während der Wintermonate bleibt die Deponie geschlossen. Für Kleinstmengen bis zu 0,25 cbm steht während der Wintermonate auch weiterhin ein Bauschuttcontainer im Wertstoffhof während der Öffnungszeiten zur Entsorgung bereit. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen kann eine frühere Schließung der Deponie erforderlich werden. Auskünfte hierzu erhalten Sie im Rathaus, Zi.Nr. E.02, Tel. 806-24. Stadt Heilsbronn Dr. Jürgen Pfeiffer, Erster Bürgermeister „SCHÄTZE SCHÄTZEN“ in den Geschäften der Heilsbronner Innenstadt Herzliche Einladung zu einem vergnüglichen Schätz-und Ratespaß für Klein und Groß! Vom 1. bis zum 24. Dezember 2019 wandert ein durchsichtiges Gefäß durch die Geschäfte der Heilsbronner Innenstadt, in welchem sich „Schätze“ befinden. Wer es schafft die genaue Anzahl oder Menge, der sich darin befindlichen Artikel zu erraten, bekommt einen Hauptgewinn. Bei einer Schätzgenauigkeit von +/- 10% werden ebenfalls Gewinne ausgegeben. Geschätzt wird jeden Tag in einem anderen Geschäft, mit jeweils anderen Schätzen. In den Schaufenstern der teilnehmenden Geschäfte sind „Adventstürchen“ angebracht, die dann geöffnet sind, wenn die Schätzaktion im Geschäft gerade läuft. Ab Mitte November liegt in den teilnehmenden Geschäften auch ein Flyer dazu aus, in dem Ihr erfahrt, wann und wo geschätzt werden kann. Wir freuen uns auf vergnügliche Begegnungen beim „Schätze schätzen“, viele Gewinne und eine zauberhafte vorweihnachtliche Zeit. Bis dahin! Ihre Geschäfte der Heilsbronner Innenstadt RIPPCHEN ALL YOU CAN EAT Donnerstag, 28.11.2019 Buffet von 18:30 bis 21:00 Uhr nur 9,90€ pro Person WARM UP ZUM HEILSBRONNER WEIHNACHTSMARKT u.a. mit gegrillten Bratwürsten und Glühwein Donnerstag 05.12.2019 15:30 bis 19:00 Uhr Gerne erstellen wir für Ihre Liebsten auch wieder traumhafte Geschenkkörbe! Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Homepage NOVEMBER 2019 5

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