NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Flutstein aus Bad Münstereifel eingetroffen Die Bürgerstiftung Bad Münstereifel hat sich mit einem Flutstein der Künstlerinnen Ela Rübenach und Juliane Bungart bei den Kommunen Kernfrankens bedankt. Vor Weihnachten spendeten unsere acht Kommunen 8.800 Euro an die Bürgerstiftung Bad Münstereifel und 700 Euro an die Gemeinde Schuld im Ahrtal. Auch aus Schuld hat uns ein persönliches Dankschreiben erreicht. Wir sind froh, dass unsere Spenden zumindest einen kleinen Beitrag zum Wiederaufbau in der stark vom Hochwasser betroffenen Region leisten können. Umso mehr freuen wir uns, dass uns das - vom einem vor Ort durch die Flut in Bad Münstereifel weggerissenen Pflasterstein gehaltene - Herz als Zeichen der Verbundenheit erreicht hat. Im Herzen Mittelfrankens wissen wir diese Geste sehr zu schätzen und möchten auch mit den betroffenen Gemeinden in Kontakt bleiben und unsere weitere Unterstützung anbieten. Unser Vorsitzender Bernd Meyer hat den Stein für die Bürgermeister: innen aller Kernfranken-Kommunen in Empfang genommen und wird einen repräsentativen Platz für das Kunstwerk aussuchen. Text und Foto: Umsetzungsmanagement Kommunale Allianz Kernfranken Größte jährliche Haushaltsbefragung „Mikrozensus 2022“ startet – 60 000 Haushalte in Bayern werden befragt 8 Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Auskunft Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren befragen die Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth sind das rund 60 000 Haushalte im Freistaat. Sie werden im Verlauf des Jahres von geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht. Die gewonnenen Daten sind eine wichtige Planungs- und Entscheidungshilfe für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Fürth. Im Jahr 2022 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden dafür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen, befragt. In dem jährlich wechseln-den zusätzlichen inhaltlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr das „Wohnen“ im Mittel-punkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens das eigentliche Mikrozensus- Kernprogramm, dann zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäi-schen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschafts-statistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in priva-ten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet. 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt Die Befragungen zum Mikrozensus 2022 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches MÄRZ 2022 Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme aus-gewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird pos-talisch vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für das telefonisches Interview. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht. Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält. Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/ mikrozensus
NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Bekanntmachung über Höhenmessungen des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll. Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Höhenpunkte werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke benötigt. So sind genaue Höhenfestpunkte z.B. für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern erforderlich. einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt wird die Höhenlage über dem mittleren Meeresspiegel durch Nivellements mit Millimetergenauigkeit bestimmt und gegen eine Gebühr bekannt gegeben. Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31.01.1970 (BayRS 219-1-F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist. Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten gebeten. Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen bereits bestehenden Höhenfestpunkt gefährden, wird gebeten, das LDBV oder das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es sich als zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem LDBV der gesetzliche Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und zu erhalten. Die Nivellements des LDBV dienen der Grundlagenvermessung und werden auch in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zukunft keine Baumaßnahmen zu erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen oder Privatleuten führt das LDBV keine Nivellements durch. In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen wiederholt werden, um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten haben. Die angewandten Messverfahren erlauben es, auch geringfügige Höhenänderungen der Punkte festzustellen, sodass u.a. Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können. Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum höhenbeständig und vor Verlust geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel stabile Metallbolzen, die in gut fundierten Bauwerken oder in MÄRZ 2022 9
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