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Monatsblatt Heilsbronn - März 2022

NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Bürgersprechstunde im Rathaus bei 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr wieder telefonisch statt. 10.03.2022, 24.03.2022 und 07.04.2022 Gerne können Sie im Vorzimmer des Bürgermeisters unter der Rufnummer 09872 / 806 – 11 anrufen. Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen der 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen telefonisch zur Verfügung. Persönliche Besuche anlässlich Alters- oder Ehejubiläen Aufgrund der aktuellen Lage werden vorerst vom 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer keine persönlichen Besuche erfolgen. Um die Geburtstags- und Ehejubilare vor Ansteckung zu schützen, wird auf eine persönliche Gratulation verzichtet und die Glückwünsche bis auf weiteres per Post versandt. Landrat Dr. Jürgen Ludwig verzichtet ebenso auf persönliche Besuche. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Die für Dienstag, den 5. April 2022 geplanten monatlichen Seniorensprechstunden könnte auf Grund der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie entfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu auch unmittelbar zuvor auf der Homepage der Stadt Heilsbronn (Leben -> Senioren -> Seniorenbeauftragter) oder telefonisch unter 09872 806-51. Sollte die Sprechstunde entfallen, ist der Seniorenbeauftragte in dringenden Fällen an diesen Terminen telefonisch unter der Tel.-Nr. 09872 957330 von 10:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Schließung Rathaus und Bürgerservice: Aufgrund EDV-Umstellungen ist das Rathaus und der Bürgerservice am Montag, 21.03.2022 und Dienstag 22.03.2022 nicht geöffnet. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn: Mittwoch, 16.03.2022 Bau-, Umwelt-und Klimaausschuss Mittwoch, 16.03.2022 19:00 Uhr Stadtrat Mittwoch, 06.04.2022 Bau-, Umwelt und Klimaausschuss Mittwoch, 06.04.2022 19:00 Uhr Stadtrat Sollten sich aufgrund der aktuellen Situation Verschiebungen von Sitzungen ergeben, werden wir hierüber auf der Homepage der Stadt Heilsbronn informieren. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschusssitzungen und des Sitzungsortes werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung, auch der jeweils geltenden Regelungen zur Pandemie (3G). Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Bio- und Hausmüll Biotonne: 10.03.2022 / 24.03.2022 / 07.04.2022 Restmüll: 18.03.2022 / 01.04.2022 / 16.04.2022 Gelbe Säcke: Heilsbronn: 10.03.2022 / 07.04.2022 / 05.05.2022 Ortsteile: 14.03.2022 / 11.04.2022 / 09.05.2022 Papiertonne: 23.03.2022 / 25.04.2022 / 23.05.2022 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2022“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreisansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: Samstag, 02.04.2022 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Abholung von „Gelben Säcke und Zusatzrestmüllsäcke“ im Bürgerservice Die Abholung der „Gelben Säcke und Zusatzrestmüllsäcke“ erfolgt weiterhin beim Bürgerservice, Hauptstraße 16 zu den üblichen Öffnungszeiten. Bitte hierzu an der schmalen Seite des Gebäudes (Eingang Zahnarzt) beim Bürgerservice läuten. Vielen Dank. 2 MÄRZ 2022

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern Das Ablagern und Verbrennen holziger Abfälle auf Oster- und Sonnwendfeuerplätzen zur Pflege des Brauchtums fällt nicht in den Anwendungsbereich der Abfallgesetze. Einer behördlichen Erlaubnis zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern bedarf es deshalb nicht. Osterfeuer können an einzelnen Tagen von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Feuer darf nicht vor 18.00 Uhr angezündet werden und muss um 24.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen solcher Feuer jedoch folgende Punkte zu beachten: 1. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial verwendet werden. Zum Anzünden des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger genutzt werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Brennmaterialien dürfen frühestens zwei Wochen vor dem Abbrenntag angeliefert werden. 2. Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend vegetationsarmen Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden. 3. Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäugern und Vögeln eine willkommene Deckung, Behausung sowie je nach Jahreszeit und Witterung Nistmöglichkeit. Reisig- und Holzmaterial darf deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Reisighaufen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen vorsichtig umzusetzen; aufgefundene Tiere sind schonend in einen neuen und sicheren Unterschlupf zu bringen. 4. Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen (§ 3 Abs.1 Verordnung über die Verhütung von Bränden – VVB –). Offene Feuerstellen sind erlaubnisfrei, wenn u.a. folgende Entfernungen eingehalten werden: • mindestens 100 m von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG) • mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1, Satz 2 VVB) • mindestens 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VVB) • mindestens 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VVB). Wer beabsichtigt, in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine offene Feuerstätte zu errichten oder zu betreiben, bedarf der Erlaubnis durch die Untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach) im Einvernehmen mit dem Landratsamt Ansbach (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG). Bei geringeren Entfernungen als 100 m von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Gemeindeverwaltung (§ 25 VVB) erforderlich. Bei starkem Wind ist ein Abbrennen des Oster- und Sonnwendfeuers zu unterlassen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. 5. Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Reste der Brennmaterialien unverzüglich zu beseitigen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgung hat über Deponien der Deponieklasse I – DK I – (z.B. Müllumladestation und Deponie Im Dienstfeld, 91589 Aurach) zu erfolgen. 6. Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (Einwilligung des Grundstückseigentümers muss vorliegen). 7. Die Gemeinden werden gebeten, diese Mitteilung ortsüblich bekanntzumachen. 8. Hinweise: a) Das vorsätzliche oder fahrlässige Brandlegen des Feuers (Brandstiftung) außerhalb der o.g. Zeiten kann eine Straftat darstellen, die nach §§ 306 ff. StGB bestraft werden kann. b) Die Kosten für evtl. Feuerwehreinsätze (z.B. beim vorzeitigen Abbrennen des Oster- bzw. Sonnwendfeuers) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. c) Die infektionsschutzrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Garten-Start mit Akku Power. By STIHL. ƒ 22. XX.–XX. März - Monat 03. April 2021 2022 Starten Sie zum STIHL Garten-Start mit uns in die Frühjahrssaison: Was Sie im Garten auch vorhaben, wir haben die passende Akku Power dafür. Schauen Sie vorbei und profitieren Sie von attraktiven Angeboten sowie kompetenter Beratung. Händlereindruck Jürgen Fischer | Landtechnik Neuhöflein 8 | 91560 Heilsbronn Tel. 09872/78 18, Fax 09872/78 16 info@fischer-neuhoeflein.de www.fischer-neuhoeflein.de STI20016_Garten_Start_2021_Anz_45x110+3.indd 20.11.20 1 12:15 Angebot gültig bis 10.04.2022 MÄRZ 2022 3

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