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Monatsblatt Heilsbronn - März 2021

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS/STADTRAT Bürgersprechstunde im Rathaus bei 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr telefonisch statt. • 04.03.2021 • 18.03.2021 Gerne können Sie im Vorzimmer des Bürgermeisters unter der Telefonnummer 09872/806-11 anrufen. Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen telefonisch zur Verfügung. Persönliche Besuche anlässlich Alters- oder Ehejubiläen Aufgrund der aktuellen Lage werden vorerst vom 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer keine persönlichen Besuche erfolgen. Um die Geburtstags- und Ehejubilare vor Ansteckung zu schützen, wird auf eine persönliche Gratulation verzichtet und die Glückwünsche bis auf Weiteres per Post versandt. Landrat Dr. Jürgen Ludwig verzichtet ebenso auf persönliche Besuche. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Die für Dienstag, den 6. April 2021 geplante monatliche Seniorensprechstunde könnte aufgrund der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie entfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu auch unmittelbar zuvor auf der Homepage der Stadt Heilsbronn (Leben -> Senioren -> Seniorenbeauftragter) oder telefonisch unter 08972 80652. Sollte die Sprechstunde entfallen, ist der Seniorenbeauftragte in dringenden Fällen am 6. April 2021 telefonisch unter der Tel.-Nr. 09872 957330 von 10:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Heilsbronner Wochenmarkt Unsere Marktbeschicker Mein Name ist Dirk Kurscheit, ich komme aus Wendelstein. Meine Frau und ich arbeiten seit 22 Jahren mit der Traditionsfirma Brezen Kolb zusammen. Die Zutaten der „Kolbs Breze“ sind von hoher Qualität und werden ohne Schweinefett im Steinofen gebacken. Auf dem Heilsbronner Wochenmarkt werden die Brezen frisch und in verschiedenen Variationen belegt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Jeden Freitag 12:00-17:00 Uhr, Marktplatz Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn • Mittwoch, 10.03.2021 Stadtrat • Mittwoch, 24.03.2021 Stadtrat Sollten sich aufgrund der aktuellen Situation Verschiebungen von Sitzungen ergeben, werden wir hierüber auf der Homepage der Stadt Heilsbronn informieren. Die Sitzungen finden bis auf Weiteres in der Hohenzollernhalle, Ketteldorfer Str. 22, statt. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nicht öffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschusssitzungen und des Sitzungsortes werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bau-/ Umwelt- und Klimaausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi.-Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau-/Umwelt- und Klimaausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Bio- und Hausmüll • Biotonne: 11.03.2021 / 25.03.2021 / 09.04.2021 • Restmüll: 05.03.2021 / 19.03.2021 / 03.04.2021 IN NOTFÄLLEN • Gelbe Säcke: Heilsbronn: 11.03.2021 / 09.04.2021 Ortsteile: 10.03.2021 / 10.03.2021 • Papiertonne: 26.03.2021 Mobile Problemabfallsammlung/ Wertstoffhof: 27.03.2021 von 10:15 Uhr – 11:45 Uhr Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2020 bzw. 2021“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreis-ansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: • 06.03.2021 • 03.04.2021 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir die Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung und des Standesamts unter Umständen nicht jederzeit gewährleisten können. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten oder der Notwendigkeit mehrmaliger Vorsprachen empfehlen wir daher nach Möglichkeit eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel: 09872 806-18. Vielen Dank. ist die Stadt Heilsbronn mit der Friedhofsverwaltung, den Stadtwerken und dem städtischen Bauhof unter folgender Telefonnummer erreichbar: 09872 806806 2 MÄRZ 2021

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Informationen zur Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 27.01.2021 Beschluss über eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages an den Tierschutzverein Ansbach und Umgebung e. V. Der Tierschutzverein Ansbach und Umgebung e. V. bat ab 2020 um eine Beitragsanpassung um 10 Cent pro Einwohner auf 25 Cent pro Einwohner. Diesen Antrag auf Erhöhung haben alle Mitgliedsgemeinden von Kernfranken erhalten, die der Erhöhung positiv gegenüberstehen. Dem Erhöhungsantrag des Tierschutzvereins Ansbach und Umgebung e. V. wird ab dem Jahr 2020 um 9 Cent auf 25 Cent pro Einwohner zugestimmt. Änderung der Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege Die Richtlinie Nr. 4 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas) bedarf einer Änderung. Mit der geänderten Richtlinie werden bei Maßnahmen, die (auch bzw. z. T.) unter staatlicher Baulast stehen, der auf die staatl. Baulast entfallende Kostenanteil von einer Bezuschussung ausgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Richtlinie Nr. 4 (Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas). Wechsel Dienstfahrzeug 1. Bgm. (Audi A3); Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines neuen Leasingvertrages Der Leasingvertrag für das Dienstfahrzeug (Audi A3 Plug-in-Hybrid) endete ursprünglich zum 02.11.2020. Dieser wurde allerdings auf unbestimmte Zeit verlängert, da bis dato noch kein Nachfolgermodell auf dem Markt war. Da das Nachfolgermodell im Leasing erheblich teurer ist als das aktuelle, holt die Stadtverwaltung momentan Angebote für andere Fahrzeuge ein. Trotz evtl. höherer Leasinggebühren ist beabsichtigt, wieder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug auszuwählen. Das neue Fahrzeug wird wie bisher neben dem 1. Bürgermeister auch von Bediensteten des Rathauses genutzt. Die Stadtverwaltung Heilsbronn wird ermächtigt einen neuen Leasingvertrag analog der Modalitäten des alten Vertrags abzuschließen. Investitionsplanung bis 2024; a) Entwicklung der Steuern und Umlagen: Vorausschau auf 2021 b) Vorstellung und ggf. Beschlussfassung der Investitionsplanung bis 2024 a) Entwicklung der Steuern und Umlagen; Vorausschau auf 2021 Es wurde über die Entwicklung der Steuereinnahmen und wesentlichen Ausgabeposten informiert. Der vorgestellte Entwurf zur Investitionsplanung beruht auch in den Folgejahren auf stabilen Einnahmen. Aufgrund der besonderen Pandemiesituation bestehen hier erhöhte Risiken. b) Vorstellung der Investitionsplanung bis 2024 Bei dieser Investitionsplanung ist zu beachten, dass bedeutsame finanzielle Maßnahmen, wie z. B. die Erweiterung/Sanierung der Grundschulen, der Neubau einer Kindertagesstätte so-wie der Altstadtnordsammler (nur teilweise veranschlagt), die Stadt dabei an ihre finanziellen Grenzen und personellen Kapazitätsgrenzen bringen (s. u. Darlehensaufnahmen, Rücklagenentnahmen). Die Mittelfestsetzungen beruhen zum Teil auf Kostenschätzungen, da noch keine genaueren Planungen vorliegen. Die Einnahmen aus den verschiedensten Fördertöpfen von Bund und Land wurden entsprechend des Ausgabenanfalls angesetzt. Aufgrund des noch immer enorm hohen Investitionsaufwandes in den kommenden Jahren wird eine sehr hohe Rücklagenentnahme erforderlich sein. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2024 beträgt der Rücklagenstand voraussichtlich noch rd. 1,03 Mio. € Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2022 bis 2024 kein bzw. nur ein sehr geringer Überschuss erwirtschaftet werden kann. Dies ist begründet durch Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt. Zur weiteren Finanzierung werden Darlehensaufnahmen im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 i. H. v. rd. 5,0 Mio. € angenommen. Die Darlehensaufnahmen sind aufgrund der langen Vorfinanzierungszeiten für staatliche Zuwendungen (vor allem für den Schulbau GSB und GSH) zu tätigen. Dabei ist anzumerken, dass im Finanzplanungszeitraum alleine für den Schulbau GSB und GSH nach Abzug einer staatlichen Teilförderung rd. 6,0 Mio. € eingeplant sind. Der Investitionsplanung bis 2024 wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Abwicklung von Förderprogrammen Durch die Komplexität und teilweise Undurchschaubarkeit von Förderprogrammen ist der Verwaltungsaufwand im Rathaus teilweise enorm. Die Anforderungen an die Kommunen zur Durchführung von Förderverfahren sind bei manchen Themen schwierig und sehr zeitaufwändig. Beispielhaft wurde das anhand des Sonderförderprogrammes Digitalfunk für die Feuerwehren und der Digitalisierung an Schulen erläutert. Förderprogramme sollten klarer, übersichtlicher und einfacher zu bearbeiten sein, damit die Arbeitszeit in den Rathäusern auch noch für andere wichtige Aufgaben einer Kommune zur Verfügung steht. Wir sind weiterhin täglich im LOCKDOWN für Sie da. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin. MÄRZ 2021 3

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