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Monatsblatt Heilsbronn - Juli 2022

NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Bürgersprechstunde im Rathaus bei 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: 28.07.2022 und 11.08.2022 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Die für Dienstag, 02. August 2022 geplanten monatlichen Seniorensprechstunden könnte auf Grund der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie entfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu auch unmittelbar zuvor auf der Homepage der Stadt Heilsbronn (Leben -> Senioren -> Seniorenbeauftragter) oder telefonisch unter 09872 806-51. Sollte die Sprechstunde entfallen, ist der Seniorenbeauftragte in dringenden Fällen an diesen Terminen telefonisch unter der Tel.- Nr. 09872 957330 von 10:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn: Mittwoch, 13.07.2022 Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss Mittwoch, 13.07.2022 19:00 Uhr Stadtrat Mittwoch, 27.07.2022 Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss Mittwoch, 27.07.2022 19:00 Uhr Stadtrat Mittwoch, 17.08.2022 17:30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) Sollten sich aufgrund der aktuellen Situation Verschiebungen von Sitzungen ergeben, werden wir hierüber auf der Homepage der Stadt Heilsbronn informieren. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschusssitzungen und des Sitzungsortes werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. In der Regel werden bis auf weiteres alle Sitzungen im Konventsaal abgehalten. Damit zu den Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Biound Hausmüll Biotonne: 14.07.2022 / 28.07.2022 Restmüll: 08.07.2022 / 22.07.2022 Gelbe Säcke: Heilsbronn 28.07.2022 / 25.08.2022 Ortsteile 01.08.2022 / 29.08.2022 Papiertonne: 27.07.2022 / 24.08.2022 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2022“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreis-ansbach.de à Bürgerservice à Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: Samstag, 06.08.2022 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. 2 Stadt HeilsbronnMonatsblatt auf Recycling-Papier In Abstimmung mit der Verwaltung bedruckt der beauftragte Verlag Seifert Medien aus Wendelstein ab dieser Ausgabe das Monatsblatt auf Recycling-Papier. Das Recycling-Papier ist ein matt gestrichenes 100% Recycling-Papier mit natürlichen Weißton. Ideal für das Monatsblatt, da Vollfarbflächen- und Schwarz-Weiß-Drucke, für dieses Papier geeignet sind. Dieses wird aus 100 % recycelte Zellstoff hergestellt, welcher im Vergleich zu Frischfaserzellstoff weniger Wasser und JULI 2022 Energie in der Herstellung verbraucht. Produkteigenschaften: • 100 % recycelte Fasern aus Altpapier • Chlorfrei gebleicht und ohne optische Aufheller • Mit Bioenergie produziert und lokaler Rohstoffeinkauf • Beste Druckqualität • In Europa hergestellt

Informationen aus dem Stadtrat vom 11.05.2022 Brunnenbohrungen in den Gemarkungen Weißenbronn und Weiterndorf; Beschluss Die Stadt Heilsbronn steht für eine entsprechende Trinkwasserversorgung für Ihre BürgerInnen samt Gewerbe in einer entsprechenden Verantwortung. Diese Verantwortung beinhaltet auch möglichst die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, vor allem dass auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Heilsbronn auf das Grundwasser Rücksicht genommen werden muss. Zum Beispiel sind Bauvorhaben wie vorliegende, mit wesentlich überbauten Flächen mit Gewächshäusern und Entnahme des Niederschlagswassers, welches sodann nicht mehr versickern kann und der Flora und Fauna samt der Trinkwasserförderung so nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch aufgrund der allgemeinen klimatischen Entwicklungen und der allgemein – insbesondere in den letzten 10 Jahren - sinkenden Grundwasserspiegel ist zum Schutz der Grundwasservorkommen auch im Bereich Weißenbronn und Weiterndorf aus Sicht der Stadtverwaltung jegliche zusätzliche Abschöpfung des Grundwasservorkommens nachteilig. Anträge für eine wasserrechtliche Erlaubnis werden auch weiterhin von der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Stadtrat Heilsbronn beschließt, keine Errichtungen von Brunnen zur Grundwasserentnahme in den Gemarkungen Weißenbronn und Weiterndorf zu erlauben. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens, Gem. Weißenbronn Zum Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens wurde in der Stadtratssitzung vom 10.02.2021 das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage erteilt, dass die Bewässerung durch Regenwasser oder einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen ist. Als weitere Auflage wurde beschlossen, dass eine Grundwasserentnahme nicht erfolgen darf. Mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 06.04.2022 wird nunmehr mitgeteilt, dass zu dem Bauvorhaben umfangreiche Untersuchungen, auch des Wasserwirtschaftsamtes NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Ansbach, erfolgt sind. Darin wird festgestellt, dass durch das Auffangen des Niederschlagswassers die Grundwasserneubildung also vermindert werden kann, was sich nachteilig, wie auf naheliegende Weiher und evtl. vorhandene Quellen, auswirken kann. Es wird dann von dortigen Stellen aus wasserwirtschaftlicher Sicht nach einer weiteren detaillierten Untersuchung durch das WWA Ansbach (Stellungnahme WWA Ansbach vom 28.02.2022) als unwahrscheinlich erachtet, dass durch die möglicherweise verminderte Grundwasserneubildung öffentliche Belange diesem beantragten Bauvorhaben entgegenstehen, weil das geforderte Mindestmaß an Gewässerschutz (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB) weiterhin gewährleistet sei. Darüber hinaus wurde das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um Einschätzung gebeten, welcher Bewässerungsbedarf für die Erweiterung des Gewächshauses entstünde. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens auf Grundstück FlNr. 801, 821 und 820, Gemarkung Weißenbronn, wird nach Anpassung des Überlaufbeckens erteilt. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums, Gemarkung Weiterndorf, Freiflächengestaltung Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums wurde in der Stadtratssitzung am 23.02.2022 erteilt. Im Nachgang wurde der Freiflächengestaltungsplan unmittelbar dem Landratsamt Ansbach vor-gelegt. Nach eigener Prüfung teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 24 nicht eingehalten und Befreiungen auch hierfür notwendig wären. Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von Ziff. 4.4.1 des Bebauungsplanes Nr. B 24 „Industriegebiet Heilsbronn- Ost – östlich der Gutenbergstraße“ für die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums wird erteilt. JULI 2022 3

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