NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT 6 breite einschließlich Entwässerung zuzüglich Randstreifen mit begleitendem Gehweg (1,8 Meter) auf ca. 260 Metern Länge südlich der Kreisstraße Hierbei werden zusätzlich rund 236 m² Fläche von Privat erforderlich), aus. Entsprechende Haushaltsmittel sind in der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung; Beschluss über Umsetzung einer Verkehrsüberwachung ohne benachbarte Kommunen Der Stadtrat hat sich bereits mehrfach mit der Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung beschäftigt, zuletzt in der Sitzung vom 21.07.2021. In dieser Sitzung wurde grundsätzlich beschlossen, dass die Stadt Heilsbronn Ordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 ZustV verfolgen und ahnden möchte und eine kommunale Verkehrsüberwachung damit einführen wird. Zunächst war eine interkommunale Zusammenarbeit über die kommunale Allianz „Kernfranken“ anzustreben. Dass die Durchführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung auf Ebene der kommunalen Allianz „Kernfranken“ nicht weiterverfolgt werden soll, lehnt der Stadtrat ab. Der Stadtrat beschließt, die kommunale Verkehrsüberwachung durch Vergabe an einen externen Dienstleister durchführen zu lassen. Hierzu beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung entsprechende Angebote einzuholen. Über den Umfang und den Bereich der Überwachung entscheidet der Stadtrat nach separater Beratung. Umbau und Sanierung der Grundschule Bürglein; Beschluss über die Durchführung In der Stadtratssitzung vom 27.07.2022 wurde die Generalsanierung der Grundschule Bürglein einschließlich Lüftung und Ausbau der Dachgeschossräume zu Lagerräumen beschlossen. Bis Ende November würde die Förderstelle nun gerne wissen wollen, ob die Vorbereitungen für eine Generalsanierung im kommenden Jahr 2023 begonnen werden. Dabei geht es vor allem auch um die Bereitstellung der Fördermittel. Die Gesamtkosten für das entsprechende überarbeitete Sanierungskonzept betragen nach dem Stand 31.08.2022 nun insgesamt rd. 1,60 Mio. €. Bei diesen Gesamtbaukosten handelt es sich um reine Baukosten. Evtl. anfallende Kosten für eine Auslagerung der Kinder (z. B. Containerlösung) sind dabei noch nicht enthalten. Zum vorliegenden Sanierungskonzept hat die Regierung Anmerkungen über die rückläufigen Schülerzahlen, nicht ausreichend große Klassenzimmer, benötigten Fachraum für Informationstechnologie sowie Werkraum gemacht. Nach eingehender Diskussion fasst der Stadtrat den Beschluss, dass der Regierung von Mittelfranken wird bis Ende November 2022 mitzuteilen ist, dass die Vorbereitungen Januar 2023 Professor Dr. med. Eberhard Paul Dermatologische privatpraxis Kompetenz in Sachen Haut Stein/Nürnberg · am Vogelherd 22 · Tel. 0911/6 6708506 06 termine nach Vereinbarung zum Umbau und der Sanierung der Grundschule Bürglein im Rahmen einer Generalsanierung gem. Art. 10 BayFAG i. V. m. Nr. 2.1.3.1 FAZR im Jahr 2023 begonnen werden. Nach Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen ist ein entsprechender Zuwendungsantrag und der Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung zu stellen. Der aktualisierte Finanzplan auf Basis der Kostenrichtwerte ab 01.03.2023 ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Stadtwerke Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 9.327.624,68 € und einem Jahresverlust von 159.049,60 € wird festgestellt. Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen. Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2021 in Höhe von 332.531,63 €. Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zu erbringen und der allgemeinen Rücklage der Stadtwerke zuzuführen. Jahresantrag Städtebauförderung 2023; Beschlussfassung Mit dem Jahresantrag 2023 werden die derzeit laufenden, sowie die in den Jahren 2024 bis 2026 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird. Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen beträgt für das Jahr 2023 1.500 T€. Durch steigende Baupreise und eine steigende Inflation wurden sämtliche Gesamtkosten für Baumaßnahmen aus den Vorjahren wie auch im Vorjahr pauschal angehoben. Grundsätzlich entstammen sämtliche Maßnahmen samt Kostenhöhe und Verteilung auf die Fortschreibungsjahre dem aufgestellten Finanzplan zum Haushalt 2022 bzw. aus der Fortschreibung der Jahresmeldung zur Städtebauförderung 2022. Dem vorliegenden Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2023 in einer Gesamthöhe von 1.500 T€ wird zugestimmt. Energiesparmaßnahmen und Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht; Beratung und ggf. Beschluss. Nach umfangreicher Information und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat folgendes: Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Heilsbronn und Weiterndorf Eine Abschaltung der kompletten Straßenbeleuchtung von zum Beispiel 23:00 Uhr bis 04:00 Uhr für Heilsbronn und Weiterndorf wird nicht vorgenommen, da hier keine einzelnen Straßenbereiche herausgenommen werden können und die vorhandene Netztopologie nicht auf solche Rahmenbedingungen ausgelegt wurde. Der Betrieb ist als Halbnachtbetrieb ausgelegt. Ein Umbau wäre sehr aufwendig aufgrund der technischen Probleme und auch wirtschaftlich im Verhältnis einer Einsparung nicht vertretbar. Durch die Maßnahmen in den letzten über 11 Jahren wurden bereits sehr viele Maßnahmen in Bezug auf Energieein-
NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT sparungen durchgeführt und damit auch Lichtpunkte auf neueste LED Technologie umgerüstet. Energieeinsparungen von ca. 67,77% bis 83,33% wurden umgesetzt. Im Zuge der Sanierung werden die Förderprogramme vom BMU weiterhin verfolgt und nach Möglichkeit umgesetzt. Für die Umstellung werden im Haushalt weiterhin 50.000 € bereitgestellt, die durch die Fördermaßnahmen vom BMU mit ca. 25%-30% gefördert werden. Umrüstung auf LED-Technik in den Stadtteilen Der Stadtrat beschließt die flächendeckende Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtung in den Stadtteilen (N-ERGIE Netz) auf dimmbare LED-Technik. Technisch könnten in den Stadtteilen 532 Stück auf diese Weise umgebaut werden können. Der Umbau ist eine rein wirtschaftliche Lösung und keine Lösung nach EN 13201. Restlebensdauer der bestehenden Straßenleuchte kann weiter genutzt werden. Bei Sanierungen werden zukünftig, wie bereits in Heilsbronn und Weiterndorf, LED Leuchten verbaut. Die Umbaukosten für die Verwendung der LED-Retrofit Astrodimm würden sich auf ca. 53.995 € Brutto belaufen. Eine Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Stückzahlen. Preise gültig bis Jahresende 2022. Im Zuge der geplanten Wartung im Jahr 2023 könnte diese Maßnahme umgesetzt werden. Allianz gegen Rechtsextremismus in der Europäischen Metropolregion Nürnberg: Beitritt der Stadt Heilsbronn; Bekanntgabe Die Verwaltung informiert, dass die Stadt Heilsbronn von der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg aufgenommen wurde. Der Beschluss zum Beitritt wurde in der Stadtratssitzung vom 23.02.2022 gefasst. Antrag zur Bürgerversammlung Weiterndorf-Brückenbau einer Fußgängerüberführung über die Bundesstraße 14 Zur Bürgerversammlung Weiterndorf im Oktober 2022 wurde durch einen Bürger der Antrag eingereicht, eine Fußgängerüberführung (Brücke) über die B14 zu errichten um einen sicheren Übergang für Kinder zur Grundschule und zur Kita zu ermöglichen. Einen Anspruch auf Beförderung haben Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4, wenn der Schulweg mindestens 2 km lang ist. Dies ist bei der Strecke zwischen Weiterndorf und der Grundschule Heilsbronn nicht der Fall. Die Schüler aus Weiterndorf können ausschließlich aufgrund der Ausnahme befördert werden, dass der Schulweg aufgrund der B14 als gefährlich eingestuft wurde. Durch eine Brücke würde die Gefahrensituation genommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Beförderung der Schüler mit einem Schulbus durch die Stadt Heilsbronn nicht mehr zulässig ist. Für KiTa-Kinder besteht insbesondere aus dem Grund keine Gefahr, da diese auf der Strecke zur KiTa durch Sorgeberechtigte (i.d.R. Eltern) begleitet werden. Bewerbung zur Öko-Modellregion; Antrag des Bund Naturschutz Bayern e.V. Ortsgruppe Petersaurach zur Beteiligung der Stadt Heilsbronn an der Bewerbung als Ökomodellregion Der Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Petersaurach, sowie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. beantragten die Bewerbung der Gemeinde Petersaurach, des Marktes Lichtenau, des Marktes Dietenhofen und der Stadt Heilsbronn als Ökomodellregion. Nach Beratung auf Ebene der kommunalen Allianz „Kernfranken“ wurde auf das Antragsschreiben am 04.11.2022 geantwortet. Aus Sicht der Stadtverwaltung waren darüber hinaus die vorliegenden Informationen und die nicht abschätzbaren Rahmenbedingungen keine ausreichend geeignete Beratungsgrundlage. In der Kürze bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist wäre eine umfassende Informationsbeschaffung kaum darstellbar gewesen. Januar 2023 7
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