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Monatsblatt Heilsbronn - Januar 2023

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS 2 Bürgersprechstunde im Rathaus bei 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16:00 bis 18:00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: 19.01.23 02.02.23 16.02.23 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Die für Dienstag, 7. Februar 2023 geplanten monatlichen Seniorensprechstunden könnte auf Grund der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie entfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu auch unmittelbar zuvor auf der Homepage der Stadt Heilsbronn (Leben Januar 2023 -> Senioren -> Seniorenbeauftragter) oder telefonisch unter 09872 806-140. Sollte die Sprechstunde entfallen, ist der Seniorenbeauftragte in dringenden Fällen an diesen Terminen telefonisch unter der Tel.- Nr. 09872 957330 von 10:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn: Mittwoch, 25.01.2023 16:30 Uhr Werkausschuss Mittwoch, 25.01.2023 17:30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Mittwoch, 08.02.2023 16:30 Uhr Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss Mittwoch, 08.02.2023 19:00 Uhr Stadtrat Sollten sich aufgrund der aktuellen Situation Verschiebungen von Sitzungen ergeben, werden wir hierüber auf der Homepage der Stadt Heilsbronn informieren. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nicht öffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschusssitzungen und des Sitzungsortes werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. In der Regel werden bis auf Weiteres alle Sitzungen im Konventsaal abgehalten. Damit zu den Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Bio- und Hausmüll Biotonne: 26.01.2023 / 09.02.2023 / 23.02.2023 Restmüll: 20.01.2023 / 03.02.2023 / 17.02.2023 Gelbe Säcke: Heilsbronn: 09.02.2023 Ortsteile: 13.02.2023 Papiertonne: 27.01.2023 / 24.02.2023 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2023“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreisansbach.de -> Bürgerservice -> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: Samstag, 04.02.2023 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11:05 und 11:20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Bürgerversammlungen Die Mitglieder des Stadtrates sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden Bürgerversammlungen herzlich eingeladen: Donnerstag, 16.03.2023 um 20:00 Uhr für die Ortsteile Höfstetten und Neuhöflein im Gasthaus „Zur Linde“ (Neuhöflein 2, 91560 Heilsbronn) Donnerstag, 23.03.2023 um 19:30 Uhr für den Ortsteil Müncherlbach im Dorfgemeinschaftshaus Müncherlbach (Müncherlbach 12, 91560 Heilsbronn) Dienstag, 04.04.2023 um 19:30 Uhr für die Ortsteile Weißenbronn, Betzmannsdorf und Triebendorf i m Dorfgemeinschaftshaus Weißenbronn (Talstraße 9, 91560 Heilsbronn) Donnerstag, 20.04.2023 um 14:00 Uhr Bürgerversammlung für Senioren im Bus genauere Informationen werden rechtzeitig veröffentlicht Donnerstag, 28.09.2023 um 19:30 Uhr für die Ortsteile Betzendorf und Markttriebendorf im Dorfgemeinschaftshaus Betzendorf (Betzendorf 10, 91560 Heilsbronn) Donnerstag, 05.10.2023 um 19:30 Uhr für den Ortsteil Gottmannsdorf im Gasthaus „Silberhorn“ (Gottmannsdorf 22, 91560 Heilsbronn) Donnerstag, 19.10.2023 um 19:30 Uhr für das Stadtgebiet Heilsbronn in der Hohenzollernhalle Heilsbronn (Ketteldorfer Straße 22, 91560 Heilsbronn)

Informationen aus dem Stadtrat vom 26.10.2022 Citymanagement Heilsbronn; Vorstellung der aktuellen Tätigkeiten und laufen-den Projekte des Citymanagements Heilsbronn Das Citymanagement, Büro Planwerk, wurde zur Vorstellung des Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2021 eingeladen. Unser Citymanager, Herr Aulbach, berichtet über die aktuellen Tätigkeiten und Projekte. Finanzierung der Sommerausstellung 2023 des KunstRaum- Heilsbronn Der KunstRaumHeilsbronn e.V. plant für das Jahr 2023 die Sommerausstellung mit Künstlern, die die letzten 20 Jahre in Heilsbronn präsent waren. Für eine solch große Ausstellung rechnet der Verein mit einem Finanzbedarf i.H.v. 40.000,00 €. Der Stadtrat beschließt vorgesehene Zuschussmittel für den KunstRaumHeilsbronn e. V. für 2024 und 2025 jeweils zur Hälfte als Vorschuss im Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Der Aufund Abbau der Ausstellung soll mit Leistungen des Bauhofs im kleinen Rahmen unterstützt werden. Die Kosten der Getränke und Appetithäppchen für die Vernissage werden bis zu einem max. Betrag von 1.000,00 € von der Stadt übernommen. Bei der Vernissage wird eine Mitarbeiterin des Amtes für Kultur und Tourismus anwesend sein. Weitere Förderungen in Form von Sondermitteln sind zunächst nicht vorgesehen. Neuerlass Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Heilsbronn (SondernutzungsGebS - SnutzGebS) In seinem letzten Prüfbericht kam der Bayerische Kommunale Prüfungsverband zu dem Ergebnis, dass die Stadt Heilsbronn die Gebührenhöhe an die aktuelle Zeit anpassen und anheben sollte. Bei den Gebührensätzen wurde darauf geachtet, die Gastronomie in Heilsbronn nicht stärker als bisher zu belasten und diese Gebührensätze (z.B. Außenbestuhlung) gleich zu belassen. Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister die im Entwurf vorliegende Sondernutzungsgebührensatzung (Änderung zu 13.+14) der Stadt Heilsbronn auszufertigen und amtlich bekannt zu machen. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für die Grundstücke FlNrn. 142/4 und 263/2, Gemarkung Heilsbronn, nach § 25 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat hat in nicht-öffentlicher Sitzung vom 21.09.2022 die Stadtverwaltung beauftragt, für das Grundstück FlNr. NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT 142/4, Gemarkung Heilsbronn, eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen. Ein entsprechender Satzungsentwurf wurde erarbeitet und liegt als Anlage bei. Anzumerken ist, dass die Vorkaufsrechtssatzung auch auf Grundstück FlNr. 263/2, Gemarkung Heilsbronn, erstreckt wurde. Auch in diesem Bereich wären städtebauliche Maßnahmen der Stadt Heilsbronn denkbar. Der Stadtrat Heilsbronn beschließt eine Vorkaufsrechtssatzung für die Grundstücke FlNr. 142/4 und 263/2, Gemarkung Heilsbronn. Der Erste Bürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt und mit der amtlichen Bekanntmachung der Satzung beauftragt. Information über die neuen Verdichter in der Kläranlage Weiterndorf; Bekanntgabe Zu einer früheren Frage nach der täglichen Laufzeit der Generatoren bzw. der Verdichtereinheiten des Belebtbeckens teilt die Verwaltung mit, dass im Jahresdurchschnitt jeder der alten Generatoren ca. 18 Stunden pro Tag lief. Seit dem Austausch der Gebläse einschließlich der neuen Belüfter in 2022 wurde eine durchschnittliche Laufzeit von 10 Betriebsstunden pro Tag je Generator aufgezeichnet. Eine effizientere Belüftung und wesentlich geringere Lärmbelästigung sowie eine durchschnittliche Senkung des monatlichen Stromverbrauches von ca. 34.000 kW/h auf ca. 25.500 kW/h wurde damit erzielt. Energiesparmaßnahmen und Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung); Für die Stadt Heilsbronn ist es schon seit vielen Jahren wichtig, schonend mit Ressourcen umzugehen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin! bis zu Kommen Sie gut durch´s neue Jahr! 44 JAHRE TORSTEN HÄRTELT Tel. 09872-7154 www.buchhandlungamturm.de Januar 2023 3

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