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Monatsblatt Heilsbronn - Februar 2023

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT 4 Antrag der CSU-Fraktion im Stadtrat Heilsbronn vom 01.10.2022 auf Anreiz zur Installation von Balkon PV-Anlagen; Beratung und Beschlussfassung Die CSU-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 01.10.2022 mit Blick auf den aktuell angespannten Strommarkt Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für Haushalte, sog. Balkonkraftwerke \ Mini-Solaranlagen mit mind. 10 % und max. 100,00 € der Anschaffungskosten zu fördern. Ebenfalls wurde von Herrn Günter Ries mit Schreiben vom 27.09.2022 eine Bezuschussung von 2x100 Balkon-PV-Anlagen durch die Stadtwerke im Versorgungsgebiet (Heilsbronn und Weiterndorf) gestellt. Aus Sicht der Finanzverwaltung sollte aus allgemeinen Steuermitteln kein zusätzlicher Vermögensvorteil finanziert werden, zumal es auch keine kommunale Aufgabe, sondern eine weitere freiwillige Leistung der Stadt bzw. der Stadtwerke wäre. Der Stadtrat beschließt sogenannte Balkonkraftwerke \ Mini-Solaranlagen mit 10 % und max. 100,00 € der Anschaffungskosten zu fördern. Pro Antragsteller/Haushalt wird nur eine Anlage gefördert. Mittagsbetreuung der Grundschule in Bürglein; Information über verbindliche Anmeldungen Es gingen 15 verbindliche Anmeldungen ein. Nach Auswertung und Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken erfolgt Beschlussvorlage im Stadtrat. E-Bike als Dienstfahrrad für die Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung hat sich ein Fahrrad mit Elektroantrieb zugelegt. Dieses Fahrrad soll für Dienstfahrten im Stadtgebiet Heilsbronn genutzt werden. Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung In seiner Sitzung vom 15.11.2022 beschloss der Stadtrat die kommunale Verkehrsüberwachung bis zur Gründung eines Zweckverbandes über einen externen Dienstleister durchzuführen. Nun fanden Gespräche mit einer Nachbargemeinde statt, welche bereits eine eigene kommunale Verkehrsüberwachung durch die Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH) durchführen lässt. Dieser kommunalen Verkehrsüberwachung soll sich die Stadt Heilsbronn, bis zur Gründung des Zweckverbandes, anschließen. Die Stadtverwaltung wird nun mögliche Mess- bzw. Kontrollpunkte für den ruhenden und fließenden Verkehr abstimmen, um diese anschließend dem Stadtratsgremium zum Beschluss vorzulegen. Defibrillatoren für den öffentlichen Raum Mit Stadtratsbeschluss vom 06.04.2022 wurden die finanziellen Mittel für die Anschaffung von 14 Defibrillatoren und den dazu passenden Wandhalterungen für eine Montage im Außenbereich bereitgestellt. Die Defibrillatoren wurden kürzlich geliefert. Aktuell werden die Feuerwehrgerätehäuser und die weiteren Liegenschaften im öffentlichen Raum für die Montage begutachtet. Hier werden die genauen Positionen der Geräte und die benötigte Verkabelung für die Stromzufuhr besprochen. Derzeit wurden bereits 6 Geräte an verschiedenen Feuerwehrgerätehäusern angebracht. Die weiteren Defibrillatoren werden zeitnah und nacheinander montiert. Noch bis Ende 2022 sollen sämtliche Geräte angebracht und einsatzbereit sein. Februar 2023 Auf der Homepage der Stadt Heilsbronn sowie im Monatsblatt werden dazu zusätzliche Informationen wie z.B. eine Standortkarte und Hinweise bereitgestellt und veröffentlicht. Eine öffentliche Einweisung für die Bürgerinnen und Bürger wird aktuell noch besprochen. Informationen aus dem Stadtrat vom 14.12.2022 Jugendbeirat Heilsbronn; Berufung des Jugendbeirates Heilsbronn für die Amtszeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 Für die Wahl des Heilsbronner Jugendrats gingen Wahlvorschläge ein. Der Jugendbeirat wählt in seiner konstituierenden Sitzung die nach Satzung erforderlichen Organe (Vorsitzenden, etc.). Der Jugendbeirat kann Termin, Örtlichkeit und Tagesordnung selbst festlegen. Der Stadtrat beruft Maximilian Bauer, Ben Deeg, Tyron Heinig, Lilly Kreimer, Alina Kreimer, Daniel Kühn, Lucas Lutz, Johanna Prager, Felix Spanner und Alia Trapp als Mitglieder des Heilsbronner Jugendrats für die Amtszeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024. Mittagsbetreuung in der Grundschule Bürglein; Information über Sachstand und ggf. Beschlussfassung In der Sitzung des Stadtrates vom 12.10.2022 hat sich der Stadtrat für eine Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule Bürglein ausgesprochen, um die räumlichen Möglichkeiten einer Mittagsbetreuung abzuklären. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, eine erneute verbindliche Abfrage der Elternschaft der 1.-3. Klassen sowie der Vorschulkinder vorzunehmen. Zu den Räumlichkeiten wurde Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken gehalten, wonach eine Doppelnutzung der Klassenzimmer möglich ist. Von den 15 verbindlichen Anmeldungen gingen 9 für einen Betreuungszeitraum von lediglich 1 - 2 Tagen und 6 für einen Betreuungszeitraum von 3 – 5 Tagen ein. Der Stadtrat beschließt: Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird in den Räumen der Grundschule Bürglein eine Mittagsbetreuung (1-gruppig) eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu erforderlichen Schritte vorzunehmen. Bauantrag Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Gemarkung Heilsbronn, Herbststraße Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat in der heutigen Sitzung den Bauantrag zum Projekt zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in der Herbststraße behandelt und einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat gefasst. Der Antragssteller plant die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 272/5 Gemarkung Heilsbronn, sowie die Errichtung eines weiteren Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Auch bei diesem Bauvorhaben haben nach Kenntnis der Stadt Heilsbronn nicht alle beteiligten Nachbarn ihre Zustimmung erteilt. Die Verwaltung empfiehlt eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayBo abzugeben, nach welcher ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, trotz Genehmigungsfreistellung, durchgeführt werden soll.

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Der Stadtrat nimmt die Bauanträge für die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf Grundstück FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn und für die Errichtung von einem Mehrfamilienhaus auf Grundstück FlNr. 272/118, Gemarkung Heilsbronn, so zur Kenntnis. 2. Eine Reduzierung der Stellplatzanzahl gegenüber den im Bebauungsplan i. V. m. der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn vorgesehenen insgesamt 62 Kfz-Stellplätzen wird hiermit abgelehnt. Die erforderliche Anzahl der Kfz- Stellplätze muss eingehalten werden. 3. Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB wird deshalb insoweit versagt und der Bauantrag (Mehrfamilienhäuser A + B) dem Landratsamt Ansbach mit dieser Maßgabe zugeleitet. 4. Für den Bauantrag Mehrfamilienhaus C wird eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Nr. 5 BayBO abgegeben, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. § 2b UStG - Geplante Verlängerung des Optionszeitraumes für das bisherige Umsatzsteuerrecht um weitere zwei Jahre Die meisten Gemeinden befinden sich gerade im Endspurt der Umstellung auf § 2b UStG. Umso überraschender kam die Nachricht vom Deutschen Städtetag vom 15.11.2022, dass nach Plänen des Bundesfinanzministeriums der Optionszeitraum (die bestehende Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V .m. § 27 Abs. 22a UStG) erneut um zwei Jahre verlängert werden soll. Der Stadtrat beschließt, dass für den Fall, dass im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 die Verlängerung der bestehende Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i.V.m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre beschlossen wird, die Verwaltung ermächtigt wird, diesen Zeitraum in Anspruch zu nehmen bzw. der Verlängerung der Option nicht zu widersprechen. Es erfolgt voraussichtlich für weitere zwei Jahre die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts. Zuschussrichtlinien der Stadt Heilsbronn; Beschluss über eine evtl. Anpassung Im Stadtrat vom 01.06.2022 wurde eine Anpassung der bestehenden Zuwendungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn befürwortet; bisher wurden diese grundsätzlich in Anlehnung an die Landkreisrichtlinien – soweit vorhanden – beschlossen und letztmalig ab 01.07.2020 (Richtlinie Nr. 2 und Nr. 3) sowie ab 01.01.2021 (Richtlinie Nr. 4) geändert. Es handelt sich um die Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen (Nr. 2); die Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege (Nr. 3) und die Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas) (Richtlinie Nr. 4). Jahresbericht 2022 Den Jahresbericht 2022 finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.heilsbronn.de -> Rathaus -> Stadtrat -> Ratsinformationssystem. Auftragsvergabe der Bauleistung Geh- und Radweg in der Bauhofstraße Die Ausschreibung zum Neubau eines Geh- und Radweges in der Bauhofstraße endete am 30.11.2022. Zur Submission lagen 5 Angebote vor. Der Stadtrat beschließt, den Auftrag an die Firma Hirschmann KG Bauunternehmung GmbH & Co. aus Treuchtlingen zu vergeben. Planungsanpassungen für das Interimsgebäude zum Realschulneubau In der Sitzung vom 30.11.2022 wurde über die geänderte Interimsplanung für die Unterbringung der Realschüler während des Ersatzneubaus beraten. Anlass waren durch das Landratsamt Ansbach geänderte Planungen, nachdem die Kosten für eine zweigeschossige Raumlösung nach Ausschreibung der Bauleistungen unerwartet hoch ausfielen. Dem Landratsamt Ansbach wurde am 01.12.2022 mitgeteilt, dass der Stadtrat Heilsbronn eine eingeschossige Lösung mit Nutzung einer öffentlichen Parkfläche ablehnt und darüber hinaus die Baumfällungen für die Errichtung des Interimsgebäudes möglichst gering sein sollen. Der Stadtrat stimmt der überarbeiteten Interimslösung des Landratsamtes Ansbach vom 02.12.2022 auf dem Allwetterplatz nunmehr zu. Der Stadtrat stimmt zu, dass während der Bauphase des Ersatzneubaus und der Dauer der Nutzung des Interimsgebäudes auf höchstens 7 Stellplätze nach Stellplatznachweis verzichtet werden kann. Das Landratsamt Ansbach hat zunächst allerdings zu prüfen, ob weitere Parkflächen nicht auf dem ehemaligen Minispielfeld errichtet werden können und damit in Summe weniger Parkflächen während der Bauzeit entfallen würden. Grundstücksangelegenheit Stadt Heilsbronn ./. Beil Baugesellschaft; Genehmigung Kaufurkunde Mehrfamilienbebauung „An den Schwabachauen“ Der Stadtrat genehmigt die Urkunde des Notariats Heilsbronn mit allen darin enthaltenen Erklärungen. Das Verfahren zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ mit dem hierfür nötigen Durchführungsvertrag wird nun begonnen. Weiterhin kann der ausstehende Spielplatz umgesetzt werden. Zu entscheiden wäre gesondert auch über die Frage, ob die ausstehende Asphaltierung im Baugebiet nun vollzogen wird, nachdem das Baugebiet überwiegend bebaut ist. Ein Empfehlungsbeschluss aus dem Haupt- und Finanzausschuss liegt vor. Die Richtlinien Nr. 2 und Nr. 3 werden gemäß den vorliegenden Entwürfen geändert. Diese Änderung gilt jeweils ab dem 01.01.2023. Februar 2023 5

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