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Monatsblatt Heilsbronn - Februar 2022

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT 4 Das Stadtgebiet Heilsbronn wird von der Fortschreibung nicht unmittelbar betroffen. Lt. Begründung der Fortschreibung sollen im Markt Dietenhofen Änderungen an bestehenden Festsetzungen des Regionalplanes vorgenommen werden und ein neues Vorranggebiet (WK 71) auf Antrag des Marktes Dietenhofen festgesetzt werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung sind Beeinträchtigungen des Stadtgebietes aufgrund der Festsetzung des Vorranggebietes WK 71 (Bereich Herpersdorf/Lentersdorf) nur schwer abzuschätzen. Aufgrund der räumlichen Entfernung zum Stadtgebiet Heilsbronn und der vorhandenen Topographie werden – wenn überhaupt – nur geringen Auswirkungen auf das Stadtgebiet angenommen. Aus Sicht der Stadtverwaltung sollten im Beteiligungsverfahren keine Einwendungen vorgetragen werden, insbesondere, da die Festsetzung eines weiteren Vorranggebietes auf Antrag des Marktes Dietenhofen erfolgt. Der Stadtrat nimmt von der Fortschreibung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken (29. Änderung – Teilkapitel 6.2.2 Windenergie) Kenntnis. Im Beteiligungsverfahren wer-den keine Einwendungen vorgetragen. Citymanagement Heilsbronn; Auftragsvergabe für die Durchführung eines Citymanagements für das Sanierungsgebiet Heilsbronn ab dem 01.01.2022 Über die Weiterführung des Citymanagements mit der hälftigen Stundenzahl wurde bereits in der Stadtratssitzung vom 16.12.2020 beraten. In der Sitzung des Stadtrates vom 10.03.2021 wurde weiterhin über eine europaweite Ausschreibung der Dienstleistungen beraten. Durch die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, wurde diese europaweite Ausschreibung für eine Dauer von vier Jahren vorgegeben, um mögliche Fördermittel abrufen zu können. Die Ausschreibung wurde mittlerweile von einem externen Dienstleister durchgeführt. Als Vertragslaufzeit wurden zwei Jahre festgesetzt. Zuzüglich können zwei optionale Verlängerungen um je-weils ein Jahr vereinbart werden. Sämtliche Eignungskriterien werden erfüllt und die Angebotsunterlagen waren vollständig. Der wöchentliche Arbeitsumfang für die Weiterführung des Citymanagements wird wieder auf ca. 20 Wochenstunden erhöht. Pro Jahr sind Honorarkosten in Höhe von ungefähr 80.000,00 Euro zu veranschlagen. Derzeit wird das Citymanagement ebenfalls durch das Büro Planwerk Stadtentwicklung aus Nürnberg betreut. Die Regierung v. Mittelfranken hat die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt, d.h. die Auftragsvergabe kann förderunschädlich erfolgen. Der genaue Fördersatz (voraussichtlich bis 60 %) wird erst nach schriftlicher Bestätigung der Reg. v. Mfr. mitgeteilt. Der Stadtrat beschließt mehrheitlich die Weiterführung des Citymanagements vorbehaltlich einem positiven Zuwendungsantrag an das Büro Planwerk für zwei Jahre mit zwei optionalen Verlängerungen um jeweils ein Jahr zu vergeben. FEBRUAR 2022 Kalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn; Auftragsvergabe für die Berechnung der Beiträge und Gebühren für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026, Beschlussfassung Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat zuletzt im Jahr 2018 die Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab dem 01.01.2019 durchgeführt. Üblicherweise ist nach vier Jahren eine Neukalkulation notwendig. Deshalb soll baldmöglichst erneut der Auftrag zur Neukalkulation an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum ab 01.01.2023 erteilt werden, um rechtzeitig die erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wird baldmöglichst mit der Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab 01.01.2023 beauftragt. Jahresbericht 2021 Insgesamt wurde die kommunale Tätigkeit nach 2020 das 2. Jahr durch die Corona-Pandemie in einer seit Jahrzehnten ungewohnten Art und Weise belastet und überschattet. Nicht nur ständige Neuerungen und damit die Abkehr von gewohnten Arbeitsabläufen und Beachtung und Umsetzung immer neuer Regeln hat jede Verwaltungstätigkeit enorm zusätzlich belastet. Auch der zeitweise sehr schwer umsetzbare persönliche Austausch beeinträchtigte ein reibungsloses und effektives Arbeiten. Viele Abläufe haben wie im Vorjahr neben Kreativität und Umdenken (z.B. Kindertageseinrichtungen, Ferienspaß, kulturelle Veranstaltungen, Freibadbetrieb, Stadtratssitzungen, Bürgerbeteiligung, Bücherei etc.) auch aufgrund deutlich gestiegener Anfragen aus der Bürgerschaft/Vereinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert. Die Belastung unserer Führungskräfte hat im Vergleich zu 2020 sogar noch zugenommen. Innerhalb der Belegschaft waren zur Vermeidung von Kontakten und Infektionen oder für den Fall eines tatsächlichen positiven Befundes (auch von Familienangehörigen) mehr Mitarbeiter der Stadt als üblich verhindert. Getrennte Arbeitsteams, Heimarbeit oder Änderung der Anwesenheitszeiten führten zu verstärkt erforderlichen Absprachen und Organisation. Dies betrifft alle Bereiche der Stadt wie Verwaltung, Bauhof Stadt und Stadtwerke, Kindertageseinrichtungen, Bücherei, Kultur- und Fremdenverkehrsamt usw. Trotz Mehrleistung und Engagement aller konnten die dadurch bedingten Personalausfälle nicht kompensiert werden. Von der zusätzlichen Arbeitsbelastung durch Corona ganz zu schweigen. Leider wurde deshalb nicht immer alle Anliegen oder Anfragen in der gewohnten Zeit bearbeitet. Generell kam es bei Maßnahmen, die aktive Bürgerbeteiligung erfordern, zu Verzögerungen. Weitere, von uns nicht zu vertretende Verzögerungen, traten durch die enormen Lieferschwierigkeiten für verschiedenste Produkte und Leistungen, auch im Handwerk, auf. 1. Finanzen Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2021 mit Wirtschaftsplan der Stadtwerke beträgt 42.017.900 €; davon wurden bisher knapp 27,77 Mio. € (66,09 %) abgewickelt. Das Haushaltsjahr 2020 hat mit einem Überschuss von rund 4,53 Mio. € abgeschlossen. Dieser Überschuss wird an die Rücklage abgeführt (ausgegangen wurde von einem Sollüberschuss von rd. 4,39 Mio. €). Verwaltungshaushalt: Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt blieben bisher insgesamt weitgehend im Rahmen. Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt zeichnet sich folgendes Bild ab: Die Gewerbesteuereinnahmen liegen bei aktuell rd. 5,81 Mio. €, was einer Mehreinnahme gegenüber dem Ansatz (3,95 Mio. €) um rd. 1.863.500 € entspricht. Da die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen nur sehr schwer zu prognostizieren sind, wird der Haushaltsansatz grundsätzlich vorsichtig gebildet.

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Mit Schreiben vom 23.11.2020 wurden uns die Beteiligungsbeträge an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer für das Haushaltsjahr 2021 mitgeteilt. Demnach sind Einnahmen i. H. v. 5.690.620 € zu erwarten. Da im Haushaltsjahr 2021 die Abrechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr 2020 gebucht wird und die Prognose mit Unwägbarkeiten behaftet ist, wurde ein Ansatz von 5,3 Mio. € gebildet. Mit Abzug der Verrechnung für das Haushaltsjahr 2020 konnten bisher rd. 4,22 Mio. € vereinnahmt werden. Das Erreichen des Haushaltsansatzes wird vermutlich übertroffen werden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B liegen im Bereich der Haushaltsansätze. Kassenkredite mussten bisher nicht aufgenommen werden. Vermögenshaushalt: Kreditaufnahmen waren im Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen. Entnahmen aus den Rücklagen wurden bisher nicht vorgenommen, da sich viele Bauprojekte u. a. aufgrund der Pandemie verzögert haben. Von den veranschlagten Zuwendungen (inkl. Haushaltsreste) in Höhe von insgesamt 5.801.200 € sind bisher 2.719.439,88 € (46,88 %) eingegangen. Zum Fortschritt der einzelnen Investitionsmaßnahmen darf auf die folgenden Ausführungen der Fachreferate verwiesen werden. 1.1 Digitalisierung Im "Rathaus Online" auf www.heilsbronn.de sowie im Bayern- Portal (www.freistaat.bayern) stehen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Online-Dienste und Formulare zur Verfügung, wie bspw. die Beantragung von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, die An- und Abmeldung der Hundesteuer, der Antrag auf eine Meldebescheinigung. Das Angebot der Online-Verfahren wird Zug um Zug erweitert. Gerade während der Pandemie ist es sinnvoll, dass ein Teil der Behördengänge weitestgehend online erledigt werden kann. Mit der Registrierung für eine BayernID ist es auch möglich "digital zu unterschreiben". Seit März 2021 bieten wir neben den bisherigen Zahlungsarten auch die Bezahlung über Kreditkarte, Paydirekt und GiroPay an, um die medienbruchfreie Nutzung der Online-Dienste zu gewährleisten. 1.2 Datenschutz und Informationssicherheit Sowohl der Datenschutz- als auch der Informationssicherheitsbeauftrage für die kreisangehörigen Gemeinden haben ihre Tätigkeit am Landratsamt Ansbach aufgenommen. Bis auf wenige Ausnahmen nehmen fast alle Kommunen an der Interkommunalen Zusammenarbeit beim Datenschutz und der Informationssicherheit teil. 1.3 FairTrade Der FairTrade-Pakt, dem Heilsbronn seit Juni 2020 angehört, besteht mittlerweile aus einem Netzwerk aus 76 Städten, Landkreisen und Gemeinden in der Region. Gemeinsam setzen wir auf nachhaltige Beschaffung und fairen Handel. Im Jahr 2020 wurden gemeinsam nachhaltige Produkte i. H. v. 5,4 Mio. Euro beschafft. Die erfolgreiche Teilnahme der Stadt Heilsbronn (3. Platz im Gesamtvergleich, 1. Platz Produktkategorie „Lebensmittel“, 2. Platz Kategorie „Werbemittel/Give-away)“ wollen wir gerne mit Tatkraft weiter fortsetzen und unsere Position sowie unser Handeln noch stärker ausbauen. Die Ergebnisse sind unter https://faire-metropolregionnuernberg. de/smartdiagram veröffentlicht. 2. Planen und Bauen Trotz der Pandemiebeschränkungen ist bisher keine signifikante Stagnation der eingereichten Bauanträge festzustellen. Besonders das weiterhin hohe Interesse nach Wohnungsbauland macht dies deutlich. Die laufenden städtischen Baustellen sind auf der Homepage unter „Heilsbronn-baut-um“ veröffentlicht. 2.1. Baumaßnahmen im Überblick • Neugestaltung Marktplatz mit Abteigasse Abgeschlossen • Sanierung Hauptstraße incl. Umsetzung neuem Parkplatzkonzept Die Planungsleistungen zur Entwurfsplanung wurden beauftragt. In der öffentlichen Bürgervorstellungsrunde am 11.07.2021 wurden die Vorentwürfe diskutiert und Anregungen mit aufgenommen. • Wohnmobilstellplätze Die Genehmigung durch das Landratsamt zur Umsetzung liegt vor. Abstimmungen mit Spartenträgern und Fördergebern laufen, die Umsetzung wird vorbereitet. • Sanierung Blumenstraße incl. Wasserleitung und Kanal Die Baumaßnahme wurde im September 2021 abgeschlossen. • Neubau einer Kindertagesstätte in der Bauhofstraße Ein Großteil der Bauaufträge wurde bereits vergeben, weitere Ausschreibungen laufen bzw. sind in Vorbereitung. Bis Ende 2021 wer-den die Tiefbauarbeiten zum Gebäude weitestgehend abgeschlossen sein, so dass Anfang 2022 der Holzrahmenbau errichtet werden kann. Nach aktueller Planung ist mit einer Fertigstellung Ende 2022 / Anfang 2023 zu rechnen. • Sanierung (Abriss) Ansbacher Straße 10 Um Fördermittel nicht zu gefährden kann nach den Abstimmungen des Parkplatzkonzeptes die Bauleistung ausgeschrieben werden. • Fortsamtsgebäude Heilsbronn Derzeit werden bereits durchgeführte Untersuchungen ausgewertet. Die Auswertungsergebnisse durch die beauftragten Ingenieurbüros liegen noch nicht abschließend vor. • Abwasseranlage Müncherlbach Aufgrund von Lieferschwierigkeiten für die Gewerke Elektro- und Maschinenbau verzögert sich die Fertigstellung voraussichtlich bis März 2022. FEBRUAR 2022 5

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