Aufrufe
vor 3 Jahren

Monatsblatt Heilsbronn - Februar 2021

  • Text
  • Stadtverwaltung
  • Landkreis
  • Stellplatzsatzung
  • Eltern
  • Ansbach
  • Zeit
  • Stadt
  • Februar
  • Kinder
  • Heilsbronn

NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT/RATHAUS Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Westmittelfranken - 27. Änderung Die Stadt Heilsbronn wurde mit Nachricht vom 14.12.2020 am Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplanes beteiligt. Nach § 8 Abs. 3 Ziff. 2 Buchst. c) Geschäftsordnung nimmt der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss die Beteiligtenrechte im Raumordnungsverfahren wahr. Nachdem aktuell keine Ausschusssitzungen durchgeführt werden, hat die Stadtverwaltung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Westmittelfranken erklärt, dass keine Einwendungen bestehen. Das Stadtgebiet Heilsbronn wird von der 27. Änderung des Regionalplanes nicht betroffen. Die zugehörigen Unterlagen können unter www.region-westmittelfranken.de eingesehen werden. Beseitigung des Bahnübergangs Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes; erneute Information der Deutschen Bahn über verzögerten Baubeginn Herr Buttstädt, Projektverantwortlicher der Deutschen Bahn Netz AG teilte mit E-Mail v. 23.10.2020 mit, dass die DB Netz AG für das Kalenderjahr 2023 keine Sperrpausen für die Errichtung des Brückenbauwerkes im Bereich der Caspar-Othmayr-Straße erhält. Damit kann mit der Bauausführung frühestens 2024 begonnen werden. Durch die gesetzliche Neuregelung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) am 13.03.2020 wurde bei Maßnahmen an Bahnübergängen (§§ 3, 13 EKrG) das bisherige Kostendrittel für die Kommunen abgeschafft. Stattdessen wurde der Anteil des Bundes von einem Drittel auf die Hälfte erhöht und es wurde eine Kostenpflicht des jeweiligen Landes in Höhe von einem Sechstel be-gründet. Voraussetzung ist, dass neben einer Eisenbahn des Bundes eine kommunale Straße beteiligt ist. Da die Neuregelung für bereits begonnene und bereits genehmigte Maßnahmen gilt, fällt darunter auch der Bahnübergang Heilsbronn. Auf die Stadt Heilsbronn entfallen von den kreuzungsbedingten Kosten KEINE Kosten mehr. Kostenfortschreibungen muss die DB beantragen. Die Abwicklung der Rechnungen – auch für den Bundesanteil – läuft direkt zwischen DB und Regierung. Die Stadt ist kostenmäßig somit nicht beteiligt. Neujahrsgrüße aus der Partnerstadt Objat Das Coronavirus hat uns bisher alle vor große Herausforderungen gestellt – So musste auch der in 2020 geplante Gegenbesuch unserer französischen Partnerstadt Objat verschoben werden. Umso erfreulicher erreichte uns der Neujahrsgruß via Postkarte als Reaktion auf unseren Weihnachtsbrief. In dieser wünschen uns unsere französischen Freunde viel Gelassenheit und Durchhaltevermögen. Gerne befolgen wir ihren Rat und starten energiegeladen und zuversichtlich ins neue Jahr 2021. Wir hoffen unsere Partnergemeinde bald wieder in Heilsbronn willkommen heißen zu dürfen und freuen uns bereits jetzt auf ein gelungenes Wiedersehen. Grundstücksangelegenheit Gewerbegebiet östl. der Gutenbergstraße; Genehmigung Kaufurkunde v. 22.12.2020 Die Stadt Heilsbronn hat im Gewerbegebiet Heilsbronn Ost eine Teilfläche von ca. 15.300 qm zum Zweck der Betriebserweiterung veräußert. Der Stadtrat hat von der Urkunde des Notars Peter Füller in Heilsbronn vom 22.12.2020, Kenntnis genommen und genehmigt alle darin für die Stadt abgegebenen Erklärungen. Grundstücksverkauf Baugebiet Bürglein "Am Mühlbuck" Genehmigung Kaufurkunde F 1791/2020 v. 21.12.2020 Ein weiterer Bauplatz, Gemarkung Bürglein mit 748 m² wurde veräußert. Eine Familienförderung wurde für ein Kind gewährt. Danksagung Die Stadt Heilsbronn dankt dem Ehepaar Lore und Andreas Kolb für die jahrzehntelange und stets zuverlässige Tätigkeit als Amtsboten in den Ortsteilen Bürglein und Böllingsdorf. Die Eheleute Kolb haben diese Tätigkeit seit Januar 1976 gewissenhaft ausgeführt. Die neue Amtsbotin für Bürglein und Böllingsdorf ist Frau Karin Weidlich aus Bürglein. Dr. Jürgen Pfeiffer 1. Bürgermeister Besondere Zeit Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Pandemie prägt unser Leben wie keine andere Entwicklung in der Nachkriegszeit. Sie verlangt von uns allen Durchhaltevermögen und Verzicht auf die so wichtigen Kontakte mit unseren Mitmenschen samt der zu erwartenden wirtschaftlichen Probleme. Heilsbronner Wochenmarkt Unsere Marktbeschicker Roland Böhm Ihr Freizeitimker aus der Region. Mit der Neuanlage unserer Streuobstwiese in Gsäß kamen die ersten Bienenvölker und mit ihnen die Leidenschaft zur Imkerei. Unsere Honigbienen liefern Ihnen leckeren regionalen Honig. Ergänzend bieten wir weitere Naturprodukte der Honigbienen zu Ihrem Wohlbefinden an. Es gibt keine öffentlichen Veranstaltungen, keine privaten Feiern, sondern Einschränkungen… Auch für mich als Bürgermeister hat sich dadurch viel verändert. Mir fehlen die persönlichen Gespräche mit Ihnen. In der Hoffnung, gemeinsam diese Pandemie zu überwinden und die persönlichen Gespräche wieder aufleben zu lassen, wünsche ich uns allen Zuversicht und Gesundheit! Ihr Jürgen Pfeiffer Erster Bürgermeiste Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Jeden 1. und 3. Freitag 12:00-17:00 Uhr, Marktplatz 6 FEBRUAR 2021

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 eine umfassende Novelle der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Diese tritt am 01.02.2021 in Kraft. Die Sie, als möglich künftige Bauherren, betreffenden wichtigsten Neuerungen möchten wir Ihnen deshalb kurz erläutern: 1) Änderung des Art. 6 BayBO (Abstandsflächen): Das Abstandsflächenrecht wird insbesondere dahingehend geändert, dass die Tiefe der Abstandsfläche auf 0,4 H verkürzt wird (die Mindesttiefe bleibt bei 3 m), die Berechnung der Abstandsflächen vereinfacht wird und die Abgabe einer Abstandsflächenübernahmeerklärung künftig auch elektronisch möglich ist. 2) Änderung des Art. 58 BayBO (Genehmigungsfreistellungsverfahren): Bisher konnten nur Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtsgültigen qualifizierten Bebauungsplanes bei Einhaltung dessen Festsetzungen von einer Baugenehmigung freigestellt werden. Die neue Fassung der BayBO schafft die kostengünstigere und einfachere Möglichkeit, Änderungen und Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken, sowie die Errichtung von Dachgauben auch im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen. 3) Änderung des Art. 66 BayBO (Nachbarbeteiligung) War es bisher nur durch eine eigenhändige Unterschrift im jeweiligen Bauantrag möglich, einem Bauvorhaben zuzustimmen, stellt der neue Art. 66 Abs. 1 S. 2 BayBO i.V.m. Art. 3a Abs. 2 S. 1 BayVwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz) sicher, dass die Zustimmung des Nachbarn auch elektronisch erfolgen kann. Darüber hinaus wird die Nachbarbeteiligung durch die Neufassung des Art. 66 BayBO künftig einzig in die Hände der Bauherren gelegt. Es ist ab 01.02.2021 nicht mehr möglich, die Gemeinde mit der Nachbarbeteiligung zu beauftragen. Die Bauherren haben im Bauantrag wie bisher üblich, anzugeben, ob dem Vorhaben seitens der Nachbarn zugestimmt wurde. Haben die Nachbarn dem Bauvorhaben nicht zugestimmt, wird ihnen eine Ausfertigung der erteilten Baugenehmigung zugestellt, gegen diese sie dann gegebenenfalls vorgehen können. Wir bitten Sie nichtsdestotrotz – speziell in Ihrem eigenen Interesse - eine ordnungsgemäße Nachbarbeteiligung durchzuführen, da diese im Zweifel zu einer rascheren, bei Zustimmung der Nachbarn jedenfalls zu einer bestandskräftigen Baugenehmigung führt. Ihre Stadtverwaltung Nähere Informationen zur Novelle der Bayerischen Bauordnung findet Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Bei Fragen können Sie sich auch gerne bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauamtes melden. 40 JAHRE Autoverwertung & Entsorgung Kfz-Gebrauchtteile via Call & Collect Wir sind jetzt auch auf Ebay Kleinanzeigen zu finden JAHRE Gutenbergstraße 22-24 · 91560 Heilsbronn info@kfz-teile-eger.de ... auch bequem ins Haus! Lieferung nach Hause und Abholung - bitte beachten Sie die geltenden Regeln hierzu! (Die Ladentür muss geschlossen bleiben!) 43 JAHRE Herzlichen Dank FÜR IHRE TREUE IN SCHWIERIGEN ZEITEN! TORSTEN HÄRTELT www.buchhandlungamturm.de FEBRUAR 2021 7

Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten

Reichswaldblatt-Feucht

Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Röthenbach/Reichelsdorf

Mitteilungsblatt Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg

Monatsblatt Heilsbronn