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Monatsblatt Heilsbronn - Dezember 2024

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✷✴✴NACHRICHTEN AUS

✷✴✴NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUSInformationen zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025In den vergangenen Wochen und Monaten haben die meistenBürgerinnen und Bürger für ihre Grundstücke aufgrund der abgegebenenGrundsteuererklärungen vom Finanzamt Ansbach neueBescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträgeerhalten.Auf Grundlage dieser Bescheide wurde nun in der Sitzung desStadtrates vom 23.10.2024 ein Hebesatz ab 01.01.2025 für die GrundsteuerA und für die Grundsteuer B von jeweils 320 v. H. festgelegt.Trotz der angespannten Haushaltslage der Stadt Heilsbronn undder damit einhergehenden Verpflichtung, alle Einnahmemöglichkeitenauszuschöpfen, wurden die Hebesätze gesenkt.Diese Senkung der Hebesätze bei der Grundsteuer A von 400 %auf 320 % und bei der Grundsteuer B von 420 % auf 320 % führtnach den aktuellen Berechnungen zu einer voraussichtlich leichtenAufkommenssteigerung gegenüber dem Jahr 2024.Nachdem die übermittelten Grundsteuermessbeträge zum aktuellenStand aber noch unvollständig bzw. teilweise mit Fehlernbehaftet sind und vom Finanzamt Ansbach noch nachträglichberichtigt werden müssen, ist das Aufkommen 2025 noch mitUnsicherheiten behaftet.Wir empfehlen allen Eigentümern ihre Grundsteuermessbescheideanhand der Angaben in der Grundsteuererklärung auf Richtigkeitzu überprüfen.Der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes dient als Grundlagefür den Grundsteuerbescheid, der von der Stadt Heilsbronnzum 01.01.2025 für die zu veranlagenden Grundstücke erstellt wird.Lediglich der Eigentümer kann innerhalb der Frist von einem MonatEinspruch gegen diesen Grundsteuermessbescheid einlegen.Das bedeutet, dass die Gemeinde hieran bis zu einer eventuellenÄnderung durch das Finanzamt gebunden ist und selbst im Falleoffensichtlicher Unrichtigkeiten nicht davon abweichen darf.Eine Änderung des Grundsteuerbescheides der Stadt Heilsbronnist nur möglich, wenn ein geänderter Grundsteuermessbescheiddes Finanzamtes Ansbach vorliegt. Sollten Ihnen in den Bescheidenüber die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. GrundsteuermessbeträgeUnstimmigkeiten oder Fehler auffallen, können Sie innerhalbvon einem Monat nach Erhalt der Bescheide Einspruch beimFinanzamt einlegen. Auch wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufenist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt schriftlich anzeigen.Die Bescheide können dann ggf. noch für die Vergangenheit, aufalle Fälle aber für die Zukunft berichtigt werden.Bei Fragen bezüglich Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträgewenden Sie sich bitte ausschließlich an das FinanzamtAnsbach oder fragen Sie Ihren Steuerberater. Die Telefonnummer derzuständigen Stelle beim Finanzamt finden Sie rechts oben auf IhremBescheid. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseitewww.grundsteuer.bayern.de. Vielen Dank für Ihr VerständnisTipps, worauf Sie als Eigentümer achten können, um Ihren Grundsteuermessbescheiddes Finanzamtes zu prüfen:• Stimmt das angegebene Aktenzeichen mit ihrem letzten gültigenBescheid überein• Stimmt die Objektangabe überein• Stimmen die Grundstücks-/Wohn- und Nutzflächen überein• Stimmen die Miteigentümer• Stimmt die GrundsteuerartWie war Ihre Steuerart bisher, Grundsteuer A oder Grundsteuer B?Haben Sie eine andere Grundsteuerart auf dem Bescheid stehen,kann dies auch wirklich sein? Lief z.B. das betroffene Objekt bisherunter Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke), derMessbescheid des Finanzamts ist allerdings ausgestellt auf GrundsteuerA (Land- und Forstwirtschaft).Eventuell wurde das falsche Formular für die Grundsteuererklärungverwendet.Sie finden diese Grundsteuerart auf Ihrem Bescheid vom Finanzamtin der Fußzeile ganz unten links. Ist dort neben dem Datum ein ,,LF"angegeben, bedeutet dies Land- und Forstwirtschaft und steht fürGrundsteuer A.Ist dort neben dem Datum ein ,,GV" angegeben, bedeutet diesGrundvermögen und steht für Grundsteuer B.Die Stadt Heilsbronn kann Ihnen zu Fragen zum Grundsteuermessbescheiddes Finanzamts leider nicht weiterhelfen.Änderungsbescheide müssen über das Finanzamt erfolgen, erstdann darf die Gemeinde diese Änderungen vornehmen.Stadt Heilsbronn, Steueramt✷✩Heilsbronn entdeckenFührungen Dezember 2024✶SA07.12.17:00UhrSO15.12.16:00Uhr✩Lichterführungim Münster60 Min.Münster Heilsbronnauf SpendenbasisJutta GruberPeregrina parlat –eine Nonnenimmt Einblick60 Min.RPZ / Neue Abtei6,00 €Christine Diefenbacherheilsbronn.de= Dauer= Treffpunkt= Kosten p. P.= GästeführerInnen✴ ✩✶Freitag 06.12. – Sonntag 08.12.ANMELDuNg:Amt für Kultur und TourismusKammereckerplatz 1Heilsbronn09872 806-251kulturamt@heilsbronn.deDI17.12.21:00UhrSO22.12.16:00Uhr✶Heilsbronner Weihnachtsmarkt& Kunsthandwerkermarkt✷✴Stadtführung –von Nachtwächternund Türmern60 Min.Glasaufzug, Hauptstr. 56,00 €Christine DiefenbacherAngelus Domininuntiavit Mariae –Peregrina unddie Himmelsboten60 Min.Münster6,00 €Christine DiefenbacherEvang.-Luth. PfarramtPfarrgasse 5Heilsbronn09872 1297pfarramt.heilsbronn@elkb.deheilsbronn-evangelisch.deLieferservice14Dezember 2024

AUS UND UM HEILSBRONNFlurumgang durch Siebener und JagdgenossenAlljährlich am 1. November findet in Bürglein der Flurumgang durchdas Siebener-Kollegium statt. Dieser Brauch besteht vermutlichbereits seit den 1960er Jahren.Seither wird im jährlichen Wechsel einmal die Gemarkungsgrenzeim Westen und einmal die im Osten der Gemarkung Bürglein abgelaufenund dabei das Vorhandensein der Marksteine überprüft.Nachdem die Siebener bereits im vorigen Jahr zu ihrem Umgangdie Bürgleiner und Böllingsdorfer Jagdgenossen eingeladen undihnen den Grenzverlauf westlich des Ortes Bürglein gezeigt hatten,ging es heuer „links herum“, um die östliche Grenze zu begehen.Neun Interessierte sind der Einladung gefolgt.Der Siebener-Obmann Jürgen Hufnagel begrüßte morgens um 8.00Uhr seine Siebener-Kollegen Gernot Vogelhuber, Erwin Steinbauer,Rudolf Zehnder, Fred Distler, Roland Weidlich und Bernhard Brunnersowie die Gäste. Startpunkt des Flurumgangs war wie immer dieFlur Breiter Wasen. Von dort aus führte der Weg bei angenehmemHerbstwetter über die Flur Loh zur Schwelgleiten, durch dasBodenfeld zum Totenweg, wo es eine kleine, aus der Jagdkassespendierte Brotzeit gab. Weiter ging es über den Kirchensteig zumBurgstall, dann um die Bruckwiesen und über die Weiherwiesenbis zum Fuß des Weihersmühlgrabens und von dort wieder zurücknach Bürglein. Die Siebener konnten erfreut resümieren, dass dankmitgeführtem Metallsuchgerät, aktueller Lagepläne und exakterMaße ein Großteil der Marksteine gefunden und aufgedeckt werdenkonnten. Im örtlichen Gasthaus ließ man den Tag bei gebackenenKarpfen und guter Unterhaltung ausklingen.Am Ende waren sich alle einig, dass es wieder ein sehr schönerund interessanter Flurumgang war, bei dem jeder etwas über seinenähere Heimat dazulernen konnte.Jürgen HufnagelSiebener-ObmannFoto: Erwin SteinbauerEuropa-Haus der Musik HeilsbronnEinladung zum Kammermusik-Workshop – Für alle Instrumente,alle Altersklassen, vom Anfängerbis zum ProfiFoto: Christel Opp• Wann? 02.01.2025 - 04.01.2025, täglich 14.00-20.00 Uhr(für Kinder 17.00-20.00 Uhr)Sie haben Lust auf gemeinsames Musizieren und möchten darinsicherer zu werden? Dann sind Sie bei uns richtig – machen Sie mit!Drei Tage entspanntes Musizieren unter fachkundiger Leitung vonprofessionellen Musikern.Mit Abschlusskonzert am 05. 01. Um 18.00 Uhr, zu dem Zuhörerherzlich willkommen sind.• Veranstaltungsort: Religionspädagogisches Zentrum Heilsbronn• Kosten: Für Kinder und Jugendliche 50 €, Erwachsene 100 €Einzelunterricht kann individuell dazu gebucht werden: 45 Min. á 40 €Details unter: www.Europahausdermusik.de,oder beiChristel Opp: Christel-Opp@tonline.deBarbara KaulbachORTLIEB-Produkte vor Ort– ANSCHAUEN, AUSWÄHLEN,MITNEHMEN!PerfekteWeihnachtsgeschenke –fast alles vorrätig!Wintercheck bis01.03.2025 ab 38,00 €Inspektion aufFunktion und Verschleiß(Bitte Fahrräder im gereinigtenZustand abgeben)Tägl. 9-13, 15-18 Uhr, Sa. 9-13 Uhrwww.fahrrad-schmiede-wagner.comDezember 202415

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