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Monatsblatt Heilsbronn - Dezember 2019

AUS DEM STADTRAT

AUS DEM STADTRAT INFORMATIONEN AUS DEM HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS VOM 06.11.2019 Aktuelle Herausforderungen für die kommunale Verwaltung Die Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen wie die fortschreitende Digitalisierung der Kommunen, Änderungen in der Besteuerung der öffentlichen Hand, Aufbau von Managementsystemen mit detaillierten Dokumentationspflichten im Bereich Steuer und IT-Sicherheit, sowie der Aufbau einer Anlagenbuchführung als Kompetenz im eigenen Haus beanspruchen die Verwaltung zusätzlich zum täglichen Geschäft. Erläuterung des Entwicklungsstandes, der bereits in der Umsetzung befindlichen Themen: Digitales Rathaus – Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich; Beschluss über die Erweiterung des Rathaus-Service-Portals Elektronisches Anordnungswesen und Rechnungsstellung/Fakturierung; Beschluss über die Erweiterung der Finanzsoftware im Zuge der Annahmepflicht elektronischer Rechnungen (E-Rechnung) Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) und Einführung eines Tax Compliance Management System (TCMS) Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) Aufbau einer integrierten flächendeckenden Anlagenbuchführung/Inventarverwaltung Die Implementierung dieser Projekte wurde in den Händen der Betriebswirtin Lisa Kraft gebündelt. Die Stadt Heilsbronn ist somit auf dem richtigen Weg und bzgl. der Durchführung gut im Zeitplan. INFOMATIONEN AUS DEM STADTRAT VOM 23.10.2019 Car Sharing; Vorstellung eines Car-Sharing-Modells für das Stadtgebiet Heilsbronn durch die Fa. mikar GmbH; Beschluss über weiteres Vorgehen Unter dem Grundgedanken „Zeitgemäße Mobilität: Carsharing nutzen“ könnte im Stadtgebiet ein Carsharing-Modell integriert werden, um Mobilität flexibler zu gestalten und das Nahverkehrsangebot zu stärken. Hierzu wurde durch die Stadtverwaltung der Kontakt mit dem Carsharinganbieter Mikar gesucht, der bereits in der näheren Umgebung seine Kompetenz einbringt, wie z.B. in Bad Windsheim und demnächst in Dinkelsbühl. Infolgedessen suchte die Verwaltung auch die Verbindung zu den o.g. Kommunen, um die bereits gesammelten Erfahrungen bei der Stadt Heilsbronn ebenfalls positiv einsetzen und umsetzen zu können. Die Standortgarantie (stationsbasiertes Carsharing, d.h. Fahrzeug wird an bestimmtem Standplatz abgeholt und nach Gebrauch an diesem wieder zurückgebracht) sorgt dafür, dass sich die Nutzer auf das Fahrzeug verlassen und auch langfristig planen können und vielleicht sogar das ein oder andere Fahrzeug abgeschafft wird. Laut Erfahrungen und Empfehlungen aus Bad Windsheim und Dinkelsbühl laufen Fahrzeuge vorwiegend mit einem 9-Sitzer im Car-Sharing Betrieb, da das ein Fahrzeugmodell ist, welches in unterschiedlichsten Lebenslagen benötigt wird– sei es für einen Familien- oder Vereinsausflug, einen Großeinkauf, Umzug oder sonstige Bedarfsmöglichkeiten- und dann regelmäßig nicht zur Verfügung steht. Kleinere Fahrzeuge und E-Fahrzeuge werden eher nicht angenommen. Die Buchung eines Fahrzeuges funktioniert online, über eine kostenlose App oder telefonisch. Die Platzierung dieser Fahrzeuge sollte auf oder neben größeren Parkplätzen erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, am Bahnhof oder an der Ansbacher Straße den Standort zu wählen. Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung vertagt. Errichtung von Wohnmobilstellplätzen; Vorstellung und Ergebnis zur Prüfung der Alternativstandorte und ggf. Beschluss zum weiteren Vorgehen Bzgl. der Standortauswahl von möglichen Wohnmobilstellplätzen wurden in den letzten Jahren bereits 10 verschieden Standorte näher betrachtet und die Vor- und Nachteile gegenübergestellt. Durch die verschiedenen Planungen und Überlegungen kommen die beiden potenziellen Standorte am Festplatz und am Baugebiet B43 in die engere Auswahl. Bei einer Besichtigung mit einem möglichen Lieferanten für die Infrastruktur, Ausrüster für Freizeitanlagen und auch Speziallist für den Wohnmobiltourismus und Caravaning, wurde auf die jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Standorte eingegangen. Hier wurden auch noch verschiedene Planungsmöglichkeiten für jeweils 8 Wohnmobilstellplätze zu den beiden Standorten, ausgearbeitet. Da die die Nutzer von Wohnmobilstellplätzen laut Fachplaner im Durchschnitt 50,-€ - 100,-€ ausgeben, würden von einem Wohnmobilstellplatz auch der örtliche Einzelhandel und die Gastronomie profitieren. Der Stadtrat beschließt nach Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der Kosten, den Wohnmobil-Standort am Festplatz an Altendettelsauer Straße vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung zur Lieferung und Herstellung zu veranlassen. Stadtsanierung; Städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet der Stadt Heilsbronn sowie Überarbeitung des kommunalen Förderprogramms und der Gestaltungsrichtlinie; Beschluss Das Sanierungsgebiet vom 06.02.1989 in der Fassung der Erweiterung vom 26.03.2015 enthält die Feststellung, dass innerhalb des Geltungsbereiches städtebauliche Missstände vorliegen, die mittels Sanierungsgebiet behoben werden sollen. Jedoch enthalten die Sanierungssatzung sowie deren Erweiterung keine konkreten oder inhaltlichen Ausführungen, um welche Missstände es sich handelt und welche Ansätze zur Behebung gefunden werden sollen. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) enthält detaillierte Ziele zur Innenstadtentwicklung, auf die in der derzeitigen Form nicht zurückgegriffen werden kann, da diese nicht ausdrücklich als Sanierungsziele definiert wurden und das ISEK keine rechtliche Außenwirkung entfaltet. Zur Defi nition von Sanierungszielen wäre ein städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet notwendig. Das kommunale Förderprogramm „Sanierungsgebiet Altstadt Heilsbronn“ wurde bisher der Erweiterung des Sanierungsgebietes nicht angepasst, d.h. dieses findet weiterhin nur Anwendung im Bereich des früheren Geltungsbereiches der Sanierungssatzung ohne deren Erweiterung aus dem Jahre 2015. Eine Anpassung war beabsichtigt im Zuge der Novellierung der Gestaltungsrichtlinie, die nach Ansicht der Stadtverwaltung modernisiert und 40 JAHRE JAHRE Autoverwertung & Entsorgung Wir wünschen unseren Kunden eine besinnliche Weihnachtszeit! Eger Autoverwertung mit Team Freitag, 6.12.2019 4 DEZEMBER 2019 Gutenbergstraße 22-24 · 91560 Heilsbronn info@kfz-teile-eger.de

AUS DEM STADTRAT aktuellen Standards und Bedürfnissen angepasst werden muss. Nach dem kommunalen Förderprogramm können Maßnahmen nach den Richtlinien über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Stadt Heilsbronn vom 08.05.2000 gefördert werden. Der Stadtrat beschließt, dass die Ausarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Heilsbronn an das Büro Planwerk aus Nürnberg und die Überarbeitung des kommunalen Förderprogrammes sowie der Gestaltungsrichtlinie an das Büro Stadt & Land vergeben wird. Vollzug des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG; Erschließungsbeiträge für Altanlagen - Information und ggf. Beschluss über weiteres Vorgehen Nach Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG können ab dem 01.04.2021 für Erschließungsanlagen, deren Beginn der erstmaligen technischen Herstellung zu diesem Zeitpunkt mindestens 25 Jahre zurückliegt, keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. D.h. im Umkehrschluss, wurde mit der technischen Herstellung einer Erschließungsanlage (Straße) vor mehr als 25 Jahren begonnen, diese jedoch nicht satzungsgemäß (§ 8 EBS der Stadt Heilsbronn) hergestellt, so kann für deren erstmalige endgültige Herstellung kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden. Nachdem auch die Erhebung von Ausbaubeiträgen rechtlich ausgeschlossen ist, sind in solchen Fällen künftig keine Einnahmen mehr generierbar, d.h. die Stadt Heilsbronn trägt die Erschließungskosten in vollem Umfang. Weiter hat der Gesetzgeber unter Art. 13 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 KAG geregelt, dass die Gemeinde im Falle einer endgültigen Herstellung solcher Anlagen zwischen dem 01.01.2018 und dem 01.04.2021 in einer gesonderten Satzung auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bis zur vollen Höhe verzichten kann. Nach § 8 Abs. 1 EBS sind Straßen endgültig hergestellt, wenn sie nachstehende Merkmale aufweisen: • Eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau • Straßenentwässerung und Beleuchtung • Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße Betroffen wären hiervon im Stadtgebiet nach vorläufiger Prüfung folgende Straßen: • Witramstraße Weiterndorf (nicht auf voller Länge ausgebaut wegen fehlenden Grunderwerbs); weiterer Ausbau aktuell aufgrund fehlenden Grunderwerbs ebenso wie Ausbau/Abrechnung in Abschnitten nicht möglich • Sonnenstraße Weißenbronn, Einmündung Kleeweg bis Einmündung Bergstraße (fehlende Beleuchtung, fehlende Entwässerung, nicht satzungsgemäße Fahrbahndecke) • Neuhöflein FlNr. 363 (fehlende Beleuchtung, Entwässerung, Fahrbahndecke nicht auf ganzer Länge ausgebaut), s. Anlage • Bürglein Lindachgasse, jedoch nicht zum Anbau bestimmt • Böllingsdorf Zum Eulenberg Grundsätzlich lässt sich ausführen, dass sämtliche durch die angeführten Verkehrsanlagen erschlossenen Grundstücke im Rechtssinne erschlossen (§§ 29 ff. BauGB) sind. Eine bauliche Nutzung der Grundstücke ist daher möglich. Die Verwaltung wird die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und die Angelegenheit im Gremium wieder darstellen. Die Information dient der Sensibilisierung des Stadtrats für dieses Thema. Kunststation Heilsbronn; Beschluss über Bewerbung als steter Kunstraum Am Dienstag, den 10.09.2019 fand mit Vertretern des Kunstraumes, der Evang. Kirche und dem RPZ ein Gespräch im Rathaus statt, in dem es um die Bewerbung bei der Evang. Landessynode wegen eines steten Kunstraumes in Heilsbronn ging. Grundidee ist das Kunstraum-Konzept, das für das sog. Mesnerhaus aufgestellt und der Stadt übermittelt wurde, weiter zu transportieren. In Kooperation mit dem Kunstreferat der Landeskirche könnte nach evtl. Gründung eines Fördervereines „KunstRaumHeilsbronn“ eine Kunststation in Heilsbronn entstehen. Von einem derartigen Projekt würde auch der Fremdenverkehr profitieren. Auf die Stadt Heilsbronn könnte nach Meinung der Initiatoren unter Umständen eine Unterstützung bei der personellen Besetzung des Kunstraumes zukommen. Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Heilsbronn der Idee einer eventuellen Kunststation der Landeskirche in Heilsbronn sehr positiv gegenüber steht. Besucherzahlen Freibad 2019 Dieses Jahr hatte das städtische Freibad mit 44.294 eine durchschnittliche Besucherzahl. Wir wünschen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! Wir haben d ie letzten süßen Geschenkideen! Geschmackvolles Schenken: Geschenkkörbe, Geschenkideen, Dosentürme und vieles mehr. Donnerstag 05.12.2019| 15:30 bis 19:00 Uhr WARM UP ZUM HEILSBRONNER WEIHNACHTSMARKT Freitag 06.12.2019 HEILSBRONNER WEIHNACHTSMARKT Gerne erstellen wir für Ihre Liebsten auch wieder traumhafte Geschenkkörbe! Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Homepage Süßes aus der Konditorei wie unsere Heilsbronner Zisterzienser-Lebkuchen, Pralinen, Stollen und Weihnachtsplätzchen! Wo: Marktplatz 3 91560 Heilsbronn Tel: 09872 9760603 Wann: Montag 23.12. geöffnet Di. + Mi. 7.30 Uhr–18 Uhr Do. 7.30 Uhr–22 Uhr Fr. 7.30 Uhr–18 Uhr Sa. - So. 8.00 Uhr–18 Uhr Feiertage 8.00 Uhr–18 Uhr Betriebsurlaub: 24.12.2019 - 06.01.2020 DEZEMBER 2019 5

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