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Monatsblatt Heilsbronn - August 2022

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Bürgersprechstunde im Rathaus bei 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: 11.08.2022 und 29.09.2022 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Die für Dienstag, 06. September 2022 geplanten monatlichen Seniorensprechstunden könnte auf Grund der weiteren Entwicklung der Corona- Pandemie entfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu auch unmittelbar zuvor auf der Homepage der Stadt Heilsbronn (Leben -> Senioren -> Seniorenbeauftragter) oder telefonisch unter 09872 806-51. Sollte die Sprechstunde entfallen, ist der Seniorenbeauftragte in dringenden Fällen an diesen Terminen telefonisch unter der Tel.- Nr. 09872 957330 von 10:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn: Mittwoch, 17.08.2022 17:30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) Sollten sich aufgrund der aktuellen Situation Verschiebungen von Sitzungen ergeben, werden wir hierüber auf der Homepage der Stadt Heilsbronn informieren. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nicht öffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschusssitzungen und des Sitzungsortes werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. In der Regel werden bis auf weiteres alle Sitzungen im Konventsaal abgehalten. Damit zu den Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Biound Hausmüll Biotonne: 11.08.2022 / 25.08.2022 / 08.09.2022 Restmüll: 05.08.2022 / 19.08.2022 / 02.09.2022 Gelbe Säcke: Heilsbronn 25.08.2022 / 22.09.2022 Ortsteile 29.08.2022 / 26.09.2022 Papiertonne: 24.08.2022 / 21.09.2022 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2022“ und im Internet unter dem Pfad: www. landkreis-ansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: Samstag, 03.09.2022 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. 2 Informationen aus dem Stadtrat vom 01.06.2022 August 2022 Haushaltssatzung 2022 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke; Beratung und Beschlussfassung 1. Bgm. Dr. Pfeiffer trägt seine Haushaltsrede unter dem Motto „Zukunftsorientiert und den Erfordernissen unserer Zeit Rechnung tragend“, vor. Er stellt heraus, dass er sich unvermindert mit Leidenschaft und gemeinschaftlichem Wirken für unsere Bürgerinnen und Bürger einsetzen wird. Er bedankt sich für die Haushaltsberatungen im Stadtratsgremium den Mitwirkenden, auch von der Verwaltung und bittet die Stadtratskolleginnen und Kollegen zu guter Letzt, dem Haushalt zuzustimmen. Nachdem die Vertreter der Fraktionen jeweils ebenfalls Statements zum Haushalt abgaben, wurde dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2022 mit einem Volumen von 24.181.700 €, dem Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 11.908.900 € sowie dem gesamten Haushaltsplan zugestimmt. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2021; Beschluss Die überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2021 i. H. v. 399.245,65 € werden nach Vorlage beim Haupt- und Finanzausschuss vom 26.01.2022 auch vom Stadtrat genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist. Die überplanmäßigen Ausgaben im Stadtwerkehaushalt 2021 i. H. v. 25.644,28 € sowie die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 68.168,55 € werden ebenfalls genehmigt.

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Außeninstandsetzung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weißenbronn; Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten ab 25.000 € 7 % Zuschuss für den Anteil der im Gemeindegebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen gewährt. Die Zuwendungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn werden überarbeitet und dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Stadtrat im Herbst 2022 vorgelegt. Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Bauhofstraße Heilsbronn; Beschluss über die Ausführungsvariante Für die Weiterführung des Geh- und Radweges entlang der Bauhofstraße als Lückenschluss zum Neubau der Kindertagesstätte wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro vier Varianten ausgearbeitet, zu den einzelnen Varianten wurde jeweils eine Kostenschätzung beigefügt. Grundlegend zu entscheiden ist, ob der Geh- und Radweg nördlich (Bauhofseite) oder südlich (Seite Fitnessstudio) an der Bauhofstraße entlanggeführt werden soll. Im Anschluss an die am gleichen Tag anberaumte Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses wurde eine Ortsinaugenscheinnahme durchgeführt. Der Stadtrat beschließt, den Lückenschluss des Geh- und Radweges in der Bauhofstraße zwischen Bauhof und Fitnessstudio nach Variante 2.2 vorzunehmen. Agrophotovoltaik-Anlagen im Gemeindegebiet, weiteres Vorgehen; Beschluss Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 05.05.2010 (Nr. 1091) eine Flächenbegrenzung von 150 ha für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen beschlossen. Mit Beschluss vom 11.03.2015 (Nr. 478) wurde eine Planung für eine weitere Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Gottmannsdorf abgelehnt und der hierzu bestehende Beschluss aus dem Jahr 2011 bekräftigt, im Bereich von Gottmannsdorf keine weiteren Flächen zu genehmigen. Zuletzt hat der Stadtrat mit Beschluss vom 22.05.2019 einer knapp 15,8 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Trachhöfstatt zugestimmt und die zuvor genannte Flächenobergrenze um ca. 2,64 ha erhöht. Weiter wurde beschlossen, dass künftige Anträge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen abzulehnen sind. Der Stadtrat hat weitsichtig die Problematik der fehlenden landwirtschaftlichen Flächen für Ernährungszwecke in seine Entscheidungen eingebunden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn und ihrer Ortsteile werden also bereits seit geraumer Zeit erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien erzeugt. Die Stadtverwaltung erhielt in jüngster Vergangenheit Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Verwaltung hat sich diesbezüglich an die Beschlüsse des Stadtrates gehalten. Der Stadt Heilsbronn war schon immer bewusst, dass eine sinnvolle und heimische Energiegewinnung von Bedeutung ist. Deshalb hat der Stadtrat auch hinsichtlich von erneuerbarer Energie stets weitsichtig gehandelt. Bei der Abwägung gilt es nach wie vor genau zu überlegen, welche Art der Energiegewinnung mit welchen eventuellen Beeinträchtigungen und vor allem im Vergleich eine Energieerzeugung zu schaffen, die nicht schön gerechnet, sondern effektiv ist und wertvolle Ackerfläche nicht alleine einnimmt. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Stadtrat von Heilsbronn einem Zubau von Agrophotovoltaik-Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien unter dem Vorgenannten für noch einige Flächen im Gemeindegebiet positiv entgegensteht. In Anlehnung an den vom Fachzentrum für Energie und Landtechnik der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf entwickelten Kriterien – die kommunale Entscheidungsträger bei der Standortauswahl für Freiflächen-Photovoltaikanlagen unterstützen sollen – hat unsere Verwaltung einen ersten Kriterienkatalog auf Basis dieser verschiedenen Kriterien sowie der DIN SPEC 91434:2021-05 entworfen. Eine Agrophotovoltaik-Anlage wird in Absatz 5 des § 12 GAPDZV (Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen / Veröffentlicht am 31.01.2022 im Bundesgesetzblatt) dahingehend definiert, dass es sich dabei um eine auf einer landwirtschaftlichen Fläche errichteten Anlage zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie handelt, die eine Bearbeitung der Fläche unter Einsatz üblicher landwirtschaftlicher Methoden, Maschinen und Geräten nicht ausschließt und die landwirtschaftlich so wichtige nutzbare Fläche unter Zugrundelegung der DIN SPEC 91434:2021-05 um höchstens 15 Prozent verringert. Der Stadtrat beschließt, grundsätzlich den Zubau von Agrophotovoltaik-Anlagen im Außenbereich anhand von Kriterien und Vorgaben - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten – zu befürworten und den im Kriterienkatalog benannten Kriterien sowie weiteren Vorgaben als zwingende Voraussetzungen für Agrophotovoltaik-Anlagen auch unter der Maßgabe wie viel an Fläche letztendlich überhaupt der Stadtrat dafür im Gemeindegebiet zur Verfügung stellen will, zuzustimmen. Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau am 17.05.2022 Am 17.05.2022 fand in Dietenhofen die Gründungsveranstaltung der LAG Rangau statt. Zum ersten Vorsitzenden der LAG wurde Herr Erster Bürgermeister Meyer aus Sachsen bei Ansbach gewählt. Citymanagement Heilsbronn Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 Die Stadtverwaltung hat mit Blick auf den Umfang der anberaumten Sitzung darauf verzichtet, das Citymanagement zur Vorstellung in die Stadtratssitzung einzuladen. Sitzungstermine und Bürgerversammlungen; Information über die Termine der Bürgerversammlungen im Herbst 2022 Die Termine der Bürgerversammlungen für Herbst/ Winter 2022 sollen nicht wie im Sitzungskalender vorgesehen im November stattfinden, sondern werden vorgezogen. Ziel ist es, die Bürgerversammlungen in Präsenz abzuhalten. Aufgrund eines möglichen (höheren) Infektionsgeschehens im Winter wäre der Spätsommer/ Herbst hierzu besser geeignet. August 2022 3

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