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Monatsblatt Heilsbronn - April 2021

NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT 4 die Defizitvereinbarungen mit freigemeinnützigen Trägern von Kindertageseinrichtungen, energetische Sanierungen an städt. Gebäuden, Tourismuskonzept und Außendarstellung (Homepage – Relaunch) der Stadt Heilsbronn, so-wie die sehr beengte Raumsituation im Rathaus. 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankte sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Herr Prager, Herr Böhm, Herr Frank) für die Prüfungstätigkeit. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Wolfgang Prager, berichtete über die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 26. und 27.11.2020 und stellt den Prüfungsbericht vor. Der Stadtrat stimmt wie folgt zu: Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus: I. Haushaltsplan a) im Verwaltungshaushalt 21.191.247,05 € b) im Vermögenshaushalt 6.642.827,75 € II. Wirtschaftsplan a) im Erfolgsplan 11.100.599,26 € b) im Vermögensplan 1.293.018,39 € III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan) a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan 32.291.846,31 € b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan 7.935.846,14 € Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung Für die Jahresrechnung 2019 der Stadt Heilsbronn mit Stadtwerken erteilt der Stadtrat aufgrund der örtlichen Rechnungsprüfung Entlastung. Kunstprojekt Röthel; Beschluss über weiteres Vorgehen Im Stadtrat vom 16.09.2020 wurde darüber informiert, dass eine mögliche Förderung für die Kunstmeile in Heilsbronn noch nicht abschließend geklärt werden konnte. Die Klärung brachte das Ergebnis, dass die Förderung von Kunst grundsätzlich keine originäre Aufgabe der Städtebauförderung ist. Eine Förderung ist lediglich im Zusammenhang mit einer städtebaulichen oder baulichen Maßnahme denkbar, wobei auch hier gewisse Regularien, wie z. B. die Durchführung eines IN NOTFÄLLEN ist die Stadt Heilsbronn mit der Friedhofsverwaltung, den Stadtwerken und dem städtischen Bauhof unter folgender Telefonnummer erreichbar: 09872 806806 APRIL 2021 Kunstwettbewerbes, einzuhalten sind. Die Förderfähigkeit der Maßnahme Kunstmeile in Heilsbronn ist demnach nicht gegeben. Im Stadtrat vom 13.11.2019 wurde die Beauftragung der 7 Skulpturen des Herrn Röthel vorbehaltlich einer Förderung durch die Städtebauförderung beschlossen. Der Stadtrat beschließt, dass Kunstwerke in Höhe des Eigenanteils beschafft werden sollen, der bei einer Förderung bei der Stadt Heilsbronn verblieben wäre (136.800,00 € x 40 %); damit ist von einem Betrag von 54.720,00 € auszugehen. Die restlichen Mittel sollen über andere Förderquellen beantragt werden. Die Festlegung der genauen Zahl der Kunstwerke und der Standorte sollte, sobald es die Pandemie zulässt, durch den Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten erfolgen. Ersatz neue Trinkstele am Münsterplatz Im Stadtrat vom 28.10.2020 wurde beschlossen, die defekte Trinkstele am Münsterplatz durch einen neuen Trinkwasserbrunnen aus Edelstahl zu ersetzen. Von der Städtebauförderung wurde mitgeteilt, dass nun eine erneute Förderung nicht möglich ist. Der Stadtrat bestätigt, dass am Ersatz der Trinkstele durch einen neuen Trinkwasserbrunnen festgehalten wird. Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn durch den Turnverein 1896 Heilsbronn e. V.; Endgültige Festsetzung des städt. Zuschusses Bereits im Haupt- und Finanzausschuss vom 27.03.2019 und im Stadtrat vom 15.01.2020 wurde über eine Förderung der Stadt zum Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn durch den Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Der Bescheid über die Sonderförderung des Bayerischen Landes- Sportverband e. V. liegt nun vor. Die Stadt gewährt dem Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. einen Investitionszuschuss i. H. v. insgesamt 600.000 €. Eine Förderung von evtl. anfallenden Mehrkosten erfolgt nicht. Verlängerung des Wasserrechtsantrages der Kläranlage Weiterndorf Um das gereinigte Schmutzwasser nach der Behandlung durch die Kläranlage wieder einer Vorflut zuführen zu dürfen, bedarf es einer Wasserrechtlichen Genehmigung. Diese wird regulär als gehobene Erlaubnis mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren erteilt und erfordert eine Bearbeitungszeit durch WWA und LRA von mehreren Monaten. Es wird eine beschränkte Erlaubnis (Geltungsdauer bis zu einem Jahr) als Überbrückung beantragt. Diese hat eine deutlich kürzere Bearbeitungszeit und könnte in Folge dessen noch vor dem Ende der bestehenden gehobenen Erlaubnis (31.12.2021) erteilt werden. Lieferung und Verteilung von CO2-Sensoren Die gemäß Beschluss des Ausschusses Bildung am 09.12.2020 angeschafften 70 CO2-Sensoren für Kitas, Hort, Mittagsbetreuung, Grundschulen, Hohenzollernhalle und Sitzungssaal im Rathaus wurden in der KW 7/2021 geliefert und in die entsprechenden Einrichtungen verteilt.

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Förderaufruf 2020 zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Mit Antrag vom 12.10.2020 haben wir uns für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit der Maßnahme Sanierung der Dachflächen an der Grundschulturnhalle beworben. Am 03.03.2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Projekte beschlossen, die eine Förderung aus dem Bundesprogramm erhalten sollen. In der Liste, die uns mit Email vom 08.03.2021 zugesendet wurde, ist unsere Maßnahme leider nicht enthalten. Anträge der Stadtratsfraktionen Am Montag, den 08.03.2021 und Dienstag, den 09.03.2021 gingen folgende Anträge ein: Auftragsvergabe von Generatoren für die Kläranlage Weiterndorf Die Gebläse in der Kläranlage Weiterndorf sind seit Beginn der Kläranlage in Betrieb und arbeiten mittlerweile an der Verschleißgrenze (bzw. darüber hinaus). Eine Ersatzbeschaffung von 2 Verdichtungsgeneratoren musste wegen eines Defektes erfolgen. Der stimmt der Auftragsvergabe für 2 Verdichtungsgeneratoren an die wenigstnemende Firma. Kaeser nachträglich zu. Grundstücksverkauf Baugebiet Bürglein Ein weiteres Grundstück, Gemarkung Bürglein, Am Mühlbuck mit 476 m² wurde veräußert. 1. Antrag der CSU zur Einschränkung von Plakatwerbung 2. Antrag der CSU zur Aufwertung des Spielplatzes am Mühltürle zum Erlebnisspielplatz 3. Antrag der CSU zum ehem. Brauereigelände 4. Antrag bzw. Vorschlag der Freien Wähler zum ehem. Brauereigelände Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer bedankt sich für die eingegangenen Anträge/Vorschläge von der CSU und den Freien Wählern. Beteiligung an Folgekosten (Bekanntgabe 1. Bgm.) Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer goutiert den Flächenverbrauch im Überfluss nicht und möchte deshalb, dass schon beim Bebauungsplan „Nördlich der Fabrikstraße“ und bei anderen Märkten Wohnungen über den Märkten gebaut werden können, um den Flächenverbrauch so gut wie möglich zu steuern. Neben den uns bereits bekannten Bauvorhaben ergibt sich auch hieraus u. a. ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Schulen und Kitas. Wir sind deshalb froh, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 12.10.2016 die Gemeinbedarfsfläche als maßgeblich betrachtet hat. So wird es uns durch intelligente Maßnahmen wie bei den Märkten gelingen, Wohnraum zu schaffen und Heilsbronn und seine Ortsteile für die Zukunft zu wappnen. Wir müssen deshalb auch darüber nachdenken, bei Großbaumaßnahmen die Investoren u. a. an der Bereitstellung der Infrastruktur und deren Ausbau zu beteiligen. Dies ist in Bearbeitung und wird hoffentlich bis zur nächsten Stadtratssitzung fertig. Erweiterung Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt; Beauftragung zur Ausführung von geotechnischen Fremdprüfungen; Auftragsvergabe Die Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt wurde gem. Bescheid des Landratsamtes Ansbach (vom 01.06.2010) Anfang 2019 vermessungstechnisch aufgenommen. Die Auswertung der aktuellen Füllstandshöhen liegt vor. Aufgrund der nur sehr geringen Restkapazität wurde eine Begehung mit dem Landratsamt über die Möglichkeiten der Weiterführung der DK 0 Deponie mit einem erforderlichen Planungsbüro und BQS-Fremdprüfer ein Konzept mit Bestandsplan fortzuführen vorgeschlagen. Der Auftrag wird an die Dr.-Ing. Johann Spotka GmbH, Postbauer-Heng vergeben. CORONAVIRUS Verhaltensregeln in städtischen Gebäuden mind. 1,5 m Mind. 1,5 m Abstand halten Gruppenbildung vermeiden Husten & Niesen in die Armbeuge Keine Hände schütteln Regelmäßig und intensiv Hände waschen Betreten nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet Weitere Informationen unter: heilsbronn.de APRIL 2021 5

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