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Monatsblatt Heilsbronn - April 2020

NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT 6 Die Untere Naturschutzbehörde wurde hierüber bereits informiert. Es wird ein Erhalt des Baumes dringend empfohlen, weswegen eine genauere Begutachtung vorgenommen werden soll, welche Schäden der Baum genommen hat. Im Falle der irreparablen Beschädigung wäre eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Die Stadtverwaltung geht nicht von Ungenauigkeiten in der Erschließungsplanung aus. Vorherige Rücksprache vor Schädigung des Baumes mit den Verantwortlichen der Stadtverwaltung und der Bauleitung erfolgte ebenfalls nicht. ILE-Zusammenschluss Kommunale Allianz Kernfranken e.V.; Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte Die Kommunale Allianz Kernfranken e.V. hat als verantwortliche Stelle eine Förderung für Kleinprojekte durch das sogenannte Regionalbudget 90.000,00 € für dieses Jahr bewilligt bekommen. Neben der Stadt konnten auch Vereine und Privatpersonen Anträge einreichen. Sanierungsmaßnahme Ansbacher Straße 10; Mitteilung des aktuellen Sachstands In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.02.2020 wurde bereits darüber informiert, dass für die Sanierung des Anwesens Ansbacher Straße 10 ein noch nicht näher abschätzbarer Mehraufwand entstehen wird. Im Zuge der weiteren Abbrucharbeiten zeigten sich weitere, erhebliche Schäden, sodass am 07.02. sowie am 11.02.2020 eine fachliche Begutachtung durch das Planungsbüro, die Bauleitung sowie dem Statiker erfolgten. Um die Mehraufwendungen im Falle der Weiterführung der Sanierungsarbeiten zu erheben, wurden die weiteren Arbeiten zunächst eingestellt. Weiter wurde das IB Teuber und Korder beauftragt, die entstehenden Mehraufwendungen in den einzelnen Gewerken zu erheben und kostenmäßig zu beziffern. Da auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Sanierung den veranschlagten wirtschaftlichen Rahmen weiterhin übersteigen wird, wurden die übrigen Auftragnehmer bereits über die vorläufige Einstellung der Arbeiten in Kenntnis gesetzt. Zudem wurden diese um Mitteilung etwaiger berechtigter Entschädigungsforderungen im Falle einer Auftragsauflösung gebeten. INFORMATIONEN AUS DEM STADTRAT VOM 11.03.2020 Übergabe Unterschriftenliste aus Gottmannsdorf; Geschwindigkeitsredzierung auf 30 km/h Herr Werner Silberhorn übergibt im Namen der Bewohner von Gottmannsdorf eine Unterschriftenliste in der eine generelle Geschwindigkeitsredzierung auf 30 km/h innerhalb der Ortschaft gefordert wird. Er bittet das zukünftige Stadtratsgremium sich dieser Bitte anzunehmen und eine positive Entscheidung zum Wohle der Bewohner von Gottmannsdorf zu treffen. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand FlNr. 330/5, 330/7, 330/8 Gemarkung Weiterndorf Der Stadtrat beschließt nach entsprechendem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand auf Flurstück 330/5, 330/7 und 330/8 der Gemarkung Weiterndorf, zu erteilen. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Betzendorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 17.01.2020 wurde Herr Maximilian Köpplinger zum Kommandanten und Herr Rüdiger Wald zu dessen Stellvertreter gewählt. Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Betzendorf, Herr Maximilian Köpplinger und Herr Rüdiger Wald (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.04.2020 bestätigt. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Göddeldorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 17.01.2020 wurde Herr Matthias Sitzmann zum Kommandanten und Herr Walter Hufnagel zu dessen Stellvertreter gewählt. APRIL 2020 Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Göddeldorf, Herr Matthias Sitzmann und Herr Walter Hufnagel (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2020 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen. Biomasse Heizwerk Dietenhofen GmbH&Co KG; Angebot zur Versorgung des städtischen Bauhofes mit Nahwärme Das Biomasse Heizwerk Dietenhofen GmbH & Co.KG hat mit Schreiben vom 07.12.2018 ein Angebot zur Versorgung des städtischen Bauhofs mit Nahwärme abgegeben. Eine genaue Prüfung des Angebotes hat ergeben, dass eine Versorgung mit Nahwärme in Form von einer Hackschnitzelheizung das Doppelte an den derzeitigen Kosten betragen würde. Zurzeit wird der Bauhof mit einer Erdgas- Heizung betrieben. Im Bauhof werden ca. 287.500 kWh Erdgas verbraucht. Laut Angebot wird bei der Nutzung von Nahwärme rd. 10-15% kWh weniger Energie verbraucht, das bedeutet einen Verbrauch von ca. 250.000 kWh. Im Vergleich zum Angebot „Biomasse Heizwerk Dietenhofen“ ergibt sich beim Betrieb der bestehenden Gasheizung eine Ersparnis bei Erdgas von derzeit 16.287,50 € netto, bzw. 19.382,12 € brutto. Das Angebot von „Biomasse Heizwerk Dietenhofen“ ist aufgrund der hohen Kosten (Grundpreis und Arbeitspreis) nicht wirtschaftlich und wird deshalb nicht angenommen. Breitbandausbau Deutsche Glasfaser; weitere Information durch die Deutsche Glasfaser GmbH über Vorgehen im Falle einer Glasfaserversorgung für das Stadtgebiet Heilsbronn Herr Reisinger von der Dt. Glasfaser GmbH stand in der Sitzung für weitere Rückfragen zur Verfügung und antwortete auch auf kritische Fragen aus dem Stadtratsgremium, vor allem in Bezug auf Reaktionszeiten bei Störungen, die möglicherweise mangelhafte Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung sowie die Nutzung von vorhandenen Leerrohren und zur Verfügung Stellung der Leitungen an andere Anbieter. Bedarfsumfrage „Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020“; Einrichtung einer Schulkindbetreuung und einer altersgemischten, eingruppigen KIndertagesstätte im Gemeindehaus der Kirchengemeinde Die Verwaltung hat am 20.02.2020 die Mitteilung der Kirchengemeinde Bürglein erhalten, dass eine Schulkindbetreuung ab 09/2020 nicht stattfinden kann. Im Falle neuer Planungen wird sich die Kirchengemeinde Bürglein mit der Stadt Heilsbronn wieder in Verbindung setzen. Beseitigung Bahnübergang Heilsbronn; Anerkennung der Vorsorgemaßnahme Mit Schreiben vom 18.02.2020 wurde seitens der Regierung von Mittelfranken die Vorsorgemaßnahme zur Beseitigung des Bahnübergangs Heilsbronn anerkannt. Die Beantragung einer Vorsorgemaßnahme war notwendig, da die Vergabe der Bauhauptleistungen durch die DB Netz AG voraussichtlich im August 2020 erfolgen wird (Erstvorhaben). Die Ausschreibung für den Ausbau der Gemeindestraße ist im Frühjahr 2022 durch die Stadt Heilsbronn vorgesehen (Zweitvorhaben). Mit Anerkennung der Vorsorgemaßnahme erklärt die Regierung von Mittelfranken einen vorzeitigen Vorhabenbeginn für unbedenklich; die Durchführung des Vorhabens ist für eine spätere Förderung somit nicht förderschädlich. Staatlich geförderter Mobilfunkausbau; Mitteilung des Ergebnisses der Suchkreisabfrage durch das Mobilfunkzentrum Bayern Über den staatlich geförderten Mobilfunkausbau wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 15.01.2020 informiert, u.a. dass das Mobilfunkzentrum Bayern das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens mitgeteilt hat. Zwischenzeitlich hat das Mobilfunkzentrum Bayern (Reg. d. Opf.) mitgeteilt, dass die Netzbetreiber Dt. Telekom und Vodafone Deutschland Suchkreise festgestellt haben, in denen ein Sendemast errichtet werden müsste, um auch den Ortsteil Markttriebendorf mit Sprachmobilfunk zu versorgen. Da die Netzbetreiber nicht eigenwirtschaftlich einen Sendemasten errichten, besteht für die Stadt Heilsbronn die Möglichkeit einer staatlichen Förderung. Die Mobilfunknetzbetreiber teilen zum jetzigen Verfahrenstand jedoch keine Kosten mit.

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Stattdessen übermittelte die Reg. d. Opf. allgemeine Informationen Die Stadtverwaltung erkennt daher derzeit keine Entscheidungsgrundlage, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Angelegenheit soll daher beratungsreif vorbereitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Öffentliche Telefonstellen Heilsbronn; Mitteilung der Dt. Telekom über Abbau von Basistelefonen ohne Nutzung Die Dt. Telekom informierte darüber, dass die im Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Telefone (Basistelefone) nahezu nicht mehr genutzt werden (durchschnittliche monatliche Umsätze unter 1,75 €). Es wird daher seitens der Telekom beabsichtigt, im Sommer die Basistelefone am Bahnhof, am Konventhaus sowie in der Ansbacher Straße abzubauen. Zu diesem Abbau bittet die Dt. Telekom um Zustimmung der Stadt Heilsbronn. Die Stadt Heilsbronn wird dem Abbau nicht zustimmen. Jedoch ist die Mitteilung gegenüber der Dt. Telekom rechtsunverbindlich. Mit einem Abbau in diesem Jahr ist daher dennoch zu rechnen. Altlastangelegenheit Schönau, Bebauungsplan Nr. B 41 In der Angelegenheit Ölschaden B 41 ist es uns gelungen, einen Termin am Landratsamt Ansbach für den 03.04.20 zu erhalten. Herr Dr. Schönfeld, Herr Dr. Kunkel und die Verwaltung werden daran teilnehmen. Auftragsvergabe energetische Sanierung der Grundschulturnhalle - Los Metallbauarbeiten Der Zuschlag für die Metallarbeiten der energetischen Fassadensanierung der Grundschulturnhalle wird dem wirtschaftlichsten Angebot zugesprochen. Den Auftrag erhält Fa. Guttendörfer GmbH & Co. KG. Auftragserteilung zur Vorentwurfsplanung der notwendigen Kläranlagenerweiterung bzw. -sanierung Weiterndorf Der Wasserrechtliche Bescheid zur Einleitungserlaubnis des geklärten Abwassers durch die Kläranlage Weiterndorf endet zum 31.12.2021. Eine Erweiterung bzw. Sanierung der Kläranlage Weiterndorf ist vorgesehen und notwendig um eine neue gehobene Erlaubnis zur Einleitung des Abwassers zu erlangen. Um die wirtschaftlichsten Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln, soll das Ingenieurbüro Resch mit der Grundlagenermittlung und der Erstellung von Sanierungsvarianten beauftragt werden. Ein diesbezügliches Angebot liegt der Stadt bereits vor. Da entsprechende Haushaltsmittel bereit gestellt sind, wurde der Auftrag erteilt. Die Ausführung der baulichen Maßnahmen sollen in diesem Falle in 2021 durchgeführt werden. Coronavirus In dieser Angelegenheit bemüht sich die Verwaltung seit Wochen entsprechende Vorkehrungen auf zu schienen und Desinfektions-/Schutzmaterialien zu besorgen. Das bisherige Ergebnis: Es sind Materialien in überschaubaren Umfang geliefert worden. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2020; Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 20.02.2020 mit, dass für den in § 2 Ziff. 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadtwerke Heilsbronn in Höhe von 580.000 € die rechtsaufsichtliche Genehmigung nach Art. 71 Abs. 2 GO erteilt wird. Die freie Finanzspanne wird durch die erhebliche Unterdeckung der Kostenrechnenden Einrichtungen eingeschränkt. Dies betrifft sowohl die „städtischen Einrichtungen“ als auch die des Eigenbetriebs Stadtwerke, welche über den Verlustausgleich ebenfalls indirekt vom Städtischen Haushalt getragen werden. Der Kostendeckung der öffentlichen Einrichtungen kommt eine besondere Bedeutung zu, da nach Art. 62 Abs. 2 GO die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Einnahmen zunächst aus besonderen Entgelten für erbrachte Leistungen und erst im Übrigen aus Steuern zu beschaffen sind, soweit sonstige Einnahmen nicht ausreichen. Wie bereits in der Stellungnahme zum Haushalt 2019 dargelegt, erreicht lediglich die Elektrizitätsversorgung (Netz und Vertrieb) eine Kostendeckung von nahezu 100 %, wohingegen alle anderen Kostenrechnenden Einrichtungen defizitär bis stark defizitär betrieben werden. Es ist zwingend auf den Ausschöpfungsgrad der Rangfolge der Einnahmenbeschaffung gem. Art. 62 Abs. 2 GO zu achten. Abschließend wurde bemerkt, dass nach Einschätzung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle die dauernde fi nanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Heilsbronn aufgrund der Haushaltsvorlage 2020 für den Planungszeitraum 2021 bis 2023 gesichert ist. Meisterbetrieb seit über 100 Jahren Telefon 0 98 72 - 12 74 Hauptstr. 1 · 91560 Heilsbronn info@alexander-kupfer.de www.alexander-kupfer.de Wir sind täglich von 12.00-14.00 Uhr und 17.00-21.30 Uhr für Sie da! In dieser Zeit erhalten Sie Ihre Bestellungen direkt an unserem Ausgabefenster. Außerdem liefern wir vorübergehend im Umkreis von 10km ab einem Bestellwert von 20,00€ unsere Speisen zu Ihnen nach Hause. Bestellungen unter: (09872) 95 78 77 Auf unserer Homepage www.gasthof-schoenau.de können Sie unser aktuelles Angebot einsehen. Bleiben Sie gesund & bis bald Ihr Team vom Gasthof Schönau Gasthof Schönau • Neuendettelsauer Str. 38 • 91560 Heilsbronn Telefon: 09872 - 95 78 77 • Telefax: 09872 - 95 78 97 www.gasthof-schoenau.de • info@gasthof-schoenau.de KONZEPT GRAFIK MITTEILUNGSBLÄTTER DRUCK WEBDESIGN SANITÄR HEIZUNG SOLAR WASSER Marktstr. 10 | 90530 Wendelstein info@seifert-medien.de | Tel. 09129 – 74 44 APRIL 2020 7

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