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Mitteilungsblatt Wendelstein + Schwanstetten - November 2024

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AUS WENDELSTEIN UND

AUS WENDELSTEIN UND UMGEBUNG Diakonie-Wendelstein Tagespflege: Saison-Ende Nun geht die Saison zu Ende in der unsere Tagespflegegäste von den fleißigen Rikscha Fahrern der Malteser durch unsere nähere Umgebung chauffiert wurden. Alle kamen nach jeder Fahrt mit einem Lächeln zurück und erzählten, dass sie diese Wege früher oft mit der Familie gelaufen sind. Alte Erinnerungen wurden wiederbelebt und erzählt. Nun freuen sich unsere Gäste schon wieder auf das nächste Jahr. Vielen herzlichen Dank an die ehrenamlichen Rikschafahrer Hr. Hain, Hr. Stiefenhofer und Hr. Schmidt. Birte Reinhard Pflegedienstleitung der Tagespflege Landkreisführung „Wasser“ informierte über Wendelsteiner „Wasser-Beziehungen“ 38 Wasser für Hygiene, die Wäsche, zum Löschen und Trinken Bei idealem Herbstwetter folgten mehr als 30 Interessierte dem Angebot der Kreisheimatpflege im Landkreis Roth im Rahmen des Jahresthemas „Wasser schafft - Wasserkraft“ zu einer Ortsführung mit historischen Informationen zum Thema „Wasser in Wendelstein“: Die Verbindungen zum Alltagsleben im Ort reichten dabei von der Hygiene im Mittelalter über Wasser als Strom- und Kraftlieferant, die öffentlichen Brunnen und die „Wasserverarbeitung“ für Limonaden- und Bierherstellung. Durch den Vorsitzenden des Wendelsteiner Heimatvereins Dr. Jörg Ruthrof vorbereitet, bot schon der erste Treffpunkt am „Badhausplatz“ einige Aspekte für das Führungsthema: Der Alltag im Badhausbetrieb bis nach 1800 war hier ebenso ein Thema wie die Wasserversorgung dafür und der Standort selbst direkt an der Schwarzach. Ein weiterer Aspekt hier war der Bau und Betrieb am alten „Ludwigskanal“ ab 1846, wobei Wendelstein wegen seiner Steinbrüche als Lieferant von hochwertigem Baumaterial bewusst sogar einen eigenen Kanalhafen hatte. Beim nächsten Halt am Marktplatz waren die zwei früheren örtlichen „Mineralwasserfabriken“ ein Thema. Ein Aspekt war hier auch die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde: Anfangs über mehrere Brunnen garantiert, wurden in den 1930er Jahren die ersten Frisch- und Abwasserleitungen im Altort gebaut. Und neben der Möglichkeit für die Bevölkerung, mit dem Brunnenwasser täglich den Alltagsbedarf abzudecken, war die Wasserversorgung auch für die Feuerwehr im Brandfall wichtig. Erst mit dem Wasserleitungsbau wurde es durch Hydranten im Leitungssystem möglich, Wasser im Notfall auch unabhängig von den öffentlichen Brunnen genug Löschwasser zu haben. Eine weitere Station war die frühere Kunstmühle der Firma „Kurtz & Zanders“ am Mühlbuck. Durch „Kurtz & Zanders“ bekam Wendelstein 1899 den ersten Strom Die Ende des 19. Jahrhunderts neu als „Kunstmühle“ gebaute Mühlanlage wurde 1899 zum Ort der ersten Stromproduktion: Die Mühlenbesitzer errichteten für den Mühlenbetrieb zusätzlich eine Turbine in der Schwarzach und produzierten damit zunächst Strom für den Eigenbetrieb. Und sie warben mit Unterstützung der Gemeinde bei der Bevölkerung um den Aufbau eines Stromnetzes für Wendelstein. Für die Gründung bekamen „Kurtz & Zanders“ eine Konzession für 30 Jahre und 1929 entstanden als Nachfolgeunternehmen daraus die „Gemeindewerke Wendelstein“. Weitere historische Brunnenstandorte wurden beim nächsten Halt in der Marktstraße vorgestellt. November 2024 Die als moderne „Kunstmühle“ vor 1900 erbaute Mühlenanlage der Firma „Kurtz & Zanders“ am Mühlbuck im Wendelsteiner Altort diente bis in die 1930er Jahre nicht nur als Getreidemühle und „Dampfmolkerei“, eine Turbine dort in der Schwarzach wurde ab 1899 auch zur Stromherstellung genutzt und war damit der „Geburtstort“ für die späteren „Gemeindewerke Wendelstein“. Auch die frühere „Papiermühle“ in der Fabrikstraße bot mehrere Bezüge zum Wasser: Seit 1590 für die Papierherstellung genutzt, sorgten zwei Mühlräder an der Schwarzach für den technischen Antrieb der Gerätschaften in der Mühle. Auch für den ersten Arbeitsschritt in der Mühle um aus den „Hadern“ oder „Lumpen“ aus Naturfasern einen „Papierbrei“ zu gewinnen wurde stets Wasser benötigt. Aus diesem „Papierbrei“ wurden in vorgefertigten Holzrahmen die späteren Papierbogen „geschöpft“ und nach dem Abtropfen zum Trocknen aufgehängt. Um 1900 übernahm eine neue Dampfmaschine die Energieversorgung, die Mühle selbst bestand bis um 1960. Bei der St. Georgskirche ging es um das frühere Wendelsteiner „Flussbad“ an der Schwarzach und die benachbarte öffentliche Waschstelle unterhalb der Kirche. Bis nach dem 2. Weltkrieg lernten die Wendelsteiner in diesem Flussabschnitt der Schwarzach das Schwimmen und der einzige „Luxus“ war ein Gebäude mit Umkleidekabinen am Ufer. Direkt neben der Brücke befand sich die öffentliche „Waschstelle“ für die Bevölkerung, die zugleich beste Gelegenheit bot um aus dem Ort die neuesten Informationen zu erhalten. Abschluss der Führung war im Hof der früheren Brauerei, wo es um die Bedeutung des Wassers fürs Bierbrauen in Wendelstein ging. Text und Foto: (jör)

UNSER EXTRA - STEUER & RECHT Der Pflichtteil Wenn in einem Testament eine Person als Erbe eingesetzt wurde, hat dies in der Regel die Konsequenz, dass eine andere Person von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird. Dies ist meist auch beabsichtigt. Gesetzliche Erben sind vorrangig Kinder, Ehegatten und bei kinderlosen Erblassern auch dessen Eltern. Diese Personen können dann vom Erben ihren Pflichtteil fordern; der Jurist nennt diese Personen „Pflichtteilsberechtigte“. Der Pflichtteil entspricht betragsmäßig der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da der Pflichtteilsberechtigte den Wert des Nachlasses und damit auch den Wert seines Anspruchs in der Regel nicht kennt, hat er gegenüber dem Erben das Recht, Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu verlangen. Hier treffen naturgemäß widerstreitende Interessen aufeinander: Der Erbe möchte an das fordernde Familienmitglied so wenig wie möglich auszahlen – dieses hingegen hätte gerne einen möglichst hohen Anteil am Nachlass. Wenn der Nachlass ausschließlich aus Ersparnissen besteht, ist die Rechnung einfach. Der Erbe muss über die Bank den Wert der Geldanlagen auf den Todestag des Verstorbenen in Erfahrung bringen. Die gesetzliche Erbquote ergibt sich aus dem Gesetz; die Hälfte davon muss dann an den pflichtteilsberechtigten Angehörigen ausgezahlt werden. Nicht mehr so einfach sieht es aus, wenn sich im Nachlass Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen befinden. Hier muss der Wert der Immobilie bzw. der Beteiligung zum Todestag bestimmt werden. Wenn sich Erbe und pflichtteilsberechtigte Person nicht auf einen Wert einigen können, braucht man zur Wertermittlung einen Sachverständigen. Die Kosten für dessen Gutachten trägt der Erbe aus dem Nachlass. Bei der Berechnung des Nachlasswertes ist auch zu berücksichtigen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten anderen Personen Schenkungen gemacht hat. Diese Schenkungen sind dann je nach Konstellation ganz oder teilweise dem noch vorhandenen Nachlasswert zuzurechnen, erhöhen diesen also. Hier treten oft die größten Probleme auf. Ganz häufig ist der Fall, dass der Verstorbene zu Lebzeiten die von ihm bewohnte Immobilie einem Familienangehörigen geschenkt und sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch daran vorbehalten hat. Hier ist der Wert nicht nur zum Todestag, sondern auch zum Zeitpunkt der Schenkung zu ermitteln. Je nach Ausgestaltung des Nießbrauchs oder Wohnrechts kann dann der niedrigere der beiden Immobilienwerte selbst bei länger zurückliegenden Schenkungen trotzdem noch Bestandteil des Nachlasses sein. Man nennt dies „Pflichtteilsergänzungsanspruch“. Dieser kann den Anspruch des Berechtigten enorm erhöhen und das verbleibende Erbe entsprechend schmälern. Nicht selten muss zur Auszahlung des Anspruchs die Immobilie verkauft werden. Natürlich sind von dem ererbten Betrag auch die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Dabei handelt es sich um noch nicht beglichene Schulden des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes, offene Rechnungen, Steuerschulden, Kredite und dergleichen. Auch die Kosten der Beerdigung, die vom Erben zu tragen sind, können selbstverständlich abgezogen werden, ebenso die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins. Von der verbleibenden Differenz steht dem Pflichtteilsberechtigten sein Anspruch zu. Häufig gibt der Erbe die nötigen Informationen nicht, unvollständig oder nur zögerlich an den Berechtigten heraus, sodass die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung des Anspruchs unumgänglich ist. Susanne Kaiser Rechtsanwältin in Wendelstein © kwarner - stock.adobe.com November 2024 39

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