AUS DEM WENDELSTEINER RATHAUSMarkt WendelsteinInformationen aus der Sitzungdes Marktgemeinderats Wendelstein vom 28.11.2024Neuerstellung MietspiegelDer Markt Wendelstein hat zusammen mit 12 Landkreisgemeinden imJahr 2023 einen qualifizierten Mietspiegel vom EMA-Institut für empirischeMarktanalysen aus Regensburg erstellen lassen. Der Mietspiegelgilt noch bis 30.06.2025 und muss daher fortgeschrieben werden. Für dieFortschreibung in Wendelstein erhalten 400 per Zufallsprinzip ausgewählteHaushalte im gesamten Gemeindegebiet einen Fragebogen desEMA-Institutes. Die Fragebögen sollen bis 20.01.2025 ausgefüllt an dasEMA-Institut zurückgeschickt oder online ausgefüllt werden. Der MarktWendelstein bittet alle, die einen Fragebogen erhalten, sich an derBefragung zu beteiligen. Der neue qualifizierte Mietspiegel tritt dannam 01.07.2025 in Kraft und gilt wieder für zwei Jahre.Modernisierung und Umbau des Flaschner-AnwesensDie Entwurfsplanung für die Generalsanierung des Flaschner-Anwesensin der Hauptstraße 12, das als „Gasthaus Goldener Stern“ aufTeilen der alten Ortsmauer errichtet wurde und in seinen Grundzügenaus dem Jahr 1555 stammt, und die den aktuellen Planungen entsprechendenGesamtkosten wurden dem Marktgemeinderat vorgestellt.Die Sanierung ist mit immensen Vorgaben verbunden. Es giltfür die zukünftige Nutzung Anforderungen, die unter anderemStatik, Denkmalschutz, Brandschutz, Wärmeschutz, Gebäudebeheizung,Lüftung, Lärmschutz, Küchenausstattung und vielesmehr umfassen, miteinander zu vereinen. Die Kostenberechnungfür den Umbau und die Modernisierung des Flaschner-Anwesensgeht aktuell von Gesamtkosten in Höhe von 8,2 Millionen Euro aus.Für die Sanierung gibt es Mittel aus der Städtebauförderung. Esist jedoch nur ein Teil der Gesamtkosten förderfähig. Die endgültigeFördersumme kann erst benannt werden, wenn die konkreteDetailnutzung feststeht. Dies wird voraussichtlich erst gegen Endeder Sanierungsphase der Fall sein.Der Marktgemeinderat nahm die Entwurfsplanung und die vorgestelltenGesamtkosten zur Kenntnis. Die weiteren Schritte (Förderantrag,Genehmigungsplanung, Haushaltsmittel) werden folgen.BAD- WOHNUNGS- u. HEIZUNGSSANIERUNGTillystraße 38D-90431 NürnbergTelefon 0911 611085www.der-badmacher.de© FRIESSL.DEGemeinsam mit unserenPartnerfirmen bietenwir Ihnen alles fürRenovierung und Neubau:• Sanitär + Heizung(3D-Planung),Fliesen, Elektro,Trockenbau +Malerarbeiten!Bäderausstellung und unverbindliche Beratung:Firma G. Hoffmann ∙ Edisonstraße 77 ∙ 90431 NürnbergTerminierung des Ausstellungsbesuchs über Fa. MengeleErrichtung einer Skateranlage in WendelsteinFür die Errichtung einer Skateranlage, die südlich des FV-Geländes undwestlich des Radlerclubs entstehen soll, wurden die Vorplanungenvorgestellt. Bereits im Februar wurde mit 80 Kindern und Jugendlichenein Workshop durchgeführt. Der daraus entwickelte Planungsvorschlagumfasst den Bau der Anlage auf einer Gesamtfläche von 724Quadratmetern. Davon entfallen 586 Quadratmeter auf die Rollsportflächeund 138 Quadratmeter auf Aufenthalts- und Zugangsflächen.Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 450.000 Euro.Der Marktgemeinderat beschloss die vorgestellte Vorplanung. Erbeauftragte die Verwaltung ein Lärmschutzgutachten einzuholensowie die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellungeines Bebauungsplanes in die Wege zu leiten.Feuerwehrhaus Röthenbach – Anbau UmkleideAm Feuerwehrhaus in Röthenbach wird ein Anbau für Umkleidemöglichkeitenfür die Feuerwehrdienstleistenden errichtet. DerStand der aktuellen Planungen wurde in der Sitzung des Marktgemeinderatsvorgestellt. Als nächste Schritte sind die weitereDetaillierung der Planung, die Einbeziehung der Fachplaner und dieEinholung einer Stellungnahme der Kommunalen UnfallversicherungBayern (KUVB) beabsichtigt. Der Entwurf soll im Frühjahr 2025vom Marktgemeinderat bestätigt und zur Genehmigung eingereichtwerden. Ziel ist es, im Herbst 2025 mit den Bauarbeiten zu beginnen.Der Marktgemeinderat beschloss, die weiteren Planungen für denAnbau der Umkleiden an das Feuerwehrhaus Röthenbach auf Basis dervorgestellten Vorplanung fortführen zu lassen. Die geschätzten Kostenin Höhe von 571.000 Euro sind im Haushalt 2025 ff. bereitzustellen.Verkehrsentwicklungsplan 2024:Vorgeschlagene Maßnahmen im Altort WendelsteinDer Marktgemeinderat hat zur Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanesim Bereich des Altortes folgende erste Schritte beschlossen:1. Der gesamte Altort wird als verkehrsberuhigter GeschäftsbereichZone 20 beschildert. Dies bedeutet eine Absenkung der zulässigenHöchstgeschwindigkeit von aktuell 30 km/h auf 20 km/h.2. Folgende bauliche Maßnahmen sollen von einem Planungsbüroauf Umsetzbarkeit geprüft werden:• Verbreiterung der Gehwege auf Höhe Hauptstraße 5 und 7, sowieEnßerweg 1 und Seitenstraße 2• Verbreiterung des Gehwegs vor der Hauptstraße 12• Verbreiterung des Gehwegs vor Hauptstraße 22• Verbreiterung des Gehwegs vor Hauptstraße 29• Bushalt künftig auf der Fahrbahn (Buskap). Die Busbucht östlichdes Wendenbrunnens, auf der nördlichen Fahrbahn sowie jeneauf der südlichen Fahrbahn vor dem alten Rathaus sollen künftigals Aufenthaltsfläche für Fußgänger dienen• Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Ortsmitte im Bereich desAlten Rathauses• Einrichtung eines Fußgängerüberwegs am östlichen Ortsausgangdes Altortes (beim Heimathaus)3. Im Altort soll eine wiederkehrende Kontrolle des Lkw-Durchgangsverkehrsdurch die Polizei erfolgen.4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Fußgängerüberwegin der Röthenbacher Straße, Höhe Mittelschule, eingerichtetwerden kann und ob die Einbeziehung der RöthenbacherStraße (vom „Plärrer“ bis zur Mittelschule) und der SperbersloherStraße (vom „Plärrer“ bis zur Grundschule) in den VerkehrsberuhigtenGeschäftsbereich (Zone 20) möglich ist.5. Ein Fachbüro wird mit einer Parkraumerhebung im Altort beauftragt.Damit wird unter anderem durch Erhebung des Parkverhaltensund Ermittlung parkenden Personengruppen das Bedürfnisnach Parkplätzen im Altort genauer ermittelt. Die Parkraumerhebungbildet die Basis, um über die Notwendigkeit von Änderungenbei den Parkregelungen entscheiden zu können.6. Der Knotenpunkt „Plärrer“ wird nicht umgebaut und die Schwarzachbrückenicht gesperrt. Eine Durchfahrt in beide Richtungen istweiterhin möglich.4Januar 2025
Markt WendelsteinInformationen aus der Sitzungdes Marktgemeinderats Wendelstein vom 12.12.2024AUS DEM WENDELSTEINER RATHAUSBekanntgabe von VergabenDer Marktgemeinderat hat folgende Vergaben beschlossen:a) Ersatzneubau Waldhalle Sport & Kultur, Großschwarzenlohe:• Der Auftrag zur Dachabdichtung ging an die Firma Güther MetallbedachungGmbH aus Nürnberg mit einer Auftragssumme von825.402,83 Euro brutto.• Die Tiefbauarbeiten und Außenanlagen wurden an die FirmaEiffage Infra-Süd GmbH aus Schwabach mit einer Auftragssummevon 1.066.019,60 Euro brutto vergeben.• Der Auftrag für die Schreinerarbeiten für den Innenausbau gingan die Firma Kneitschel GmbH & Co. KG aus Colmberg mit einerAuftragssumme von 283.526,60 Euro brutto.b) Kommunaler Wohnungsbau Brunnerhof, Kleinschwarzenlohe:• Der Auftrag für die Tiefbau- und Pflasterarbeiten wurde an dieFirma Hans Hirschmann KG aus Treuchtlingen mit einer Auftragssummevon 210.502,37 Euro brutto vergeben.c) Erweiterung der Grundschule in Großschwarzenlohe:• Der Auftrag für Fenster und Sonnenschutz ging an die FirmaHarrer Metallbau GmbH aus Eggenfelden mit einer Auftragssummevon 206.163,17 Euro brutto.• Der Auftrag zur Dachabdichtung wurde an die Firma Dieter KohlGmbH & Co. KG aus Edelsfeld mit einer Auftragssumme von129.505,02 Euro brutto vergeben.• Die Firma Dieter Kohl GmbH & Co erhielt auch den Auftrag fürdie Zimmererarbeiten mit einer Auftragssumme von 923.812,79Euro brutto.Städtebauförderungsprogramm: Jahresantrag 2025 -Altortsanierung WendelsteinDer Jahresantrag 2025 für die Städtebauförderung im BereichAltortsanierung Wendelstein wurde beschlossen. Darin sind diegeplanten Fördermaßnahmen aus den vergangenen und für diekommenden Jahre fortgeschrieben. Durch die Mittelbewilligungenkonnte der Markt bislang die ausstehenden Restzuwendungen füralle baulich abgeschlossenen Maßnahmen abrufen. Insgesamtwurden seit 1985 rund 40 verschiedene Vorhaben gefördert.Geplante Maßnahmen in den kommenden Jahren sind unteranderem die Einrichtung eines barrierefreien Zugangs für dieGemeindebücherei, die Sanierung des Flaschner-Anwesens in derHauptstraße 12, der barrierefreie Umbau der Gehwegbeläge undÜbergänge im Altort, der barrierefreie Umbau und Teilentsiegelungder Außenanlagen am Jegelanwesen sowie die Umgestaltung desBadhausplatzes mit natürlicher Beschattung und Errichtung einesöffentlichen Trinkbrunnens.Änderungssatzung zur "Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatzfür Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehrendes Marktes Wendelstein"Beim Markt Wendelstein galtseit 01.01.2024 die „Satzung überAufwendungs- und Kostenersatzfür Einsätze und andere Leistungender Freiwilligen Feuerwehrendes Marktes Wendelstein“.Durch die Indienststellung derneuen Drehleiter müssen dieKosten für deren Einsätze angepasstwerden. Die Streckenkostender neuen Drehleiterbelaufen sich künftig auf 22,66Euro (bisher: 6,50 Euro), dieAusrücke-Stunden werden auf 268,13 Euro (bisher: 183,05 Euro)angehoben.Der Stundensatz für die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistendenwird auf 29,54 Euro (bisher: 28,04 Euro) angehoben. Er wird aus denAufwendungen des Marktes für Schutzausrüstung, Fortbildung,Lohnersatzleistungen an Arbeitgeber für die Teilnahme an Lehrgängen,Kostenübernahme der Führerscheine, Wartungsarbeitenan Gerätschaften, Fahrsicherheitstraining, Kostenübernahme fürärztliche Untersuchungen, etc. berechnet und ist ausdrücklich keinLohn für die Feuerwehrdienstleistenden. Dieser Stundensatz beinhaltetkünftig auch Verdienstausfallentschädigungen, die der MarktWendelstein an die Arbeitgeber der Feuerwehrdienstleistendenerstattet, weil sie ihre Beschäftigten während der Einsatzzeit vomDienst freistellen.Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig den Erlass der „1.Änderungssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz fürEinsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren desMarktes Wendelstein“. Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025in Kraft.Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungFür die Jahre 2025 bis 2028 war eine Neukalkulation der Abwassergebührenerforderlich, da die Gebührenbemessung höchstens vierJahre umfassen darf. Der letzte Kalkulationszeitraum umfasste dieJahre 2021 bis 2024.Die Kalkulation enthält sowohl eine Nachkalkulation der Abwassergebührenaus den vorherigen Zeiträumen als auch Instandhaltungs-und Sanierungskosten für die kommenden Jahre. Durchdie Kanalzustandsbewertung einiger Bereiche wurde ein Sanierungsplanerarbeitet, der sukzessive umgesetzt wird und einenermittelten Aufwand von ca. 11 Millionen Euro umfasst. Der Anteil,für dessen Unterhalt in Höhe von 4,4 Millionen Euro fließt, verteiltauf mehrere Jahre, direkt in die Gebührenkalkulation ein.Der Marktgemeinderat beschloss die fünfte Änderungssatzung zurBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung desMarktes Wendelstein. Sie beinhaltet die Anpassung der Grundgebührauf 78 Euro jährlich (bisher: 66 Euro) bei Verwendung einesWasserzählers mit einem Dauerdurchfluss von bis 16m³/h. FürWasserzähler über 16 m³/h beträgt die Gebühr 118,00 €/Jahr. DieEinleitungsgebühr wird zum 01.01.2025 von 1,66 €/cbm auf 1,81 €/cbm angepasst.Erweiterung des Sanierungsgebiets "Altstadt Schwabach"Der Marktgemeinderat hatte zum Entwurf der vorbereitendenUntersuchung für die 5. Änderung des Sanierungsgebiets „AltstadtSchwabach“ im Rahmen der Beteiligung als benachbarte Gemeindekeine Einwände. Durch die Erweiterung des Sanierungsgebieteswerden keine vom Markt Wendelstein wahrzunehmenden Belangeberührt.Januar 20255
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