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Mitteilungsblatt Schwarzenbruck - März 2022

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AUS DEM SCHWARZENBRUCKER

AUS DEM SCHWARZENBRUCKER RATHAUS Neues aus dem Ordnungsamt Liebe Bürgerinnen und Bürger, ein immer wiederkehrendes Thema im zwischenmenschlichen Bereich ist Lärm. Hier stelle ich fest, dass es zum Teil Unsicherheiten bezüglich geltender Bestimmungen gibt. Diese möchte ich kurz darstellen. Foto: Daniela Ernst, Adobestock Doch was ist Lärm überhaupt? Als Lärm oder auch Krach werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Struktur auf die Umwelt störend, belastend oder gesundheitsschädigend wirken. Ob Geräusche als Lärm bewusst wahrgenommen werden, hängt besonders von der Bewertung der Schallquelle durch den Hörer ab. Das bedeutet Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen. Lärm kann verschiedene Ursachen haben z.B. Maschinenlärm oder Lärm durch Musik. Da sich Lärm nicht immer vermeiden lässt, gibt es gesetzliche Regelungen und Verordnungen, die das Miteinander regeln (z.B. Bundes- und Landes-Immissionsschutzgesetz). Auch Kommunen können eigene Regelungen zu Ruhezeiten erlassen. Entgegen einer immer noch anzutreffenden Meinung hat die Gemeinde Schwarzenbruck seit vielen Jahren keine eigene Regelung zu Ruhezeiten mehr. Das bedeutet: Im Gemeindegebiet gelten die allgemeinen Regelungen der Immissionsschutzgesetze. So sind beispielweise die zeitlichen Regelungen zur Durchführung von Haus- und Gartenarbeiten in den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) verankert. Demnach dürfen lärmintensive Geräte (z.B. Rasenmäher und Heckenschere) in Wohngebieten nur werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Die Benutzung an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Für besonders laute Geräte gelten weitere Betriebszeitbeschränkungen. So dürfen Laubbläser, Laubsauger und Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor werktags nur von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr verwendet werden. Aber auch Nachbarschaftslärm ist eine andere und häufig unterschätzte Quelle von Lärm. Zu Ärger führen hier vor allem TV-Geräte, Computer, Musikanlagen und ähnliches. Hier wird häufi g die Leistungsfähigkeit vermeintlich „kleiner“ Geräte unterschätzt. Gerade der Bass in seinen tiefen Tonbereichen wird oft unterschiedlich wahrgenommen. Doch wo fängt hier die Lärmbelästigung an? Welche Geräusche müssen die Nachbarn hinnehmen? Niemand kann Wohnung, Balkon, Terrasse oder Garten völlig geräuschlos nutzen. Besonders geschützt ist aber die »Nachtruhe«, das heißt die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. In den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer heißt das: Keine Hausmusik mehr und die Lautstärkeregler beispielsweise für Fernseher und Radio zurückdrehen. Dies gilt ganztägig auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig einzuhalten. »Zimmerlautstärke« einzuhalten heißt, dass außerhalb der Wohnung zum Beispiel Hausmusik oder Fernsehgeräusche nicht mehr oder zumindest kaum noch zu hören sein dürfen. Nach einem Gerichtsurteil bedeutet Zimmerlautstärke aber nicht, dass überhaupt keine Geräusche zum Nachbarn dringen. Wenn die Lautstärke über das hinausgeht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse, über das normale Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten. Bitte nehmen Sie für ein gutes Miteinander Rücksicht auf Ihre Nachbarn! Die Gemeinde Schwarzenbruck hat zu diesem Thema zwei Merkblätter herausgebracht. Diese finden Sie zum Download auf unserer Webseite oder gerne per E-Mail unter ordnnungsamt@schwarzenbruck.de anfragen. Ihr Marco König Ordnungsamt Betrüger unterwegs – Vorsicht bei Anzeigenaufträgen! Derzeit kommt es im Gemeindegebiet vermehrt zu Anfragen für diverse Anzeigen in Broschüren. Die Firmen spielen bewusst mit der Gutgläubigkeit der Unternehmer und der Tatsache, dass vieles in stressigen Zeiten nicht genauer geprüft wird. Prüfen Sie alles genau, denn mit Ihrer Unterschrift gehen Sie einen echten Vertrag ein. Hinter diesen Anfragen und Aufträgen stecken keine seriösen Firmen. 8 Bitte achten Sie daher genau darauf, wer der Auftraggeber oder die ausführende Firma ist, wie hoch die Auflage und was der konkrete Zweck ist. Ein Anhaltspunkt kann sein, dass die Firma nicht aus Deutschland kommt oder mit unterdrückter Nummer anruft. Die Gemeinde Schwarzenbruck hat derzeit keine Firma mit der Anzeigengenerierung für Broschüren oder Flyer beauftragt. Für unser Mitteilungsblatt ist der Reichswaldblatt Verlag mit Lydia Seifert und ihrem Team zuständig. MÄRZ 2022 Sollte etwas Ihr Misstrauen wecken oder eine kleine Unsicherheit bestehen, dann wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung unter Telefon 09128 / 99 11 0 oder unter gemeinde@schwarzenbruck.de. Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen. mk

INFORMATIONEN AUS DER GEMEINDE 21. März - Welttag der Poesie Seit 2000 findet jedes Jahr am 21. März „Der Welttag der Poesie“ statt. Er wurde von der UNESCO ins Leben gerufen. Ziel dieses Tages soll die Erinnerung an die Dichtkunst sein, da diese heutzutage in Vergessenheit gerät. Aus diesem Anlass haben auch wir unsere Bücher zum Thema aus den Regalen geholt. War einmal ein Bumerang; War ein Weniges zu lang. Bumerang flog ein Stück, Aber kam nicht mehr zurück. Publikum – noch stundenlang – Wartete auf Bumerang. (Joachim Ringelnatz) In Hamburg lebten zwei Ameisen, Die wollten nach Australien reisen. Bei Altona auf der Chaussee, Da taten ihnen die Beine weh, Und da verzichteten sie weise Dann auf den letzten Teil der Reise. (Joachim Ringelnatz) Poesie ist eine der ältesten Kulturtechniken der Menschheit. Kinder lieben Reime und mit Reimen kann man sich vieles besser merken. Außerdem ist Poesie, Lyrik und Dichtung eine besondere Art der (Wort)- Kunst. Und natürlich wollen Gedichte auch etwas mitteilen. Schwächen Du hattest keine Ich hatte eine: Ich liebte. (Berthold Brecht) Also – wir sehen uns in der Bücherei – digital oder real! Ab sofort auch mit den „Onleihen“: www.e-medien-franken.de und https://e-medien-franken.overdrive.com/ Besuchen Sie uns im Internet: www.buecherei.schwarzenbruck.de Bitte beachten Sie die neue Telefonnummer: 09128 – 99 11 222 Neue Fördermittel seit auch 01.01.2020: in 2022 von den Investitionskosten einer neuen Anlage werden erstattet: 35% bei Einbau einer Pellet- oder Scheitholzheizung 45% wenn dabei eine Ölheizung ausgetauscht wird 30% bei Einbau einer Gasbrennwertheizung mit Solar 40% wenn dabei eine Ölheizung ausgetauscht wird 30% bei Installation einer thermischen Solaranlage Diese Bücher – und noch viele mehr – zum Thema „Poesie“ finden Sie in Ihrer Gemeindebücherei. Heizungssanierung jetzt ! Faberstr. 16 90592 Schwarzenbruck – Lindelburg Tel. 0 91 83/ 73 85 info@heinrich-solar.de www.heinrich-solar.de MÄRZ 2022 9

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