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Mitteilungsblatt Schwarzenbruck - Dezember23/Januar24

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AUS DEM SCHWARZENBRUCKER

AUS DEM SCHWARZENBRUCKER RATHAUS Neue Fahrpläne ab 10. Dezember Aus der S3 wird die S1 Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ändert sich für das Nürnberger Land, insbesondere für Schwarzenbruck einiges. So sind alle drei S-Bahn-Linien durch das Nürnberger Land zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember von Änderungen betroffen. Darüber hinaus fahren über 30 Buslinien im Landkreis künftig zu anderen Zeiten. Die wichtigste Neuerung für Schwarzenbruck: Aus der S3 wird die S1. Die neue S1 kommt wie bisher aus Neumarkt, endet aber nicht mehr in Nürnberg, sondern fährt weiter über Fürth, Erlangen und Forchheim bis nach Bamberg. Die 20-Minuten-Taktung der S-Bahn bleibt gleich, allerdings verschieben sich die Abfahrtszeiten um „rund zehn Minuten“. Der endgültige Fahrplan mit den Details ist seit Ende November veröffentlicht. Zum Sonntag, 10. Dezember, tritt er dann laut VGN in Kraft. Über 30 betroffene Buslinien Auch wer seinen täglichen Weg in die Arbeit oder in die Schule per Bus zurücklegt, sollte die neuen Fahrpläne gut studieren: Auf den über 30 öffentlichen Buslinien im Nürnberger Land kommt es ebenfalls zum Teil zu großen Änderungen. Betroffen sind unter anderem die Linien 331, 333 sowie der Expressbus 332E, die Altdorf mit den Städten Lauf und Röthenbach verbinden. Außerdem alle Linien von 550 bis 557. Mit am stärksten trifft es laut Markus Birle (LRA) die Linien 553 und 555 Richtung Schwarzenbruck beziehungsweise Burgthann, weil diese zwei S-Bahn-Linien miteinander verbinden. Busfahrgäste aus Feucht und Schwarzenbruck müssen sich zudem auf Änderungen bei den Linien 502 und 503 einstellen, die unter anderem Schüler zum Gymnasium in Wendelstein befördern. Gerade dem Transport von Schülern habe man am Vormittag jedoch Priorität eingeräumt, damit diese nicht unnötig lange an Bahnsteigen und Bushaltestellen warten müssen, erläutert Birle. Info: Die neuen Fahrpläne stehen seit November auf der Website www.vgn.de sowie in der VGN-App. Auch auf der Gemeindewebseite sind diese aktuell verlinkt. mk Neues aus dem Ordnungsamt Die Tage werden kürzen, die Nächte kälter … Zeit, das Wohnmobil bzw. den Wohnanhänger in den Winterschlaf zu schicken. Damit der geliebte Reisegefährte, falls kein eigener Stellplatz im Grundstück oder auf gemieteten Flächen vorhanden ist, verkehrsrechtlich ordnungsgemäß abgestellt wird, nachfolgende Hinweise: Wer seinen Camper oder Anhänger mit einem Saisonkennzeichen zugelassen hat, darf das Fahrzeug generell nirgendwo im öffentlichen Raum außerhalb der Saison parken. Das Wohnmobil darf überall abgestellt werden, wo das Parken auch für Pkw erlaubt ist. Also auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen, und zwar für unbegrenzte Dauer. Allerdings gelten drei Bedingungen: • Das Wohnmobil muss zugelassen sein. • Es muss ein Gesamtgewicht von weniger als 7,5 Tonnen haben. • Es braucht eine gültige HU-Plakette (Hauptuntersuchung). Während eines langen Winters sollten Sie aber hin und wieder nachsehen, ob das Parken immer noch erlaubt ist. Denn so manches Verbotsschild wird temporär aufgestellt. Dann ist mitunter das Parken nicht mehr gestattet, wo es im Herbst noch erlaubt ist. Ohnehin empfiehlt es sich, gelegentlich nachzusehen, ob im und am Wohnmobil alles in Ordnung ist. Auch dort, wo ein Schild das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt, gilt die Regelung ebenfalls für Wohnmobile – bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen. Für abgekoppelte Wohnanhänger hingegen gelten andere Regeln: Sie dürfen nur höchstens zwei Wochen ohne Unterbrechung auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen am selben Standort stehen. Nach spätestens 14 Tagen wird es also Zeit zum Umparken. Den Anhänger lediglich ein paar Meter nach vorne oder nach hinten zu versetzen, genügt übrigens nicht. Selbstverständlich dürfen sowohl Wohnmobil als auch Wohnanhänger keine Straßenschilder verdecken und niemanden behindern. Achten Sie darauf beim Abstellen. Außerdem kann es nicht schaden, sich mit den Anwohnern kurz abzusprechen, wenn Sie einen Parkplatz über einen längeren Zeitraum hinweg nutzen wollen. cs Öffnungszeiten Wertstoffhof Der Wertstoffhof Schwarzenbruck hat am 23.12 und 30.12 geschlossen. Da der nächste Öffnungstag ein Feiertag ist (06. Januar), ist erst der nächste Öffnungstag am 13. Januar 2024. Bitte beachten Sie: Der Wertstoffhof ist das letzte Mal am 16.12.2023 geöffnet, dann erst wieder am 13.01.2023. Wir wünschen eine erholsame Weihnachtszeit und einen guten Rutsch! 4 DEZEMBER 2023 | JANUAR 2024

AUS DEM SCHWARZENBRUCKER RATHAUS Räum- und Streupflicht in der Winterzeit Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum Jahreswechsel möchten wir Sie gerne auf die bevorstehende Räum- und Streupflicht hinweisen. Bitte sorgen Sie für sichere Verkehrsflächen und verhalten Sie sich im Straßenverkehr der Situation angepasst, damit alle gut durch den Winter kommen. Die Räum- und Streupflicht erfasst den Gehbahnabschnitt, bzw. den gemeinsamen Fuß- und Radweg, auf dessen Länge das Grundstück des Verpflichteten eine gemeinsame Grenze mit der öffentlichen Straße besitzt. Fehlen solche Gehwege, gilt in der Regel ein 1-Meter breiter Streifen am Rande der Fahrbahn als öffentliche Gehbahn. Gerne können Sie sich in der gemeindlichen Verordnung, dem im Rathaus erhältlichen Winterdienst Flyer oder über den beigefügten QR-Code ausführlicher informieren. Herzlichen Dank und eine besinnliche Weihnachtszeit. Ihr Ordnungsamt Ablesung der Wasserzähler zum 31.12.2023 Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt auch in diesem Jahr wieder durch Selbstablesung der Bürgerinnen und Bürger zum 31.12.2023. Ab der Kalenderwoche 49 erhalten die Eigentümer/Mieter ein Anschreiben zur Wasserablesung, mit der Bitte die Zählerstandmeldung bis spätestens 08.01.2024 per Post, Fax oder E-Mail an die Gemeinde Schwarzenbruck zurückzusenden. Alternativ besteht die Möglichkeit über das Bürgerservice-Portal den Zählerstand vom 11.12.2023 bis 08.01.2024 online mitzuteilen. Hierzu wählen Sie den Link auf der Homepage der Gemeinde Schwarzenbruck oder rufen die Internetseite direkt unter: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/schwarzenbruck auf. Der Zählerstand der Gartenwasseruhr kann über dieses System nicht mitgeteilt werden. Die Meldung muss direkt an den Kanalisations-Zweckverband Schwarzachgruppe erfolgen. (Siehe Meldeformular unten) Für Rückfragen zur Zählerablesung und zur Endabrechnung stehen wir Ihnen unter 09128/9911-124 gerne zur Verfügung. KW Kanalisations-Zweckverband Schwarzachgruppe Selbstablesung und Meldung der Gartenwasserzähler zum 31.12.2023 Um die Abzugsmengen von den Garten- und Sonderwasserzählern für die Abrechnung im Jahr 2023 berücksichtigen zu können, bittet der Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ die Bürgerinnen und Bürger ihre Garten- und Sonderwasserzähler ab 01.11.2023 bis spätestens 10.01.2024 selbst abzulesen und direkt an den Kanalisations- Zweckverband (KZV) zu senden. Sie können die Zählerstände an Frau Scharrer über: E-Mail: d.scharrer@kzv-schwarzachgruppe.de Post: KZV „Schwarzachgruppe“ Gufidauner Str. 16 b, 90592 Schwarzenbruck weitergeben. MELDEFORMULAR ausschneiden und an KZV weiterleiten Meldung Zählerstand Gartenwasserzähler • PK-Nr.: (siehe Abwassergebührenbescheid)________________ • Name: ___________________________________________ • Straße, Haus-Nr.:____________________________________ • Ortsteil:___________________________________________ Telefonnummer/ E-Mail Adresse für Rückfragen (freiwillig): __________________________________________________ Unterschrift: _________________________________________ Ablesetag Zählernummer Zählerstand m 3 Wir bitten Sie das im Mitteilungsblatt beigefügte bzw. auf der Homepage (www.kzv-schwarzachgruppe.de) hinterlegte Meldeformular zu verwenden. Sollten wir bis zum o.g. Zeitraum keine Mitteilung erhalten, können wir die Abzugsmengen für die Abrechnung 2023 leider nicht mehr berücksichtigen. Achtung! Achtung! Für den Frischwasserverbrauch erhalten Sie separat im Dezember eine Ablesekarte von der Gemeinde. Hier bitte keine Gartenzähler vermerken! Zählernummer Zählerstand: Bitte lesen Sie nur die schwarzen Zahlen ab (Rote Ziffern sind die Nachkommastellen, diese benötigen wir nicht) DEZEMBER 2023 | JANUAR 2024 5

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