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Heilsbronn - September 2019

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Bürgersprechstunden im Rathaus bei 1. Bürgermeister Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: • 26.09.2019 • 10.10.2019 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, ihn persönlich aufzusuchen und in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. • Der nächste Termin ist am Dienstag, den 1. Oktober 2019. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn • Mittwoch, 18.09.2019 Bauausschuss • Mittwoch, 18.09.2019 19:00 Uhr, Stadtrat • Mittwoch, 09.10.2019 Bauausschuss • Mittwoch, 09.10.2019 19:00 Uhr, Stadtrat Die Sitzungen finden im Rathaus, Sitzungssaal, 1. Stock, Kammereckerplatz 1, statt. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschuss-sitzungen werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Bio- und Hausmüll Biotonne: 12.09.2019 / 26.09.2019 Restmüll: 20.09.2019 / 05.10.2019 Gelbe Säcke: Heilsbronn 27.09.2019 Ortsteile 30.09.2019 Papiertonne: 19.09.2019 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2019“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreis-ansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: • 05.10.2019 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir die Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung und des Standesamts unter Umständen nicht jederzeit gewährleisten können. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten oder der Notwendigkeit mehrmaliger Vorsprachen empfehlen wir daher nach Möglichkeit eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel: 09872 806-18 Vielen Dank. AUS DEM STADTRAT 2 INFOMATIONEN AUS DEM STADTRAT VOM 24.07.2019 Neugestaltung Marktplatz - a) Vorstellung Wasserspiel A 4 Fontänen im Boden, ggf. Beschluss, b) Information über den STR- Beschluss vom 03.07.2019 Marktplatzbrunnen mit Wasserspiel B, Variante 3, ggf. Beschluss In den Planungen zur Gestaltung des Marktplatzes war von Beginn an vorgesehen, ein Wasserspiel mit 4 Fontänen im Bereich des Verwalterhauses einzubauen. Weiter war am historischen Marktplatzbrunnen eine Spielmöglichkeit im Bereich des Brunnenablaufes geplant. In der STR-Sitzung am 03.07.2019 wurde beschlossen, als Spielmöglichkeit am Brunnen ein Granitbecken mit Bodenfontäne auszuführen. Der historische Marktplatzbrunnen wird wie bisher durch Brauchwasser (Quellwasser/ Röhrenfahrt) über einen Sammelschacht gespeist. Ablauf und Überlauf gehen in das Schwabachgewölbe. Für die Umsetzung der Fontänen wird ein Wasserspiel der Firma AGU empfohlen. Mit diesem System kann sowohl das Wasserspiel am Marktplatzbrunnen mit Bodenfontäne und Granitbecken wie auch das Wasserspiel am Verwalterhaus mit 4 Fontänen realisiert werden. Der Betrieb der Wasserspiele erfolgt aus einem patentierten, 2-kammerigen Schacht im Umlaufbetrieb. Das heißt, 1. Kammer ist als Wasserpufferspeicher vorhanden, 2. Kammer beinhaltet die Steuer- und Regeltechnik und Wasserinstallation/Filtertechnik. Dabei erfolgt eine Nachspeisung mit Trinkwasser. Wasserbehandlung, wie oben beschrieben mit Filtereinheit. Die Auflagen des Gesundheitsamtes können eingehalten werden und Trinkwasser wird eingespart, da ein Rücklauf wieder zum Sammelbehälter des Kombischachtes erfolgt. Die notwendigen Unterhaltsarbeiten sind möglich, da Einzelfontänen bei Bedarf ausgetauscht werden können und die technische Ausstattung des Schachtes ergänzt bzw. erneuert werden kann. Weiter ist das Wasserspiel (Düsen) überfahrbar und streusalzbeständig. Ein Betrieb des Wasserspiels erfolgt zeitgesteuert. Der Stadtrat beschließt den Einbau des Systems AGU Design und Technik für Wasserspiel. Die Kosten für die Ausführung betragen ca. 64.290,26 €. Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken ist eine Städtebauförderung in Aussicht gestellt. Heilsbronner Monatsblatt • SEPTEMBER 2019 Citymanagement Heilsbronn; Beratung über Fortführung des Citymanagements und Beschlussfassung über durchzuführende Ausschreibung Über die Tätigkeiten des Citymanagements wurde zuletzt mittels Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 informiert. Soweit auch künftig ein Citymanagement betrieben werden soll, so wäre eine positive Entscheidung des Stadtrates für eine weitere Ausschreibung notwendig. Um den Schwellenwert für eine EU-weite Ausschreibung nicht zu überschreiten, wird beabsichtigt, die Vertragslaufzeit zunächst auf ein Jahr zu befristen und unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung sowie Städtebauförderung auf bis zu drei Jahre zu verlängern. Der Stadtrat beschließt mehrheitlich, das Citymanagement auch nach dem 31.12.2019 weiterzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Verlängerung des Citymanagements durchzuführen. Antrag auf finanzielle Unterstützung der Klästerer Kerwabuum und -madli e. V. Die Klästerer Kerwabuum und –madli e. V. beantragen eine finanzielle Unterstützung, beispielsweise durch eine jährliche Übernahme der Kosten für den Sicherheitsdienst. Dies wurde bereits mit Schreiben vom 01.07.2015 beantragt und vom Stadtrat nicht befürwortet. Stadt- und Stadtwerke unterstützen die Heilsbronner z.B. durch Zurverfügungstellung des Stromanschlusses und der Trinkwasserleitung, Kostenübernahme Kirchweihbaum und Kirchweihkranz. Der von der Stadt Heilsbronn beauftragte Sicherheitsdienst ist für die Innenstadt und für die Straßensperrung zuständig. Um die Sicherheit im Stodl gewährleisten zu können, ist jedoch zusätzliches Personal vom Betreiber erforderlich. Aufgrund der vorgelegten positiven Einnahmen aus dem Betrieb des Kirchweihstodls (Umsatzerlöse) im Jahr 2018 erscheint eine finanzielle Unterstützung aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Sollten ggf. in den Folgejahren Verluste eingefahren werden, könnte erneut über eine finanzielle Unterstützung beraten werden. Der Stadtrat stimmt mehrheitlich den Antrag der Klästerer Kerwabuum und –madli e.V. vom 05.03.2019 auf finanzielle Unterstützung nicht zu.

AUS DEM RATHAUS Evang. Kirchengemeinde Bürglein; Anfrage auf Einrichtung einer Schulkindbetreuung bzw. Hort ab September 2019: Sachstand und ggf. Beschluss Von der Kirchengemeinde Bürglein wurde am Montag, den 15.07.2019 zu einem Runden Tisch nach Bürglein geladen. Besprochen wurde zur Schulkindbetreuung „was gut ist / was noch besser sein könnte und was wir uns wünschen“ und was die Kirchengemeinde zur Verbesserung der Situation anbietet. Weitere Themen waren ein KiTa-Neubau auf dem Pfründegrundstück sowie ein Waldkindergarten. Dabei wurde hervorgehoben, dass die verlässliche Halbtagesgrundschule (Busaufsicht) sehr gute Arbeit leistet und in der bisherigen Form weiter bestehen sollte. In der verlässlichen Halbtagesschule werden durchschnittlich bis zu 60 Kinder von Montag bis Donnerstag von Schulschluss bis 12.40 Uhr bzw. am Freitag bis 11.55 Uhr unentgeltlich betreut. Die Verwaltung wird beauftragt, im Schulsprengel Bürglein eine Bedarfsumfrage für eine evtl. Kinderbetreuungseinrichtung im Gemeindehaus Bürglein für Krippenkinder, Regelkinder und eine Schulkindbetreuung im Herbst 2019 durchzuführen. Dabei ist davon auszugehen, dass die verlässliche Halbtagesgrundschule in Bürglein unverändert weiter betrieben wird und Kinder, die im Anschluss die Schulkindbetreuung in Form eines Hortes in Anspruch nehmen, zusammen mit den Buskindern unentgeltlich weiter beaufsichtigt werden. Die Umfrageergebnisse werden dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt, um über das weitere Vorgehen zu beschließen. Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg im Gebiet der Stadt Heilsbronn Die Stadt Heilsbronn wurde im Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Bereich östlich Triebendorf – AS Schwabach-West beteiligt. Das betreffende Teilstück weist eine Länge von 10,7 km auf. Für den östlich angrenzenden Autobahn-Teilabschnitt wurde bereits 2011 ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Lt. den vorliegenden Entwurfsunterlagen wird durch den 6-streifigen Ausbau des Teilstückes die Leistungsfähigkeit im entsprechenden Bereich wieder hergestellt und es wird verdrängter Verkehr in erheblichem Umfang wieder auf die Autobahn zurückkehren sowie das nachgeordnete Verkehrsnetz (u.a. Ortsstraßen) überwiegend entlastet (Erläuterungsbericht, S. 16). Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) soll der Ausbau überwiegend bestandsorientiert erfolgen. Das Stadtgebiet Heilsbronn ist westliches Ausbauende und damit nur sehr geringfügig vom Ausbau betroffen (s. Anlage). Die Baulänge auf Stadtgebiet Heilsbronn beträgt etwas mehr als 300 m. Der Ausbau erfolgt vom Ausbaubeginn (östlich Triebendorf) zunächst mittels voller einseitiger Verbreiterung um eine Richtungsfahrbahn in südlicher Richtung. Die Planungsachse rückt dabei entsprechend um ca. 16 m von der Bestandsachse ab (Erläuterungsbericht, S. 28). Nachdem die Stadt Heilsbronn bereits mehrfach auf den vordringlichen Ausbau der Bundesautobahn A 6 bis zur Landesgrenze Baden Württemberg gedrängt sowie verschiedene Forderungen/Resolutionen verabschiedet hat, sollten aus Sicht der Verwaltung im vorliegenden Verfahren keine Einwendungen erklärt werden. Der Trassenverlauf wird vorliegend nicht geändert, der Ausbau bedarf weiterer Flächen, welche sich an die bestehende Trasse anschließen. Der Stadtrat stimmt den vorliegenden Entwurfsunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Bereich östlich Triebendorf bis AS Schwabach-West zu. Einwendungen werden nicht vorgebracht. Halbjahresbericht 2019 Der 1. Bgm. Pfeiffer gibt dem Stadtratsgremium und den anwesenden Gästen mit dem Halbjahresbericht einen Überblick über die zahlreichen laufenden Maßnahmen und bedankt sich bei den Mitgliedern des Stadtrates und den Fraktionssprechern für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit. Verkehrsunfallstatistik 2018 Die Polizeiinspektion Heilsbronn teilt die Verkehrsunfallstatistik 2018 für den Bereich der Stadt Heilsbronn mit. Im Bereich der Stadt Heilsbronn wurden durch die Polizei Heilsbronn im Jahr 2018 insgesamt 238 (286 in 2017) Verkehrsunfälle aufgenommen. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden nahm gegenüber dem Vorjahr ab (30 statt 35). Wie im Vorjahr wurden bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden keine Verkehrsteilnehmer getötet. Von den aufgenommenen 238 Verkehrsunfällen ereigneten sich 107 auf Ortsstraßen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heilsbronn als Straßenverkehrsbehörde (9 davon mit Personenschaden). Antwortschreiben Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur bzgl. Resolution zum vorrangigen Ausbau der Bundesautobahn A6 Die kommunale Allianz Kernfranken wandte sich mit Schreiben vom 02.05.2019 an das Bundesverkehrsministerium, um auf einen vordringlichen 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Bereich AK Feuchtwangen – AS Schwabach-West hinzuwirken. Mit Schreiben vom 04.07.2019 wurde der kommunalen Allianz geantwortet. Inhaltlich verweist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf den bisherigen Verfahrensstand, insbesondere das für den Abschnitt Triebendorf – AS Schwabach-West bereits laufende Planfeststellungsverfahren. Für den Folgeabschnitt bis AS Lichtenau wäre bereits die Vorentwurfsplanung weit fortgeschritten. Die Autobahndirektion Nordbayern beabsichtigt, den Vorentwurf noch dieses Jahr dem RABATT Angebot gültig bis 31.10.2019 SEPTEMBER 2019Heilsbronner Monatsblatt 3

Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten

Reichswaldblatt-Feucht

Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Röthenbach/Reichelsdorf

Mitteilungsblatt Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg

Monatsblatt Heilsbronn