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Heilsbronn - März 2020

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AUS DEM STADTRAT 4

AUS DEM STADTRAT 4 Informationen aus dem Stadtrat vom 05.02.2020 Bauantrag Erweiterung eines SB-Marktes Die Antragstellerin plant die Erweiterung eines SB-Marktes auf Gemarkung Weiterndorf. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B-15. Dieser sieht eine Einzelfallentscheidung im Hinblick auf die offene Bauweise (max. 50 Meter) für diesen Bereich vor. Das Bestandsgebäude besitzt bereits eine Länge von 51,49 Metern. Im übrigen Bereich des als Gewerbegebiet festgesetzten Bebauungsplans befinden sich bereits Gebäude in nicht offener Bauweise. Von den vorhandenen 71 Stellflächen verbleiben nach dem Anbau 64 Parkplätze. Gemäß Satzung wären 83 Stellplätze nachzuweisen. Eine diesbezügliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach. Die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten. Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. In der heutigen Sitzung des Bau-und Umweltausschusses wurde hierüber mit einer Gegenstimme abgestimmt. Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines SB-Marktes. Bauantrag Deutsche Post AG, Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro-Scooterunterstandes, Gemarkung Heilsbronn Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro-Scooterunterstandes. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B2 „nordöstlich des Mausendorfer Weges“. Die hierin enthaltenen Vorgaben hinsichtlich Niederschlagsentwässerung werden in den Bauantragsunterlagen durch Rückhaltegräben berücksichtigt. Der Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch Versickerung von Oberflächenwasser von Dachflächen liegt vor und ist durch das Wasserwirtschaftsamt zu bewerten. Die Erschließung ist gesichert. Bezüglich der Vorgaben des Immissionsschutzes (Lärm, Geruch, Staubentwicklung) obliegt eine diesbezügliche Bewertung dem Landratsamt Ansbach. Insgesamt sind im Bauantrag gewerblich genutzte Stellflächen für 28 KFZ und 3 LKW vorhanden. Die tatsächlichen Be- und Entladestellflächen sind für 2 LKW und 22 Streetscooter ausgelegt. Im Lageplan werden die gemäß Stellplatzsatzung mindestens geforderten 9 (private) Parkflächen nachgewiesen. Die Abstandsflächen und auch die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. In der heutigen Sitzung des Bau-und Umweltausschusses wurde hierzu ein einstimmiger Beschluss gefasst. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro-Scooterunterstandes wird erteilt. Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2020 Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden für den Kalkulationszeitraum vom 01.07.2004 bis 30.06.2008 die Herstellungsbeitragssätze und die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ermittelt sowie für die Zeiten vom 01.07.2008 bis 30.06.2012, vom 01.07.2012 bis 30.06.2016 und vom 01.07.2016 bis 30.06.2020 eine Nachkalkulation aufgestellt. Der letzte Nachkalkulationszeitraum läuft mit dem 30.06.2020 ab. Es wird beschlossen, zur Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie die Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 den Bayerische Kommunale Prüfungsverband zu beauftragen. Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadtwerke Der bilanzmäßige Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Heilsbronn bedarf nach vorangegangener Berichterstattung und einstimmigen Beschlussempfehlungen im Werkausschuss (06.11.2019) noch der Feststellung durch den Stadtrat. Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 9.148.528,50 € und einem Jahresverlust von 67.523,00 € wird festgestellt. MÄRZ 2020 Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen. Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2018 in Höhe von 300.470,75 €. Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zu erbringen und der allgemeinen Rücklage der Stadtwerke zuzuführen. Haushaltssatzung 2020 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke Der Werkausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben am 22.01.2020 den ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf mit Wirtschaftsplan vorberaten und diesem zugestimmt. Zur Finanzierung der weiterhin hohen Investitionen im Stadtwerkehaushalt wurde für das Jahr 2020 eine Kreditaufnahme mit 580.000 € im Wirtschaftsplan der Stadtwerke veranschlagt. Dieser wurde im o. g. Werk- und Finanzausschuss ebenso zugestimmt. 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankt sich beim Gremium für die gute Zusammenarbeit und bei der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltes und nimmt in seiner Haushaltsrede Stellung. Die Vertreter der Stadtratsfraktionen äußern ebenfalls ihre Haltung zum Haushalt 2020 und gehen auf die ihnen wichtigen Positionen ein. Der Stadtrat stimmt daraufhin dem vorgelegten Haushaltsplan 2020 mit allen Anlagen zu. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes incl. Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2020 beträgt 40.525.900,00 €, die Investitionen haben daran einen Anteil von rd. 8,2 Mio. €. Altlastangelegenheit Schönau, Bebauungsplan Nr. B 41, Informationen, Sachstand und das weitere Vorgehen, ggf. Beschlussfassung In Bezug auf die letzte öffentliche Stadtratssitzung vom 15.01.2020 und deren Vormerkung und Inhalte samt nachfolgenden Informationen, siehe hier auch Gutachten GENESIS Umwelt Consult GmbH von Herrn Dr. Kunkel und Herrn Hübner, sowie E-Mail vom 22.01.2020 (14:01 Uhr) vom Ersten Bürgermeister sowie die Antwort vom Landratsamt, Herrn Peter Schiller vom 24.01.2020 (10:49 Uhr), sowie die darauffolgende E-Mail des Ersten Bürgermeisters vom 24.01.2020 (13:30 Uhr) schlagen Dr. Schönfeld (siehe Schreiben vom 30.01.2020) und die Verwaltung vor, die am 15.01.2020 in der Stadtratssitzung gefassten Beschlüsse zu belassen, jedoch bei Punkt 1, was die Befristung von zwei Wochen und die eventuelle Vorlage bei der Regierung von Mittelfranken betrifft, derzeit abzusehen, um den nun wohl konstruktiven gemeinsamen Weg mit den Behörden möglichst erfolgreich gehen zu können. Insbesondere in der E-Mail vom 24.01.2020 stellt 1. Bgm. Dr. Pfeiffer klar, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die komplette Störerschaft vom Caritasgrundstück ausgeht, die Verantwortung dort liegt und eine Inanspruchnahme der Stadt Heilsbronn keinesfalls gegeben ist. Wir danken den Verantwortlichen des Landratsamtes und Herrn Peter Schiller für seine Nachricht/Vorschlag. Der Stadtrat beschließt, dass die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung vom 15.01.2020 aufrechterhalten bleiben, jedoch unter Punkt 1 die Befristung von zwei Wochen sowie Vorlage bei der Regierung zurückgestellt werden und ein erneutes diesbezügliches Tätigwerden der Verwaltung durch den Stadtrat jederzeit erneut beauftragt werden kann. Ehrung "Die fitteste Kommune" im Sportjahr 2019 Der Bayerische Landes-Sportverband hat mit Schreiben vom 28.01.2020 der Stadt Heilsbronn bekanntgegeben, dass beim Wettbewerb „Die fitteste Kommune“ die 3. Platzierung erreicht wurde. Die Ehrung hierzu findet am Samstag, 07.03.2020 um 14:00 Uhr in Leutershausen statt. Baugebiet Bürglein "Am Mühlbuck" Beschluss über Kaufurkunde und Ablösevereinbarung In der Stadtratssitzung am 15.01.2020 wurden für das Baugebiet in Bürglein „Am Mühlbuck“ die Preise festgesetzt sowie die Familienförderung und der Vergabemodus beschlossen. Über den Inhalt der Kaufurkunde sowie der Fälligkeit des Kaufpreises konnte zu diesem Zeitpunkt aus Zeitgründen kein Beschluss mehr gefasst werden. Ferner wird im Kaufvertrag auf die Vereinbarung der Stadt Heilsbronn über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen im Baugebiet B 5 „Am Mühlbuck“

AUS DEM STADTRAT für die Erschließungsstraße „Am Mühlbuck“ verwiesen, die den jeweiligen Kaufverträgen als Anlage beigefügt wird. Durch diese Vereinbarung werden die Erschließungsbeiträge für die Erschließungsstraße abgelöst. Weiterhin werden im Kaufvertrag auch die Vorausleistungen für Kanalherstellungsbeiträge aufgenommen, die sich aus Beiträgen für Grundstücksflächen und einer fiktiven Geschossfläche zusammensetzen. Mit den Regelungen in der Kaufurkunde, der Kaufpreisfälligkeit (4 Wochen nach Beurkundung, jedoch spätestens am 30.06.2020) und der Ablösevereinbarung besteht Einverständnis. Informationen aus der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 22.01.2020 Vertragsverlängerung der Zweckvereinbarung über die Mitbenützung der Kläranlage Markttriebendorf mit dem Markt Dietenhofen; Beschlussfassung Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Zweckvereinbarung über die Mitbenützung der Kläranlage Markttriebendorf mit dem Markt Dietenhofen nicht gekündigt wird. Diese läuft mindestens bis zum 30.04.2030 unverändert weiter. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der denkmalgeschützten Stütz- bzw. Klostermauer im Religionspädagogischen Zentrum Das Evangelische Siedlungswerk Bayern stellte mit Schreiben vom 19.08.2019 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung der denkmalgeschützten Stütz- bzw. Klostermauer im Religionspädagogischen Zentrum. Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird dem ESW Bayern eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 6 % in Aussicht gestellt. Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag der Stadt. Liefervertrag Gas für städtische Liegenschaften ab 01.01.2022; Ermächtigung der Verwaltung zum Vertragsabschluss Aufgrund der Auftragshöhe ist besonders auf eine vergabekonforme Vergabe der Leistungen zu achten. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein Web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Die Stadt Heilsbronn überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen. Haushaltssatzung 2020 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke Den Entwurf eines ausgeglichenen Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2020 haben die Fraktionen vorab zur Durchsicht und Beratung erhalten. Über die Investitionsplanung der Stadt wurde bereits in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses vom 03.12.2019 entschieden. Die auf Basis des Haushaltsjahres 2020 erstellte Finanzplanung ergab einen höheren Finanzierungsbedarf gegenüber der Investitionsplanung. Zur Deckung des weiter erheblichen Investitionsbedarfes der Stadtwerke wurden für die Werke Kreditaufnahmen angenommen, die den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen inkl. Werke gegenüber der bisher angenommenen Investitionsplanung in den Jahren 2021 und 2022 erhöhen. Die Zuführung an die allgemeine Rücklage im städt. Haushalt hat sich als Folge daraus im Jahr 2023 ebenfalls erhöht. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2019 können die Ansätze für die erheblichen Einund Ausgabepositionen im Strombereich für die Folgejahre besser abgeschätzt werden und die Notwendigkeit der Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan näher überprüft werden. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Empfehlungsbeschlüsse an den Stadtrat: Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 21.004.800 € wird unter Berücksichtigung der Änderungen (31.000 € Beleuchtung Turnhalle mit Gegenfinanzierung) zugestimmt. Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 7.394.600 € wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Dem Haushaltsplan für das Jahr 2020, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2023 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird zugestimmt. Schreiben des Landkreises Ansbach zur Nutzung der Realschulturnhalle durch Heilsbronner Vereine ab Mai 2020; Bekanntgabe Das Antwortschreiben des Landkreises Ansbach vom 13.01.2020 zu den höheren Nutzungsgebühren der Realschulturnhalle für Heilsbronner Vereine ab Mai 2020 wurde bekannt gegeben. Der Landkreis wies auf den Mehrwert der Heilsbronner Vereine hin, den diese durch die von der Stadt Heilsbronn bei Verkauf der Halle vorhebaltene Deckelung der Nutzungsgebühren gehabt hätten. Aus Gleichbehandlungsgründen der Vereine im Landkreis wird nach Auslaufen der Sonderregelung leider keine Möglichkeit gesehen, weiter die in Heilsbronn üblichen, niedrigeren Nutzungsgebühren für Vereine abzurechnen. Angebot gültig bis 10.04.2020 MÄRZ 2020 5

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