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Heilsbronn - März 2019

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Bürgersprechstunden im Rathaus bei 1. Bürgermeister Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: • 14.03.2019 • 11.04.2019 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, ihn persönlich aufzusuchen und in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der nächste Termin ist am Dienstag, den 2. April 2019. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn • Mittwoch, 20.03.2019 Bauausschuss • Mittwoch, 20.03.2019 19:00 Uhr: Stadtrat • Mittwoch, 27.03.2019 Haupt- und Finanzausschuss Die Sitzungen finden im Rathaus, Sitzungssaal, 1. Stock, Kammereckerplatz 1, statt. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschuss-sitzungen werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bauund Umweltausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d.h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Bürgerversammlungen Die Mitglieder des Stadtrats sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden im März stattfindenden Bürgerversammlungen recht herzlich eingeladen: • Donnerstag, 14.03.2019 um 19.30 Uhr für den Stadtteil Müncherlbach im Dorfgemeinschaftshaus in Müncherlbach (Müncherlbach 12) • Donnerstag, 21.03.2019 um 20.00 Uhr für die Stadtteile Neuhöflein und Höfstetten im Gasthaus „Zur Linde“ in Neuhöflein (Neuhöflein 2) • Dienstag, 26.03.2019 um 19.30 Uhr für die Stadtteile Weißenbronn, Betzmannsdorf und Triebendorf im Dorfgemeinschaftshaus in Weißenbronn (Talstraße 9) Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Biound Hausmüll • Biotonne: 14.03.2019 / 28.03.2019 • Restmüll: 08.03.2019 / 22.03.2019 • Gelbe Säcke: Heilsbronn 15.03.2019 Ortsteile 18.03.2019 • Papiertonne: 22.03.2019 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2018“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreis-ansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: • 06.04.2019 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir die Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung und des Standesamts unter Umständen nicht jederzeit gewährleisten können. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten oder der Notwendigkeit mehrmaliger Vorsprachen empfehlen wir daher nach Möglichkeit eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel: 09872 806-18. Vielen Dank. AUS DEM STADTRAT 88. Sitzung des Stadtrates der Stadt Heilsbronn vom 16.01.2019 Ausbau Bundesautobahn A 6 auf der Strecke Autobahnkreuz Feuchtwangen bis Anschlussstelle Schwabach-West; Resolution der Stadt Heilsbronn für einen vordringlichen Ausbau Am 12.11.2018 fand in Herrieden eine Verkehrskonferenz mit den Bürgermeistern des Landkreises Ansbach, Vertretern der IHK, der Handwerkskammer und weiteren politischen Akteuren statt, um über das weitere Vorgehen bzgl. des Ausbaus der Autobahn A 6 zu diskutieren. Sämtliche Beteiligte waren übereinstimmend der Ansicht, dass der Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Bereich zwischen AK Feuchtwangen bis zur AS Schwabach-West zeitnah erfolgen müsse. Hierauf Bezug nehmend wurde ein gemeinsames Schreiben des Landrates Dr. Ludwig und MdB Auernhammer an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gerichtet. Der verzögerte Ausbau der Bundesautobahn ist für Heilsbronn insbesondere deswegen nachteilig, da sich der Ausweichverkehr zur Bundesstraße 14 durch das Stadtgebiet Heilsbronn bewegt und im Abfahrtsbereich Heilsbronn – Süd daher Behinderungen entstehen. Im Falle von Unfällen im Autobahnbereich bewegt sich der Verkehr oftmals nicht über die ausgewiesene Bedarfsumleitung, sondern weicht verstärkt auf die Bundesstraße aus, sodass erst recht Behinderungen eintreten. Der Stadtrat Heilsbronn spricht sich für einen zeitnahen Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Bereich AS Schwabach-West bis AK Feuchtwangen aus und schließt sich der Resolution für einen zeitnahen Ausbau an. Verpflichtung der Musikgruppen für das Stadtfest 2020 Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung für das Stadtfest 2020 folgende Bands zu verpflichten: • Freitag: The Fab Four • Samstag: „Würzbuam“ • Sonntag: „The Moonlights“ Bauantrag Anbau eines Technikraumes und eines Schwimmbeckens an das bestehende Fitnessstudio, Gemarkung Weiterndorf Das Bauvorhaben wurde in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt und erläutert. Die Antragsunterlagen wurden am 13.12.2018 bei der Stadtverwaltung eingereicht. Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO hat die Stadt Heilsbronn ab Einreichung der Unterlagen einen Monat Zeit, zu erklären, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Ergeht eine entsprechende Erklärung nicht, so ist das Vorhaben vom Genehmigungsverfahren freigestellt. Die Frist für eine entsprechende Erklärung ist am 13.01.2019 abgelaufen, das Vorhaben kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden. Bauantrag Erweiterung der bestehenden Hallen durch eine Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone, Gemarkung Weiterndorf Dem Stadtrat wird zur Kenntnis gegeben, dass der Antrag als gewerblicher Bauantrag zu behandeln ist. 2 Heilsbronner Monatsblatt • MÄRZ 2019

AUS DEM RATHAUS Bauvoranfrage von 2 Mehrfamilienhäusern, Nähe Falkenstraße, - Beschluss wegen Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 18.12.2018 Die betraute Kanzlei hat sich in dieser Angelegenheit mit Schreiben vom 21.12.2018 an das LRA Ansbach gewandt. Eine Reaktion hierauf erfolgte bisher nicht. Das LRA Ansbach greift zum Nachteil der Stadt Heilsbronn in deren Hoheitsrecht ein, so die Meinung des Stadtrates. Die Stadträte und die Stadtverwaltung vertrauten auch der ersten Stellungnahme des LRA Ansbach vom 14.06.2018, so dass man keine Möglichkeit einer Genehmigung des Bauvorhabens in der Falkenstraße sah. Auch deshalb wurde weiter nichts unternommen. Der Stadtrat hat doch zu Recht seinen Beschluss am 19.12.2018 und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Nun wird der Stadtrat entsprechend der Meinungsänderung des LRA Ansbach, durch Bescheid des LRA Ansbach vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Stadtrat bleibt bei seinem Beschluss vom 19.12.2018, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, gleichwohl wird der Stadtrat sich nicht gegen das durch Bescheid des LRA Ansbach vom 18.12.2018 mitgeteilte Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens wehren. Kreisverkehr Gemeindeverbindungsstraße Heilsbronn - Aich/St. 2410; Information über die Verkehrsführung während der Bauphasen Die Bauzeit des neuen Kreisverkehrs an der sog. „Kupfer-Kreuzung“ wird derzeit vom staatlichen Bauamt voraussichtlich von April – Ende Oktober 2019 geschätzt. Ende Januar erfolgten die Rodungsmaßnahmen im Bereich der Bay. Staatsforsten. Der Verkehr sollte während dieser Arbeiten mittels Lichtsignalanlage geregelt werden (kurze Rot-Phasen). Während des Kreisverkehrsbaus soll der Verkehr mittels provisorischer Umfahrung an der Baustelle vorbeigeleitet werden, sodass keine Umleitung notwendig wird. Während der Anschlussarbeiten der GVS Heilsbronn an die provisorische Umfahrung sowie der neuen GVS (geänderter Verlauf, da Kreisverkehr etwas versetzt errichtet wird) ist diese für jeweils etwa eine Woche komplett zu sperren. Der Verkehr zur Neuendettelsauer Straße soll währenddessen über Heilsbronn (St. 2410, AN 17) umgeleitet werden. Insbesondere für bzw. durch den Anliegerverkehr der Fa. Kupfer werden Beeinträchtigungen gesehen, die in der Gesamtbetrachtung als verträglich erachtet werden. Eine alternative, geeignete Umleitungsstrecke besteht nicht. Förderinitiative „Innen statt Außen“; Information über aktuellen Sachstand In der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018 würde bereits über das Förderprogramm „Innen statt Außen“ beraten. Ein notwendiger Selbstbindungsbeschluss wurde seinerzeit bis zur weiteren Klärung der Verwaltung über die Bedeutung eines entsprechenden Beschlusses zurückgestellt. Die Stadt Heilsbronn hat sich mit Schreiben vom 12.07.2018 mit den Maßnahmen ehemalige Brauerei und Bahnhof zum Förderprogramm Belebung von Ortskernen und Flächenentsiegelung beworben. Nach Mitteilung der Regierung von Mittelfranken vom 13.12.2018 wird voraussichtlich die Maßnahme Sanierung Bahnhof im Rahmen des o. g. Programmes gefördert. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde vorsorglich mit Datum vom 19.12.2018 gestellt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 650.000 €; eine mögliche Förderung beträgt 90 %. Vor einem weiteren Beschluss soll die Informationsveranstaltung am 21.01.2019 zu diesem Förderprogramm abgewartet werden. Parkplatzkonzept Innenstadt; Information über provisorische Auftragung von Parkplätzen im Bereich der Hauptstraße Zur Erprobung der künftigen Parkplatzausgestaltung im Bereich der Hauptstraße sollen zeitnah die künftig vorgesehenen Parkplätze im Verkehrsraum aufgemalt werden. Ein entsprechendes Konzept wurde durch ein Ingenieurbüro in Abstimmung mit der Verwaltung bereits erstellt. Während des Erprobungszeitraumes (vorgesehen etwa 1 Jahr) soll die betroffene Bevölkerung sowie Kundschaft der Innenstadt die Gelegenheit erhalten, sich zu diesem Konzept zu äußern. Die Umsetzung findet statt, sobald es die Witterung zulässt. Erschließung des Baugebietes Nr. B5 – Am Mühlbuck; Vergabe der Ingenieurleistungen für die Abwasser- und Verkehrsanlage Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2016 die notwendigen Planungsarbeiten für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie für die Aufstellung des Bebauungsplanes B 5 Bürglein nördlich „An der Friedenseiche“ – jetzt „Am Mühlbuck“ - beauftragt. Ebenso wurde in dieser Sitzung auch die Vorentwurfsplanung (Leistungsphasen 1 und 2) für die Abwasseranlage und Verkehrsanlage beauftragt. Auf Grundlage der Kostenannahme für die Abwasseranlage in Höhe von netto 633.000,00 € ergibt sich ein vorläufiges Honorar in Höhe von rd. 86.000,00 €. Für die Verkehrsanlage ergibt sich auf Grundlage der Kostenannahme in Höhe von netto 377.000,00 € ein vorläufiges Honorar in Höhe von rd. 60.000,00 €. Abgerechnet wird jeweils nach der Kostenberechnung, welche mit dem Bauentwurf erstellt wird. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden die Ingenieurleistungen Leistungsphasen 3 bis 8 für die Abwasseranlage sowie die Leistungsphasen 3 und 5 – 8 für die Verkehrsanlage im Baugebiet Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ werden gemäß dem vorliegenden Ingenieurvertrag vergeben. Angebot gültig bis 31.03.2019 MÄRZ 2019Heilsbronner Monatsblatt 3

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