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Heilsbronn - Mai 2021

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Marktplatz der Region Direktvermarkter für die Genussmeile am Kernfrankenfest gesucht Die Region Kernfranken ist Heimat facettenreicher, qualitätsvoller Regionalerzeugnisse. Egal ob erntefrisches Obst und Gemüse, Wurst- und Fleischspezialitäten echter Handwerksbetriebe oder auch eingeweckte traditionelle Gerichte sowie Teig-, Brot- und Backwaren. Die mögliche Produktpalette fränkischer Genüsse die direkt vom Erzeuger erworben werden kann, könnte an dieser Stelle noch beliebig erweitert werden. Im Rahmen des Kernfrankenfests soll nun das Angebot für Besucherinnen und Besucher auf dem Markt der Region gemeinsam erlebbar gemacht werden. Auf dem Festgelände in Neuendettelsau soll ein eigener Bereich für die regionalen Direktvermarkter entstehen. Besucherinnen und Besucher können dann vor Ort die abwechslungsreichen Leckereien und Lebensmitteln kennenlernen und sich auch gleich mit den Produkten eindecken. Je größer die Auswahl der angebotenen Produkte und Waren, desto interessanter gestaltet sich der Markt. Wir würden uns freuen, möglichst viele unserer kernfränkischen Direktvermarkter als Fieranten auf dem Kernfrankenfest begrüßen zu dürfen. Nutzen Sie die Chance ihren Betrieb und ihre Produkte einem breiten Publikum zu präsentieren und melden Sie sich für den Markt der Region noch bis zum 31. Mai 2021 an. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular erhalten Sie unter www.kernfrankenfest.de, telefonisch unter 09871-6701-18 oder per E-Mail an laura.ell@windsbach.de. Das Team der Kommunale Allianz Kernfranken freut sich auf ein tolles Kernfrankenfest. Reduzierung von verwilderten Haustauben 12 Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung nochmals auf die Verordnung vom 21.02.2021 zur Bekämpfung von verwilderten Haustauben hin. Wir bitten Sie ganz besonders das Füttern zu unterlassen. Von vielen gut gemeint, hat dies für die Tiere oft schlimme gesundheitliche Folgen. Heilsbronner Wochenmarkt Unsere Marktbeschicker Wir sind das Religionspädagogische Zentrum Heilsbronn, ein Tagungshaus der Evangelischen Kirche. An unserem Stand finden Sie hausgemachte Leckereien wie Chutneys, Kuchen im Glas, Soßen und noch mehr. Die Einnahmen aus unserem Verkauf kommen der Familienhilfe Heilsbronn zugute. Heilsbronner Wochenmarkt Jeden Freitag 12:00-17:00 Uhr, Marktplatz MAI 2021 Des Weiteren suchen wir zur Tierschutzgerechten Reduzierung der verwilderten Haustauben einen „Taubenkümmerer“ also jemanden, der Erfahrung und Interesse für Tauben mitbringt. Der Aufwand wird entschädigt. Für weitere Fragen steht Ihnen Hr. Winner unter 09872 806-22 zur Verfügung. Auszug aus der Verordnung zur Bekämpfung der verwilderten Haustauben (Tauben-Verordnung) vom 21.01.2021 § 1 Begriffsbestimmungen (1) Verwilderte Tauben im Sinne dieser Verordnung sind Haustauben, welche die Gewohnheit abgelegt haben, in den Taubenschlag zurückzukehren. (2) Verpflichtete im Sinne dieser Verordnung sind die Eigentümer von Grundstücken, die Nutzungsberechtigten und die von ihnen bestellten Vertreter. § 2 Fütterungsverbot Zur Verhütung einer weiteren Vermehrung der verwilderten Tauben dürfen diese im gesamten Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Das Fütterungsverbot erfasst auch das Auslegen, Ausstreuen und Anbieten von Futter, das von Tauben erfahrungsgemäß aufgenommen werden kann. § 3 Anzeigepflicht Die Verpflichteten haben Nistplätze von verwilderten Tauben, die auf ihren Grundstücken liegen, der Stadt Heilsbronn oder deren Beauftragten anzuzeigen. § 4 Duldungsplicht Die Verpflichteten haben Maßnahmen der Stadt Heilsbronn oder deren Beauftragten zur Beseitigung der Nistplätze und Vergrämung verwilderter Tauben zu dulden. § 5 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 16 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig (1) entgegen dem sich aus § 2 ergebenden Verbot verwilderte Tauben füttert oder Futter auslegt, ausstreut oder anbietet. (2) die sich aus § 3 ergebende Anzeigepflicht unterlässt. (3) Bediensteten der Stadt Heilsbronn oder Beauftragten der Stadt Heilsbronn entgegen § 4 das Betreten von Grundstücken zur Bekämpfung von Nistplätzen und Vergrämung verwilderten Tauben nicht gestattet. Die Verordnung ist zu finden auf der Homepage der Stadt Heilsbronn (Rathaus -> Rathausservice -> Satzungen).

GESUNDHEIT - PR-BERICHT IMPFSTART IM MEDIC-CENTER NÜRNBERG ARZTPRAXEN DÜRFEN ENDLICH IMPFEN NEUES UND ALTBEWÄHRTES FÜR ÄRZTE UND PATIENTEN Nürnberg – Lange ersehnt war der Impfstart in Frankens Arztpraxen. Nun impfen Hausarztpraxen nicht erst seit gestern, es gehört zum alltäglichen Geschäft gegen Hepatitis, Masern und Zecken zu impfen. Und doch ist bei dieser Impfung vieles ganz anders als sonst. Die schiere Menge der Impf-Patienten stellt viele kleine Praxen vor große Herausforderungen. Auch das Medic-Center Nürnberg, das mit seinen über 30 Arztpraxen jegliche Größe von Praxis betreibt, muss sich vielerorts neu organisieren. Nun ist er endlich da, der Corona- Impfstoff, nun soll er auch so schnell wie möglich in die Arztpraxen und zu den Patienten. Im Medic-Center, einem großen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), das Praxen jeglicher Größenordnung in Nürnberg und Umgebung betreibt, ist das trotz des eigentlich alltäglichen Impfgeschäftes eine ganz neue Herausforderung. Doch ist man hier gut vorbereitet und geht mit einer gewissen Erfahrung ins Feld, denn einige Mitarbeiter konnten schon erste Kenntnisse in den seit Weihnachten existierenden Impfzentren sammeln. „Das Impfen in unseren Praxen läuft bisher sehr gut. Die Abläufe sind grundsätzlich schon eingeübt, schließlich impfen wir das ganze Jahr über - nur eben nicht in diesen Umfängen und dieser Taktung. Prinzipiell ist es für den laufenden Praxisbetrieb eine Mehrbelastung. Aber auch wir wollen dazu beitragen diese Pandemie so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen und tun dafür unser Möglichstes,“ so Dr. Bernd Meisel, Facharzt für Allgemeinmedizin im Medic-Center Oberfürberg und derzeit in den angemieteten Räumlichkeiten der ehemaligen Schön Klinik im eigenen Impf-Standort tätig. Ein eigener Impf-Standort, losgelöst von den Arztpraxen hat für das MVZ den Vorteil, die Patienten aufsplitten zu können. Die Patienten der kleineren Praxen werden in den Räumen der ehemaligen Schön Klinik geimpft, damit der Praxisablauf und die Regelversorgung nicht weiter gestört werden. Die Patienten der größeren Praxen können sinnvoll und effektiv in den laufenden Betrieb integriert werden, sofern auch die Räumlichkeiten vorhanden sind. Die Anmeldung läuft im Medic-Center telefonisch. Beim ersten Anruf wird das Vorgehen besprochen, die Leute wollen wissen, was auf sie zukommt. Seit den ersten Meldungen in der Presse, stehen die Telefone an den Anmeldungen nicht mehr still, jedoch müssen viele Patienten vertröstet werden. Denn auch für die Arztpraxen gelten die Priorisierungen, die in der Impfverordnung des Bundes enthalten sind: Derzeit Priorisierungsstufe 2. Darunter fallen Patienten, die 70 Jahre oder älter sind oder bestimmte Personengruppen, z.B. enge Kontaktpersonen zu Schwangeren oder Pflegebedürftigen. Dementsprechende Atteste oder Bescheinigungen müssen dazu vorliegen. Sollten Patienten jetzt über ihre Arztpraxis einen Termin zur Impfung bekommen, obwohl sie sich bereits über ein Impfzentrum angemeldet haben, mögen sie die Vereinbarung mit dem Impfzentrum bitte unbedingt stornieren. Doppelte Terminvergabe bringt immer einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich, der vermeidbar ist und ein anderer Patient rückt so schneller nach. Die mediale Impfstoff-Debatte um Nebenwirkungen und verschiedene Pharma-Lieferanten, wirft bei der Terminvereinbarung mit den Patienten auch immer wieder die Frage auf „Was bekomme ich denn geimpft?“. Darüber kann im Vorfeld zwar Auskunft gegeben werden, ein Versprechen, dass es ein bestimmter Impfstoff eines bestimmten Herstellers ist, kann jedoch nicht gegeben werden. „Der Gesetzgeber sieht keinen Wunschimpfstoff vor. Je nachdem, ob bei Patienten sogenannte Kontraindikationen, also medizinische Gründe vorliegen, die gegen einen bestimmten Impfstoff sprechen, kann und sollte der passende Derzeit Priorisierungsstufe 2. Darunter fallen Patienten, die 70 Jahre oder älter sind oder bestimmte Personengruppen, z. B. enge Kontaktpersonen zu Schwangeren oder Pflegebedürftigen. Dementsprechende Atteste oder Bescheinigungen müssen dazu vorliegen. Impfstoff mit dem Patienten besprochen werden. Hier sollte jedoch keiner wählerisch sein,“ so Dr. Meisel. Das können im Übrigen auch die Arztpraxen nicht sein. Die Impfstoffe werden über die Apotheken ausgeliefert und bei der Bestellung kann lediglich die gewünschte Menge angegeben werden. Wie viel und welchen Impfstoff man letztlich bekommt, erfahren die Arztpraxen jeweils kurz vor der Auslieferung. Und da muss auch die Praxis am Ende nehmen, was sie bekommt. MAI 2021 13

Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten

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