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Heilsbronn Juli 2019

AUS DEM RATHAUS 4

AUS DEM RATHAUS 4 INFORMATIONEN AUS DEM STADTRAT VOM 22.05.2019 Beschluss über eine Verlängerung der bisherigen Satzung zur Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. B 8 "Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg" Die Stadt Heilsbronn hat in der Sitzung am 27.07.2016 den Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ gefasst. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des vorgenannten Bebauungsplanes Nr. B 8 ab 29.07.2016 erlassen. In der Sitzung des Stadtrates vom 16.05.2018 wurde die 1. Verlängerung der Satzung zur Veränderungssperre für den in Änderung befindlichen Bebauungsplan Nr. B 8 um ein weiteres Jahr beschlossen. Diese endet mit Ablauf des 28.07.2019. Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 19.09.2018 wurde In der Zeit vom 30.10. bis 23.11.2018 schon eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durchgeführt. Die Anmerkungen und Hinweise zum Abwägungsvorschlag des Planers führten dazu, dass der Planer des Vorhabenträgers die Planung erneut überarbeitet. Die eingetretenen Verzögerungen erfordern es nun, eine zweite Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr zu beschließen. Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145), folgende Satzung: § 1 Die Geltungsdauer der für die Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ erlassenen Veränderungssperre für das Grundstück Flurnummer 272/5, Gemarkung Heilsbronn, Satzung der Stadt Heilsbronn vom 28. Juli 2016, wird gem. § 17 Abs. 2 BauGB wegen des Vorliegens besonderer Umstände um ein weiteres Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. B 8 „Östlich der Herbststra-ße/nördlich Heuweg“ vom 28. Juli 2016 spätestens am 29. Juli 2020 außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das vorgenannte Gebiet rechtsverbindlich wird. § 2 Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück FlNr. 540, 541 und 542, Gemarkung Seitendorf; Beschluss über Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mit Schreiben vom 12.04.2019 beantragte die Wust – Wind & Sonne GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken FlNr. 540, 541 und 542, Gemarkung Seitendorf sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Dem Grundstückseigentümer sowie der Vorhabenträgerin wurde vorab bereits mitgeteilt, dass die Stadt Heilsbronn eine Obergrenze für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen von 150 ha im gesamten Stadtgebiet verbindlich festgelegt hat. Dem Hinweis der Stadtverwaltung, das Plangebiet entsprechend zu reduzieren, wurde seitens des Antragsstellers leider nicht entsprochen. Nach den derzeitig mittels Bebauungsplänen möglichen Freiflächenphotovoltaikanlagen verbleiben somit für weitere Ausweisungen im Stadtgebiet derzeit 13,19 ha. Zusätzlich zum Antrag wurde am 10.05.2019 eine Planung mit einer Fläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen von 13,19 ha übersandt. Der naturschutzrechtliche Ausgleich, welcher zusätzlich zur Fläche für PV-Anlagen käme, beläuft sich auf weitere 2,6 ha, die an das Plangebiet angrenzend verwirklicht werden sollen. Beabsichtigt ist eine genossenschaftliche Betreiberform der Photovoltaikanlage (Bürger-PV). Der Stadtrat stimmt dem Antrag der Wust – Wind & Sonne GmbH & Co. KG vom 12.04.2019 für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück FlNr. 540, 541 und 542, Gemarkung Seitendorf, zu und erhöht die am 05.05.2010 beschlossene Flächenobergrenze um ca. 2,64 ha. Ergibt sich im Zuge des Bauleitplanverfahrens ein weiterer Ausgleichsflächenbedarf, so ist die Sondergebietsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend zu verringern. Künftige Anträge für Freiflächenphotovoltaikanlagen sind abzulehnen. Interkommunales Kompensationsmanagement; Information über aktuellen Sachstand Über die Idee eines interkommunalen Kompensationsmanagements wurde in der Sitzung des Stadtrates am 06.02.2019 informiert. Befürchtet wird, dass die zunehmende Flächenknappheit in den Ballungsräumen nachhaltig dazu führen wird, dass Ausgleichsflächen zu verhältnismäßig günstigen Preisen im ländlichen Raum erworben werden. Genau dieser Entwicklung soll entgegengewirkt werden. Die Stadt Heilsbronn sieht aktuell keine Notwendigkeit für die Vermittlung von Ausgleichsflächen auf Gemeindegebiet anderer Gemeinden. Auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Flächen anderen Gemeinden angeboten werden sollen, wäre eine Mitgliedschaft nicht notwendig, da Flächen auch ohne Teilnahme angeboten werden könnten. Soweit sich die teilnehmenden Gemeinden dahingehend einigen, nur auf Flächen zuzugreifen, die dem Flächenpool angehören, so könnte dem ungehinderten Flächenaufkauf im ländlichen Raum entgegengewirkt werden. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei dem im Raum stehenden Modell eines übergemeindlichen Kompensationsmanagements nicht um ein geeignetes Instrumentarium, das zunehmende Spannungsfeld zwischen Ballungsraum und ländlichen Raum zu beseitigen. Im Rahmen einer internen Besprechungsrunde betroffener Gemeinden des Landkreises Ansbach am 17.05.2019 wurde die Gründung einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die an einer gemeinschaftlichen Problemlösung arbeiten soll. Ein konkreter Beschluss, an einer Mitgliedschaft nicht interessiert zu sein, sollte zum aktuellen Zeitpunkt nicht gefasst werden, da trotz der ablehnenden Haltung an den weiteren Sitzungen bzgl. des interkommunalen Kompensationsmanagements mitgewirkt werden sollte. Ehem. Brauereigelände; weitere Optionen, Beschlussfassung Dem Stadtrat wurde in den Sitzungen vom 14.11.2018 und 20.03.2019 das geplante Vorhaben ausführlich vorgestellt. Die eingegangenen Schreiben des Sprechers der Investoren vom 27.04.2019 und der Praxisleitung vom 25.04.2019 wurden in der Sitzung des Stadtrates am 08.05.2019 vorgestellt und dort zur weiteren Beratung zurückgestellt. Der Stadtrat beschließt nunmehr aktuell, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage einer Durchführung der vor-genannten Maßnahmen durch eine Investorengemeinschaft und die dazu notwendigen städtischen Mittel von rd. 1,6 Mio. Euro die hierzu erforderlichen Vereinbarungen vorzubereiten und entsprechende Zuschussanträge bei den Fördergebern (Regierung von Mittelfranken, …) zu stellen. Dem Investor ist mitzuteilen, dass sich die Stadt Heilsbronn damit auch das Vorkaufsrecht und das Mietrecht für eine Wohnung sichert. Der Beschluss vom 20.03.2019 wird hiermit aufgehoben. Die zur Projektrealisierung voraussichtlich benötigten Mittel der Stadt Heilsbronn von rd. 1,6 Mio. Euro werden dann in den betreffenden Haushalten bereitgestellt. Marktplatzneugestaltung; Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines barrierefreien Zugangs für das Gebäude Marktplatz Nr. 18 (VR-Bank) Der Stadtrat beschließt auf eine normgerechte Rampe vor dem nördlichen Haupteingang des Gebäudes Marktplatz Nr. 18 zu verzichten, da in den aktuellen Bauablauf enorm eingegriffen werden müsse, wodurch sich u. a. Kosten und Bauzeit erhöhen würden. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern; Mitteilung über künftige Straßenausbaupauschalen durch den Freistaat Bayern Über die Abschaffung der Ausbaubeiträge und die künftige Erstattung mittels Straßenausbaupauschalen wurde letztmalig in der Sitzung am 06.02.2019 informiert. Hinsichtlich der jährlichen Erstattung der wegfallenden Ausbaubeiträge mittels Straßenausbaupauschalen wurde zwischenzeitlich ein Gesetzentwurf für die künftige Durchführungsverordnung zum Finanzausgleichsgesetz (FAGDV) vorgelegt. Demnach ist Voraussetzung für den Erhalt von Straßenausbaupauschalen im Jahr 2019, dass seitens der Stadt Heilsbronn fristgerecht Angaben hinsichtlich der Höhe der eingenommenen Ausbaubeiträge in den Jahren 2008 bis 2017 gemacht werden. Ab dem Jahr 2020 erhalten dann sämtliche Gemeinden Bayerns eine pauschale Erstattung. Hierfür stellt der Freistaate Bayern Mittel i. H. V. jährlich 150 Mio.€ bereit. Die auf die Stadt Heilsbronn entfallende Straßenausbaupauschale beläuft sich für das Jahr 2019 damit auf ca. 31.500 €, ab 2020 auf ca. 76.500 € sowie im Endausbau nach derzeitigem Stand auf ca. 135.000 € jährlich.

AUS DEM RATHAUS Für die Maßnahmen „Breslauer Straße“, „Gehweg Badstraße“ und „St. Gundekar-Straße“ wurde eine Abrechnung vor der Entscheidung des Bayerischen Landtages seitens der Stadtverwaltung nicht mehr vorgenommen. Diese ausfallenden Ausbaubeiträge werden daher aus heutiger Sicht in voller Höhe durch den Freistaat Bayern erstattet, Art. 19 Abs. 9 KAG. Für diese genannten Maßnahmen stehen Erstattungen in Höhe von etwa 550.000 € noch aus. Bücherei-Einweihung Grundstücksangelegenheit; Genehmigung Kaufurkunde Ein Bauplatz, Gemarkung Weißenbronn, Am Lehrfeld 4, mit 549 m² wurde zu 159,00 €/m² verkauft. Beratung über den Umgang mit privaten Grundstücksangeboten von Ausgleichsflächen auf Gemeindegebieten auswärtiger Kommunen Die Stadt Heilsbronn wird Angebote privater Grundstückseigentümer über die Heranziehung von Grundstücken auf Gemeindegebiet anderer Gemeinden zur Ausweisung von Ausgleichsflächen bzw. zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen weiterhin nicht annehmen. Nachdem unsere Schulbücherei für einige Wochen geschlossen hatte, konnten wir sie am 21. Mai 2019 im Rahmen einer kleinen Feier neu einweihen und wieder in Betrieb nehmen. Die alten Regale in unserem kleinen Raum quollen bereits über, sie waren teilweise zu schmal und für eine ordentliche Bücherei nicht mehr gut geeignet. Deshalb beschloss der Elternbeirat uns zu helfen und gab neue, wunderschöne Regale aus Massivholz in Auftrag. Nachdem nun auch gestrichen wurde und alles neu sortiert und beschriftet ist, können die Kinder wieder nach Herzenslust schmökern. Da schließlich sogar noch ein Schwung neuer Bücher eingetroffen ist und zwei coole Sitzmöbel angeschafft wurden, sind alle begeistert und stürmen die Bücherei-Pausen! Grundschule Bürglein, Sabine Tischer „MARITIM GENIESSEN“ – die Fischwochen im Bardolino ANZEIGE Was gibt es Schöneres, als an sonnigen Tagen mit Freunden oder Familie gemeinsam an einer Tafel im Freien zu sitzen, zusammen zu schlemmen und eine schöne Zeit zu haben? Unter dem Motto „Maritim genießen“ präsentieren wir auch dieses Jahr die Fischwochen mit einer großen Auswahl an Fischen, wie z.B. „Ricciola“ Gelbschwanzmakrele, Seezunge, Wolfsbarsch, Seeteufel und einem gebackenen Edelfischmix. Oder haben Sie eher Lust auf Dorade Royal, schottischen Lachs oder Riesengarnelen mit frischen Kräutern und grobem Meersalz vom Lavasteingrill zu Genießerpreisen? Startschuss ist am 5. Juli 2019. Auf der einladenden Terrasse, umgeben von Palmen und Olivenbäumen, können Sie außerdem eine sommerlich frische Küche mit Pfifferlingzubereitungen genießen – leicht und lecker wie am Mittelmeer. Das ist Lebensfreude pur! Verspüren Sie eine Prise Meer und reservieren Sie gleich Ihren Tisch telefonisch oder über unsere Webseite. Die Saisonkarte sowie Impressionen der Terrasse finden Sie im Internet unter www.restaurant-bardolino.de. Restaurant Bardolino … wo Genießer zu Hause sind. Dorade Royal, Wolfsbarsch „und viel Meer“ aus dem Frische-Tresor 5

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