NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Bürgersprechstunden im Rathaus bei 1. Bürgermeister Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: • 01.08.2019 • 15.08.2019 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, ihn persönlich aufzusuchen und in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der nächste Termin ist am Dienstag, den 6. August 2019. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn • Mittwoch, 24.07.2019 Bauausschuss • Mittwoch, 24.07.2019 19:00 Uhr, Stadtrat Die Sitzungen finden im Rathaus, Sitzungssaal, 1. Stock, Kammereckerplatz 1, statt. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschuss-sitzungen werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bauund Umweltausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Bio- und Hausmüll • Biotonne: 18.07.2019 / 01.08.2019 • Restmüll: 12.07.2019 / 26.07.2019 • Gelbe Säcke: Heilsbronn 02.08.2019 Ortsteile 05.08.2019 • Papiertonne: 24.07.2019 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2019“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreis-ansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: • 03.08.2019 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir die Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung und des Standesamts unter Umständen nicht jederzeit gewährleisten können. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten oder der Notwendigkeit mehrmaliger Vorsprachen empfehlen wir daher nach Möglichkeit eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel: 09872 806-18 Vielen Dank. AUS DEM STADTRAT INFORMATIONEN AUS DEM STADTRAT VOM 05.06.2019 Zuschussantrag des SV Bürglein e. V. zur Fortsetzung Erneuerung der Zaunanlage um das Sportgelände Der SV Bürglein e. V. beantragt einen Zuschuss zur Finanzierung einer Zaunanlage um das Sportgelände des SV Bürglein. Die vorliegende Kostenschätzung dieser Maßnahme beträgt insgesamt 12.099,33 €. Dem SV Bürglein e. V. wird zur Erneuerung der Zaunanlage (2. Bauabschnitt) eine Zuwendung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Ausgaben gewährt. Zuschussantrag der Tennisabteilung des 1. FCH für geplante Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Tennisanlage Die Tennisabteilung des 1. FCH beantragt die Bezuschussung für die vom BLSV geförderten, geplanten Umbau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen der maroden, in die Jahre gekommenen Tennisanlage. Die beantragten Maßnahmen (Neubau Beregnungsanlage, Renovierung Umkleidekabine und Sanitäranlagen, Sanierung Ballzaunanlage) mit einem Kostenumfang i. H. v. insgesamt voraussichtlich 83.500 € werden vom BLSV als Bestandssicherungsmaßnahmen komplett bezuschusst. Der Stadtrat gewährt eine Förderung i. H. v. 7,5 % der vom BLSV als zuschussfähig anerkannten Kosten, dies sind voraussichtlich 6.262,50 €. 2
AUS DEM RATHAUS Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 48 "Freiflächenphotovoltaikanlage südlich Trachenhöfstatt" sowie 23. Änderung des Flächennutzungsplanes; a) Billigung der Entwurfsplanung b) Beauftragung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zugestimmt. Die Vorhabenträgerin, die Fa. Wust Wind & Sonne GmbH & Co. KG, hat im Vorfeld Kostenübernahme zugesichert und bereits ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung von Vorentwurfsunterlagen beauftragt. Seitens der Verwaltung wird zu den Entwurfsunterlagen bemerkt, dass Feldlerchenreviere aufgefunden wurden und der diesbezügliche artenschutzrechtliche Ausgleich im weiteren Bauleitplanverfahren mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen wäre. Im Wesentlichen beinhaltet der vorgelegte Satzungsentwurf die gleichen Festsetzungen, die auch in den Bebauungsplänen für übrigen Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet enthalten sind. Die vorliegende Entwurfspla-nung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 48 „Freiflächenphotovoltaikanlage südlich Trachenhöfstatt“ wird gebilligt. Die vorliegende Entwurfsplanung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen bzw. zu veranlassen. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Einkaufsmärkte Ansbacher Straße"; Aufstellungsbeschluss Die Fa. REWE-Markt GmbH hat einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ gestellt. Anlass der Bauleitplanung ist die Änderung des vorhandenen REWE-Marktes (Umsiedlung in Sondergebiet B 28) zu einem dm-Markt. Die grundsätzliche Möglichkeit bzw. die Innenstadtverträglichkeit des Vorhabens mit einer Verkaufsfläche von 750 m² wurde im Rahmen der Beratungen der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes bereits überprüft. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Seitendorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Seitendorf am 22.03.2019 wurden Herr Günter Löhner, Seitendorf 43, erneut zum Kommandanten und Herr Karl Landshuter, Seitendorf 21, zu dessen Stellvertreter gewählt. Diese werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.09.2019 unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen bestätigt. Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2019 mit einem Volumen von 20.448.000 € wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2019 mit einem Volumen von 7.751.000 € wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Dem Haushaltsplan für das Jahr 2019, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2022 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke sowie der Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 € wird zugestimmt. Interkommunale Zusammenarbeit "Biberttal - Schwabachtal"; Daseinsvorsorgekonzept Die Gemeinden Ammerndorf, Dietenhofen, Großhabersdorf und Roßtal sowie die Stadt Heilsbronn haben in den vergangenen Jahren parallel zum Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) ein Daseinsvorsorgekonzept erarbeitet. Dieses gibt eine Leitlinie für wesentliche Entwicklungsrichtungen vor und nennt konkrete Ziele und Projekte, welche die weitere Entwicklung der Gemeinden bestimmen. Der Erläuterungsbericht konnte gemäß Bekanntmachung im Rathaus in der Zeit vom 03.06.2019 bis einschl. 21.06.2019 eingesehen werden. Außerdem stehen die Unterlagen auf der Homepage der Stadt (Stadtnachrichten/Aktuelles) zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Im Auslegungszeitraum waren Hinweise und Anregungen zum Daseinsvorsorgekonzept aus der Bürgerschaft erbeten. Grundstücksangelegenheit; Genehmigung Kaufurkunde Ein Bauplatz, Gemeinde Weißenbronn, Am Lehrfeld 8, mit 642 m² wurde zu 169,00 €/m² verkauft. IN NOTFÄLLEN ist die Stadt Heilsbronn mit der Friedhofsverwaltung, den Stadtwerken und dem städtischen Bauhof unter folgender Telefonnummer erreichbar: 09872 806806 Haushaltssatzung 2019 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke Der Werkausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss hat in den Sitzungen vom 15.05.2019 den ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf mit Wirtschaftsplan vorberaten und diesem einstimmig zugestimmt. Zur Finanzierung der weiterhin hohen Investitionen im Stadtwerkehaushalt wurde für das Jahr 2019 eine Kreditaufnahme mit 700.000 € im Wirtschaftsplan der Stadtwerke veranschlagt. Gültig bis 31.08.2019 3
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