Aufrufe
vor 5 Jahren

Heilsbronn - Juli 2018

  • Text
  • Heilsbronn
  • Juli
  • Heilsbronner
  • Marktplatz
  • Stadt
  • Monatsblatt
  • Kinder
  • Stadtfest
  • Juni
  • Ansbach

Aus dem Rathaus

Aus dem Rathaus Kostenerstattung bei Feuerwehreinsätzen Nach § 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz können die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind. Kostenersatz kann verlangt werden • für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen • für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen • für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben, für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden • wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war • für Sicherheitswachen. Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete. Die Inanspruchnahme von Sicherheitswachen der Feuerwehr bei Veranstaltungen sowie eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschalarmierung muss ebenfalls berechnet werden. Die Stadt Heilsbronn hat hierzu die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heilsbronn vom 14. Juni 2007 erlassen. Der genaue Wortlaut der Gebührensatzung mit Verzeichnis der Pauschalsätze ist auf der Homepage der Stadt Heilsbronn www.stadt-heilsbronn.de unter der Rubrik Rathausservice veröffentlicht oder im Bürgerservice der Stadt Heilsbronn einsehbar. Auch der Einsatz der Feuerwehren bei Unwetterschäden, z. B. Überflutung von Kellern durch Starkregen mit nachfolgenden Überschwemmungen und Rückstau in der Kanalisation ist kostenpflichtig. Vieles deutet darauf hin, dass sich aufgrund der Klimaänderung sowohl die zeitliche Verteilung als auch die Intensität der Niederschläge verändert. Speziell Starkregen macht inzwischen rund 50 % der Überschwemmungsschäden aus. Dies betrifft nicht mehr nur Hochwassergebiete. Es kann jeden treffen, auch wenn kein Fluss in der Nähe ist. Nach der geltenden Rechtsprechung ist eine Kommune nicht verpflichtet, Maßnahmen gegen wild abfließendes Oberflächenwasser aus Feld und Flur zum Schutz von Privatgrundstücken zu ergreifen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um das alleinige Risiko der jeweiligen Anlieger. Auch gegen Rückstau aus dem Abwassernetz haben sich die Hauseigentümer mit entsprechenden Rückstausicherungen zu schützen. Ein entsprechendes Merkblatt ist im Bauamt, Zi. Nr. E.01, erhältlich. Es ist auch ratsam, in die bestehende Wohngebäude- und Hausratversicherung eine Elementarversicherung mit einzuschließen. Ob ein Haus, eine Wohnung oder der Hausrat gegen Elementarschäden versicherbar ist, hängt von der geographischen Lage des Gebäudes ab. Hierzu setzen die Versicherungen deutschlandweit ein Zonierungssystem (ZÜRS) ein, bei dem die Gebäude je nach Überschwemmungsrisiko bestimmten Gefahrenzonen zugeordnet werden. Für ein Einfamilienhaus (ca. 130 qm) in der niedrigsten Gefahrenzone (1) kostet eine Versicherung gegen Elementarschäden für das Gebäude und den Hausrat pro Jahr ca. 90 Euro. 87 % der Gebäude in Deutschland befinden sich in dieser Zone, auch die von Heilsbronn und den umliegenden Ortsteilen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung und lassen Sie sich zu diesem Thema, auch über die genaue Kostenhöhe, individuell beraten. Tiefbauarbeiten in der Innenstadt / Hauptstraße Baustellen-Los – Ziehung der Gewinner Alle Kunden erhalten bei ihrem Einkauf in den nachfolgend genannten, teilnehmenden Heilsbronner Innenstadtgeschäften ein Baustellen-Los. Mit diesem Los haben Sie die Chance, jeden Monat einen von sieben Einkaufsgutscheinen im Wert von 50 € zu gewinnen. Jeden ersten Donnerstag im Monat erfolgt die Ziehung der Gewinnnummern, nicht gezogene Lose verbleiben in der Los-Trommel. Lose deshalb bitte bis zum Schluss aufheben und jeden Monat mit der Ziehung vergleichen! Gewinner der vierten Ziehung im März 2018: Los-Nummern: 104220, 508437, 100421, 501517, 601533, 602358, 401199 Abholung der Gutscheine: Buchhandlung am Münster, Abteigasse 3 Gewinner der fünften Ziehung im April 2018: Los-Nummern: 501285, 200929, 201884, 408896, 100475, 505865, 105955 Abholung der Gutscheine: Fotostudio Lichtblick, Hauptstraße 10 Tiefbauarbeiten in der Innenstadt / Hauptstraße Geschäfte in der Innenstadt auch während der aktuellen Sperrung erreichbar! Aus Gründen der Verkehrssicherheit musste bereits jetzt während der Bauarbeiten die Durchfahrt im Bereich der Baustelle – aktuell auf Höhe Einfahrt Lindenplatz bis zur Sparkasse – gesperrt werden. Die Zufahrt zum Lindenplatz ist über das „Obere Tor“ möglich. Die Geschäfte der Innenstadt, unter anderem das Schreibwarengeschäft Pauly sowie die Pfarrgasse sind über das „Untere Tor“ zu erreichen. Baustelle Innenstadt?! NA UND! Alles bleibt erreichbar! Gewinner der sechsten Ziehung im Mai 2018: Los-Nummern: 108471, 604926, 502141, 108472, 200006, 405244, 607834 Abholung der Gutscheine: Optik am Lindenplatz, Lindenplatz 3 Gewinner der sechsten Ziehung im Juni 2018: Los-Nummern: 108912, 200039, 500577, 203639, 602958, 207773, 106416 Abholung der Gutscheine: Fernseh Zimmermann, Spitalgasse 1, 91560 Heilsbronn Aktuelle Informationen zur Baustelle, zum Baustellen-Los, die Gewinnnummern je Monat, in welchem Geschäft Sie die Gewinngutscheine abholen können und eine Liste der teilnehmenden Geschäfte bekommen Sie auf der Homepage www.heilsbronn-baut-um.de. 6 Heilsbronner Monatsblatt • JULI 2018 HEI_2018-07.indd 6 29.06.2018 09:43:19

! HEI_2018-07.indd 7 29.06.2018 09:43:19

Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten

Reichswaldblatt-Feucht

Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Röthenbach/Reichelsdorf

Mitteilungsblatt Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg

Monatsblatt Heilsbronn