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Heilsbronn - Februar 2020

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS/AUS DEM STADTRAT Bürgersprechstunden im Rathaus bei 1. Bürgermeister Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: • 13.02.2020 • 05.03.2020 • 19.03.2020 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, ihn persönlich aufzusuchen und in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der nächste Termin ist am Dienstag, den 3. März 2020. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn • Mittwoch, 19.02.2020 Bauausschuss • Mittwoch, 19.02.2020 19:00 Uhr: Stadtrat • Mittwoch, 11.03.2020 Bauausschuss • Mittwoch, 11.03.2020 19:00 Uhr: Stadtrat Die Sitzungen finden im Rathaus, Sitzungssaal, 1. Stock, Kammereckerplatz 1, statt. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschusssitzungen werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Bio- und Hausmüll • Biotonne: 13.02.2020 / 27.02.2020 • Restmüll: 07.02.2020 / 21.02.2020 / 06.03.2020 • Gelbe Säcke: Heilsbronn 17.02.2020 Ortsteile 14.02.2020 • Papiertonne: 26.02.2020 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2020“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreis-ansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Bürgerversammlung Die Stadt Heilsbronn lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu den folgenden Bürgerversammlungen recht herzlich ein: • Donnerstag, den 19.03.2020 um 19.30 Uhr für die Stadtteile Böllingsdorf und Bürglein im Gasthaus „Weißes Roß“ in Bürglein (Großhabersdorfer Straße 25) • Mittwoch, den 25.03.2020 um 19.30 Uhr für die Stadtteile Göddeldorf, Seitendorf und Trachenhöfstatt im Feuerwehrgerätehaus (Gemeinderaum) in Göddeldorf (Göddeldorf 30) • Donnerstag, den 02.04.2020 um 19.30 Uhr für den Stadtteil Ketteldorf im Feuerwehrgerätehaus (Dorfgemeinschaftsraum) in Ketteldorf (Ketteldorf 14) Tagesordnung: • Aktuelles aus der Stadtpolitik • Anträge und Wünsche aus den Reihen der Bürgerschaft Damit ein ordnungsgemäßer Ablauf der Versammlungen gewährleistet werden kann und um eine sachliche Vorbereitung zu ermöglichen, wird darum gebeten, Anträge schriftlich, mündlich oder telefonisch bis spätestens drei Tage vor der Bürgerversammlung bei der Stadtverwaltung einzureichen, Tel. 09872 806-82. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir die Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung und des Standesamts unter Umständen nicht jederzeit gewährleisten können. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten oder der Notwendigkeit mehrmaliger Vorsprachen empfehlen wir daher nach Möglichkeit eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel: 09872 806-18 Vielen Dank. 2 INFORMATIONEN AUS DEM STADTRAT VOM 15.01.2020 Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"; Einrichtung einer Schulkindbetreuung und einer altersgemischten, eingruppigen Kindertagesstätte im Gemeindehaus der Kirchengemeinde In den Sitzungen des Stadtrates vom 13.11.2019 und 11.12.2019 wurde über das Ergebnis der Umfrage und den aktuellen Sachstand informiert und Frau Petra Frank sprach für die Kirchengemeinde Bürglein. Die bis zur Sitzung erwarteten Kostenschätzungen gingen nicht ein. Grundsätzlich wurde seitens des Landratsamtes festgestellt, dass die Räume sehr gut geeignet wären. Vorrangig war zu beraten, ob eine Schulkindbetreuung in den vorhandenen Räumlichkeiten des Gemeindehauses Bürglein durch einen freigemeinnützigen Träger, nämlich der Kirchengemeinde Bürglein, mit der für Kindertagesstätten geltenden Defizitvereinbarung unterstützt wird. Auf einen bundesrechtlichen Anspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder ab 2025 wurde hingewiesen. Der Stadtrat entschied, dass die Stadt Heilsbronn eine Schulkindbetreuung in Bürglein ab September 2020 befürwortet und für diesen Zweck eine Defizitvereinbarung analog der bisherigen Vereinbarungen mit der Kirchengemeinde Bürglein zu Grunde legt. Die Stadt Heilsbronn verpflichtet sich zu keiner Zeit, aufgrund des Subsidiaritätsprinzips Schüler aus Einrichtungen in Heilsbronn nach Bürglein zu entsenden. Kosten für einen 2. Rettungsweg oder Erstausstattung können nach der Defizitvereinbarung nicht übernommen werden. FEBRUAR 2020 Elternbeitragsermäßigung für Geschwisterkinder, Sachstand nach Einführung Bay. Krippengeld, Beschluss 1) Kindergartenkinder Auf Grund des neu eingeführten staatlichen Elternbeitragszuschusses ab 04/2019 wurde in der letzten Besprechung mit den Trägern der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen über die Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder beraten und man ist überein gekommen, diese zusätzliche nicht mehr zu gewähren. Über die Auswirkungen der Änderung auf die zu zahlenden Beiträge wurde der Stadtrat anhand verschiedener Berechnungsbeispiele informiert. 2) Krippenkinder Durch das einkommensabhängige Krippengeld werden Elternbeiträge von bis zu 100 € pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Die Abwicklung und Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag der Personensorgeberechtigten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Soweit die Anspruchsvoraussetzungen des Krippengeldes erfüllt sind, gehen die Beitragsentlastungen im Krippen- und Kindergartenbereich nahtlos ineinander über. Die Beitragsermäßigung für Krippenkinder wurde bisher nicht gewährt. 3) Hortkinder Die Geschwisterermäßigung im Hortbereich sollte vorerst beibehalten werden, da hinsichtlich einer geplanten Einführung eines Elternbeitragszuschusses für Schulkinder bislang nichts bekannt ist. Über die Änderung des Beitragsverfahrens für Geschwisterkinder wurde von den kirchlichen Kita-Trägern in deren verschiedenen Gremien beraten. Eine Änderung ab September 2020 wird von allen befürwortet, auch der Elternbeirat der städt. Kindertagesstätte stimmte zu.

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