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Heilsbronn Februar 2019

NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Bürgersprechstunden im Rathaus bei 1. Bürgermeister Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: • 14.02.2019 • 28.02.2019 • 14.03.2019 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, ihn persönlich aufzusuchen und in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der nächste Termin ist am Dienstag, den 5. März 2019. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn • Mittwoch, 27.02.2019 Bauausschuss • Mittwoch, 27.02.2019 19:00 Uhr: Stadtrat Die Sitzungen finden im Rathaus, Sitzungssaal, 1. Stock, Kammereckerplatz 1, statt. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschuss-sitzungen werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bauund Umweltausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Bürgerversammlungen Die Mitglieder des Stadtrats sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden im März stattfindenden Bürgerversammlungen recht herzlich eingeladen: • Donnerstag, 14.03.2019 um 19.30 Uhr für den Stadtteil Müncherlbach im Dorfgemeinschaftshaus in Müncherlbach (Müncherlbach 12) • Donnerstag, 21.03.2019 um 20.00 Uhr für die Stadtteile Neuhöflein und Höfstetten im Gasthaus „Zur Linde“ in Neuhöflein (Neuhöflein 2) • Dienstag, 26.03.2019 um 19.30 Uhr für die Stadtteile Weißenbronn, Betzmannsdorf und Triebendorf im Dorfgemeinschaftshaus in Weißenbronn (Talstraße 9) Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Bio- und Hausmüll • Biotonne: 14.02. / 28.02. • Restmüll: 22.02. / 08.03. • Gelbe Säcke: Heilsbronn 15.02. Ortsteile 18.02. • Papiertonne: 22.02. Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2018“ und im Internet unter dem Pfad: www. landkreis-ansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: • 02.03.2019 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir die Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung und des Standesamts unter Umständen nicht jederzeit gewährleisten können. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten oder der Notwendigkeit mehrmaliger Vorsprachen empfehlen wir daher nach Möglichkeit eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel: 09872 806-18 Vielen Dank. AUS DEM STADTRAT 2 86. SITZUNG DES STADTRATES DER STADT HEILSBRONN VOM 28.11.2018 Bebauungsplan Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“; a) Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Satzungsbeschluss c) Beschluss über die Widmung der im Bebauungsplan enthaltenen öffentlichen Verkehrsflächen Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 25.07.2018 die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ gebilligt und deren öffentlichen Auslegung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB beschlossen. Heilsbronner Monatsblatt • FEBRUAR 2019 Die Planunterlagen mit textlichen Festsetzungen und Begründung haben in der Zeit vom 21.08.2018 bis 28.09.2018 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Als Folge der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich ausschließlich redaktionelle Änderungen an den Planunterlagen. Auf Einwendung des Landratsamtes Ansbach, Untere Naturschutzbehörde, werden die weiteren vorgetragenen Maßnahmen zur Grüngestaltung in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen. Die Hinweise des Landratsamtes Ansbach, Sachgebiet Abfallrecht, zum Umgang mit Bodenaushub und der Entsorgung bzw. Verwertung werden zur Kenntnis genommen. Entsprechend der geltenden Vorschriften erfolgt zunächst eine Haufwerksbeprobung der ausgebauten Materialien. Die Untersuchungsergebnisse werden im Fall von aufgefundenen Belastungen den zuständigen Fachstellen zur weiteren Abstimmung übermittelt. Gemäß Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberggruppe bzgl. der Löschwasserversorgung soll eine zusätzliche Bereitstellung von ausreichend Löschwasser im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgen. Die Stellungnahme des ZV RBG bzgl. der Empfehlung der Nutzung von Regenwasserzisternen zum häuslichen Gebrauch wird dahingehend abgewogen, dass eine Empfehlung nur zur Gartenbewässerung aufgenommen wird. Untersuchungen des beauftragten Ingenierbüros ergeben, dass Beeinträchtigungen der vorhandenen Baudenkmäler im Ortsbereich Bürglein nicht befürchtet werden. Die Einwendungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden in der Gesamtbetrachtung als unbegründet erachtet.

AUS DEM RATHAUS Satzung § 1 Der Bebauungsplan Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ für das Grundstück Fl.Nr. 409/0 sowie Teilflächen Fl.Nrn. 356, 356/1 und 405, alle Gemarkung Bürglein, ist beschlossen. § 2 Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die Widmung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes öffentliche Verkehrsfläche wird mit der Verkehrsübergabe wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung nach Art. 41 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungs- Verfahrensgesetz (BayVwVfG) ortsüblich bekannt zu geben und den Eintrag im Straßen- und Wegebestandsverzeichnis nach entsprechender Eintragungsverfügung vorzunehmen. Zustimmung zur Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG zum Bahnübergang Heilsbronn, Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.02.2018 der Kreuzungsvereinbarung zum Bahnübergang Heilsbronn zugestimmt. Nach der Neubildung der Regierungskoalition im Bund wurde die erteilte Ermächtigung für Herrn Ersten Bürgermeister, die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen, in der Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2018 zurückgestellt. Hintergrund war die im Koalitionsvertrag aufgenommene Vereinbarung, das Eisenbahnkreuzungsgesetzt dahingehend zu ändern, dass der kommunale Anteil der Finanzierung an TEN-Strecken reduziert wird. Auf Anfrage bei verschiedensten Stellen konnten keine Details der geplanten Änderung in Erfahrung gebracht werden. Der Stadtrat hebt hiermit seinen Beschluss vom 21.03.2018 auf und beauftragt/ ermächtigt die Verwaltung und den Ersten Bürgermeister, die vorgelegte Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG (Entwurfstand 14.06.2018) abzuschließen. Änderung der Wasserabgabesatzung; Erlass der 5. Änderungssatzung Die in der Sitzung des Stadtrates vom 14.11.2018 beschlossene Erhöhung der Grundgebühren für Wasserzähler zum 01.01.2019 macht eine Änderung der Wassergebührensatzung (BGS – WAS) notwendig, damit handelt es sich um die 5. Änderungssatzung. Die Erhöhung der Grundgebühren hält die Gebühren pro cbm Wasser in Höhe von 1,90 € weiter stabil. Der Stadtrat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Heilsbronn (BGS – WAS). Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Stadtwerke Der Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 8.235.562,83 € und einem Jahresgewinn von 265.794,02 € wird hiermit festgestellt. Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen. Ab 2018 ist der interne Zinssatz für Verrechnungen zwischen den Betriebszweigen und mit der Stadt auf einen Satz von 4 %-Punkten über dem Basiszins der europäischen Zentralbank festzusetzen. Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2017 in Höhe von 261.484,03 €. Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zu erbringen und der allgemeinen Rücklage der Stadtwerke zuzuführen. Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISIS12; Beratung und Beschluss über Auftragsvergabe Gemäß Art. 11 BayEGovG und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist die Kommune gefordert ein Informationssicherheitskonzept einzuführen. Der Bayerische Landtag hat am 09.11.2017 die Fristverlängerung um ein Jahr, bis zum 01.01.2019, beschlossen. Bayerische Kommunen müssen ab diesem Zeitpunkt den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (= Konzept) zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) wird vorbehaltlich einer möglichen Förderung (Interkommunale Zusammenarbeit bzw. Sicherheitscluster) gemäß Bay. E-Government-Gesetz (BayEGovG) eingeführt. Vergabeentscheidung zur Einrichtung von Glasfaseranschlüssen an der GS Heilsbronn und Bürglein Der Stadtrat stimmt der Vergabeempfehlung der Breitbandberatung Bayern GmbH vom 31.10.2018 zu und vergibt den Auftrag für die Errichtung eines Glasfaseranschlusses an den Grundschulen Heilsbronn und Bürglein an den wirtschaftlichsten Anbieter, der T-System International. Die Kosten belaufen sich in Heilsbronn auf 39.329,01 EUR, in Bürglein auf 38.806,48 EUR. FEBRUAR 2019Heilsbronner Monatsblatt 3

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