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Schwarzenbruck - April 2022

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AUS DEM SCHWARZENBRUCKER

AUS DEM SCHWARZENBRUCKER RATHAUS Der Jugendtreff ist geöffnet! Der Eröffnungstag war ein voller Erfolg. Insgesamt 16 Kinder & Jugendliche im Alter von 10 – 16 Jahren sahen sich am Aschermittwoch im neu gestalteten Jugendtreff um. Bei Schoko-Muffins, Pizzastangen und kühlen Getränken wurde Billard und Kicker gezockt, Karten gespielt und auf der Couch gechillt. Bereits in der zweiten Woche gab es einen Aktionstag anlässlich des internationalen Frauentags oder auch feministischer Kampftag genannt. An diesem Tag war der Treff ausschließlich für Mädchen und Frauen geöffnet. Es gab die Möglichkeit Taschen und Patches mit verschiedenen Linoldrucken zu gestalten. Zudem unterhielten wir uns über die Geschichte des Weltfrauentags, welche Position Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft haben und nahmen den Begriff Feminismus genauer unter die Lupe. Die nächste größere Aktion ist auch schon in Planung. Die Theke soll gemeinsam mit einer Graffitikünstlerin gestaltet werden. Genauere Infos hierzu folgen bald! Ihr wart noch nicht im Treff? Kommt gerne rum und schaut euch um. Das Programm für April seht ihr hier. -----------------------------------------> Programm für April Do. 07.04: Fr. 08.04.: Do.14.04: Fr. 15.04: Do. 21.04: Fr. 22.04: Holzbrennen Curry Linoldruck *Feiertag* Windlichter Cocktail Abend jugendtreff_schwarzenbruck Jugendtreff Schwarzenbruck Alles Weitere findest Du hier! Folgt uns auf: jugendtreff_schwarzenbruck Jugendtreff Schwarzenbruck Eure Feli Am 28. & 29. April kann aufgrund eines Projekts kein Programm stattfinden! 6 Spielregeln für Hundehalter Liebe Hundehalter, Hunde haben es nicht immer leicht, können sie sich doch nur schwer artikulieren. So kommt es im Zusammenleben mit den Menschen des Öfteren zu Problemen und Missverständnissen. Nicht selten gipfeln diese dann in Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Eine häufige Ursache: Der eine möchte seinen treuen Vierbeiner frei und ungezwungen halten, für den anderen entsteht dadurch Ärgernis. Derart entstehende Spannungen müssen nicht sein. Wenn alle einige Spielregeln beachten, dann funktioniert das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden sehr gut. Achten Sie auf Ihren Hund und nehmen Sie Rücksicht auf andere Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer. Manche Menschen haben Angst vor Vierbeinern jeglicher Größe. Lassen Sie Ihren Hund nicht frei umherlaufen. Bleiben Sie in der Nähe oder leinen Sie ihn an. Auch Ihr Hund reagiert nicht immer vorhersehbar auf die äußeren Umstände. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Verwenden Sie immer Kotbeutel. Gerade auf Spazierwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder fremden APRIL 2022 Vorgärten sind die Hinterlassenschaften überhaupt nicht gerne gesehen. Tun Sie Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft etwas Gutes und verbessern Sie auch gleich das generelle Image der Hundehalter – indem Sie Kotbeutel verwenden und diese korrekt im Restmüll entsorgen. Hunde dürfen in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern nicht frei laufen. In der Vegetationsperiode (zwischen Saat und Ernte, von April bis Oktober) besteht zudem nach Art. 30 BayNatSchG ein Betretungsverbot von landwirtschaftlichen Flächen für Mensch und Tier. Achten Sie darauf, dass sich andere Menschen dauerhaft nicht gestört fühlen durch das Bellen und Toben Ihres Vierbeiners. Hier gilt: Gelegentliches Bellen ist völlig normal und muss von jedem toleriert werden. Die Grenze des Zumutbaren ist erreicht, wenn der Hund ständig über längere Zeiträume und insbesondere nachts bellt. Viele Hundehalter halten sich bereits an diese Regeln und gehen mit gutem Beispiel voran. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich! Immer wieder erreichen uns jedoch Hinweise, dass Straßen, Spazierwege, Grünanlagen sowie Kinderspielplätze mit Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Gemeinde zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in fremde „Häufchen“ zu treten. Daher unser nochmaliger Appell an Sie: Verwenden Sie immer Kotbeutel und entsorgen diese fachgerecht im Restmüll. Die Gemeinde Schwarzenbruck hat an vielen Standorten Hundetoiletten aufgestellt, an denen Sie kostenlos Hundekotbeutel entnehmen können. Sie erhalten diese Beutel zudem im Fachhandel (z. B. in Zoo-Läden und Garten-Centern), aber auch ganz normale Müllbeutel aus dem Supermarkt erfüllen ihren Zweck. Egal welche Art von Beutel Sie wählen: Bitte entsorgen Sie immer über den Restmüll oder die Hundetoilette! Sie unterstützen damit unsere Bemühungen für mehr Umweltschutz und Sauberkeit in der Gemeinde und sorgen für ein harmonischeres Miteinander. Vielen Dank für die Beachtung dieser Spielregeln. Ihr Ordnungsamt

AUS DEM SCHWARZENBRUCKER RATHAUS Schwarzenbrucker Kärwa 2022 – die Vorbereitungen laufen Unser Erster Bürgermeister Markus Holzammer hat Mitte Februar im Gespräch mit dem Kärwaverein signalisiert, dass die Gemeinde voll und ganz hinter den Planungen der Kärwa für 2022 steht und diese unterstützt. Mit der Planung der Kärwa als erste Gemeindeveranstaltung in 2022 soll ein positives Zeichen gesetzt werden. „Wir möchten damit unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Signal senden, das Zuversicht ausstrahlt. Gemeinsam mit ihnen möchten wir ein paar unbeschwerte Stunden verbringen. Die SchwarzenbruckerInnen sollen ihre Nachbarn, Freunde und Bekannte endlich mal wieder in gelöster Stimmung treffen.“, so Markus Holzammer. Der Kärwaverein Schwarzenbruck hat nach einer Vorstandssitzung am 23.02.2022 bereits direkt mit den Vorbereitungen begonnen. Die Organisation und Durchführung des Festzeltbetriebs sowie der Kärwa übernimmt der Kärwaverein in bewährter Art und Weise. Die Gemeindeverwaltung und der Kärwaverein befinden sich hier im engen Austausch. Beide Parteien hoffen, dass die aktuelle Gesamtsituation das Stattfinden der Kärwa zulässt und gemeinsam eine schöne Kärwa gefeiert werden kann. mk Gartenabfälle kompostieren – nicht verbrennen Pflanzliche Gartenabfälle können auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, kompostiert werden. Wenn die Menge zu groß ist, kann Gartenabfall auch an den gemeindlichen Wertstoffhöfen gegen Gebühr abgegeben werden. Verbrannt werden dürfen Gartenabfälle jedoch nicht. Darauf weist das Sachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamts Nürnberger Land hin. In der Abfallwirtschaft gilt der Grundsatz, dass Abfälle vorrangig zu verwerten sind. Die „Verordnung über die Beseitigung von pfl anzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen – PflAbfV –“ regelt die richtige Verwertung von Pflanzenteilen: Das Verbrennen von Gartenabfällen auf Privatgrundstücken ist nicht zulässig. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden. Gartenabfälle können entweder auf dem Grundstück kompostiert werden oder gegen eine Gebühr von 1,50 Euro pro Kofferraummenge (maximale Anliefermenge sind drei Kofferraummengen) bei den gemeindlichen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Nach der Bayerischen Pfl anzenabfall-Verordnung (Pfl AbfV) ist ein Verbrennen von Gartenabfällen im Regelfall nur Betrieben aus der Landwirtschaft- und Forstwirtschaft sowie dem Erwerbsgartenbau zulässig – und selbst dann nur unter engen Voraussetzungen (u. a. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur an Werktagen von 6 Uhr bis 18 Uhr). Näheres dazu findet sich auf einem Merkblatt, das auf der Internetseite des Landratsamts heruntergeladen werden kann: Landkreis Nürnberger Land: Verbrennen pflanzlicher Abfälle (nuernberger-land.de). NÜRNBERGER LAND (lra) APRIL 2022 7

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