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Reichswaldblatt - November 2021

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16 NOVEMBER

16 NOVEMBER 2021

PARTEIEN Moderate Anpassung der Wassergebühren Wasser ist ein kostbares Gut – Wasser darf aber auch kein Luxusgut werden. Da ist es hilfreich, dass die Gebührenkalkulation des Wasserpreises von einem unabhängigen externen Fachbüro übernommen wird. Dessen Kalkulation der letzten vier Jahre war ziemlich punktgenau - es gab lediglich einen geringen Betrag der Überdeckung, der den Verbrauchern in der nun anstehenden vierjährigen Periode zurückgegeben wird. Seit 2018 gibt es in Feucht erstmals neben den Verbrauchsgebühren auch beim Wasser einen mengenunabhängigen Grundpreis (jährlich 30 €), wie er beim Strom schon lange existiert. Denn es gibt auch beim Wasser Fixkosten, die unabhängig vom Wasserverbrauch sind, denken wir nur an das Leitungsnetz und die technischen Anlagen zur Wasserförderung und -aufbereitung und die damit verbundenen Investitionen. Diese betragen bis zu 80% der Gesamtkosten der Gemeindewerke im Bereich Wasser. Leider ergab nun die fundierte Kalkulation des Fachbüros, dass eine moderate Anpassung der Gebühren - im Klartext: Erhöhung - unumgänglich ist. Dabei ist es betriebswirtschaftlich verständlich, wenn da zunächst die Erhöhung des Grundpreises bei stabilem Verbrauchspreis gefordert wird. Das hätte jedoch eine Erhöhung des Grundpreises um satte 80% (von 30 € auf 54 €) bedeutet. Dies konnten wir von der CSU aus zwei Gründen nicht mittragen: Zum einen belastet das alle Verbraucher nominell in gleicher Höhe und damit Geringverbraucher prozentual viel höher als Großverbraucher. Das halten wir aus sozialen Gründen für ungerecht. Zum anderen entsteht bei einem stabilen Verbrauchspreis auch kein Anreiz zum Wassersparen - das kann nicht im Sinne von Umweltschutz und Ressourcenschonung sein. Wir freuen uns, dass diese sozialen und Umweltaspekte im Aufsichtsrat der Werke und im Marktgemeinderat Gehör fanden und wir uns einstimmig auf eine Kompromisslösung einigen konnten: Eine moderatere Erhöhung des jährlichen Grundpreises um 40% auf 42€ und eine Erhöhung des Verbrauchspreises von 2,12 € pro m³ auf 2,20 € pro m³. Ohne Grundpreisanpassung wäre es eine Erhöhung auf 2,27 € pro m³ gewesen. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Grundpreis im Regelfall auf alle beteiligten Wohnungen verteilt. Sollten in den nächsten vier Jahren in der Rückschau Überdeckungen entstehen, werden diese bei der nächsten Kalkulation selbstverständlich wieder an die Verbraucher zurückgegeben. Herbert Bauer NOVEMBER 2021 17

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