Aufrufe
vor 4 Jahren

Reichswaldblatt Juni 2019

  • Text
  • Feucht
  • Altdorf
  • Burgthann
  • Schwarzenbruck
  • Moosbach
  • Juni
  • Winkelhaid
  • Gsteinach
  • Ochenbruck
  • Penzenhofen

Alter schützt vor

Alter schützt vor Senioren-Extra - Alles rund Rechtzeitig und vernünftig vorsorgen Eine repräsentative Umfrage hat ergeben, dass ca. 80% der Deutschen ihren Nachlass nicht geregelt haben. Bei Befragten, die älter als 50 Jahre sind, haben 60% bisher kein Testament aufgesetzt. Doch wer eines verfasst hat, hat sich meistens notariell oder anwaltlich beraten lassen. Denn wer sich mit dem Erbrecht und den Formvorschriften näher befasst, bemerkt sehr schnell, wie kompliziert die Materie ist. Bei der Regelung seines Nachlasses muss man sich folgende Fragen stellen: „Wem“ will ich „was“ zukommen lassen? Entspricht die gesetzliche Erbfolge meinem Erblasser-Willen? Wenn die zweite Frage mit nein beantwortet ist, sollte man eine „letztwillige Verfügung“, welche ein „einseitiges“ Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag sein kann, erstellen. Außerdem ist zu beachten, wann eine letztwillige Verfügung privat-schriftlich gefertigt werden kann, oder ob eine notarielle Beurkundung notwendig ist. Die schwierigste Aufgabe für einen Testierenden ist es jedoch, ein Testament so zu gestalten, dass der Inhalt eindeutig ist und der Erblasserwille dann nach dem Tod 1:1 umgesetzt werden kann. Oft werden von Laien juristische Ausdrücke verwendet, die man z.B im Internet gefunden hat, deren rechtliche Auswirkungen aber nicht eindeutig beurteilt werden können. Erbschaftstreitigkeiten entstehen immer dann, wenn der Inhalt des Testamentes verschieden ausgelegt werden kann. Eine Alternative zum „Vererben“ wäre eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Wenn man sich um seine Nachlassplanung sorgt, sollte man sich jedoch auch gleichzeitig die Frage stellen, was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommt, wichtige Fragen nicht mehr selbst entscheiden zu können. Abhilfe kann hier eine Vorsorgevollmacht schaffen. Der Vollmachtgeber sollte zu der bevollmächtigten Person allerdings vollstes Vertrauen haben. Bei Fehlen einer Vorsorgevollmacht müsste nämlich von Angehörigen oder Dritten ein Antrag auf gerichtliche Betreuung gestellt werden. Vorteil der Vollmacht ist, dass der Bevollmächtigte im Notfall sofort handeln kann. Vorteil der Betreuung ist, dass gerichtlich nachgeprüft wird, ob eine Betreuung tatsächlich notwendig ist. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Ehegatte ohne Vollmacht nicht den anderen Ehegatten vertreten kann (aktuelle Rechtslage). Es ist sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu verbinden. Patientenverfügungen enthalten Willenserklärungen des Unterzeichners, ob, wann, auf welche Art und Weise eine medizinische Untersuchung oder Behandlung gewünscht wird oder nicht. Jeder hat hier die Berichte über jahrelange Rechtstreitigkeiten zwischen Verwandten von Koma- Patienten im Kopf zur Frage, ob der Patient z.B. weiter beatmet oder künstlich ernährt werden soll. In der Patientenverfügung hat man die Möglichkeit, hierüber im Voraus seinen Willen kundzutun. Außerdem entlastet man so seine Vorsorgebevollmächtigten, schwierige Entscheidungen treffen zu müssen. Rechtsanwältin & Mediatorin Andrea Kreitmaier-Kallert Fachanwältin für Familienrecht • Familienrecht • Erbrecht Wir bieten langfristige Erfahrung und Fachkompetenz bei der Beratung und Ausgestaltung von: • Patientenverfügungen • Vorsorgevollmachten • Testamenten 34 FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. • JUNI 2019

Liebe nicht, aber Liebe vor dem Altern Coco Chanel um das Thema Älterwerden FAZIT: Klären Sie Ihre Angelegenheiten ohne Zeitdruck. Behalten Sie die aktuelle Rechtslage im Auge. Vermeiden Sie rechtliche und formale Fehler durch Einholung einer fachlichen Beratung (Rechtsanwalt, Notar und bei größeren Privat- oder Geschäftsvermögen ergänzend einen Steuerberater). Sprechen Sie, wenn möglich offen mit der Familie über Ihren Testierwillen. Dies vermeidet oft Rechtsstreitigkeiten im Nachlassfall. Ebenso ist es wichtig, vor Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit der ausgewählten Person zu sprechen. Es kann auch sein, dass die ausgewählte Person aus Furcht vor der Verantwortung eine Bevollmächtigung ablehnt. Andrea Kreitmaier-Kallert Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht Feucht ∙ Wendelstein ∙ Neumarkt ∙ Herpersdorf Wendelstein · Äußere Further Straße 1 · Tel. 0 91 29/27 82 13 Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9.00 -18.00 Uhr Sie finden uns auch in: Feucht · Pfinzingstraße 2 · Tel. 0 91 28/72 85 31 Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9.00 -18.00 Uhr Herpersdorf ·An der Radrunde 168 · Tel. 0 9 11/89 18 88 33 Öffnungszeiten: Mo 9.00 -13.00, Di und Do 9.00 -13.00 u. 14.00 -18.00 Uhr Neumarkt · Ringstraße 1 · Tel. 0 91 81/29 62 72 Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9.00 -18.00 Uhr Hörgeräte Meck Schwabach · Ludwigstraße 12 · Tel. 0 91 22/83 66 61 Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9.00 -18.00 Uhr und Sa. 10.00 -13.00 Uhr JUNI 2019 • FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. 35

Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten

Reichswaldblatt-Feucht

Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Röthenbach/Reichelsdorf

Mitteilungsblatt Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg

Monatsblatt Heilsbronn