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Reichswaldblatt Januar 2018

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Verabschiedung Barbara

Verabschiedung Barbara Otte Seit September 2009 ist Diplom-Sozialpädagogin (FH) Barbara Otte an der Mittelschule Feucht im Bereich Jugendsozialarbeit beschäftigt. Zum Ende des Jahres wird sie die Schule verlassen und in den Mutterschutz mit anschließender Elternzeit gehen. Erster Bürgermeister Konrad Rupprecht und Florian Schmidt, Leiter des Hauptamtes/Jugend, bedankten sich im Namen des Marktes Feucht bei Barbara Otte für ihre geleistete Arbeit und ihr Engagement in den vergangenen Jahren und wünschten ihr alles Gute für die kommende Zeit. Ihre Nachfolgerin ist Diplom-Sozialpädagogin (FH) Claudia Lemke, sie wird ab Januar 2018 die Arbeit von Barbara Otte fortführen und den Schülerinnen und Schülern der Mittelschule zu den bekannten Zeiten zur Verfügung stehen. Unterstützt wird sie dabei von Darius Haas, der seit September als Berufspraktikant im Team der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule für das Schuljahr 2017/18 tätig ist. Ehrungen Feuerwehren Feucht und Moosbach 2017 „Es ist schon fast selbstverständlich, dass unsere Gesellschaft im Notfall Hilfe erwartet, wenn Leben in Gefahr sind und Sachgegenstände bedroht werden. Aber manche vergessen, welcher Einsatz – und zwar ehrenamtlicher Einsatz – von Nöten ist, diese Hilfe leisten zu können.“ Mit diesen Worten eröffnete Feuchts Erster Bürgermeister Konrad Rupprecht seine Ansprache beim Festakt, der mit dem traditionellen Glockenschlag im Gerätehaus Feucht eingeläutet wurde. Auch 2017 konnten Feuerwehrmänner der Freiwilligen Feuerwehren aus Feucht und Moosbach für 25-jährige und 40-jährige Tätigkeit im aktiven Feuerwehrdienst ausgezeichnet werden. Neben den Ehrengästen aus Politik und Feuerwehr hatten sich auch zahlreiche Aktive der beiden Wehren eingefunden. In seiner Rede würdigte Konrad Rupprecht das langjährige Engagement. Hierfür verdienten die Geehrten Respekt und Anerkennung, vor allem, weil die Tätigkeit bei einer Feuerwehr auch mit viel Zeit für Einsätze und Ausbildungen verbunden sei und dadurch oftmals auch Familienzeit geopfert würde. Im Namen des Marktgemeinderates und der Verwaltung dankte Rupprecht den Geehrten und ihren Angehörigen für ihr vorbildliches Engagement. Nach dem Verlesen der feuerwehrtechnischen Lebensläufe überreichte er den Jubilaren den traditionellen Feuchter St.-Florian-Teller und den Partnerinnen einen Blumenstrauß. Im Anschluss verlieh Landrat Armin Kroder zusammen mit Kreisbrandrat Norbert Thiel und Kreisbrandinspektor Peter Schlerf die staatlichen Urkunden und das Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25 Jahre an die Feuchter Feuerwehrleute Andreas Folgmann, Markus Stelzer und Oliver Trautmann sowie für 40 Jahre an den Moosbacher Feuerwehrmann Leo Bauer. Landrat Kroder ging in seiner Rede ebenfalls auf das große ehrenamtliche Engagement vieler Bürger ein, ohne das die Gesellschaft nicht funktionieren würde, das aber oftmals im Hintergrund geschehe und nicht wahrgenommen werde. Kommunalpolitik sei hierfür genauso ein Beispiel wie die Feuerwehr. Dieser Abend solle allein den Feuerwehrjubilaren gehören, und so dankte Kroder im Namen des Landkreises ebenfalls den Geehrten und ihren Familien. Kreisbrandrat Norbert Thiel betonte vor allem die außergewöhnliche Verpflichtung, die mit der Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr im Gegensatz zu anderen Vereinsaktivitäten einhergeht. „Freiwillig sind nur zwei Sachen: der Eintritt und der Austritt. Alles andere ist Dienstpflicht.“ Dass diese Pflicht von den Kameraden Jahr für Jahr ehrenamtlich angenommen und erfüllt wird, sei ein hoch zu schätzendes Gut. Ohne ihre Tatkraft und Erfahrung stünde man vielen Unglücksfällen hilflos gegenüber. Erst vor kurzem hat der Gesetzgeber das offizielle „Rentenjahr“ bei der Feuerwehr von 63 auf 65 Jahre angehoben und so Die Geehrten (v.l.): Oliver Trautmann, Andreas Folgmann, Leo Bauer, Markus Stelzer. hoffe er, dass die Jubilare noch viele weitere Jahre aktiv bleiben. Der Feuchter Kommandant Christian Lankes blickte in seiner Ansprache auf das Wirken der Geehrten zurück und gab dabei auch einige lustige Anekdoten zum Besten. Im Namen der gesamten Feuerwehr bedankte sich Lankes für das Engagement und die Einsatzbereitschaft und wünschte, dass die Geehrten ihrer Feuerwehr noch viele Jahre treu bleiben. Als Dankeschön und Erinnerung überreichte der Kommandant ein persönliches Fotobuch mit Bildern der letzten Jahrzehnte. Der Abend klang in gemütlicher Runde bei angeregten Gesprächen und einem gemeinsamen Essen aus. Die feuerwehrtechnischen Lebensläufe: Ehrung für 25 Jahre: • Andreas Folgmann, Löschmeister, Feuerwehr Feucht. Seit vielen Jahren im Bereich Atemschutz als Gerätewart und Ausbilder tätig. Darüber hinaus lange Zeit als Leiter Atemschutz, als Gruppenführer und Vertrauensmann. • Markus Stelzer, Hauptlöschmeister, Feuerwehr Feucht. Fachbereichsleiter Technische Hilfeleistung und als Zugführer in der aktiven Wehr und der Verwaltung des Fördervereins tätig. Außerdem Engagement in den Fachbereichen Sanitätswesen und Öffentlichkeitsarbeit. • Oliver Trautmann, Oberlöschmeister, Feuerwehr Feucht. Fachbereichsleiter Brandbekämpfung und als Gruppenführer in der aktiven Wehr und der Verwaltung des Fördervereins tätig. Außerdem als Ausbilder für Atemschutzgeräteträger im Dienstbezirk. Weiterhin lange Jahre tätig gewesen als Kleiderwart und Vertrauensmann. Ehrung für 40 Jahre: • Leo Bauer, Löschmeister, Feuerwehr Moosbach. Lange Jahre tätig als Atemschutzgerätewart und Jugendbetreuer. Noch bis zum 20. Januar ‒ total tolle Preise. 6 FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. • JANUAR 2018

Umbauarbeiten am Neuen Friedhof Feucht abgeschlossen Das Wichtigste ist geschafft: Nach eineinhalb Jahren Bauzeit ist die Aussegnungshalle komplett saniert und das neue Nebengebäude in Betrieb. Nach dem Winter werden die bestehenden Friedhofsbänke ausgetauscht und im Frühjahr muss dann nur noch gepflanzt werden, insbesondere an der Grundstücksgrenze zur geplanten Senioreneinrichtung. Und zur Aufwertung der „Grünen Mitte“ werden Narzissen gesetzt. Begonnen hatte alles im Mai 2015, als der Feuchter Marktgemeinderat für die Sanierung des Friedhofsgebäudes mit einem Teilneubau gestimmt hatte. Ziel der Baumaßnahme war es, die Aussegnungshalle sowie das Nebengebäude an die heutigen gesetzlichen, gesellschaftlichen und energetischen Standards anzupassen sowie eine funktionelle Verbesserung zu erreichen. Im Mai 2016 wurde dann das alte Nebengebäude zurückgebaut. Im neuen Nebengebäude wurde ein Abschiedsraum geschaffen, der den Hinterbliebenen künftig für kleine Trauerfeiern und Aufbahrungen zur Verfügung steht und der einen intimeren Rahmen als die Aussegnungshalle bietet. Der Innenraum der großen Halle selbst wurde wesentlich klarer und heller gestaltet. So wurde neben dem neuen Oberlicht das große Seitenfenster wesentlich lichtdurchlässiger gestaltet. Die indirekte Beleuchtung des erhöhten Mittelbereichs trägt weiter zur angenehmeren Stimmung bei. Akustisch wurde der Raum ebenfalls deutlich verbessert. Hier sind neben der schallabsorbierenden Decke auch das Einziehen einer Induktionsschleife für Hörgeschädigte und die neue Beschallungsanlage zu nennen. Schließlich wurde die komplette Bestuhlung durch neue, mit Sitzpolstern versehene und ergonomisch geformte Stühle ersetzt. Mit dem zusätzlichen Seiteneingang zur Neuerungen bei den Feuchter Friedhöfen Der Marktgemeinderat hat Mitte Dezember den Neuerlass der Friedhofsund Bestattungssatzung beschlossen. Damit musste auch die Friedhofsgebührensatzung für die beiden Feuchter Friedhöfe geändert werden. Am Neuen Friedhof können im Grabfeld AY neben der Aussegnungshalle künftig Sargbestattungen in pflegefreien Rasengräbern erfolgen. Hier kann man nach Bedarf einen kleinen Grabstein aufstellen. Diese Gräber können für 15 Jahre erworben werden, die Gebühr dafür beträgt 500 Euro. Neu ist auch, dass das bisher ungenutzte Grabfeld D künftig muslimischen Bestattungen vorbehalten wird. Im Grabfeld AH werden keine Nutzungsrechte für neue Erdgräber mehr vergeben. Dort können künftig Urnenbestattungen in Urneneinzelgräbern stattfinden, wobei Aussegnungshalle am Neuen Friedhof in Feucht mit dem Neubau im Vordergrund Aussegnungshalle kommt nicht nur mehr Licht in den hinteren Bereich, sondern es besteht bei großen Trauerfeiern für Gäste nun auch die Möglichkeit, der Zeremonie unter dem neuen Vordach beizuwohnen. Der freistehende Glockenturm wurde erneuert und in seiner klaren Form dem Neubau angepasst. Da am Friedhof die Wasserleitungen zu den neu errichteten Wasserstelen und Becken während der Frostperiode weiterhin abgestellt werden müssen, befindet sich auf der Rückseite des Neubaus neben den beiden barrierefreien Toiletten ein frostsicherer Wasserhahn, an dem man während der Wintermonate die Gießkannen füllen kann. Des Weiteren wurden zwei zusätzliche Einhausungen für Gartenwerkzeuge und Schubkarren jeweils an den Eingängen zum Friedhof geschaffen. Der gesamte Hauptweg und der Bereich um den Neu- und Altbau erhielt eine neue Oberflächengestaltung und wurde gepflastert. zu jeder beigesetzten Urne eine ebenerdige Grabplatte mit den Daten des Verstorbenen im Boden eingesetzt werden soll. Auch auf dem Alten Friedhof sollen weitere Urnengräber zur Verfügung stehen, da die Nachfrage nach dieser Art der Bestattung stetig steigt. Hierfür werden freie Gräber genutzt, die innerhalb von bisherig reinen Erdgrabfeldern liegen. Neu in der Friedhofs- und Bestattungssatzung ist ein Verbot für das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit gem. § 9a Bestattungsgesetz. Die Friedhofs- und Bestattungssatzung und die Änderungen in der Friedhofsgebührensatzung treten mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Zudem wurde die Verwaltung vom Marktgemeinderat beauftragt, im nächsten Jahr die Friedhofsgebühren neu kalkulieren zu lassen. Neuerungen bei den Feuchter Friedhöfen Der Marktgemeinderat hat Mitte Dezember den Neuerlass der Friedhofs- und Bestattungssatzung beschlossen. Damit musste auch die Friedhofsgebührensatzung für die beiden Feuchter Friedhöfe geändert werden. Am Neuen Friedhof können im Grabfeld AY neben der Aussegnungshalle künftig Sargbestattungen in pflegefreien Rasengräbern erfolgen. Hier kann man nach Bedarf einen kleinen Grabstein aufstellen. Diese Gräber können für 15 Jahre erworben werden, die Gebühr dafür beträgt 500 Euro. Neu ist auch, dass das bisher ungenutzte Grabfeld D künftig muslimischen Bestattungen vorbehalten wird. Im Grabfeld AH werden keine Nutzungsrechte für neue Erdgräber mehr vergeben. Dort können künftig Urnenbestattungen in Urneneinzelgräbern stattfinden, wobei zu jeder beigesetzten Urne eine ebenerdige Grabplatte mit den Daten des Verstorbenen im Boden eingesetzt werden soll. Auch auf dem Alten Friedhof sollen weitere Urnengräber zur Verfügung stehen, da die Nachfrage nach dieser Art der Bestattung stetig steigt. Hierfür werden freie Gräber genutzt, die innerhalb von bisherig reinen Erdgrabfeldern liegen. Neu in der Friedhofs- und Bestattungssatzung ist ein Verbot für das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit gem. § 9a Bestattungsgesetz. Die Friedhofs- und Bestattungssatzung und die Änderungen in der Friedhofsgebührensatzung treten mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Zudem wurde die Verwaltung vom Marktgemeinderat beauftragt, im nächsten Jahr die Friedhofsgebühren neu kalkulieren zu lassen. JANUAR 2018 • FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. 7

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