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Reichswaldblatt Januar 2017

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Bundesjustizminister

Bundesjustizminister Heiko Maas legte im September 2015 einen Gesetzesentwurf vor, um das Bauvertragsrecht und die Mängelhaftung zu überarbeiten. Unternehmer sollen zum Beispiel verpflichtet werden, Bauherren vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen. Auch ein fester Termin zur Fertigstellung darf dann in keinem Vertrag mehr fehlen. Fünf „goldene Regeln“: „Morgen geht‘s weiter“?! Bauherren sollten vertraglich festhalten, wann welche Bauphase beendet sein soll, um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall) 1. Auf detaillierte Leistungs-und Baubeschreibung bestehen – inkl. der verwendeten Materialien 2. Bau in mehrere Abschnitte mit Zwischenabnahmen gliedern und dies vertraglich festhalten 3. Verbindliche Fertigstellungs-Termine und Vertragsstrafen vereinbaren 4. Abnahmebegehung immer in Begleitung eines Zeugen – idealerweise ein unabhängiger Fachmann 5. Aufgespürte Mängel inkl. Fotos protokollieren und den Bauleiter oder die Handwerker schriftlich darauf hinweisen Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall jeden Sonntag Ihr Fachbetrieb für Fenster, Haustüren, Überdachungen ...und mehr! Besuchen Sie unsere große Ausstellung. Wir freuen uns auf Sie! Nibelungenstr. 15 · 90530 Wendelstein · Tel. 0 91 29 / 407-0 · www.wicklein.com 46 FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. • JANUAR 2017

Das Magazin Januar 2017 Das Magazin im Mitteilungsblatt mit Ratgeber Haus+Garten Verteilgebiete kostenlos in über 70.350 Haushalte Eibach - Reichelsdorf - Röthenbach - Mühlhof - Katzwang Worzeldorf - Kornburg - Gaulnhofen - Weiherhaus Pillenreuth - Herpersdorf - Wendelstein - Röthenbach St.W. Klein- u. Großschwarzenlohe - Neuses - Sperberslohe Allersberg - Feucht - Moosbach - Schwarzenbruck Ochenbruck - Gsteinach - Winkelhaid - Penzenhofen Schwand - Leerstetten - Mittelhembach - Furth - Harm Altdorf - Burgthann WOHNERLEBNIS WINTERGARTEN: Lass die Sonne rein! Zwischen drinnen und draußen: Wintergärten bieten ein ganz besonderes Wohnerlebnis mit viel Licht und Natur. Allerdings gilt es beim Bau und bei der Planung einiges zu beachten. Thema der FEBRUAR AUSGABE: Heizung / Solartechnik Anzeigenschluss: 16.01.2017 JANUAR 2017 | DAS MAGAZIN 47

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