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Reichswaldblatt Januar 2017

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Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Asylbewerber? Der Hauptausschuss sowie Marktgemeinderat der Marktgemeinde Feucht hatte sich mit einem Antrag zu beschäftigen, ob für nicht anerkannte Flüchtlinge eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden soll, deren Kosten dann vom Markt Feucht zu tragen wären. Weder vom Landkreis noch vom Staat gibt es hierzu irgendwelche Regeln oder Vorgaben, an denen man sich orientieren kann und soll. Von staatlicher Seite gibt es keine Sammel-Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge und auch der bayerische Gemeindetag überlässt die Absicherung der Flüchtlinge den einzelnen Kommunen selbst. Zutreffend ist, dass die wenigsten Flüchtlinge bei ihrer Ankunft nach Deutschland eine Haftpflichtversicherung mitbringen oder hier abschließen. Die Neuankömmlinge sind erst einmal mit ganz anderen, elementaren Dingen beschäftigt. Schäden, die durch nicht anerkannte Flüchtlinge verursacht werden, sind daher gegenüber dem Geschädigten von dem jeweiligen Schädiger selbst zu regulieren. Nicht selten werden die nicht anerkannten Flüchtlinge jedoch hierzu aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sein. Es kann daher sein, dass der Geschädigte auf seinen Ansprüchen sitzen bleibt. Flüchtlinge in Deutschland sind meist mittellos. Da kommt schnell der Ruf auf, dass die Kommunen diese Lücke zu füllen haben. Zu beachten ist jedoch, dass die nicht anerkannten Flüchtlinge bei weitem nicht die einzige Bevölkerungsgruppierung darstellen, die nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Laut statistischem Bundesamt besitzen 15 % der Deutschen keine Haftpflichtversicherung. Bei arbeitslosen Menschen sind es fast 40 %. Auch viele Bezieher von Leistungen der Jobcenter oder Geringverdiener sind nicht in der Lage, sich einen derartigen Versicherungsschutz zuzulegen. Es ist daher generell festzuhalten, dass Ansprüche gegen Personen, die über keinen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, kaum durchsetzbar sind. Dies gilt unabhängig von ihrer Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit. Gegen all jene ist auch der Gang vor Gericht wenig erfolgversprechend. Zwar sind die Ansprüche durchaus durchsetzbar, aber wenn durch den Gerichtsvollzieher anschließend nichts gepfändet werden kann, weil kein Vermögen da ist, dann nützt auch das Urteil sehr wenig. Zwar bieten derzeit mehrere Versicherer den Kommunen seit kurzem Haftpflichtversicherungen für die von ihnen beherbergten Flüchtlinge an. Dennoch hält sich das Gros der Kommunen beim Abschluss einer derartigen Versicherung zurück. Der Kostenpunkt ist mit drei bis sechs Euro pro Person und Monat zu beziffern. All diese Kommunen, die sich zurückhalten, sehen ein großes Problem, welches auch die CSU Feucht im Rahmen der Abwägung nicht aus den Augen verloren hat. Denn ein solcher Schritt würde dazu führen, dass Flüchtlinge besser als andere Bevölkerungsteile gestellt werden, die eine Haftpflichtversicherung aus eigener Tasche auch nicht bezahlen können. Keine Sonderbehandlung Sowohl der Hauptausschuss als auch der Marktgemeinderat hat sich daher mehrheitlich gegen die Übernahme der Kosten durch die Kommune im Hinblick auf einen möglichen Haftpflichtversicherungsschutz für nicht anerkannte Flüchtlinge ausgesprochen. So bedauerlich es für den Einzelnen Geschädigten auch ist, wenn er auf seinem Schaden, welcher durch einen nicht anerkannten Flüchtling verursacht wurde, sitzen bleibt. Nicht anders ist es aber zu bewerten, wenn ein X-beliebiger anderer diesen Schaden verursacht hätte. Nun eine Bevölkerungsgruppe deswegen heraus zu ziehen und hierüber eine Sonderregelung zu verfassen, kann nicht unter dem Gesichtspunkt des sozialen Miteinanders gefasst werden. Zudem ist es nach unserer Meinung eine bundespolitische Aufgabe, für die Absicherung der Flüchtlinge Sorge zu tragen und nicht Angelegenheit der Kommunen. Nicht unerwähnt sollte auch sein, dass es oft gerade Kinder sind, die einen Schaden verursachen; zumindest wurde damit auch der in den Feuchter Gremien gestellte Antrag begründet. Diese sind oft jedoch aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, da sie nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden können. Dies verhindert eine für alle geltende gesetzliche Norm. Bei Kindern kommt es daher darauf an, ob sie überhaupt schon in der Lage waren, die Auswirkungen ihres Handelns abzuschätzen. In Deutschland wird bei Kindern unter sieben Jahren angenommen, dass sie für ihr Handeln nicht verantwortlich sind, sie gelten generell als deliktunfähig. Bei Schäden im Verkehr liegt diese Grenze sogar bei unter zehn Jahren. Selbst im Alter zwischen zehn und 18 Jahren kann es sein, dass der Jugendliche von der Haftung befreit ist, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat (§828 BGB). Da aber die Kinder danach nicht zur Haftung verpflichtet sind, würde auch die Versicherung die Übernahme der Kosten ablehnen. Es empfiehlt sich für alle die, die geschädigt sind, der Blick in die eigene Haftpflichtversicherungs- Police. Inzwischen bieten die meisten Versicherer bei Vertragsänderungen oder Neuverträgen einen Forderungs-Ausfall-Schutz an. Der greift, wenn der Verursacher eine Schadens nicht versichert ist. In vielen Haftpflichtversicherungen ist dieser Schutz bereits mit enthalten, ohne dass der Versicherte hiervon Kenntnis hat. Dieser Hinweis hat sicherlich mehr Erheblichkeit als der Einwurf des Antragstellers nach der Abstimmung, dass jeder, der dagegen gestimmt habe, doch einmal einen Schaden durch einen nicht anerkannten Flüchtling erfahren solle. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass teilweise selbst die Landratsämter, unter anderem das Landratsamt Augsburg, Gemeinden abrät, für einen derartigen Versicherungsschutz einzustehen. Dies wird damit begründet, dass die Absicherung Privater keine gemeindliche Aufgabe ist, wofür dann auch keine gemeindlichen Gelder aufgewendet werden sollten. Auch weist das Landratsamt auf die drohende Ungleichbehandlung von Asylbewerbern gegenüber anderen Bürgern hin, die finanziell ähnlich schlecht gestellt sind. Oliver Siegl Innerörtliche Verkehrsberuhigung: Das jetzt Machbare tun Im Marktgemeinderat besteht Einigkeit: Eine effektive innerörtliche Verkehrsberuhigung ist nicht nur im Sinne der Anlieger, sondern auch der Verkehrssicherheit dringend geboten. So wurde erst Ende 2015 die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h (Streckengeschwindigkeit) in der Hauptstraße vom Kreisverkehr an der Raiffeisenbank bis zur Ampel am Marktplatz vom Marktgemeinderat einstimmig als „kurzfristig realisierbare“ Maßnahme des Verkehrskonzeptes bestätigt. Das scheint auch im Rahmen der angestrebten Rückstufung der Hauptstraße zur Gemeindestraße möglich. So wurden entsprechende Maßnahmen in der Regensburger Straße auch erst nach dieser Rückstufung realisierbar. In der Verbindung Schwabacher Straße - südliche Hauptstraße - Altdorfer Straße gab es z.B. für den Bereich zwischen Brückkanalstraße und dem Kreisverkehr in der Altdorfer Straße Vorschläge und Absichtserklärungen, deren Verwirklichung aber regelmäßig an den gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. dem Veto der übergeordneten Stellen scheiterte. Im Dezember wurde eine Veränderung der StVO hinsichtlich einer leichteren Ausweisung von Tempo 30-Zonen im Nahbereich von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, und Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern in Kraft gesetzt. In erster Linie zielt die Verordnung darauf ab, die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30) im Nahbereich dieser Einrichtungen an innerörtlichen klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie an weiteren Vorfahrtstraßen zu schaffen. Hierzu soll die hohe Anordnungshürde für Beschränkungen des fließenden Verkehrs durch Neufassung des § 45 Absatz 9 StVO abgesenkt werden. Ich beantragte daher, in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen die Errichtung von Tempo 30 in der Altdorfer Straße zumindest zwischen der Kreuzung am Marktplatz und dem neuen Kreisverkehr zu erreichen. Die Senioreneinrichtung am Zeidlerschloss und die Kinderbetreuungseinrichtung am Tannensteig dürften hierzu aufgrund der neuen Rechtslage ausreichend Begründung liefern. Mit dieser Maßnahme könnte ein erster Schritt zu einer effektiven innerörtlichen Temporeduzierung verwirklicht werden. Denn trotz der Ampelanlage am Marktplatz wird auch in diesem Bereich der Altdorfer Straße immer wieder zu schnell gefahren, insbesondere in der Dunkelheit oder wenn der eine oder andere noch schnell bei „dunkelgelb“ die Kreuzung überqueren will. Da in dem vorgeschlagenen Bereich auch der Schulweg vieler Kinder liegt, ist eine Temporeduzierung auch aus diesem Grunde geboten. Derzeit erledigen parkende Fahrzeuge entlang der Altdorfer Straße - auch in Höhe des Seniorenzentrums - quasi eine Verkehrsberuhigung. Das ist wohl so gewollt, behindert jedoch den Verkehrsfluss bzw. bringt ihn zeitweise ganz zum Erliegen und ist auch gefährlich - und zwar nicht nur, wenn hinter bzw. zwischen parkenden Fahrzeugen Passanten die Straße überqueren wollen. Da ist es nicht nur aus meiner Sicht der sinnvollere Weg, hier mit Tempo 30 für die gebotene Beruhigung und damit Verkehrssicherheit zu sorgen und im Zuge dieser Maßnahme wieder über eine Einschränkung bzw. ein Verbot des Parkens auf der Fahrbahn nachzudenken. Herbert Bauer 20 FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. • JANUAR 2017

Weihnachtsfeier und Jubilarehrung der SPD Feucht Zur Weihnachtsfeier konnte Inge Jabs, die Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Feucht, Alexander Horlamus, den Direktkandidaten zur Bundestagswahl des Wahlkreises Nürnberger Land / Roth begrüßen. Er nahm mit ihr die Ehrung der Jubilare vor. Alexander Horlamus nahm die Ehrung der Jubilare zum Anlass, auf die Geschichte der SPD der letzten Jahre zu blicken. Die Ostpolitik Willy Brandts trug dazu bei, den Eisernen Vorhang zu überwinden. Helmut Schmidt hielt in schwierigen Zeiten Kurs und brachte Ökonomie und Soziales zusammen. Gerhard Schröder bewies mit seiner eigenständigen Außenpolitik und der Ablehnung des Irakkrieges Verantwortung. „Dies alles hätte die SPD nicht erreicht, wenn nicht treue Mitglieder an ihrer Seite gestanden wären, die tagtäglich die sozialdemokratischen Werte Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität gelebt hätten und dafür eingetreten wären.“ Dazu rechnete Alexander Horlamus die Jubilare, von denen vermutlich jeder seine eigene Geschichte mit der SPD habe, aber alle der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet seien. Inge Jabs konnte Karl Anderla, der lange Jahre im Marktgemeinderat, in der SPD Feucht und in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv war, zwar noch die Einladung zur Ehrung überbringen, er selbst konnte sie nicht mehr erleben. Auf der Weihnachtsfeier nahm stellvertretend sein Sohn Thomas die Ehrung für 50 Jahre Mitgliedschaft in der SPD entgegen. BU: v.l. Alexander Horlamus, Gottfried Döppl, Thomas Anderla, Inge Jabs, Ehrenvorsitzender Kurt Dilfer Gottfried Döppl ist ebenfalls schon 50 Jahre Mitglied der SPD und weiterhin aktiv für die Partei tätig. Er hilft bei der Verteilung unserer Zeitung „WIR informieren“ und vor den Wahlen bei Info-Ständen und bei Plakatierungen. Musikalisch begleitet wurde die Weihnachtsfeier von Jaroslava Kurochtina. Jaroslava Kurochtina kommt aus der Ukraine und trug mit dem ukrainischen Nationalinstrument der Bandura und ihrer ausgebildeten Sopranstimme zur Freude der Anwesenden Weihnachtslieder aus ihrer Heimat vor. Lothar Trapp CA R BON K ÜS ST G OL D JANUAR 2017 • FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. 21

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