Aufrufe
vor 3 Jahren

Reichswaldblatt Dezember 2020

  • Text
  • Weihnachten
  • Frohe
  • Gesegnete
  • Gesundheit
  • Feucht
  • Dezember
  • Apotheke
  • Menschen
  • Feuchter
  • Markt

AUS DEM FEUCHTER RATHAUS

AUS DEM FEUCHTER RATHAUS Förderprogramm heimische Hecken des Marktes Feucht Herbst- und Winterzeit ist Heckenrückschnitt-Zeit. Jetzt stellen viele Gartenbesitzer fest, dass ihre Thujahecke stark verholzt ist und nach einem Rückschnitt nicht mehr schön aussieht. Manche Hecken sind auch von einem Pilz befallen und sterben langsam ab. Zeit für eine neue Hecke! gepflanzt wurden. So können auch kleinste Gärten aufgewertet werden. Es gibt eine einzige Einschränkung bei dem Förderprogramm: Die Hecke muss mindestens drei Meter lang sein. In all diesen Fällen bietet der Markt Feucht seinen Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Unterstützung an. Denn wer seine nichtheimische Hecke durch eine heimische Hecke ersetzt, bekommt 50 Prozent der Kosten für die neuen Pflanzen erstattet. Es ist ganz einfach, einen Antrag zu stellen: Bestehende Hecke fotografieren, Antrag ausfüllen und beim Markt Feucht einreichen. Nach der schriftlichen Bestätigung, dass eine Förderung möglich ist, kann man die Hecke entfernen. Wenn dann die neue heimische Hecke gepflanzt ist, reicht man einfach ein Foto mit einer Kopie der Rechnung bei der Verwaltung des Marktes Feucht ein. Übrigens sind der freien Gestaltung keine Grenzen gesetzt. Gefördert wurden auch schon Hecken, die in Kombination aus Laubhecken und Spalierobst Auch das Thema Naturschutz und Schutz heimischer Arten veranlasst Gartenbesitzer, ihre nichtheimische Hecke gegen eine heimische Hecke auszutauschen. Die hiesigen Vögel und Insekten bekommen dadurch mehr Lebensraum. Alle Infos zum Förderprogramm des Marktes Feucht gibt es bei Gabriele Kaiser: 09128/ 9167-48, gabriele.kaiser@feucht.de. Keine Baumschutzverordnung in Feucht Es ist ein Thema, das bereits seit Jahren immer wieder für Diskussionsstoff in den gemeindlichen Gremien und bei der Verwaltung des Marktes Feucht sorgt. Die Zahl der Anfragen bei der Umweltstelle, ob ein Baum gefällt werden darf oder nicht, ist in diesem Frühjahr stark gestiegen. Zudem hatte Eckard Schulz vom Bund Naturschutz, Ortsgruppe Feucht, das Anliegen an Ersten Bürgermeister Jörg Kotzur gerichtet, der Markt Feucht möge eine Baumschutzverordnung einführen. Also beschäftigte sich der Hauptausschuss Mitte November erneut mit der Frage: Sollen Laubbäume, die auf der Stammhöhe von einem Meter einen Umfang von 80 cm haben, geschützt werden? Oder soll die Entscheidung, ob ein solcher Baum gefällt wird, weiterhin allein in der Hand der Grundstückseigentümer liegen? Die Diskussion unter den Mitgliedern des Gremiums war sehr kontrovers und endete mit einer Empfehlung an den Marktgemeinderat, eine solche Verordnung abzulehnen. Nicht minder strittig war dann auch die Diskussion im Markgemeinderat am 17. November. Im Ergebnis folgte dieser der Empfehlung des Hauptausschusses und lehnte eine Baumschutzverordnung für Feucht mit 13:10 Stimmen ab. Quelle: Sophie Wurm 8 DEZEMBER 2020

Neues vom Bebauungsplan Nr. 39 „Südlich der B8“ Vor zwei Jahren hatte ein Investor Interesse an dem unbebauten Grundstück südlich der B8 hinter dem REWE-Markt angemeldet. Seitdem wird in den Gremien des Marktes Feucht darüber diskutiert, ob hier Wohnbau entstehen soll. Das betreffende Grundstück ist eine der letzten größeren Flächen, die als Gewerbegebiet in Feucht ausgewiesen sind. Der Investor möchte entlang der Gsteinacher Straße bauen, im südlichen und westlichen Bereich hätte er gerne Mischgebiet (Gewerbe und Wohnen), im Innenbereich stellt er sich ein Wohngebiet vor. Parteiübergreifend sprachen sich alle Mitglieder des Bauausschusses gegen die Pläne des Investors und für den Erhalt der Gewerbefläche aus. Und auch der Marktgemeinderat hält vorerst an der Ausweisung als Gewerbegebiet fest. Sollte sich jedoch irgendwann nach Prüfung der Sachlage ergeben, dass das Gebiet rechtssicher als Mischgebiet ausgewiesen werden kann, wäre das Thema neu zu diskutieren. Dieser Beschluss wurde am 17. November im Marktgemeinderat gefasst. WEEKEND TO GO IM BARDOLINO Anzeige Pünktlich zur Weihnachtszeit starten wir unseren Außerhaus-Verkauf. Unter dem Motto „Weekend To Go“ bieten wir zunächst zehn unserer Bestseller zum Mitnehmen an. Genießen Sie am Freitag nach der Arbeit oder zu den Advents- Wochenenden die beliebtesten Gerichte unseres Restaurants, wie z.B. gegrillte Steinpilze auf Rucola, Vitello Tonnato, hausgemachte Ravioli, Dorade Royal Filets auf Kürbis und Orangensauce oder argentinisches Rinderfilet mit grüner Pfeffersauce. Sämtliche Speisen verpacken wir in umweltfreundlichen „ecoecho“- Materialien – das schmeckt nicht nur, sondern ist auch nachhaltig. Alle zehn Bestseller können Sie unter www.restaurant-bardolino.de einsehen. Bestellen Sie auch Geschenkgutscheine zu Weihnachten für Ihre Liebsten oder für Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner. Schenken Sie Genuss und unterstützen Sie uns gleichzeitig dabei! Gerne können Sie die Gutscheine vor Ort mitnehmen oder online auf unserer Webseite erwerben. Verbringen Sie gemütliche Momente zu Hause und freuen Sie sich aufs Wochenende! BARDOLINO Fine.Food.Hotel Humboldtstr. 3-5 | 90443 Nürnberg Mit einem Geschenkgutschein unterstützen Sie die Gastronomie und bereiten Freude. Restaurant Bardolino … wo Genießer zu Hause sind. DEZEMBER 2020 9

Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten

Reichswaldblatt-Feucht

Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Röthenbach/Reichelsdorf

Mitteilungsblatt Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg

Monatsblatt Heilsbronn