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Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg/Herpersdorf - Mai 2021

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BÜRGERINITIATIVE

BÜRGERINITIATIVE Quartiersinitiative Reichelsdorfer Keller 14 Montagsdemo an der Radrenbahn (Dr. Stefan Strobel) Bebauung der ehemaligen Radrennbahn am Reichelsdorfer Keller: Anträge der großen Stadtratsfraktionen an den OB In den aktuellen Planungen zur Bebauung des Areals werden die Sorgen und Bedenken vieler Anwohner nicht berücksichtigt. Dies führt weiterhin zu Unmut und Ärger vor Ort: Die Unterschriftenaktion gegen das zu erwartende Verkehrschaos, ein Autokorso gegen die geplante Dimension der Bebauung, zahlreiche Schreiben der Quartiersinitiative und von Bürgern an die Stadtverwaltung, den Stadtrat und an den OB sowie die seit Kurzem stattfindenden Montagsdemonstrationen (Corona-bedingt als Mahnwache) zeigen jedoch Wirkung: Die drei großen Fraktionen haben Anträge an den OB gerichtet und fordern die Stadtverwaltung zu Antworten auf. Antrag der CSU (22. März 2021, Claudia Bälz/Andreas Krieglstein) • In welchem Umfang sind Gewerbe, Kinderbetreuung sowie Senioreneinrichtungen eingeplant? • Wie viele Stellplätze sind als Tiefgarage bzw. auch oberirdisch geplant? • Wie gestaltet sich die Zufahrt zum angrenzenden S-Bahnhof? • Die Stadtverwaltung führt zeitnah eine Corona-konforme Bürgerinformationsveranstaltung z.B. als digitales Format via Teams durch. Antrag der SPD (31. März 2021, Harald Dix/Thorsten Brehm) Die Verwaltung prüft und berichtet über • die Erhaltung des Baumbestandes mit dem Ziel, einen Teil des Baumwalls zu erhalten. Die Begrenzung der Baumfällungen auf das absolut notwendige Maß ist vorrangig. Grundsätzlich müssen auf dem Areal mehr neue Bäume gepflanzt als Bäume gefällt werden. Wo es technisch möglich ist, muss es auch Großbaumverpflanzungen mit passenden Bäumen geben. • einen Verzicht von Wohneinheiten mit sechs Geschossen. Die Höchstgrenze darf nur eine Bebauung mit fünf Geschossen inkl. Erdgeschoss sein, am südlichen Rand des Baufeldes mit vier Geschossen. • Die Anzahl der Wohneinheiten mit gefördertem Wohnungsbau als Grundlage für bezahlbaren Wohnraum • die Möglichkeiten von ausreichend geförderten Seniorenwohnungen (rollstuhlgerecht). Zu prüfen ist ebenfalls die Unterstützung von Pflegeträgern und ambulanten Dienstleistungen für eine ggf. notwendige Betreuung von Senioren. • die Möglichkeit der Ansiedlung von medizinischen Dienstleistungen • die aktuellen Planungen für eine Krippe und Kita. Die Notwendigkeit einer größeren Einrichtung mit 3 Kita- und 2 Krippengruppen ist unbestritten • Planungen für einen öffentlichen Spielplatz auf dem Baugebiet • Ein Angebot eines „Kulturcafé Rennbahn“ mit Kleinkunstangeboten. Im Eckgebäude „Landmark“ an der Kreuzung Kellerstraße/Vorjurastraße wären Räumlichkeiten zu schaffen. Das Café sollte für einen Kulturbetrieb ca. 300 qm groß und barrierefrei erreichbar sein. Für Abendveranstaltungen wäre ein Betrieb bis 22 Uhr wünschenswert. Für die Finanzierung müsste zum einen ein verbilligter Mietzins durch den Investor notwendig sein. Eine fachliche und finanzielle Unterstützung der Kulturverwaltung bei der adäquaten Ausstattung des Veranstaltungsraums im Rahmen der kulturellen Stadtteilentwicklung sowie der nachhaltigen Sicherung des Betriebs ist Voraussetzung für eine Kultureinrichtung im Stadtteil • die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze in der Tiefgarage mit den geplanten Anschlüssen für E-Fahrzeuge. Hier sind auch Stellplätze für die Kita und die gewerblichen Einrichtungen zu berücksichtigen MAI 2021 Alte Bäume an der radrennbahn (Dr. Dorith Müller) • die Anzahl der vorgesehenen Fahrradstellplätze in der Tiefgarage und oberirdisch geplanten Abstellplätze • ein Angebot für Carsharing im Quartier • das geplante Buskonzept Süd mit der Anbindung neuer Buslinien an die S-Bahnhöfe Katzwang, Reichelsdorfer Keller und Reichelsdorf Bahnhof und ggf. eine notwendige Aktualisierung bezüglich des neuen Baugebietes • die Aufstellung eines „Denkmals“ zur Erinnerung an die traditionelle Radrennbahn als wesentlicher Mittelpunkt in der Geschichte des Quartiers Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (8. April 2021, Ansprechpartnerin: Andrea Bielmeier) Zum Baumschutz: • Die Verwaltung prüft, inwiefern der Erhalt der Bäume in größtmöglichem Umfang am Standort Radrennbahn zu sichern ist und inwiefern Vorgaben für Bauträger möglich sind, die sie zur Nachpflanzung bereits größerer Bäume verpflichten. • Um den Baumbestand erhalten zu können, prüft die Stadt eine Reduzierung der geplanten Wohnungen und Einfamilienhäuser sowie die Möglichkeit, die Bebauung zentraler zu gestalten. • Die Stadt legt ein verbessertes und umfangreicheres Baumgutachten vor und belässt die Wallrundung auf der Nordost- und Nordwest-Seite, damit diese als Stütze und Stabilisierung der Wurzel dienen kann. Diese Bestandsbauten integriert die Verwaltung zudem in die weiteren Planungen – auch um den geschichtlichen Fußabdruck der ehemaligen Radrennbahn zu erhalten. Zu Angeboten, alternativen Bauformaten, Bürger*innen-Beteiligung: • Die Verwaltung prüft die Möglichkeit eines kreativ-sportlichen Begegnungsorts in unmittelbarer Nähe des Geländes, der sowohl an die Radrennbahn als auch an das ehemalige Tanzcafé erinnert. • Die Stadt gibt Auskunft darüber, inwieweit das Bauprojekt die Möglichkeiten vielfältiger Lebensentwürfe und Altersstrukturen berücksichtigt (Mehrgenerationenhaus, Senior*innengerechtes/barrierefreies Bauen, betreutes Wohnen, geförderter Wohnungsbau etc.). • Die Verwaltung erstattet Bericht darüber, ob die geplante Kindertageseinrichtung den Bedarf von drei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen decken kann, ob ein öffentlicher Spielplatz vorgesehen ist und inwieweit Kinder in die Planungen einbezogen werden. • Um Unsicherheiten und offene Fragen seitens der Anwohner*innen auszuräumen, führt die Stadtverwaltung zeitnah eine pandemiegerechte Bürger*innen-Beteiligung durch. Aus den Anträgen ist ersichtlich, dass einige der von uns und den betroffenen Anwohnern eingebrachten Vorschläge aufgegriffen wurden. Andere Themen wurden leider nicht in der Deutlichkeit formuliert, wie wir uns das gewünscht hätten. Diese Themen können jedoch in der geforderten Bürgerinformationsveranstaltung eingebracht werden. Wir gehen davon aus, dass diese im Mai stattfinden wird. Seitens der Quartiersinitiative planen wir Vorbereitungsveranstaltungen (ebenfalls Corona-konform). Wenn Sie Interesse daran haben, sich einbringen und mitgestalten wollen, können Sie sich unter der E-Mail-Adresse qi.reichelsdorfer.keller@gmail.com oder telefonisch unter 0151 – 56 36 29 20 (zwischen 18.30 und 19.30 Uhr) anmelden. Dr. Dorith Müller Quartiersinitiative Reichelsdorfer Keller

GESUNDHEIT - PR-BERICHT IMPFSTART IM MEDIC-CENTER NÜRNBERG ARZTPRAXEN DÜRFEN ENDLICH IMPFEN NEUES UND ALTBEWÄHRTES FÜR ÄRZTE UND PATIENTEN Nürnberg – Lange ersehnt war der Impfstart in Frankens Arztpraxen. Nun impfen Hausarztpraxen nicht erst seit gestern, es gehört zum alltäglichen Geschäft gegen Hepatitis, Masern und Zecken zu impfen. Und doch ist bei dieser Impfung vieles ganz anders als sonst. Die schiere Menge der Impf-Patienten stellt viele kleine Praxen vor große Herausforderungen. Auch das Medic-Center Nürnberg, das mit seinen über 30 Arztpraxen jegliche Größe von Praxis betreibt, muss sich vielerorts neu organisieren. Nun ist er endlich da, der Corona- Impfstoff, nun soll er auch so schnell wie möglich in die Arztpraxen und zu den Patienten. Im Medic-Center, einem großen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), das Praxen jeglicher Größenordnung in Nürnberg und Umgebung betreibt, ist das trotz des eigentlich alltäglichen Impfgeschäftes eine ganz neue Herausforderung. Doch ist man hier gut vorbereitet und geht mit einer gewissen Erfahrung ins Feld, denn einige Mitarbeiter konnten schon erste Kenntnisse in den seit Weihnachten existierenden Impfzentren sammeln. „Das Impfen in unseren Praxen läuft bisher sehr gut. Die Abläufe sind grundsätzlich schon eingeübt, schließlich impfen wir das ganze Jahr über - nur eben nicht in diesen Umfängen und dieser Taktung. Prinzipiell ist es für den laufenden Praxisbetrieb eine Mehrbelastung. Aber auch wir wollen dazu beitragen diese Pandemie so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen und tun dafür unser Möglichstes,“ so Dr. Bernd Meisel, Facharzt für Allgemeinmedizin im Medic-Center Oberfürberg und derzeit in den angemieteten Räumlichkeiten der ehemaligen Schön Klinik im eigenen Impf-Standort tätig. Ein eigener Impf-Standort, losgelöst von den Arztpraxen hat für das MVZ den Vorteil, die Patienten aufsplitten zu können. Die Patienten der kleineren Praxen werden in den Räumen der ehemaligen Schön Klinik geimpft, damit der Praxisablauf und die Regelversorgung nicht weiter gestört werden. Die Patienten der größeren Praxen können sinnvoll und effektiv in den laufenden Betrieb integriert werden, sofern auch die Räumlichkeiten vorhanden sind. Die Anmeldung läuft im Medic-Center telefonisch. Beim ersten Anruf wird das Vorgehen besprochen, die Leute wollen wissen, was auf sie zukommt. Seit den ersten Meldungen in der Presse, stehen die Telefone an den Anmeldungen nicht mehr still, jedoch müssen viele Patienten vertröstet werden. Denn auch für die Arztpraxen gelten die Priorisierungen, die in der Impfverordnung des Bundes enthalten sind: Derzeit Priorisierungsstufe 2. Darunter fallen Patienten, die 70 Jahre oder älter sind oder bestimmte Personengruppen, z.B. enge Kontaktpersonen zu Schwangeren oder Pflegebedürftigen. Dementsprechende Atteste oder Bescheinigungen müssen dazu vorliegen. Sollten Patienten jetzt über ihre Arztpraxis einen Termin zur Impfung bekommen, obwohl sie sich bereits über ein Impfzentrum angemeldet haben, mögen sie die Vereinbarung mit dem Impfzentrum bitte unbedingt stornieren. Doppelte Terminvergabe bringt immer einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich, der vermeidbar ist und ein anderer Patient rückt so schneller nach. Die mediale Impfstoff-Debatte um Nebenwirkungen und verschiedene Pharma-Lieferanten, wirft bei der Terminvereinbarung mit den Patienten auch immer wieder die Frage auf „Was bekomme ich denn geimpft?“. Darüber kann im Vorfeld zwar Auskunft gegeben werden, ein Versprechen, dass es ein bestimmter Impfstoff eines bestimmten Herstellers ist, kann jedoch nicht gegeben werden. „Der Gesetzgeber sieht keinen Wunschimpfstoff vor. Je nachdem, ob bei Patienten sogenannte Kontraindikationen, also medizinische Gründe vorliegen, die gegen einen bestimmten Impfstoff sprechen, kann und sollte der passende Derzeit Priorisierungsstufe 2. Darunter fallen Patienten, die 70 Jahre oder älter sind oder bestimmte Personengruppen, z. B. enge Kontaktpersonen zu Schwangeren oder Pflegebedürftigen. Dementsprechende Atteste oder Bescheinigungen müssen dazu vorliegen. Impfstoff mit dem Patienten besprochen werden. Hier sollte jedoch keiner wählerisch sein,“ so Dr. Meisel. Das können im Übrigen auch die Arztpraxen nicht sein. Die Impfstoffe werden über die Apotheken ausgeliefert und bei der Bestellung kann lediglich die gewünschte Menge angegeben werden. Wie viel und welchen Impfstoff man letztlich bekommt, erfahren die Arztpraxen jeweils kurz vor der Auslieferung. Und da muss auch die Praxis am Ende nehmen, was sie bekommt. MAI 2021 15

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