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Nürnberg-Eibach-Röthenbach-Reichelsdorf - März 2021

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UNSER EXTRA - STEUER §

UNSER EXTRA - STEUER § RECHT GEBEN MIT „WARMER HAND“ – VOR- UND NACHTEILE DER VORWEGGENOMMENEN ERBFOLGE ©Romolo Tavani - stock.adobe.com Eigentümer einer Immobilie denken gelegentlich darüber nach, diese bereits zu Lebzeiten auf ein Kind zu übertragen. Die sogenannte „vorweggenommene Erbfolge“ kann aus mehreren Gründen Vorteile mit sich bringen, will aber gut überlegt sein, da die Konsequenzen weitreichend sind. Häufig ist das Sparen von Erbschaftsteuer der Grund für die vorweggenommene Erbfolge. Aber auch die Existenzsicherung eines Kindes, das Vermeiden von Streit unter mehreren Kindern im Falle einer Erbauseinandersetzung, eine erwünschte Minderung des Pflichtteils eines der Kinder oder auch der Erhalt des Familienvermögens im Falle einer pflegebedingten Heimunterbringung können Beweggrund sein. Der Freibetrag eines Kindes bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer liegt derzeit bei 400.000 €. Durch das rapide Ansteigen der Immobilienwerte in den vergangenen Jahren kann dieser Freibetrag im Erbfall inzwischen schnell überschritten werden, insbesondere wenn mehrere Immobilien oder zusätzlich noch größere Ersparnisse vorhanden sind. Der Freibetrag wird sowohl bei einer Schenkung wie auch bei einer Erbschaft gewährt und Rechtsanwalt Michael Schwarz Pfinzingplatz 1 • 90537 Feucht Tel. (0 91 28) 30 28 • Fax (0 91 28) 1 35 04 E-Mail: RA.Schwarz.Michael@gmx.de kann nach 10 Jahren neu ausgeschöpft werden. Durch Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten kann daher eine mehrfache Nutzung des persönlichen Freibetrages erreicht werden. Zu bedenken ist allerdings, dass die Zukunft nicht vorhersehbar ist und Eltern unter Umständen das verschenkte Vermögen selber einmal benötigen, um ihren Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Unerwartete Ausgaben, plötzliche Erkrankungen oder anfallende Pflegekosten können schnell zu einer Verarmung des Schenkenden führen. Auch bei dem beschenkten Kind können Umstände eintreten, die einen Verlust der übertragenen Immobilie zur Folge haben können, wie ein zu zahlender Zugewinnausgleich im Falle einer Ehescheidung, die Zwangsvollstreckung in die übertragene Immobilie durch Gläubiger oder auch der Tod des Kindes. Vereinbart werden sollte daher in jedem Fall ein Rückforderungsrecht beim Eintreten bestimmter Situationen. Häufig findet daher auch die Übertragung einer Immobilie auf die nächste Generation unter Vorbehalt eines Nießbrauchs statt. Dies bedeutet, dass rechtlich betrachtet Eigentümer der Immobilie dann zwar das beschenkte Kind ist, die Eltern die Wohnung oder das Haus aber weiterhin wie ein Eigentümer nutzen – also selber bewohnen, aber auch vermieten können. Hier muss geregelt werden, wer die laufenden Kosten, aber auch die Aufwendungen für anfallende Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten trägt. Es sollte ferner überlegt werden, ob die Schenkung auf den Pflichtteil des Kindes anzurechnen ist oder gar ein Ausgleich gegenüber den Geschwistern zu erfolgen hat. Häufig empfiehlt sich daher im Zusammenhang mit der Übertragung einer Immobilie auf ein Kind auch das zeitnahe Errichten eines Testaments. Das Geben mit warmer Hand muss daher wirklich gut überlegt und geplant werden. Hierzu ist die Beratung durch eine Anwaltskanzlei erforderlich, deren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Erbrechts liegt. Dort werden Ihnen alle Vor- und Nachteile aufgezeigt, Risiken durchdacht und minimiert und ein für Sie maßgeschneidertes Konzept erarbeitet. Letztendlich wird Ihnen auch der Kontakt zu einem Notariat vermittelt, das die Übertragung der Immobilie beurkundet. 14 MÄRZ 2021 Susanne Kaiser Rechtsanwältin in Wendelstein

GESUNDHEIT // PR-BEITRAG Der beste Schmerz ist der, der gar nicht erst entsteht! Die Deutschen gelten als Bewegungsmuffel. Nur etwa 45 Prozent der Bevölkerung machen regelmäßig Sport. Unter den aktuellen Gegebenheiten sicherlich noch weniger. „Dabei stärkt regelmäßige sportliche Betätigung das Herz-Kreislauf- System, das Immunsystem, sowie Knochendichte und die Wirbelsäule!“ so die Inhaberin Claudia Renard von der Gesundheitspraxis Claudia Renard. ©Aleksandra Suzi - stock.adobe.com Ideales Ganzkörpertraining: Gelenkschonendes schnelles Gehen mit zwei Stöcken! Gerade in der aktuellen Zeit ist der Alltag etwas entzerrter geworden. Die geschenkte Zeit kann gezielt genutzt werden, dem Körper etwas Gutes zu tun. So bietet es sich aktuell zum Beispiel an, regelmäßig gelenkschonendes schnelles Gehen mit zwei Stöcken zu trainieren. Ein Ganzkörpertraining, das die meisten unserer rund 700 Muskeln trainiert. Besonders die Arm-, Rücken-, Schulter- und Brustmuskulatur werden gefördert und zeitgleich das Herz-Kreislauf-System mit viel Ausdauer für den Alltag belohnt. TANZEN: Jeder Schritt steht für Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit Wer es etwas kreativer möchte, kann es mit einer Runde Tanzen versuchen. Fenster auf, gute Musik aufgelegt und los geht´s! Jeder Schritt steht für Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit. Mit einer Pulsfrequenz von 120 bis ©Victoria - stock.adobe.com 150 ist Tanzen das perfekte Herz-Kreislauf-Training, bei dem alle Muskeln gestärkt werden. Besonders die Muskulatur in den Beinen, dem Rücken und dem Beckenboden. Auch die Sehnen und Bänder profitieren, weil sie gut durchblutet werden. Eine aufrechte Haltung entlastet die Wirbelsäule und beugt Bandscheibenschäden vor. So wird auch die Haltung, die Koordination und Balance geschult. Und wer mit einem echten oder imaginären Tanzpartner ein paar Schrittkombinationen auf´s Parkett legt, hat zeitgleich auch noch die Gehirnzellen auf Trab gebracht. Wer aufgrund körperlicher Einschränkungen keine Möglichkeit hat, in dieser Richtung aktiv zu werden, dem empfehlen wir direkt mit einem systemrelevanten Gesundheitspartner vor Ort Kontakt aufzunehmen und sich unterstützen zu lassen. MÄRZ 2021 15

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