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Monatsblatt Heilsbronn - Oktober 2019

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AUS DEM STADTRAT

AUS DEM STADTRAT Musikschule Heilsbronn in Trägerschaft der Stadtkapelle Heilsbronn e.V.; Beschluss über Antrag auf vorbereitende Maßnahmen zum Erwerb des Forstamtsgebäudes Nach einer ersten Kostenschätzung ist von Gesamtkosten ohne Grunderwerb in Höhe von rd. 618.000,00 € auszugehen. Die Maßnahme wurde von der Städtebauförderung in einem ersten Gespräch positiv gesehen. Ausgehend von der vorliegenden Schätzung eines Architekten, unter Berücksichtigung evtl. Mehrkosten, den angenommenen Kosten der Gutachten sowie einem lediglich als Schätzwert angenommenen Grundstückspreis (inkl. Nebenkosten) wurden die Bau- und mögliche zuwendungsfähige Kosten unverbindlich ermittelt. Für die Stadt Heilsbronn ergeben sich mögliche investive Aufwendungen von 205.000,00 € (minimale Förderung) bis 450.000,00 € (maximale Förderung). Die Kosten für eine evtl. Übernahme der Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten des Gebäudes sowie die laufende Förderung der Musikschule summieren sich in der Gesamtbetrachtung über einen Zeitraum von 10 Jahren auf ca. 1.270.000,00 €, wobei die derzeitigen Bewirtschaftungskosten geringer ausfallen sollen. Der Stadtrat stimmt dem Antrag der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. vom 04.07.2019 auf vorbereitende Maßnahmen zum Erwerb des Forstamtsgebäudes für die Musikschule Heilsbronn zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Kosten der Stadt Heilsbronn entsprechende Gutachten zu beauftragen. Mit den Denkmalbehörden ist Kontakt aufzunehmen, ggf. vorbereitende Untersuchungen sind durchzuführen. Architektenleistungen auch für ggf. weitere Untersuchungen sind vergabekonform auszuschreiben. Damit ist noch nicht über den Kauf des Forstamtsgebäudes entschieden worden, dem Stadtrat sind die entsprechenden Untersuchungsergebnisse vorzulegen. Beschluss über die Zweite Änderung der Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010 bzgl. Zusammensetzung und Wahl des Seniorenbeirates Nach § 2 Abs. 3 der Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010, mit der Änderung vom 04.10.2016, „[…] wird der Seniorenbeirat vom Stadtrat berufen, wenn sich nicht mindestens 15 Personen zur Wahl gestellt haben.“ Nach § 2 Abs. 1 besteht der Seniorenbeirat aus 10 Mitgliedern sowie dem Seniorenbeauftragten der Stadt Heilsbronn. Die Amtsperiode des derzeitigen Seniorenbeirats läuft zum 09.10.2019 dieses Jahres aus und die Mitglieder müssen neu berufen werden. Da 11 Bewerbungen vorliegen und der Stadtrat 10 Mitglieder beruft, könnte eine sich bewerbende Person nicht in den Seniorenbeirat berufen werden. Um es bei der kommenden Periode allen Bewerbern zu ermöglichen, in der Seniorenarbeit aktiv zu werden und um auch in Zukunft eine derartige Situation zu vermeiden, schlägt die Verwaltung eine Satzungsänderung vor. Der Stadtrat beschließt auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zur Berufung des Seniorenbeirates: Der bisherige Absatz 3 der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Berufung des Seniorenbeirates vom 01.07.2010 wird wie folgt geändert: (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann der Stadtrat bei nicht mehr als 13 sich bewerbenden Personen eine abweichende Anzahl an Mitgliedern des Seniorenbeirates festsetzen. Im Falle einer abweichenden Festsetzung der Anzahl an Mitgliedern des Seniorenbeirates nach Satz 1 erfolgt die Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates durch den Stadtrat. Die Festsetzung nach Satz 1 gilt nur für die in Absatz 2 bestimmte Wahlperiode.“ Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2019 in Kraft. 12 Erweiterung der Grundschule Heilsbronn; Auswirkungen der Festlegung des Raumprogrammes auf 13 Klassen (Platz Hort, KiTa) Im Januar 2017 erhielt die Stadt Heilsbronn ein Raumprogramm für 13 Klassen. Weil der Stadtrat aufgrund der Bevölkerungsentwicklung davon überzeugt ist, dass diese Klassenzahl keine zukunftsfähige Lösung darstellt, wurden mit der Genehmigungsbehörde Verhandlungen mit dem Ziel geführt, die Planungen auf eine höhere Klassenzahl abzustellen. Dies ist nicht gelungen. Deshalb wird die Planung auf das Raumprogramm für 13 Klassen ausrichtet, auch in Hinblick auf eine schnellstmögliche und nicht weiter aufzuschiebende Entlastung der Schule durch dringend benötigte Raumkapazitäten. Auch die Raumsituation des Hortes ist derzeit nicht optimal und soll deshalb verbessert werden. Bei der Planung der Schulerweiterung sind Räume für den Hort mit vorzusehen. Ist dies zusätzlich zum schulischen Bedarf nicht in den Bestandsgebäuden bzw. den durch Aufstockung des Mensaanbaues machbaren Erweiterungen möglich, ist ggf. die Unterbringung in einem Anbau zu planen. Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2018 Die Jahresrechnung 2018 ist zwischenzeitlich aufgestellt. Das Ergebnis weist in Einnahmen und Ausgaben folgende Sollzahlen aus: I. Haushaltsplan a) im Verwaltungshaushalt 19.470.563,68 € (Haushaltsansatz: 18.856.300,00 €) b) im Vermögenshaushalt 6.739.266,35 € (Haushaltsansatz 6.365.600,00 €) Darin enthalten ein Überschuss i. H. v. 47.393,24 € II. Wirtschaftsplan a) im Erfolgsplan 11.380.297,84 € (Haushaltsansatz 12.134.500,00 €) b) im Vermögensplan 854.481,86 € (Haushaltsansatz 928.600,00 €) III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan) a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan 30.850.861,52 € b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan 7.593.748,21 € Die Prüfung der Jahresrechnung 2018 kann erfolgen. Heilsbronner Monatsblatt • OKTOBER 2019 Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm; Interessenbekundung der Stadt Heilsbronn und Einleitung eines Markterkundungsverfahrens Das Förderprogramm sieht vor, dass weitere Mobilfunkmasten zur Versorgung bisher mit Sprachmobilfunk nicht versorgten Bereichen durch Kommunen bereitgestellt werden sollen, soweit die Mobilfunkbetreiber nicht eigenwirtschaftlich die Mobilfunknetze ausbauen. Im Stadtgebiet befindet sich nach den zur Verfügung gestellten Daten ein unversorgtes Gebiet im Bereich des Ortsteiles Markttriebendorf. Die Stadtverwaltung steht dem Förderprogramm aus verschiedenen Gründen kritisch gegenüber. Bei der Versorgung mit Sprachmobilfunk handelt es sich insbesondere nicht um eine kommunale Aufgabe, weswegen gemeindliche Mittel nicht aufgewendet werden sollten. Zudem wird nicht jeder Endverbraucher erreicht, da das Mobilfunknetz einem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden soll, Bürgerinnen und Bürger jedoch unterschiedliche Netzanbieter buchen. Einer unverbindlichen Markterkundung stimmte die Stadt Heilsbronn zu. Hierbei fragt das Mobilfunkzentrum Bayern bei den Mobilfunkbetreibern an, ob ein eigenwirtschaftlicher Ausbau erwogen wird bzw. ob die Netzbetreiber einen Mobilfunkmasten betreiben würden, wenn dieser durch die Stadt Heilsbronn errichtet würde. Ökokontofläche Fl.-Nr. 1179, Gemarkung Weißenbronn, der Stadt Heilsbronn; Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ansbach hat der Aufnahme des Grundstücks Fl.-Nr. 1179, Gemarkung Weißenbronn, in ein Ökokonto zugestimmt hat. Hintergrund war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“, für die ein Feldlerchenausgleich im Stadtgebiet zu erbringen war. Nachdem zahlreiche Standorte in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht möglich waren, verblieb ein Teilbereich des Grundstückes. Konsequenz des Feldlerchenausgleiches war allerdings, dass das Grundstück im Übrigen nicht sinnvoll bewirtschaftet werden kann. Es wurde daher bereits in die Begründung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein aufgenommen, dass die übrigen Teilflächen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ausgestaltet werden sollen. Durch die vorgezogene Maßnahme können bei Umsetzung im Herbst 2019 vorerst 3.700 m² Ausgleichsfläche bzw. 25.900 Wertpunkte generiert werden, die künftigen Eingriffen zugeordnet werden können. Die Umsetzung erfolgt durch den Landschaftspflegeverband Mittelfranken in Zusammenarbeit mit örtlichen Landwirten. Der frühere Pächter der Fläche hat seine Bereitschaft zur Übernahme der Arbeiten bereits erklärt.

AUS DEM STADTRAT / AUS DEM RATHAUS Standort Kirchweih 2019 Das Bauamt der Stadt Heilsbronn hat offiziell bestätigt, dass die Bauarbeiten am Marktplatz gut vorankommen und der Marktplatz zum größten Teil bespielbar sein wird. Somit findet die Kirchweih 2019 teilweise auf dem Marktplatz und wie gewohnt entlang der Hauptstraße statt. Leider wird die Schiffschaukel, die normalerweise vor der Raiffeisen Volksbank stand, ab diesem Jahr nicht mehr an der Kirchweih vertreten sein. Grund hierfür sind die nötigen Verankerungen, die das neue Pflaster beschädigen würden. Evtl. kann in Zusammenarbeit mit dem Betreiber für die kommenden Jahre ein Ausweichstandort gefunden werden. Neue Auszubildende Auftragsvergabe - Erschließungsarbeiten für Baugebiet „Am Mühlbuck“ in Bürglein Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge für Kanalbauarbeiten an die Fa. Schmelzer aus Wolframs-Eschenbach und die Straßenbauarbeiten an die Fa. Meyer aus Windsbach gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu vergeben. Nichteinhaltung grünordnerischer Festsetzungen und Satzungen (Auszubildende 2. Ausbildungsjahr Sophia Moser, Auszubildende 1. Ausbildungsjahr Nina Sichermann, Dritter Bürgermeister Peter Stemmer) Die Stadt Heilsbronn hat zum 1. September 2019 eine neue Auszubildende für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte“ eingestellt: Dritter Bürgermeister Stemmer sowie Ausbildungsleiter Jürgen Neumeier haben der neuen Auszubildenden, Nina Sichermann, ihre Wirkungsstätte im Rathaus gezeigt. Die Stadt Heilsbronn wünscht Frau Sichermann einen guten Einstieg und viel Freude während der Ausbildung! Die Stadtverwaltung wurde u.a. wegen der Nichteinhaltung grünordnerischer Festsetzungen im Stadtgebiet und den Stadtteilen schriftlich angegangen. Dies wurde dann ausführlich mit den im Stadtrat vertretenen Fraktionen (CSU, FW; Grüne, SPD) besprochen. Das Ergebnis daraus war: Die Stadtverwaltung wird im Monatsblatt folgende Hinweise veröffentlichen: Alle betreffenden Grundstückseigemtümer werden im eigenen Interesse zur Einhaltung der grünordnerischen Festsetzungen und der städtischen Satzungen hiermit ausdrücklich angehalten. Bei der Festsetzung von grünordnerischen Maßnahmen in Bebbauungsplänen (z.B. Pflanzgebot für Hecken und Bäume) handelt es sich in der Regel um naturschutzfachliche Maßnahmen. Zum Beispiel sorgen entsprechende Festsetzungen auch für eine innere Durchgrünung der Wohngebiete. Kostspielige Ausgleichsmaßnahmen werden dadurch begrenzt. Bei Bebauungsplänen und Satzungen wie z.B. der Reinigungs- und Sicherungsverordnung handelt es sich um gemeindliche Satzungen und damit um einzuhaltendes Ortsrecht. Sollten Nichteinhaltungen festgestellt werden, so wie es uns von Dritten mitgeteilt wird, wäre auch das Landratsamt Ansbach zur rechtlichen Durchstezung berechtigt. Also bitte an die Satzungen und grünordnerischen Festsetzungen unserer Bebauungspläne halten. Ihre Stadtverwaltung IN NOTFÄLLEN ist die Stadt Heilsbronn mit der Friedhofsverwaltung, den Stadtwerken und dem städtischen Bauhof unter folgender Telefonnummer erreichbar: 09872 806806 OKTOBER 2019Heilsbronner Monatsblatt 13

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