Aufrufe
vor 3 Jahren

Monatsblatt Heilsbronn - März 2021

  • Text
  • Heilsbronner
  • Sitzung
  • Frauen
  • Verwaltung
  • Schnee
  • Ansbach
  • Stadtrat
  • Stadt
  • Kinder
  • Heilsbronn

NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT 4 Informationen aus dem Stadtrat vom 10.02.2021 Bauantrag Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens, Gemarkung Weißenbronn Über das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 20.01.2021 beraten und in diesem Zusammenhang dem anwesenden Vertreter der Antragstellerin das Rederecht erteilt. Mit Schreiben vom 18.01.2021, eingegangen am 20.01.2021, teilte die Antragstellerin der Stadt Heilsbronn mit, dass der für die Gewächshausanlage notwendige Wasserbedarf durch das aufgefangene Regenwasser gedeckt wird. Die bestehenden Brunnen wären nach Aussage des Vertreters der Antragstellerin nicht in Betrieb und könnten z.T. nicht genutzt werden. Es wird ein jährlicher Wasserverbrauch von derzeit 18.000 cbm (= 18.000.000 l) angegeben. Für die Erweiterung der Gewächshausanlage wird ein zusätzliches Wasserbecken nördlich des bestehenden errichtet. Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens, Gemarkung Weißenbronn, unter der Bedingung erteilt, dass der Bauherrin im Rahmen der Baugenehmigung zur Auflage gemacht wird 1. Die Bewässerung des zu genehmigenden Gewächshauses durch Regenwasser oder einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen. 2. Eine Grundwasserentnahme darf nicht erfolgen. Änderung der Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege Mit der geänderten Richtlinie werden bei Maßnahmen, die (auch bzw. z. T.) unter staatlicher Baulast stehen, der auf die staatl. Baulast entfallende Kostenanteil von einer Bezuschussung ausgenommen. Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses rückwirkend ab 01.01.2021 die Änderung der Richtlinie Nr. 4 (Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege (Diakonieverein, Caritas). Kommunales Ortsrecht; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Bay StrWG) - Neuerlass der Verordnung der Stadt Heilsbronn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) Die aktuelle Verordnung der Stadt Heilsbronn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 04.02.2010 wäre grundsätzlich noch knapp neun Jahr rechtsgültig (Geltungsdauer 20 Jahre). Mit Schreiben vom 08.01.2021 sprach der Bayerische Gemeindetag die Empfehlung aus, die genannte Verordnung aufgrund einer geänderten Ermächtigungsgrundlage neu zu erlassen. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG, der zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Eine Gesetzesänderung war notwendig, da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss überraschend entschieden hatte, dass Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG a. F. keine Über-Tragung der Winterdienstpflichten an öffentlichen Straßen ermöglicht, die nur einem Fußgängerverkehr (selbstständige Gehwegflächen) oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße sind. In der städtischen Verordnung vom 04.02.2010 war zwar bereits die Übertragung MÄRZ 2021 der Winterdienstpflichten an öffentlichen Straßen, die nur einem Fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße sind, geregelt, dies aber gemäß den Ausführungen des Bayerischen Gemeindetages (Bezug nehmend auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes) ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Auf Antrag der „Bund Naturschutz Ortsgruppe Heilsbronn“ wurde inhaltlich § 13 „Ordnungswidrigkeiten“ um einen weiteren Punkt ergänzt. Ordnungswidrig handelt demnach auch derjenige, der entgegen § 10 mit Tausalz und ätzenden Mitteln außerhalb der besonderen Glättegefahr streut. Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung der Stadt Heilsbronn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Kommunales Ortsrecht; Neuerlass einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung) Über den Neuerlass der Stellplatzsatzung wurde in der Stadtratssitzung am 20.01.2021 beraten. Die Stadtverwaltung hat Anfragen dazu geprüft und diese nunmehr erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Anzumerken ist, dass eine Stellplatzpflicht grundsätzlich unabhängig von der Größe etwaiger Anbauten entsteht. Bedeutsam ist für das Entstehen einer Stellplatzpflicht das Hinzukommen einer eigenen Wohneinheit. Die Richtzahlenliste wurde insoweit angepasst. Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, die Regelung nach Ziff. 1.2 der Stellplatzsatzung insoweit zu ändern, dass ein Stellplatz für Wohnungen bis 40 m² nachzuweisen ist und für Wohnungen ab 41 m² 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Die Aufnahme der Verpflichtung zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen für Mehrfamilienhäuser sollte nach Ansicht der Verwaltung weiterhin aufgenommen werden. Der Stadtrat stimmt dem zu und beschließt den Neuerlass der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung). Neubau Kindertagesstätte Heilsbronn; Information über Sachstand i.S. Sonderförderung, Petition vom 26.1.21 und Beschluss über weiteres Vorgehen Der Neubau einer Kindertagesstätte wurde umfassend und oft, letztmals am 28.10.2020 im Stadtrat beraten. In dieser Sitzung wurde zum einen der Bedarf für die neu zu errichtende Kindertagesstätte festgestellt (5 Krippengruppen, 3 Regelgruppen, 6 Inklusionsplätze). Zum anderen wurde dem Finanzierungsplan mit 6-7 Inklusionsplätzen zugestimmt, welcher derzeit schon bei Gesamtkosten von 4,48 Mio. €, einer Sonderförderung von rd. 4 Mio. € und Eigenmittel von 0,48 Mio. € ausgeht. Der Sitzung vom 28.10.2020 gingen, wie bereits in dieser Sitzung ausgeführt, langwierige und mehrfache Beratungen im Stadtrat u.a. wegen des Angebotes zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Bürglein, voraus. Das Schreiben des Evang.-Luth. Pfarramtes Bürglein, bei uns eingegangen am 21.10.2020, mit dem das Angebot erneuert wurde, lag bei. Der Beschluss des Stadtrates war die logische Folgerung der vorausgehenden Beschlüsse des Stadtrates vom 20.03.2019, 23.10.2019, 15.01.2020 und des Ausschusses für Bildung und auch des Bauausschusses vom 01.07.2020. Herr Pfarrer i.R. Karl-Heinz Klose hat sich außerdem mit Schreiben vom 02.11.2020 gegen dieses Vorhaben gewandt (ebenfalls im Ratsinformationssystem -RIS- eingestellt) und in der Sitzung vom 18.11.2020 das Rederecht erhalten. Das Antwortschreiben der Stadtverwaltung vom 26.11.2020 zum Angebot der Kirchengemeinde Bürglein und die Stellungnahme der Verwaltung im Monatsblatt Dezember 2020 liegt bei. Nun ging erneut ein Schreiben des Herr Pfarrer i.R. Karl-Heinz Klose (vom 26.1.2021) ein sowie eine Petition einiger engagierter Senioren, datiert vom 26.01.2021. Beide Schreiben sind im RIS eingestellt. Die Verfasser dieses Schreibens haben dieses ebenfalls an die 2. Bürgermeisterin und den 3. Bürgermeister, die Fraktionssprecher und Hr. Brendle-Behnisch übermittelt. Im Grundsatz stehen wohl bei denjenigen, die eine 8-Gruppige Einrichtung am vorgesehenen Standort nicht befürworten, die Größe der Einrichtung und die Lage in der Kritik. Diese Punkte wurden jedoch schon im Plenum diskutiert. Das ursprünglich genannte Argument der Nähe zur B 14 wird nicht mehr aufgeführt, da nachweis-lich auch die bestehende Kindertagesstätte des

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Diakonievereins an der B 14 liegt und dies sogar in noch wesentlich geringerem Abstand. Auch angesprochene Alternativstandorte haben Mängel. Der Beschluss für den zentralen Standort am Weiterndorfer Weiher erfolgte auch unter Berücksichtigung aller Ortsteile. Nachfolgend nochmals Auszüge aus den Ausführungen der Verwaltung in der Vormerkung zur Beratung am 28.10.2020: „Der Ausschuss für Bildung hat in seiner Sitzung vom 01.07.2020 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Planung für eine Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen (stadteigenen) Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Weiterndorf vorzubereiten. Dabei sollte von einer mindestens 5-gruppigen Einrichtung ausgegangen werden. Für das für die Stadt Heilsbronn bei dem bestehenden, erheblichen Bedarf zwingend auszuschöpfende Sonderförderprogramm wurde am 07. Oktober bekannt, dass nun sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Zuwendungsgebers ausgestellt werden und bei der Mittelvergabe das „Windhundprinzip“ gelte. Eine Verzögerung bei der Antragstellung würde das erhebliche Risiko mit sich bringen, dass Chance auf die attraktive Möglichkeit der Sonderförderung vergeben wer-den würde, d.h., dass wir statt 90 % Förderung der förderfähigen Kosten nur rd. 57 % Förderung der förderfähigen Kosten bekommen würden. Bei unserem Bedarf (8 Gruppen) würde die Regelförderung rund 1,3 Mio. € weniger an Zuschüssen für die Stadt Heilsbronn bedeuten. Wir veranschlagten deshalb wie in der Stadtratssitzung am 16.09.2020 informiert wurde, zunächst zur Deckung des Bedarfes eine 8-gruppige KiTa.“ Die genannte Summe, die weniger an Zuschüssen eingeht, bedeutet somit einen entsprechend höheren Einsatz in gleicher Höhe an städt. Kosten, der wiederrum an anderer Stelle fehlt. Nach einer überschlägigen Kostenschätzung unseres Architekten würde eine 3 und eine 5-Gruppige Einrichtung zusammen rund 5,56 Mio. € kosten und damit rd. 1,08 Mio € mehr als eine einzige Einrichtung. Der Vorteil des im städt. Eigentum befindlichen Grundstückes wird ebenfalls erwähnt. Zu bemerken ist außerdem, dass bei Unterhaltung verschiedener Kindertagesstätteneinrichtungen mit einem erheblichen Mehr an laufenden Betriebskosten zu rechnen ist. Die Vergaberichtlinien sind zu beachten. Zum Zuschussausfall von rd. 1,3 Mio. und höheren Invest.-kosten von 1,08 Mio. € (ohne Grundstückskosten und die laufenden höheren Betriebskosten) summieren sich bei zwei Einrichtungen allein die Investitionsmehrkosten auf 2,38 Mio. €. Entsprechende Deckungsvorschläge dazu liegen noch nicht vor. Nach dem Beschluss vom 28.10.2020 wurde der Auftrag zur Ausschreibung der Ingenieurleistungen vergeben und die Ingenieurleistungen ausgeschrieben, Angebotsabgabetermin ist hier der 15.02.2021. Insbesondere ist das Thema Trägerschaft noch zu klären. Hierfür gibt es schon mehrere Bewerbungen. Noch einmal verschiedene Fakten: Sonderförderung: Antrag wurde gestellt. Termin zum Baubeginn ist 4 Monate nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Baufertigstellungstermin ist aktuell der 30.06.2022 (erst seit 14. Januar 21 bekannt); dieser Termin ist nur sehr schwer zu halten, aber möglich. Insgesamt kann keine Garantie gegeben werden, dass wir Sonderförderung erhalten. Jede weitere Verzögerung schließt jedoch die attraktive Sonderförderung aus! Ihr Partner für Schule und Büro Schulranzen Reduzierte Vorjahres- Modelle 20% 30% Solange Vorrat reicht Zur Genehmigung der bestehnden Provisorien s. beiliegendes Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 12.8.2020 Über die bestehenden Plätze zeichnet sich ab Herbst 2021, spätestens jedoch ab Januar 2022, ein zusätzlicher Bedarf ab, der nicht gedeckt werden kann. Kinder müssen somit abgewiesen werden. Dass diese Situation eintritt und deshalb die Notwendigkeit zur Unterbringung weiterer Gruppen besteht, darauf wurde erstmals am 02.05.2018 im Stadtrat hingewiesen. Eine andere Gemeinde im Landkreis errichtet derzeit eine Kindertagesstätte mit 11 Gruppen, die noch Möglichkeiten zur nochmaligen Erweiterung bieten. Unser Peter Pan hat mit den Provisorien derzeit ebenfalls 11 Gruppen in zwei Häusern, was aber keine Dauerlösung sein sollte. Die Fachaufsicht für Kindertagessätten gab zu einer 8-gruppigen Einrichtung ihre Zustimmung, wenn auch aus Sicht des Landratsamtes kleinere Einrichtungen aus pädagogischer Sicht zu bevorzugen wären. Es ist beabsichtigt, dass die bestehende und erfolgreich laufende KiTa Sommenblume mit dem bestehenden Personal unter gleichem Konzept weiter geführt wird. Dies wäre am vorgesehenen Standort (innerhalb der 8-gruppigen Einrichtung) mit kleinen Änderungen am Konzept gut machbar. Der Bedarf ist unstrittig und wird von der Fachaufsicht und aufgrund der Prognosen so erwartet. Eine Einrichtung verursacht weniger Verwaltungsaufwand als zwei, auch Baukontrolle etc. sind weniger aufwändig, im laufenden Betrieb kann z.B. die Einhaltung des Anstellungsschlüssels etc. (z.B. in Krankheitsfällen) leichter gewährleistet werden. Der Gehweg zum Gewerbegebiet wurde von verschiedener Seite (u.a. Seniorenbeirat, Antrag vom 14. Febr. 2019) angeregt und die Schätzkosten sind unabhängig vom Neubau einer Kindertagesstätte im Investitionsplan für 2021 enthalten. Nach mehreren Wortmeldungen von Stadtratsmitgliedern, der Bitte eines Petenten um Worterteilung und nach einem weiteren aus dem Gremium eingebrachten Beschlussvorschlag lehnt das Stadtratsgremium ein (erneutes) Rederecht ab und beschließt mehrheitlich, es bei den bisherigen Beschlüssen zu belassen und den bereits laufenden Geschäftsgang keinesfalls zu unterbrechen. Sachstand Breitbandausbau Gigabitförderprogramm Im Rahmen des Gigabitförderprogramms wurde der Verwaltung durch die Breitbandberatung eine Liste der förderfähigen Adressen in Heilsbronn (inkl. Stadtteile) zur Verfügung gestellt. Diese Liste stellt eine erste Bestandsaufnahme dar. Diese Bestandsaufnahme wurde nun an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung weitergegeben, die diese Daten nun verarbeiten und aufnehmen müssen. Sobald dies erfolgt ist werden die weiteren Schritte mit der Breitbandberatung abgeklärt und hierüber wieder informiert. Paulys Schreib- und Spielwaren Schulranzenanprobe nur mit Termin 10 % auf aktuelle SCOUT Schulranzen Hauptstr. 4 · 91560 Heilsbronn · Tel.: 09872/ 937 36 · Fax: 09872/ 80 54 50 · eMail: paulys-heilsbronn@t-online.de Aktuelle Öffnungszeiten Mo – Fr 9.00 – 18.00 Uhr durchgehend · Sa 9.00 – 13.00 Uhr Garten-Start mit Akku Power. By STIHL. ƒ 22. XX.–XX. März - Monat 03. April 2021 2021 Starten Sie zum STIHL Garten-Start mit uns in die Frühjahrssaison: Was Sie im Garten auch vorhaben, wir haben die passende Akku Power dafür. Schauen Sie vorbei und profitieren Sie von attraktiven Angeboten sowie kompetenter Beratung. Händlereindruck Jürgen Fischer | Landtechnik Neuhöflein 8 | 91560 Heilsbronn Tel. 09872/78 18, Fax 09872/78 16 info@fischer-neuhoeflein.de www.fischer-neuhoeflein.de MÄRZ 2021 5

Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten

Reichswaldblatt-Feucht

Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Röthenbach/Reichelsdorf

Mitteilungsblatt Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg

Monatsblatt Heilsbronn