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Monatsblatt Heilsbronn - Mai 2022

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS 2 Bürgersprechstunde im Rathaus bei 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr wieder telefonisch statt. 19.05.2022 und 02.06.2022 Gerne können Sie im Vorzimmer des Bürgermeisters unter der Rufnummer 09872 / 806 – 11 anrufen. Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen der 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen telefonisch zur Verfügung. Persönliche Besuche anlässlich Alters- oder Ehejubiläen Aufgrund der aktuellen Lage werden vorerst vom 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer keine persönlichen Besuche erfolgen. Um die Geburtstags- und Ehejubilare vor Ansteckung zu schützen, wird auf eine persönliche Gratulation verzichtet und die Glückwünsche bis auf weiteres per Post versandt. Landrat Dr. Jürgen Ludwig verzichtet ebenso auf persönliche Besuche. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Mai 2022 Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Die für Dienstag, den 7. Juni und 05. Juli 2022 geplanten monatlichen Seniorensprechstunden könnte auf Grund der weiteren Entwicklung der Corona- Pandemie entfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu auch unmittelbar zuvor auf der Homepage der Stadt Heilsbronn (Leben -> Senioren -> Seniorenbeauftragter) oder telefonisch unter 09872 806-51. Sollte die Sprechstunde entfallen, ist der Seniorenbeauftragte in dringenden Fällen an diesen Terminen telefonisch unter der Tel.- Nr. 09872 957330 von 10:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Bürgerversammlungen Die Mitglieder des Stadtrates sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden Bürgerversammlungen herzlich eingeladen: Donnerstag, 12.05.2022 um 19:30 Uhr für die Stadtteile Seitendorf, Göddeldorf und Trachenhöfstatt im Feuerwehrgerätehaus Göddeldorf (Göddeldorf 30) Donnerstag, 19.05.2022 um 19:30 Uhr für den Stadtteil Ketteldorf im Dorfgemeinschaftshaus Ketteldorf (Ketteldorf 14) Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn: Mittwoch, 11.05.2022 Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss Mittwoch, 11.05.2022 19:00 Uhr Stadtrat Mittwoch, 18.05.2022 16:30 Uhr Werkausschuss Mittwoch, 18.05.2022 17:30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Mittwoch, 01.06.2022 Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss Mittwoch, 01.06.2022 19:00 Uhr Stadtrat Sollten sich aufgrund der aktuellen Situation Verschiebungen von Sitzungen ergeben, werden wir hierüber auf der Homepage der Stadt Heilsbronn informieren. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschusssitzungen und des Sitzungsortes werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung, auch der jeweils geltenden Regelungen zur Pandemie (3G). Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Biound Hausmüll Biotonne: 19.05.2022 / 02.06.2022 / 17.06.2022 Restmüll: 13.05.2022 / 28.05.2022 / 11.06.2022 Gelbe Säcke: Heilsbronn 02.06.2022 / 30.06.2022 Ortsteile 09.05.2022 / 07.06.2022 Papiertonne: 23.05.2022 / 29.06.2022 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2022“ und im Internet unter dem Pfad: www. landkreis-ansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: Samstag, 04.06.2022 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Abholung von „Gelben Säcke und Zusatzrestmüllsäcke“ im Bürgerservice Die Abholung der „Gelben Säcke und Zusatzrestmüllsäcke“ erfolgt weiterhin beim Bürgerservice, Hauptstraße 16 zu den üblichen Öffnungszeiten. Bitte hierzu an der schmalen Seite des Gebäudes (Eingang Zahnarzt) beim Bürgerservice läuten. Vielen Dank.

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Informationen aus dem Stadtrat vom 16.03.2022 Ukrainekrieg; Gedenkminute Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Kolleginnen, wir treffen uns heute zu unserer Stadtratssitzung. Dabei ist uns allen vor Augen, dass es aktuell einen brutalen, menschenverachtenden Angriffskrieg eines Aggressors gegen einen souveränen Staat auf europäischem Boden gibt, der unvorstellbares Leid für die betroffene Zivilbevölkerung in den Kampfgebieten mit sich bringt. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, den Kindern und ihren Familien sowie bei all denen, die sich unter Lebensgefahr für die Demokratie einsetzen. Auch die kleineren Kommunen wie die Stadt Heilsbronn sind gefragt. Die Stadt Heilsbronn wird deshalb bei uns ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine soweit möglich unterstützen. Für bei der Stadt eingehende Spenden für Ukraineflüchtlinge in Heilsbronn werden wir Spendenbescheinigungen ausstellen. Wir haben für in Heilsbronn ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine eine Taskforce aufgestellt und Wohnungen an das Landratsamt Ansbach gemeldet. Ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine können sich bei uns im Bürgerservice registrieren lassen und erhalten dann in Abstimmung mit dem Landratsamt einen finanziellen Sofortvorschuss. Wir bitten Bürgerinnen und Bürger, die Wohnungen für Ukraineflüchtlinge zur Verfügung stellen wollen, sich in unserem Bürgerservice zu melden. Auch bitten wir Ärzte, die hier unterstützend tätig sein wollen, sich bei uns zu melden. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren einheimischen Unternehmen für Ihre Spenden zugunsten der Ukraine. Besonders danke ich auch dem Gebrauchtwarenhof Heilsbronn, unserem „Unterstützerkreis Flüchtlinge“ und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihre Hilfe. Die Stadt Heilsbronn hat massive Mittel, z. B. in Kitas investiert, um so weit wie möglich den bisherigen Bedarf in diesem Bereich zu befriedigen. Nunmehr ist wegen des zu erwartenden Flüchtlingsdruckes mit weiteren, nicht unerheblichen Anfragen z. B. w/Kitaplätzen zu rechnen. Wir kleinen Kommunen brauchen hier Unterstützung von den oberen politischen Ebenen in finanzieller aber auch in anderer Weise. Da nicht nur der finanzielle Hintergrund sondern auch die Anzahl der Kinder je Regelgruppe in den Kitas eine Rolle spielt, bitten wir um umgehende Unterstützung, auch was die anderen damit verbundenen Gegebenheiten betrifft. 1. Bgm. Dr. Jürgen Pfeiffer Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14.12.2021; Beschluss über Stellungnahme Im Rahmen der Stadtratssitzung vom 23.02.2022 wurde darüber informiert, dass eine Beratung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) in der anberaumten Sitzung avisiert wird. Die notwendigen Unterlagen wurden daher im Info-Archiv bereits frühzeitig bereitgestellt und hierauf in der Sitzung vom 23.02.2022 hingewiesen. Die Beteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes ist ausschließliche Kompetenz des Stadtrates, § 2 Nr. 22 GeschO. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt nach Art. 19 Abs. 1 BayLplG die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebietes (Bayern) fest. Es enthält im Wesentlichen die Einteilung des Staatsgebietes in Regionen (bspw. Region 8 Westmittelfranken), die Festlegung zentraler Orte, die Gebiete, die hinsichtlich ihrer Problemlage, ihres Ordnungsbedarfs und ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind (Gebietskategorien) und landesweit raumbedeutsame Festlegungen, insbesondere zur Siedlungsstruktur, zum Verkehr, zur Wirtschaft, zur Energieversorgung, zum Sozialwesen, zur Gesundheit, Bildung, Kultur sowie zur Freiraumsicherung, Art. 19 Abs. 2 BayLplG. Die Stadtverwaltung rät dazu, sich der kritischen Stellungnahme des Bay. Gemeindetages inhaltlich anzuschließen und die darin vorgebrachten Bedenken und Einwendungen zu unterstützen und weist auf einige Punkte nochmals gesondert hin. Der Stadtrat schließt sich der Stellungnahme des Bay. Gemeindetages vom 22.02.2022 zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern inhaltlich an. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende, erweiterte Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abzugeben. Mai 2022 3

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